Was soll ich nun tun, Chef Unterschreibt den Ausbildungs Aufhebungsvertrag (MFA) nicht ?

3 Antworten

Hast Du den Betriebswechsel vorher mit der Kammer abgesprochen?

Gerade wenn dein alter Chef so ein A.... war ist es gut möglich, dass er dir gegenüber jetzt sogar Schadenersatz geltend macht. Vor allem vor dem Hintergrund, dass Du ihm gesagt hast, dass Du einen anderen Beruf ausüben möchtest. Bei einem "einfachen" Wechsel des Ausbildungsbetrieb bei Weiterführung der bisherigen Ausbildung besteht zumindest für den alten Chef Schadenersatz, notfalls auch über den gerichtlichen Weg zu fordern.

Sprich mit der Kammer welche Möglichkeiten sonst noch bestehen.

Rechtsgrundlage für den Schadenersatz ist:

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung

(1) Wird das

Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so

können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen,

wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat.

Dies gilt nicht im Falle des § 22 Abs. 2 Nr. 2.

(2)

Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach

Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird.

Schadenersatz kann nicht verlangt werden wenn Du:

Berufsbildungsgesetz

(BBiG)

§ 22

 

Kündigung

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

1.
aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2.
von
Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen , wenn sie die
Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit
ausbilden lassen wollen.

Ein "einfacher" Wechsel des Ausbildungsbetriebes kann also zu einer Schadenersatzforderung des alten Chefs gegen dich führen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 20 Jahren Betriebsleitung und Ausbilder

Also wenn ich in deiner Situation stecken würde würde ich dem Chef mit meinem Anwalt drohen und das dann auch durch ziehen der muss diesen Aufhebungsvertrag unterschreiben außerdem haben die Leute da nicht das Recht so mit einer Person umzugehen geschweige denn eine Person so fertig zu machen !!!

Messkreisfehler  02.08.2016, 05:05

Der alte Chef MUSS keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Zudem wäre hier der Fragant gegenüber seinem alten Chef ggfs sogar schadenersatzpflichtig. Vor allem vor dem Hintergrund, dass er ihm sagte, dass er einen anderen Beruf einschlagen möchte. Während der Ausbildung den Ausbildungsbetrieb zu wechseln und den gleichen Beruf fortzusetzen kann zu einer Schadenersatzforderung des alten Chefs führen!

0

Vielleicht kann dein neuer Chef mit dem alten sprechen und ihn überreden, dich gehen zu lassen. Leider funktioniert ein Aufhebungsvertrag nur in gegenseitigem Einverständnis - oder du hättest fristgerecht kündigen müssen. Falls du noch nicht volljährig bist, könnten vielleicht deine Eltern hilfreich eingreifen.