Welche Bedingungen für Verkauf von selbstgemachten Lebensmitteln?

3 Antworten

Kleinunternehmen gibt es nicht. Das kennt das Gewerberecht nicht.

Und Lebensmittel zum gewerblichen verkauf in der privaten Küche produzieren ist verboten.

Dazu brauchst du extra produktionsstätten.......

Um verarbeitete Lebensmittel im Einzelhandel verkaufen zu dürfen, musst du viele Regeln einhalten (gewerbliche Küche, Inhaltsangaben, MDH etc.). Vieles stammt aus EU-Recht. Die Einzelheiten kenne ich auch nicht. Frage doch mal bei deiner zuständigen Behörde (Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt) oder deiner IHK nach, vielleicht haben die Infomaterial.

As Lebensmittelhersteller musst Du verschiedene Kriterien erfüllen. So weit ich informiert bin, darf man nicht in der privaten Küche herstellen.

Ausserdem, musst du ein Gewerbe anmelden.