Motorrad (98 Ps) auf 48 drosseln und mit A2 fahren?
Ich möchte mir gerne die Suzuki GSR 600 kaufen, welche bereits auf 48 Ps gedrosselt ist. Normalerweise hat sie 98 Ps. Ich weiß, dass man mittlerweile nur noch maximal Maschinen mit 96 Ps drosseln darf, wenn man den A2 hat. Aber ist es schlimm, wenn die jetzt 2 Ps mehr hat?! Welche Folgen hat das für mich, wenn ich mir die trotzdem kaufe?
6 Antworten
Warum gibts wohl die Grenze von 96PS?
Natürlich ist es "schlimm" wenn Du das Motorrad fährst, Du hast dann schlichtweg einfach keine Fahrerlaubnis für das Ding, bei einer Kontrolle ist es nichts anderes wie wenn Du komplett ohne Führerschein fährst inkl der Folgen, Strafanzeige und ggfs Führerscheinsperre.
Hallo,
wenn du sie kaufst, dann hat das außer, dass du Geld für nichts ausgegeben hast, keine Folgen.
Aber fahren darfst du sie nicht - das wäre wie Fahren ganz ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.
https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Im Gesetz stehen übrigens 70 kW - also am besten darauf achten. Die PS werden umgangssprachlich zwar noch immer benutzt, es kommt aber immer wieder zu "Rundungsfehlern".
Kaufst du dir dadurch ein Motorrad mit 71 kW ist das Fahren damit ebenfalls Fahren ohne Fahrerlaubnis.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
Es gibt viele schöne andere Motorräder, die für den A2 geeignet sind.
Viele Grüße
Michael
Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen.
Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen. 70 KW = 93,871 PS also sind 96 PS schon sehr großzügig.
Das sagt alles !!
1 kW entspricht gerundet 1,36 PS.
Demnach sind 70 kW dann 95,2 PS - aufgerundet 96 PS.
Gruß Michael
Nicht der Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie ist maßgeblich, sondern der der (deutschen) Fahrerlaubnis-Verordnung.
Nicht von der "doppelten Motorleistung" ist richtig, sondern von "nicht mehr als 70kW Motorleistung".
Gruß Michael
Welche Folgen? Du darfst sie nicht fahren, und wenn du erwischt wirst, hast du ein Problem.
Ich kenne diese Regelung zwar nicht, aber wenn du dich erkundigt hast, wirds schon stimmen.
Ich bin mir sicher, du wirst ein anderes tolles Motorrad finden.
folgen: du darfst sie nicht fahren und rechtliche gesehen ist da sfahren ohne gultigen Führerschein.