Was passiert bei Verstoß gegen die neue A2 Regelung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

wenn es ein verantwortungsbewusster und solider Händler ist, dann wird er dich zumindest darauf hinweisen.

Zum einen kann man ihnen aber (noch) keinen Vorwurf machen, da es die Neuregelung ja noch nicht gibt und zum anderen ist sie leider auch noch nicht bis zu allen Händlern durchgedrungen.

Wenn du vorhast ein "nicht geeignetes Motorrad" mit mehr als 70 KW / 96 PS auf 35 kW / 48 PS zu drosseln und zu fahren, dann kannst du das auch ganz ohne Fahrerlaubnis machen - das kommt dann auf dasselbe heraus.

Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Im Übrigen schreiben alle immer von 600ern und meinen dann halt einen Supersportler mit 600 ccm Hubraum. Der Hubraum ist dabei aber total egal.

Man kann auch nach Inkrafttreten der Neuregelung ein Motorrad mit 1000 ccm und mehr weiterhin legal mit dem A2 fahren, sofern es eben nicht mehr als 70 kW / 96 PS hat.

Viele Grüße

Michael


dem Händler ist das egal welchen FS du besitzt, du darfst es halt nicht fahren. DENN Kaufen kannst fast (alles). Die Nutzung ist das Problem

du kannst auch ohne Führerschein ein Fahrzeug kaufen und verschenken oder jemand anderen zur Verfügung stellen

Der Händler verkauft grundsätzlich alles, es ist in Deutschland keine Pflicht den entsprechenden Führerschein zu besitzen um sich ein Fahrzeug zu kaufen, d.h. fragen Händler ohne Probefahrt nicht mal nach einem Führerschein. 

Wenn du das Motorrad auf 48 PS vorschriftsmäßig drosselst ist das Motorrad an sich legal. Nach der neuen Regelung ist der A2 Führerschein aber bei einer Ausgangsleistung über 96 PS nicht mehr ausreichend, man benötigt dafür den A. Fährst du mit A2 hast du nicht mehr den entsprechenden Führerschein dafür, begehst also nach der neuen Regelung die Straftat fahren ohne Fahrerlaubnis. 

Der Händler ist Kaufmann und wird dir deshalb ungefragt jede gewünschte Maschine verkaufen. Er arbeitet schließlich auf Gewinn.

Fährst du mit so einer (jetzt unzulässig gedrosselten) Maschine, so liegt eine Straftat vor (Fahren ohne Fahrerlaubnis).