Wechsel des Ausbildungsbetriebs?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Mein Ausbilder bevorzugt eine ordentliche Kündigungsvereinbarung anstelle eines Aufhebungsvertrags.

Was soll eine "ordentliche Kuendigungsvereinbarung" sein? Entweder kuendigt man oder man vereinbart einen Aufhebungsvertrag. Beides zusammen geht nicht.

Sollte jedoch eine ordentliche Kuendigung gemeint sein (nicht Kuendigungsvereinbarung), kannst du die Ausbildung danach nur dann in einem anderen Betrieb fortsetzen, wenn du noch innerhalb der Probezeit kuendigst. Danach geht es dann jedoch nicht mehr. Dann geht es nur noch mit Aufhebungsvertrag.