Wenn B durch A gezwungen wird, bis zwei Uhr morgens an irgendwas zu arbeiten und um fünf Uhr aufstehen muß?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Jein, A und B sind beide asozial. 50%
Ja, A ist asozial. Langer Schlaf ist wichtig. 50%
Nein, B ist asozial. Drei Stunden Schlaf sind mehr als genug. 0%

2 Antworten

Grund für eine Beleidigung ust das nicht. B kann beim Gewerbeamt Anzeige erstatten. Das Arbeitszeitgesetz fordert 11 Stunden Ruhezeit.

Ja, A ist asozial. Langer Schlaf ist wichtig.

A ist ein 🐕 und kann B mal heftig am A. lecken. Das sollte B zu A sagen.