Welcher max. Strom bei 2,5mm² , ca. 15lfm Aluminiumleitung

1 Antwort

So, nachdem diese Frage schon Moos angesetzt hat, hier einmal eine Antwort.
Also aus Sicht der elektrischen Leitfähigkeit verhält sich Kupfer zu Aluminium im Verhältnis 1:0,62.
Da im DDR-Plattenbau überwiegend in Bodenkanälen verlegt wird, ist von der Verlegeart B2 auszugehen und die Strombelastbarkeit (bei Kupfer, 2,5mm, eine belastete Ader) von 23A anzunehmen. Umgerechnet mit dem Faktor 1:0,62, also multipliziert mit 0,62, entspricht das einer Belastbarkeit von 14,26A bei einem Kabel.
Da jedoch oftmals im selben Kanal noch die Ader für die Leuchte vom Schalter zum Lampenanschluss verläuft muss nochmals ein Abschlag wegen der Häufung von Leitungen berücksichtig werden, in dem Fall 1 Leitung für Strom und eine Leitung für Licht, macht zwei Leitungen und eine Belastbarkeit von nur noch 80%.
Damit entspricht die Belastbarkeit nur noch 11,41A, also eine Absicherung von 10A bzw. 13A Automat. Die thermische Belastbarkeit lasse ich hier einmal außen vor.

Davon mal ganz abgesehen ist die Anlage ohnehin umzurüsten. Laut Energiewirtschaftsgesetz hat die elektrische Anlage gemäß § 49 Anforderungen an Energieanlagen, Absatz 2) ohnehin an die aktuellen VDE-Vorschriften angepasst zu werden. Mit dem direkten Verweis im Gesetzestext auf die aktuell gültigen VDE-Vorschriften erhalten diese Gesetzescharakter. Ein Verstoß kann daher strafrechtliche Folgen haben.
Außerdem erlischt der Versicherungsschutz für Gebäude und Anlagen, welche nicht den aktuellen Vorschriften angepasst wurden.

Viele Grüße,
Markus

kfhde  11.11.2012, 13:38

Dann erlaube ich mir doch einfach mal auch diesen etwas äternen Beitrag wiederzubeleben. Denn ich bin gerade auf der Suche nach Informationen wie die alten DDR Alu Leitungen mit den "modernen" Leitungsschutzschaltern ("Sicherungsautomaten") abzusichern sind.

Jetzt lese ich hier, dass ich die Leitungen austauschen MUSS!? Ist das korrekt? Dann müsste ich ja im gesamten Haus alle Wände aufhacken? Warum soll bei den Aluleitungen der Bestandsschutz nicht gelten - wo er doch bei anderen dingen wie "klassische Nullung" etc. gillt?

Beste Grüße aus den neuen Bundesländern ;-)

Karsten

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krueschahn 
Fragesteller
 05.01.2013, 20:00
@kfhde

Hi Karsten, wie Du vielleicht schon bemerkt hast, hatte ich die genau gleichen Gedanken wie Du zu diesem Thema. Und mir geht´s wie Dir, WAS GILT DENN JETZT??? Lass uns drann bleiben...

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Rassow  05.01.2013, 20:16
@kfhde

Kann ich dir sagen: Es gibt auch bei klassischer Nullung keinen Bestandschutz.
Es gibt weder in der Literatur noch in irgendwelchen Gesetzen oder Vorschriften einen Hinweis auf einen Bestandschutz. Ein Bestandschutz gibt es nur für Gebäude und technische Anlagen als ganzes, nicht für einzelne technische Bauteile, also z.B. für eine Fabrikanlage insgesamt, nicht jedoch für die darin enthaltene Elektrik.
Kurz noch erläutert, was Bestandschutz überhaupt bedeutet:
Wenn eine Anlage bei der regelmäßig wiederkehrenden Sicherheitsüberprüfung den aktuellen und geänderten Anforderungen immernoch entspricht, also auf aktuellem technischen Stand ist, dann kann die Anlage in dieser Form bestehen bleiben. Dann, und nur dann, hat sie Bestand.

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krueschahn 
Fragesteller
 05.01.2013, 19:56

Hi Markus, erstmal vielen Dank, dass Du trotz "Moosansatz" Deinen Kommentar, bzw. Deine Sachkunde mitgeteilt hattest. Ich habe mich jetzt auch erst nach längerer Zeit mal wieder hier eingeklinkt und wollte schon genau das fragen, was der Karsten vor mir gefragt hatte, nämlich. "Warum soll bei den Aluleitungen der Bestandsschutz nicht gelten - wo er doch bei anderen dingen wie "klassische Nullung" etc. gilt?" Für mich jedenfalls verwirrend, aber vermutlich gilt ein "Bestandschutz" je nach ZUständigen-Gemüt und spezieller Sachlage. Bei mir, bzw. bei meiner Freundin war (mittlerweile) die Sachlage in einem Altbau, also nix mit Bodenleisten, sondern im Putz eingelassene, und in der Strohdecke verlaufende Aluleitungen. Hier gab es nicht mal die "klassische Nullung"!!! Nach meinem Verständnis müßte der zuständige Eigentümer noch nachträglich für haftbar gemacht werden!? Mittlerweile deswegen, weil meine Süße jetzt in eine (wie Du beschrieben) klassische DDR-Plattenbau-Wohnung um/einziehen möchte. Und weil ich diesen Elektrozustand heute das erste mal zu Gesicht bekam, werde ich noch weitere Untersuchungen, bezüglich Kabelverlauf, Kabelquerschnitte +deren max.Belastung und die wohl ebenfalls klassische "DDR-Leuchten-Relais-Steuerung" mit Eltaco´s untersuchen und in unserer Planung aufnehmen.

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Rassow  05.01.2013, 20:18
@krueschahn

Hallo Krueschahn, nenne mir doch mal bitte kurz die VDE- oder andere elektrotechnische Vorschrift, aus welcher Du einen Bestandschutz herleitest.
Vielen Dank.

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