Wenn B durch A gezwungen wird, bis zwei Uhr morgens an irgendwas zu arbeiten und um fünf Uhr aufstehen muß?
Ist es kein Grund, denjenigen zu beleidigen?
Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen
2 Antworten
Grund für eine Beleidigung ust das nicht. B kann beim Gewerbeamt Anzeige erstatten. Das Arbeitszeitgesetz fordert 11 Stunden Ruhezeit.
Ja, A ist asozial. Langer Schlaf ist wichtig.
A ist ein 🐕 und kann B mal heftig am A. lecken. Das sollte B zu A sagen.