Was passiert wenn Vater den Umgang nicht wahr nimmt?

Emelina  18.01.2024, 04:00

Wie alt ist deine Tochter?

mxAnonymxl 
Fragesteller
 18.01.2024, 04:21

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6 Antworten

Eigentlich sollte dem Jugendamt und dem Familiengericht klar sein, das kein Umgang mit einem KV besser ist, als ein unregelmaessiger von einem KV, der sich an keine Termine/Absprachen haelt. Wenn dein Tochter nicht will, sollte diese, selbst in ihrem jungen Alter, in Betracht gezogen werden, anstatt sie zu etwas zu zwingen.

Deine Tochter haette wahrscheinlich auch viel bessere Chancen sich an einen neuen Partner (falls vorhanden) zu gewoehen, anstatt zwischen KV und Partner hin- und hergerissen zu sein. Sowas ist naemlich nur in stabilen Verhaeltnissen von Erfolg gegroent, aber nicht mit einem Erzeuger, wie ihn deine Tochter hat.

Denke ganz einfach immer an das Wohl deiner Tochter und handle danach.

Da sich mir der Sinn seines Antrags nicht erschließt und man nicht weiß, ob und ggf. was er im Schilde führt, bitte alles dokumentieren und jeden ungenutzt verstrichenen Termin beim Jugendamt melden.

Da der Vater ein Fremder für deine Tochter sein dürfte, sollte darüber nachgedacht werden, das Umgangsrecht wieder rückgängig zu machen. Zum Wohl des Kindes.

Spätestens im März würde ich das in die Wege leiten. Wende dich zu gegebener Zeit an das Jugendamt. Hast du einen Anwalt fürs Familienrecht? Lass dich auch da beraten.

Auf alle Fälle alles dokumentieren. Setze ihm nachweislich Fristen, z.b. das er bis eine Woche vor Ausübung des Umgangsrecht den Termin dir bestätigen soll. Nutzt er den Termin nicht, Info ans Jugendamt. Ich persönlich würde, wenn er das Umgangsrecht bis März nicht ausübt, einen Antrag auf Einstellung des Umgangsrecht sowie alleiniges Sorgerecht stellen. Wie sieht es mit Unterhalt aus? Zahlt er nicht bzw sehr unregelmäßig, würde ich das gleich mit anbringen. Alles Gute für dich und deine Tochter.

kiniro  18.01.2024, 06:31

Besagte Infos auch ans zuständige Familiengericht, denn das entscheidet übers Sorgerecht.

Allerdings ist "hält sich nicht an Besuchstermine" kein Grund fürs alleinige Sorgerecht. Da muss noch mehr im argen liegen.

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Ich verstehe ehrlich gesagt das ganze Problem nicht:

Warum beantragt der Kindsvater ein Umgangsrecht mit seiner Tochter, wenn er es nicht wahrnimmt?

Sollte das nur reine Schikane sein, macht euch keine Sorgen. Wenn ihr belegen könnt, dass ihr nicht den Umgag sabotiert, dann ist das einzig seine Sache, ob er Termine wahrnimmt oder eben nicht.

Für euch ist das halt eben nur ein wenig doof, dass ihr dann gebunden seit. d.h. warten müsst, ob er sein Kind vielleicht heute abholt.

Wenn er die Nummer oft genug duchgezogen hat, könnt ihr eurerseits vor Gericht einen Antrag stellen, dass sein Umgangsrecht weiter eingeschränkt wenn nicht sogar gestrichen wird.

lg, Nicki

Er ist der Vater. Er kann auch mehrere Jahre den Kontakt nicht wahrnehmen und kann dann doch wieder Kontakt fordern. Um so älter das Kind ist um so mehr kann es mitsprechen ob es Kontakt will.