Was passiert mit dem Kind, wenn Eltern sterben?
Wenn die Eltern eines minderjährigen Kindes sterben, was passiert dann mit diesem? Wenn es Onkel/Tanten in Deutschland hat, aber diese Sie nicht aufnehmen wollen oder diese es nicht möchte. Kommt das Kind ins Heim? Ich rede von so 14-16 jährigen.
7 Antworten
Ich war so ein Kind, dessen Eltern gestorben sind. Ich war damals 12, fast 13. Und ja, wenn es keine Angehörigen gibt, die das Kind bei sich aufnehmen können und wollen, dann kommt das Kind in ein Heim bzw. in eine Wohngruppe.
Pflegefamilie ist zwar theoretisch eine Alternative, ist aber vergleichsweise selten und kommt eher bei kleinen Kindern vor, nicht bei Jugendlichen.
Salue
In meinen Bekanntenkreis war ein Ehepaar bei dem beide unheilbar an Krebs erkrankt waren. Da sich das Schicksal abzeichnete, haben sie schon vorher eine Lösung bei guten Bekannten absprechen können. Das Amt konnte es nur noch abnicken.
Bei einem Unfall, wenn nicht schon die Grosseltern oder andere Verandte eine Zusage gemacht haben, geht es zuerst provisorisch in ein Kinderheim. So können zum Beispiel Pflegeeltern eine gute Lösung sein.
Wir haben dies auch schon übernommen. Die allein erziehende, noch sehr junge Mutter, war mit dem 14 Jungen auf "Krieg".
Inzwischen ist aus dem kleinen Rebell ein anständiger, netter junger Mann geworden. Er ist nicht mehr ein Pflegekind, sondern mit 18 nun ein Hausbewohner. Seine Ausbildung läuft noch, er fährt aber bereits mit Brummis herum.
Sein Verhältnis zu seiner Mutter ist wieder perfekt. Er schätzt sie und sie ist stolz auf den Jüngling .
Tellensohn
Zusätzlich zu den bereits guten Antworten: Als Eltern kann man eine Sorgerechtsverfügung schreiben. Damit kann man eine oder mehrere Personen einsetzen, die sich in einem solchen Fall um das Kind bzw. die Kinder kümmern. Das muß nicht unbedingt heißen, dass diese die Kinder aufnehmen, sie kümmern sich aber um eine sinnvolle Unterbringung.
Das sollten natürlich Menschen sein, denen man vertraut, die sich dazu bereit erklären und mit denen idealerweise die Kinder auch vertraut sind. Wir haben das so geregelt, und sollte dieser Fall tatsächlich eintreten, wissen wir unsere Kinder in guten Händen.
In aller Regel werden Waisen, die nicht bei der Verwandtschaft unterkommen, in Pflegefamilien untergebracht. Das ist nicht nur deutlich billiger, sondern in vielen Fällen auch familiär die bessere Wahl.
Eine Heimunterbringung kommt eher dann in Frage, wenn sich keine Pflegefamilie auftreiben lässt oder wenn das verwaiste Kind sehr schwierig ist und fachliche wie auch pädagogische oder psychologische Betreuung benötigt.
Bei 14-16-jährigen Jugendlichen dürfte eine Vermittlung an eine fremde Pflegefamilie wohl eher die Ausnahme darstellen, hier kommt es nahezu immer zu einer Unterbringung in einem Heim bzw. einer Wohngruppe. An Pflegefamilien vermittelt werden üblicherweise nur kleinere Kinder.
Ein Vormund übernimmt die Obhut. Das kann das Jugendamt sein und ja, das Kind kann ins Heim kommen.