Was passiert wenn man das jugendamt informiert aber keinen deutschen pass hat?

3 Antworten

Anhand so spärlicher Informationen über die Hintergründe kann man kaum eine verlässliche Auskunft geben.

Abgeschoben wird wenn jemand keinen Aufenthaltstitel hier für Deutschland hat. Wenn dein Asylantrag (oder was auch immer) genehmigt wurde, dann hält er sich ja legal in Deutschland auf, daher würde jetzt auch nichts für eine Abschiebung sprechen.

Das er wegen den Problemen mit seiner Mutter schon einmal für paar Wochen in einer Pflegefamilie war spricht auch vieles dafür, das das schon Maßnahmen waren die durch das Jugendamt vorgenommen worden sind, mir fällt nun kein Grund ein warum das Jugendamt eine Abschiebung als Lösung ansehen sollte.

Was anderes ist es natürlich wenn dein Freund in igend einer weise straffällig geworden ist, dann kann natürlich das genemigte Asyl entzogen werden und Ihm die Abschiebung drohen, aber wir wissen nichts über die gesamten Begelitumstände, daher würde ich Ihm raten sich beraten zu lassen. Wenn er nicht vom Jugendamt als Einrichtung des Bundes sich direkt Hilfe holen möchte, dann gibt es noch andere karikative Einrichtungen (z.B. über die Caritas) die nicht dem Bund unterstehen.

Dem Jugendamt ist die Nationalität (fast) ganz egal. Interessent ist nur der Aufenthaltstitel und ob der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt in dieser Stadt begründet hat.

Das Jugendamt führt keine Abschiebungen durch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Jugendliche werden in aller Regel nicht abgeschoben. Er soll sich ruhig an das Jugendamt wenden, die helfen ihm auf jeden Fall.