Lebensmittel herstellen und verkaufen? Vegetarisches Essen verkaufen aber wie?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Melanie,

alles was dir bisher dazu geschrieben wurde, ist einfach so. Jedes Gewerbe was man betreiben will, muss angemeldet werden. Bei Lebensmittel ist verständlicher Weise noch mehr Umsicht notwendig. Du brauchst eine Bestätigung vom Gesundheitsamt dass du keine ansteckenden Krankheiten hast. Du solltest dich beim Gewerbeamt zuerst kundig machen was alles nötig ist wenn du einen Startversuch als Unternehmer für Essen machst. Ansonsten kann ich dir sagen, die die Idee ist super!!!!!!!!!! Es gibt immer mehr Vegetarier und Veganer und der Bedarf ist groß. Wenn du die Anfangshürden hinter dir hast beareitetst du eine echte Marktlücke. Gut gekochtes vegetarisches Esssen ist Mangelware. Wenn du in deiner Küche kochen willst, ist das grundsätzlich nicht das Problem, du musst nur wissen dass man natürlich auch in deiner Küche (genau wie in jedem Produktionsort) Kontrollen machen wird. Sauberkeit und Hygiene sind für die Lebensmittelverarbeitung IMMER sehr wichtig. Gerade beim Essen geht man sonst zu viele Risiken ein. In Küchen müssen immer genügend Kühlräume, saubere Lagerorte sein. Es dürfen keine Haustiere in deiner Küche sein usw. Mit einer Küche nur für die Produktion tut man sich da viel leichter. Menschen die einen Partyservice betreiben haben ähnliche Bedingungen. An deiner Grundsatzidee solltest du weiter arbeiten, da gibt es Potenzial.

Arrggh  13.08.2012, 17:40

"Du brauchst eine Bestätigung vom Gesundheitsamt dass du keine ansteckenden Krankheiten hast."

Meines Wissens ist nur eine Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz erforderlich und keine ärztliche Untersuchung.

aber ansonsten DH.

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Arrggh  13.08.2012, 21:05
@Buchstabenfrau

Im Link stehts sogar:

"Inhalt der Bescheinigung ist, dass Sie über die gesetzlichen Pflichten belehrt wurden, insbesondere darüber, bei Vorliegen welcher ansteckenden Erkrankung es Ihnen untersagt ist, im Lebensmittelbereich tätig zu sein"

Also keine Bescheinigung des Gesundheitszustands, sondern nur des Wissens um das Betätigungsverbot bei Krankheit.

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Buchstabenfrau  13.08.2012, 21:59
@Arrggh

schmunzel wir meinen das Gleiche ...du machst dich nach der Belehrung strafbar wenn du mit ansteckender Krankheit arbeitest. Falls du meldepflichtige Krankheiten hast, sind sie amtsbekannt ;-)

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Naturegirlhm 
Fragesteller
 14.08.2012, 00:04

Dankeschoen fuer die nette antwort und fuer die zeit die du investiert hast. ich werd jetzt mal mein rezept verfeinern und dann geht's richtig los mit behoerden gaengen.

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Meine Vorredner haben wohl schon alle Hürden aufgezeigt, die du vorher klären und genehmigen lassen mußt. Deine Erstproduktion, die die du in einem Laden verkaufen willst, muß auch erstmal einer umfangreichen Kontrolle unterzogen werden, ist sehr teuer. Ferner solltest du deine Zutaten regelmäßig prüfen lassen auf Keime, Bakterien und Schadstoffe. Auch wenn sie aus dem eigenen Garten stammen.
Ebenso wichtig ist die geschlossene Kühlkette bis zum Endverbraucher bzw Supermarkt. Der verlangt eine Dokumentation darüber. Angetautes oder ungekühltes wird zurückgewiesen. Es sei, du benutzt eine Konservierung, die eine ungekühlte Lagerung ermöglicht. Entsprechende zugelassene Maschinen dafür kosten aber schon weit über 100 000 Euro und benötigen auch den entsprechenden Platz. Ansonsten werden für den Transport zum Laden Tiefkühlcontainer und ein entsprechendes Fahrzeug, mindestens größerer Transporter fällig. Außerdem sind die Supermärkte an Handelsketten, wie Rewe, Netto und anderen , gebunden und dort mußt du gelistet sein, auch wenn du nur an eine Filiale verkaufst. Da wird dir ein Preis vorgegeben für den Einkauf und auch eine ständige Menge der Belieferung. Sollte der Absatz nicht funktionieren, bist du verpflichtet , alles unentgeltlich zurückzunehmen und zu entsorgen. Ein rein privater Einzelhandel wird aber auch ähnliche Bedingungen stellen um sich vor finanziellen Einbußen zu schützen. Unbedingt ist auch eine Versicherung deinerseits über mögliche Schadensfälle nötig, sprich Gesundheitsschäden bei den Kunden. Die sollte aber mindestens bei 10 Mio liegen und alles einschließen.

Billiger könnte das nur mit einer Gewerbegenehmigung als Imbiß oder Marktstand gehen, wobei im Vorlauf trotzdem die Hygiene und gesundheitlichen Untersuchungen bleiben, nur im das Produkt auf den Markt zu bringen. Für die Produkthaftung bist du in jedem Fall verantwortlich. Auch für deine unbelasteten Zutaten, für die du wohl auch entsprechende Atteste brauchst, um sicher zu produzieren. Es reicht also nicht, nur einen großen Topf zu kaufen.

Für Direktvermarktung aus eigener Produktion (an Endverbraucher) brauchst Du jede Menge Voraussetzungen, zB eben die hier schon mehrfach erwähnte zugelassene Küche, das ist aber mit ein bißchen Einsatz durchaus zu schaffen, je nach Voraussetzungen gibt es Leute, die das auch unter 10.000 Euro hinbekommen. Die "Grundlagen zum klein anfangen" findest Du zB hier:

http://www.landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1042654/index.html

Wenn Du selber nur zukaufen kannst / willst, verarbeiten, verpacken und dann an den Handel liefern willst, kommen aber nochmal ein paar Sachen dazu.

Naturegirlhm 
Fragesteller
 14.08.2012, 00:05

ich werd mir die website direkt mal angucken vielen lieben dank

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mit rezepten und speisen an die großhändler /industrie wenden. Selber kannst du dann natürlich nicht mehr kochen, dass machen die dann....

aber ich denke es wird schwierig in der eigenen küche eine so große menge zuzubereiten. ich glaube rein rechlich ist es erlaubt. allerdings müssen "geschäftliche lebensmittel" getrennt von "privaten lebensmitteln" aufbewart werden. würde ich aber vielleicht lieber von einem Profi abklären lassen.....also anwalt oder sowas....

Man darf keine Lebensmittel zum Gewerblichen Verkauf in der eigenen Küche herstellen. Eine Produktionstätte für Lebensmittel muß viele Voraussetzungen baulicher Art erfüllen, das kostet erstmal reichlich Geld. Dazu muß abgepacktes Essen auch noch mit allen vorgeschriebenen Kennzeichnungen auf dem Ettiket versehen sein.