Wasserschaden durch feuchtes Toilettenpapier und angeblichen Feuchttüchern?
Hallo,
Unser Keller steht unter Wasser und die Vermieterin sagt das wir den Schaden zahlen müssen, da wir angeblich Schuld daran sind das dass Rohr durch feuchtes Toilettenpapier und Allzwecktüchern verstopft wurde. Wir nutzen beides, allerdings tuen wir die Allzwecktücher in den Müll und nicht in die Toilette.
Müssen wir den Klempner ect. Jetzt bezahlen?
Mfg
Gibt es eventuell eine Wasserschadenversicherung des Vermieters, die diesen Schaden übernehmen würde??
Ich denke nicht da das schonmal war und meine Schwiegermutter das zahlen sollte. Hat sie damals nicht und wurde dann vom Vermieter gezahlt.
4 Antworten
es gibt feucht tücher aus papier die du ohne weiteres in die toillete ferfen darfst.es steht sogar extra trauf.die anderen sind schwer löslich und verstopfen,auch da steht darauf nicht in die toillette werfe
Kommt darauf an... wenn ihr alleine im Haus wohnt, könnte es gut sein, dass ihr das übernehmen müsst.
Wenn da aber mehrere Parteien im Haus wohnen wird das schon schwieriger, das einer einzelnen Mietpartei zuzuordnen.
Ansonsten muss es im ersten Moment der Hausbesitzer übernehmen , kann aber die Handwerkerkosten bis zu einem gewissen Grad u.a. über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter abwälzen.
Danke für die Antwort. Sie hat mir schon gesagt wir sollen das komplett selbst übernehmen, obwohl wir mit einer Nachbarin an einem Rohr zusammen hängen sozusagen. Das Rohr ist geteilt und kommt dann in der Mitte der Wand zusammen und geht dann als ein einzelnes in den Boden und im Boden ist ein Abfluss. Dieser ist übergelaufen. Toilettenpapier ect schwimmt da rum.
Falls ihr wirklich Feuchttücher etc. da runtergespült habt, natürlich schon. Vorausgesetzt man kann nachweisen, dass das euer Haushalt war. Binden, Feuchttücher etc. führen nunmal zu Schäden (z.B. auch Hebeanlagen) und haben da nichts zu suchen - steht ja auch auf der Verpackung.
Sie ist 6 Jahre alt und selbst wenn ist das undenkbar. Sie weiß wo was hingehört und würde so etwas niemals tun. Vor allem ist sie noch nicht alleine zu Hause gewesen.
Einen Schaden muss der Verursacher bezahlen. Und der muss gefunden werden und es muss beweisbar sein.
Den Wasserschaden im Keller durch überlauf des Bodenablaufes muss der Eigentümer zahlen da es sein Verantwortungsbereich ist. Bodenablauf ohne Rückstausicherung ist NUR sein Verschulden
Hallo Nein wir haben weder Feuchttücher noch Allzwecktücher in die Toilette getan. Nur feuchtes Toilettenpapier. Aber das ist schon mal gewesen wo unsere Schwiegermutter/ Mutter hier gewohnt hat. Wir hängen mit einer Nachbarin an einem Rohr zusammen. Diese ist aber von Vermieter die Schwiegertochter.