Welche Befugnisse hat der Kapitän auf dem Flaggschiff eines Admirals?

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Nein, bezogen auf sein Schiff hat er die gleichen Befugnisse, wie jeder Kapitän. Der Admiral ist für die übergeordnete Strategie eines (eventuellen) Schiffsverbandes bzw. einer Flotte zuständig, nicht für das einzelne Schiff.

Das gestaltet sich unterschiedlich, bezogen auf das Militär, hängt es u.a. von den allgemeinen Bestimmungen, Statuten und natürlich auch Zielen der jeweiligen Streitkräfte ab.

I.d.R. obliegt dem Kommandanten des Flaggschiffes die Befehlsgewalt über selbiges, der Kommandant trägt die Verantwortung für alle Abläufe auf dem Schiff, beinhaltet z.B. sämtliche Fahrmanöver o.ä. Ihm untersteht die Besatzung und alles, was diese betrifft.

Ein Admiral entscheidet über das Vorgehen des ihm unterstellten Verbandes, gemäß der gestellten Aufgaben. Er fungiert also u.a. als Taktiker. Ist das Flaggschiff das einzige Schiff im Verband, legt somit der Admiral die Handlungsweise fest, der Kommandant behält aber das Kommando.

In einem Verband müssen (sollten) die Kommandanten der anderen Schiffe dieses Verbandes den Anweisungen des Admirals Folge leisten, um nach Möglichkeit die Befehle des Admirals umzusetzen. Die Struktur ist dabei die gleiche wie auf dem Flaggschiff, das Kommando über das Schiff behält der jeweilige Kommandant.

In der Bundesmarine bspw würde dies heutzutage allerdings nicht den bedingungslosen Gehorsam bedeuten. Befehle können verweigert werden, wenn etwa Verstöße vorliegen würden, hier wäre u.a. das Soldatengesetz in Betracht zu ziehen.

Der Kommandant eines Schiffes kann gegenüber dem Admiral Empfehlungen oder auch Bedenken aussprechen, wenn er der Meinung ist, dass es ggf. einer anderen Vorgehensweise bedarf, bzw. diese in Betracht gezogen werden könnte.