Was versteht man unter Schutzvertrag- und Gebühr beim Hundekauf?

5 Antworten

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Du meinst Schutzvertrag und Schutzgebühr. nehme ich an?

Also, Tierschutzvereine - und nur diese welche aus Tierheimen Tiere vermitteln, fertigen zum Schutz der vermittelten Heimtiere einen Schutzvertrag an und verlangen eine Schutzgebühr.

Das dient dem Schutz des vermittelten Tieres, damit dieses nicht in eine Vermehrungsstation (Zucht will man nicht sagen) weiter gegeben wird. Bedeutet das Tier muss im Fall der Abgabe wieder an den Tierschutz zur weiteren Vermittlung abgegeben werden.

Bei Kleinanzeigen für Hundehändler sind derartige Schutzverträge und Schutzgebühren ein Kaschieren des Handels mit Hunden. Auch manch ein Züchter von Hundewelpen schliesst Schutzverträge mit dem Kaufvertrag ab. Solche immer von einem Rechtsanwalt (Kaufrecht) überprüfen lassen...

Ein Beispiel warum das Prüfen notwendig ist:

Welpe wird verkauft für 2000 Euro, im "Schutzvertrag" steht bei notwendig werdender Abgabe ist der Hund dem Züchter ( Vorkaufsrecht) anzubieten zweck Vermittlung und der Erstattungsbetrag für den Hund wird festgeschrieben auf z.b. 300 Euro....

....das ist dann eine gewisse Art von "wirtschaftlicher Nutzung" von Hunden welche zurück kommen. Egal was der Hund tatsächlich wert ist, der Vorkaufspreis ist 300 Euro. Ein Vertrag wider Treu und Glauben, sozusagen... Der Halter kann noch nicht mal mitreden wohin der Hund abgegeben wird. Zum Beispiel nach China für 8000 Euro, bar cash für den Züchter des Hundes....

Verstanden ?

Schutzvertrag ist rechtlich prüfbar und einwandfrei und dient dem Schutz des Hundes, beim Tierschutz zum Beispiel.

Celinastaxi  13.04.2015, 20:54

Ergänzung:

Wobei die Rechtsprechung mittlerweile viele dieser Schutzverträge kassiert hat da es ein zu großer eingriff in das Eigentumsrecht des Besitzers ist. Und eine Unterscheidung zwischen gewerblichem und nicht gewerblichem Tierhandel ist rechtlich schwierig bis unmöglioch. Mal davon abgesehen sollte es keine unkastriertebn abgabetiere im Tierschutz geben ...aber wenn die ihr Geld haben ist es vielen dieser verkappten Hundehändler egal was weiter passiert (gilt für zu viele dieser Tierschützer - gerade im Auslandstierschutz, nicht für alle)

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Georg63  13.04.2015, 20:54

Wer ist nach Vertragsabschluss Eigentümer des Hundes?

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Celinastaxi  13.04.2015, 21:02
@Georg63

Es wird dem "Käufer" vorgegaukelt er wäre Eigentümer - in vielen "Schutzverträgen" bleibt aber das Tioerheim Eigentümer. Unbd genau dieser Betrug wurde bereits öfter vor gericht gekippt

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Georg63  13.04.2015, 21:22
@Celinastaxi

Ich denke, spätestens beim nächsten Tierarztbesuch muss sich das Heim entscheiden, denn die Kosten trägt ja wohl der Eigentümer.

Auch würde ich für eine Betreuung kein Geld bezahlen, sondern eher welches verlangen.

Wenn ich was kaufe, ist es mein Eigentum, mit dem ich im Rahmen der Gesetze machen darf was ich will - insbesondere auch weiterverkaufen. Natürlich hat auch niemand irgendein Besuchs- oder Besichtigungsrecht an meinem Eigentum.

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YarlungTsangpo  15.04.2015, 14:35
@Georg63

Tierheime, ergo Tierschutzeinrichtungen "verkaufen" keine Hunde/Heimtiere - sie vermitteln in geeignete Haltungsverhältnisse.  Der Verbleib und artgerechte Unterbringung des abgegebenen Tieres wird überprüft.

Wer diese Bedingungen nicht gut heissen kann, wem es um Eigentum und Besitz geht, der ist besser beim Hundehandel untergebracht. = bar cash auf die Kralle = hier nimm den Hund (Ware)

Es gibt leider auch unseriöse Hundehändler welche den Verkauf ihrer Vermehrertiere als Tierschutz mit Schutzvertrag und Schutzgebühr ausgeben.

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Wenn du einen Hund richtig kaufst - also mit Eigentumsübertragung, sind solche Verträge unwirksam.

Nur wenn der Vorbesitzer bzw. die Organisation weiter Eigentümer des Tieres bleibt und lediglich ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wird, können solche Bedingungen vereinbart werden.

Viele der sogenannten Schutzverträge sind das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind!

Und auch ganz viele Tierheime und privat geführte Tierschutz-Orgas hauen jede Menge unlautere Übergabe-Verträge raus...

Da gibt's dann Rückkaufsrechte, irgendwelche Auflagen als Verpflichtung...

usw. usw.

Wir haben es immer so gehalten, dass wir unsere Hunde "gekauft" haben - es gab keine Vermittlungsgebühren, keine Übernahme-Verpflichtungen, keine was-weiß-ich für Auflagen...

Soweit ich es kenne bezahlst du einen bestimmten Betrag. Die Hundehalter schauen des Öfteren nach den Umständen und wie es dem Hund ergeht, wenn nach einer bestimmten Zeit (die wird festgelegt hoffentlich in einem Vertrag !) dem Hundehalter keine ernsten Probleme für den Hund sichtbar gemacht werden bekommst du das Geld zurück.

Vertrag und Gebühren sollen verhindern, daß für lau Hunde eingesammelt und anschließend in der Forschung landen oder sonstwie mißbraucht werden. Ggf. wird auch die Zucht untersagt.