Motorrad A2, Drossel 48 PS, Regelung umgehen? Möglichkeiten? R6, CBR usw?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man kann das umgehen, du musst dazu nur ein Fahrzeughersteller sein.

Suzuki hat beispielsweise die GSX-S 750 mit 84 kW genommen, die Leistung werkseitig auf 35 kW reduziert und das Ergebnis als eigenständiges, "neues" Modell mit "35 kW offener Leistung" auf den Markt gebracht, welches offiziell schlichtweg nicht entdrosselt werden kann. Zeitgleich bietet man einen "Umbau" an, bei dem natürlich keine Drossel entfernt, sondern das Fahrzeug durch Tausch von Komponenten gegen die der 84kW-Version "komplett" umgebaut und zu einem "völlig anderen" Modell wird. Im Klartext kommt einfach wieder das originale Steuergerät rein, kostet 500€.

Motorräder welche unter die Klasse A2 fallen dürfen vor der Drosselung maximal 70 kW haben, durch die Drosselung ergibt sich dann eine maximale Leistung von 35kW (oder kurz gesagt einfach die Hälfte). Diese Regelung betrifft alle, die ihre Fahrerlaubnis NACH dem 19.1.2013 erlangt haben. (Dies gilt nur auf nationaler Ebene, ins Ausland sollte man so nicht fahren!)

Alle die ihre Fahrerlaubnis vor diesem Datum erlangt haben dürfen auch Motorräder gedrosselt fahren die beim Ausgangswert über 70kW liegen. Dies fällt dann unter Bestandsschutz.

Eine Regelung wie man es z.B. bei Mofas und Roller hat gibt es in der Form nicht, hast du die Fahrerlaubnis nach dem 19.1.2013 erlangt gilt die neue Regelung die besagt das die Ausgangsleistung des Motorrads nicht die 70kW überschreiten darf.

Eine Eintragung wie du sie beschrieben hast ist nicht möglich, hat die Maschine über 70kW fällt sie als Kandidat zum Drosseln aus der Regelung und hat somit keine Zulassung als A2-Motorrad mehr (für alle, die eine Fahrerlaubnis NACH dem 19.1.13 erlangt haben)

Mit PS hat das gar nichts zu tun, jedenfalls steht davon nichts in der Fahrerlaubnisverordnung.

Eine Maschine, die mit der Fahrerlaubnis A2 geführt werden darf, darf nur 35 kW Leistung haben, wobei das Verhältnis Leistung und Gewicht bei 0,2 kW/kg nicht überschreiten darf.
Das Grundmodell ohne Drosselung darf maximal 70 kW Leistung haben, und das kann man auch nicht umgehen, indem man einem Maschine mit z. B. 95 kW erst auf 70 und dann auf 35 drosselt. Das ist verboten.

Nein, eine solche Möglichkeit gibt es nicht. Das Gesetz ist eindeutig. Die Hälfte der ursprünglichen Leistung darf mehr als 48 PS betragen. Ursprünglich bedeutet Leistung bei Werksauslieferung.

Gesetzgeber hassen diesen Trick

Einfach 2 Jahre mit dem A2 in der Tasche warten, dann den A machen. Schon kann man die R6 fahren - garantiert!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.
jucksjicks 
Fragesteller
 23.01.2020, 11:47

Haha 😂 beste Antwort

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jucksjicks 
Fragesteller
 25.01.2020, 00:09
@Gaskutscher

naja weil die andere mir mehr geholfen hat, bzw. meine Absicht am ehesten erreicht hat :) deine war aber einfach ganz cool und witzig 😅👍 ist aber nichts Neues wo ich jetzt sage, ahhhh wusste ich garnicht..

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