Was passiert wenn Eltern eine ärztliche Behandlung ihres Kindes ablehnen?

8 Antworten

Von Experte SkR1997 bestätigt

Hey

Die Rechtslage ist klar: Wenn Eltern eine ärztliche Behandlung ablehnen und dies unmittelbar zum Tod oder zu schweren Schäden des Kindes führen könnte, greifen staatliche Interventionen ein. Das Wohl des Kindes hat oberste Priorität, und wenn die Eltern nicht in der Lage sind, angemessene medizinische Versorgung bereitzustellen, kann das Jugendamt oder ein Gericht eingreifen, um das Kind vor weiterem Schaden zu schützen. Dies kann bedeuten, dass das Kind vorübergehend in staatliche Obhut genommen wird oder dass eine gerichtliche Anordnung erlassen wird, um die notwendige medizinische Behandlung durchzusetzen. Es ist eine ernste Angelegenheit, und das Gesetz ist darauf ausgerichtet, das Leben und Wohl des Kindes zu schützen, auch wenn es gegen den Willen der Eltern geschieht.

Ich muss mich grad echt beherrschen, das reisst alte Wunden auf. Schrecklich, wie gewisse Eltern so egoistisch sein können.

Liebe Grüsse ☀️

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bachelor of Law
MacMadB  03.04.2024, 12:49

Vielen Dank JasminBruehl für Deine Antwort, jetzt brauche ich keine mehr zu schreiben. 🙂

Deine Antwort möchte ich unverändert so stehen lassen.

Ich möchte für den Fragesteller noch einen kleinen Aspekt aus eigener Sicht hinzufügen:

Beide Elternteile wollen das Kind nicht im Krankenhaus länger behalten und es mit nach Hause nehmen. Sie sehen nicht ein dass das Kind aber dann sterben tut.

Das könnte paradoxerweise auch genau das Gegenteil bedeuten: Sie haben wahnsinnige Angst um ihr Kind und "wollen es nicht hergeben". Nur leider überschießt ihre Reaktion und führt gerade zur Gefährdung. Seufzt! Die Kürze der Frage erlaubt sicher nicht, das ganze Umfeld darzustellen. So "platt" wie es hier beschrieben wird, könnte das Krankenhaus die Fürsorge für die Eltern, die Entscheider, vergessen zu haben. Bevor es juristisch würde (wie oben beschrieben), wäre ggf. eine Intervention einer "Dritten Person" ggf. mit psychologischer Ausbildung oder Feingefühl gefragt, um den Eltern ein Einsehen in die Paradoxität ihrer Handlung zu ermöglichen.

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ein Arzt muss ein Gericht informieren und um sofortige Inobhutnahme mit Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes und Gesundheitssorge bitten. Wenn das Gericht dies so entscheidet wird ein Ergänzugspfleger oder Vormund eingesetzt der dann sofort die notwendigen Entscheidungen treffen kann. Ggf. wird die elterliche Entscheidung auch sofort durch eine Entscheidung des Gerichts ersetzt wenn Gefahr in Verzug ist.

Von Experte Kessie1 bestätigt

Das ist eine akute Kindeswohlgefährdung.

Dann wird das Krankenhaus das Jugendamt oder Familiengericht informieren. In welcher Reihenfolge das passiert, kann variieren, in jedem Fall werden beide Institutionen beteiligt.

Wird zuerst das Jugendamt informiert, nehmen wir das Kind im Klinikum in Obhut. Das heißt, das Kind kann nicht aus dem Klinikum ohne Rücksprache mit dem Jugendamt entlassen werden. Lebensrettende Maßnahmen müssen die Ärzte starten, auch ohne Einwilligung der Eltern. Das Jugendamt informiert dann das Familiengericht. Dieses kann dann Teile der elterlichen Sorge entziehen - darüber entscheidet dann ein Amtsvormund oder ein geeigneter ehrenamtlicher Vormund.

Wird zuerst das Familiengericht informiert, erlässt dies per einstweiliger Anordnung einen Beschluss, dass vorübergehend Teile der elterlichen Sorge entzogen werden. Auch hier entscheidet dann ein Amtsvormund oder ein geeigneter ehrenamtlicher Vormund über die notwendige medizinische Behandlung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Da wird man wohl nur mit einem richterlichen Beschluss etwas tun können. Allerdings sollte man sich vorher sorgfältig überlegen, ob man einen solchen auch wirklich herbeiführen sollte.

Ich weiß ja nicht in welcher Position du stehst, aber als Außenstehender kannst du leider nicht viel tun. Eventuell das Jugendamt informieren, da dies eine akute Kindeswohlgefährdung darstellt.