Chef zahlt den Lohn 6 Tage zu spät?

4 Antworten

klarer fall : Nach § 18 Abs. 1 BBiG ist die Vergütung monatlich zu zahlen und nach § 18 Abs. 2 BBiG am letzten Arbeitstag des Kalendermonats fällig. Der AG ist somit im genannten Fall ab dem ersten in Verzug. Für Ausbildungsverhältnisse greift eben dass bbig, bei normalen av sieht es anders aus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das kann der chef nicht einfach so machen den er hat am letzten oder am ersten das Geld so zu zahlen das es Dan auf dein Kontno ist als Azubi!

Frage ihn doch mal ob er deine Mehrkosten sonst bezahlt wen du mit dem Bus fährst und keine Monatsticket nutzen kann den das endet am 30 bzw am 31!

Weiße ihn einfach darauf hin das in deinem Vertrag steht das du es am letzen Werktag bekommst! Auch Chefs machen mal Fehler! Auch hast du sonst ja extra kosten die dir keiner erstattet!

Naja dann plane doch entsprechend, wenn man sich darauf verlassen kann macht es doch keinen Unterschied ob er am 31. oder am 6. zahlt. Wenn es für dich unpraktisch ist, würde ich fragen ob sich da was machen lässt. Man hat doch einen Mund um über soche Dinge miteinender zu reden...

Dann müsst ihr den Chef drauf aufmerksam machen, dass das Geld am Monatsende überwiesen werden muss!