Können Deutsche mit Migrationshintergrund(haben aber deutschen Pass)in ihre Heimtländer abgeschoben werden?

9 Antworten

Hier scheinen ja einige Dinge durcheinandergeworfen zu werden. Also:

  1. In Art. 16 Abs. 1 GG ist ganz klar geregelt: Die deutsche Staatsangehörigkeit kann nicht entzogen werden. Ausnahme: Aufgrund eines Gesetzes und nur, wenn derjenige dadurch nicht staatenlos wird.
  2. Art. 16 Abs. 2 GG: Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden.
  3. Deutsche, die im Ausland eine Straftat begehen, werden in der Regel nach Deutschland überführt und in Deutschland nach deutschen Recht verurteilt. Mir wäre nicht bekannt, dass Deutschland einen deutschen Staatsbürger ausliefern würde, v.a. wenn demjenigen dort schlimmere Haftbedingungen als zuhause drohen. 

Um also deine Frage zu beantworten: NEIN. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat, kann diese (in der Regel) nicht verlieren. Und sowieso liefert Deutschland keine Menschen, die sich rechtmäßig hier aufhalten, in ein anderes Land aus, wenn keine Straftat vorliegt.

Erst recht nicht, wenn die Tat nach deutschem Recht gar nicht strafbar ist.

Was genau dein Problem ist, hast du nicht geschrieben, aber bei juristischen Dingen würde ich mich unabhängig von der Antwort hier an einen Anwalt wenden, der dann auch den ganzen Sachverhalt kennt.

Yolothann 
Fragesteller
 12.07.2017, 17:25

Das hört sich gut an

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Ja, können sie. In meiner Stadt hat eine Familie gelebt, die vor 20 Jahren oder so nach Deutschland geflohen sind. Die Kinder sind alle hier geboren worden und hatten einen alle deutschen Pass... jetzt sind sie abgeschoben worden, also alle!

Yolothann 
Fragesteller
 12.07.2017, 16:58

Aber ich glaube, wenn man in Deutschland geboren ist, dann ist das mit der Auslieferung nicht so einfach

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Elli113  12.07.2017, 17:10
@Yolothann

Nein, wer einen deutschen Pass hat, wird nicht abgeschoben. Er ist ja dann Deutscher, wohin sollte man ihn denn abschieben?

Vermutlich hatten die Kinder einfach keinen deutschen Pass, denn den zu kriegen ist nicht ganz einfach und nur weil man hier geboren ist, kriegt man ihn nicht automatisch.

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koten  12.07.2017, 18:38

Kannst Du bitte eine seriöse Quelle benennen?

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Möglich ist alles.

Auch wenn es juristisch nicht ohne weiteres möglich sein sollte, sofern Politik ins Spiel kommen da wird über das Gesetz hinweggesetzt.

Auch in Deutschland! Wenn beide Seiten (Deutschland + Herkunftsland)  Vorteile dadurch hätten, würden die alles machen, wenn nötig in Nacht & Nebelaktion! Die würden einem auch auf dem Mond schiessen, sobald Sie genügend Vorteile sehen.

Es gab genügend solche und ähnliche Fälle, die meist später aufgeflogen sind, manche wahrscheinlich garnicht.

Du brauchst einen Anwalt, hier wird keiner richtig helfen können da Du verständlicherweise nicht alles offengelegt hast.

Viel Erfolg!.

Elli113  12.07.2017, 17:24

Es gab genügend solche und ähnliche Fälle, die meist später aufgeflogen sind, 

Da würde mich aber eine Quellenangabe brennend interessieren!

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koten  12.07.2017, 18:37
@Elli113

Mich auch.

Ich traue der Miesere vieles zu, das aber nicht.

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koten  12.07.2017, 18:53
@Mazaran

Al Masri wurde aus Mazenonien entführt, nicht aus Deutschland.

Bleibe bitte bei den Fakten. Deutschland hat genun Dreck am Stecken, da braucht man nicht dazuerfinden!

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Zunächst einmal sind Auslieferung und Abschiebung zwei verschiedene Dinge. 

Eine Auslieferung findet im Rahmen eines Haftbefehls in einem anderen Staat statt. 

Eine Abschiebung hingegen findet im Rahmen der gesetzlicher geregelten Ausreisepflicht fremder Staatsangehöriger, innerhalb des Staates in dem sie sich aufhalten statt.

Ein Migrant, der über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügt kann rechtlich nicht Abgeschoben werden. Eine Auslieferung ist allerdings unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa im Rahmen der Vollstreckung eines europäischen Haftbefehls.