Was passiert, wenn ich die Nebenkosten von einem abbezahlen Haus nicht zahlen kann?

11 Antworten

es gibt irgend eine Regel nach der man wohl ein Haus bis zu einer bestimmten Fläche (igend etwas mit 60m2) behalten darf.

Wenn es größer ist musst Du es verkaufen.

Man könnte aber auch rechtzeitig die richtigen Weichen stellen und einen Teil der Immobilie vermieten.

Das selbe wie bei einem Mieter, der die NK nicht zahlt. Strom-/Gassperre, Mahnverfahren.....

Wenn Du erwerbsumfähig bist stehen Dir entsprechende Remtenzahlungen zu. Kümmere Dich um alles bevor(!) Du ins Mahnverfahren rutscht.

Evtl. über einen Verkauf und Umzug in eine günstigere Mietwohnung nachdenken.

Grundsätzlich gibt es erst mal verschiedene Leistungen vom Staat.

Arbeitslosengeld, Renten, Krankengeld und natürlich die Sozialhilfe, also HARZ IV

Bei Arbeitslosengeld kann dir nicht viel passieren und auch Renten und Krankengeld sind bei Berufsunfähigkeit zuerst dran.

Schwierig wird die Sozialhilfe, denn die darf nur ausgezahlt werden, wenn kein Vermögen mehr vorhanden ist. Und ein Haus gilt erst mal als Vermögen.

Der Gesetzgeber wertet aber ein selbst genutztes Haus auch als Altersvorsorge und es gibt einen pragmatischen Ansatz das es sinnlos ist Menschen aus ihrem Haus zu drängen nur damit der Staat hinterher die Miete bezahlen kann.

Deshalb gibt es bestimmte Berechnungen, wie gross ein Haus sein darf und wie viele Menschen darin wohnen sollten.

Als Single in einer Traumvilla, das wird nicht funktionieren. Aber eine Familie im kleinen Häuschen ist kein Problem.

GutenTag2003  02.10.2021, 08:01
das es sinnlos ist Menschen aus ihrem Haus zu drängen nur damit der Staat hinterher die Miete bezahlen kann.

Das amüsiert dann doch,

... kann man doch davon ausgehen, dass durch den Verkauf des Hauses ein Vermögen vorhanden ist, welches den Staat zunächst - auf lange Zeit - nicht nötigen würde Miete zu bezahlen.

Fakt ist.

Haus und Grundstücksbesitzer hat man, betrachtet man das Haus als Altersvorsorge unverhältnismäßig bevorzugt.

Andere Altersvorsorge z.B. Lebensversicherung usw. muss zu Geld gemacht werden, bevor Hartz IV in Anspruch genommen werden kann.

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Harrass  02.10.2021, 08:06
@GutenTag2003

Lebensversicherung ist aber auch keine Altersvorsorge, sondern eine Versorgungsvorsorge für die Familie. Soweit ich weiss ist das die Begründung dafür.

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GutenTag2003  02.10.2021, 08:08
@Harrass
Versorgungsvorsorge für die Familie.

Ein Haus ebenso. Es wird i.d.R. vererbt. Es ist Vermögen.

Ob das Angesparte Lebensversicherung, private Altersvorsorge, Haus heißt, alles ist zu Geld zu machen... und werden dennoch unterschiedlich bewertet im Hinblick auf das, was man behalten darf und was nicht.

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Harrass  02.10.2021, 08:14
@GutenTag2003

Natürlich ist es auch Vermögen. Aber ein selbst genutztes Haus wird auch im Alter noch genutzt. Deshalb die Berechnung von Schonvermögen.

Ausserdem bekommt man dafür Abzüge in der Sozialhilfe.Man bekommt zwar die Nebenkosten, aber keinen Mietzuschuss. Was bedeutet, das man auch keine Hilfen für notwendige Reparaturen bekommt.

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GutenTag2003  02.10.2021, 08:17
@Harrass
Aber ein selbst genutztes Haus wird auch im Alter noch genutzt.

Das Geld aus einer Lebens-/Altersvorsorge ebenso.

Es wird ja nicht einfach in den Müll geworfen. Aber, wir drehen uns im Kreis. Wenn man Werte nicht als Werte gleichsetzt, wenn man staatliche Hilfe in Anspruch nimmt, dann sind das eben unterschiedliche Wertungen von Hab und Gut.

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Harrass  02.10.2021, 08:30
@GutenTag2003

Ich habe mir das ja nicht ausgedacht.

Ausserdem gibt es auch ganz praktische Gründe dafür.

Zum einen ist es eine unbillige Härte, Familien aus ihrem gewohnten Umfeld zu reissen, weil jemand arbeitsunfähig wird.

Dann sollte man erwähnen, das das Gesetz geschrieben wurde, als es den überhitzten Wohungsmarkt nicht gab, sondern es durchaus problematisch sein konnte, einen angemessenen Preis für ein Haus zu bekommen.

Und dann ist es natürlich auch noch eine Funktion der Zeit. Meistens werden Menschen mit ungefähr 50 Jahren arbeitsunfähig. Das gibt einen Zeitraum von ungefähr 10-15 Jahren bis sie statt HARZ IV eine Rente bekommen. Wenn sie in der Zeit in ihrem Haus bleiben können, können sie von ihrer Rente einigermassen Leben. Wenn sie das Haus verkaufen mussten, ist das Geld bis dahin weg und der Staat muss auch weiterhin Sozialhilfe bezahlen.

Deshalb wurde dann als Kompromiss die Grundflächenformel ausgegeben.

Konnte ja auch keiner wissen, das Häuser mal so teuer werden.

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GutenTag2003  02.10.2021, 08:34
@Harrass
Zum einen ist es eine unbillige Härte, Familien aus ihrem gewohnten Umfeld zu reissen, weil jemand arbeitsunfähig wird.

Das Dumme ist, dass das Argument auch für die Fälle gilt, die, weil die Wohnung zu groß/zu teuer ist sich ein anderes Umfeld suchen müssen.

Wie gesagt, wir drehen uns im Kreis.

Meistens werden Menschen mit ungefähr 50 Jahren arbeitsunfähig.

Diese Zahl sehe ich nicht. Das ist sicher übertrieben.

https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Alter-Rente/Datensammlung/PDF-Dateien/abbVIII10a.pdf

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Harrass  02.10.2021, 08:50
@GutenTag2003

Wie auch immer, hier mal die aktuelle Rechtslage:

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/wohnen/wohneigentum/

Und wenn dir das nich passt, das Menschen die ihr ganzen leben lang gearbeitet und für ein Haus gespart haben das behalten können, dann erklär mir doch mal warum man die Miete für Leute bezahlen soll, die das nicht gemacht haben.

Was man alles sparen könnte, wenn man HARZ IV Beziehern nur die Nebenkosten bezahlt.

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GutenTag2003  02.10.2021, 08:53
@Harrass
das Menschen die ihr ganzen leben lang gearbeitet 

Ich wundere mich, dass jemand der Geld z.B. in Versicherungen für das Alter gespart hat, nicht das ganze Leben lang gearbeitet haben soll.

Du siehst, es geht stets im Wertung die irrational sein können / sind.

Und wenn dir das nich passt ...

... soll das nun ein Maulkorb sein ?

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schleudermaxe  02.10.2021, 08:13

Kein Haus gilt als Vermögen, wo hast Du denn bitte das her?

Haste den Schröder vergessen, alle Kosten und Lasten einer Hütte incl. Reparaturen hat bei Bedarf das Job-Center zu übernehmen, wir sind ncht mehr beim Kohl!

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schleudermaxe  02.10.2021, 12:13
@Harrass

In den Urteilen, die zu diesem Thema ergangen sind.

Du hast eine andere Behauptung, also hast Du doch bestimmt eine Quelle dafür, oder?

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Harrass  02.10.2021, 12:17
@schleudermaxe

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/wohnen/wohneigentum/

Da steht:

Unabwendbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparaturen. Allerdings werden diese Kosten in der Regel nur erstattet, wenn es sich dabei um regelmäßig anfallende Instandhaltungsarbeiten wie beispielsweise die Wartung einer Gastherme oder Heizung handelt. Für einmalige Reparaturen wie zum Beispiel eine Dacherneuerung gibt es normalerweise keine Erstattung. Jedoch können Sie dafür bei Ihrem Jobcenter einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen stellen.

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Es wird errechnet, was du in einer Wohnung bekommen würdest. In dieser Höhe kann man Anträge stellen, wenn man auf Arbeitslosenhilfe ist und sicherlich Familie hat. (Meine ich mal gehört zu haben.)

Beim klassischen Arbeitslosengeld oder bei AU musst du mit dem klar kommen was da ist.

Beim Amt musst du alles offenlegen. Jeden Sparvertrag und jeden Cent der irgendwo steckt. Es wird erwartet, dass du das zuerst verbrauchst.

Das kommt auf Grösse des Eigentums an. Selbstgenutztes Eigentum darf doppelt so gross sein wie dir als Mietwohnung zusteht, die anfallenden Ausgaben dürfen die Warmmiete entsprechend nicht übersteigen. Dann übernimmt das Amt die Kosten, wenn du ALG2 berechtigt bist. Ist es zu gross oder zu teuer dann wirst du verkaufen müssen.