Was passiert eigentlich wenn das Jugendamt Kinder wegnimmt? Müssen die Eltern vielleicht sogar noch dafür bezahlen? Was ist wenn die kein Geld haben?
5 Antworten
Erstmal entfallen die Zahlungen des Kindergeld an die Eltern.
Eltern die den Umstand mit verschuldet haben / die „Geld haben“ werden anteilig zum Unterhalt (Unterbringung, Versorgung ) herangezogen.
..Generell handelt es sich bei der Inobhutnahme um eine beitragspflichtige Leistung. Während der Zeit der Inobhutnahme sparen die Eltern Unterhalt. Sie sind grundsätzlich verpflichtet, Kostenbeiträge zu leisten, um sich an den Aufwendungen der Unterbringung zu beteiligen. Die Kostenbeiträge werden nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt.
Ist das Einkommen zu gering, kann ein Kostenbeitrag in Höhe des monatlichen Kindergeldesgefordert werden. Diese Praxis wurde auch durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. So würde auch die Zweckbindung des Kindergeldes gewährleistet, denn dieses werde gezahlt, um den Unterhalt des Kindes zu sichern.
https://www.juraforum.de/lexikon/inobhutnahme
Notunterbringungen (z.B. bei Krankheit) werden i.d.R. querfinanziert.
Zunächst wird das Kindergeld umgeleitet, weil die Eltern haben dann keinen Anspruch mehr.
Die Heimkosten werden in Rechnung gestellt und von den Eltern eingefordert.
Meistens ist jedoch in diesen Familien nichts zu holen.
Die Eltern sind dann unterhaltspflichtig und müssen natürlich Unterhalt bezahlen, wenn sie ein Einkommen haben.
Haben sie kein Geld, können sie ja gar nichts bezahlen, weil sie kein Geld haben.
Geld ist in dem Fall wohl nicht so wichtig. Wenn man sich schon nicht um seine Kinder kümmern kann hat man wohl kein Geld.
sie müssen abhängig von der höhe des einkommens selbstverständlich dafür zahlen
es gibt durchaus auch wohlstandsverwahrloste Kinder.