Kann mit mit A2 auch mehr als 96 PS fahren?

5 Antworten

Hallo,

hierbei geht es einzig und alleine um die Fahrerlaubnis und nicht um das Motorrad selbst.

Daher spielt es keine Rolle, wann das Motorrad gekauft oder wann es gedrosselt wurde.

DU darfst das von dir beschriebene Motorrad nicht fahren und auch in Österreich ist das sicher Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.

Auch mit nur 48 PS und egal seit wann das Motorrad diese hat, ist mit seit 2013 erworbenen Fahrerlaubnissen dafür die Klasse A erforderlich.

Viele Grüße

Michael

Wen man A2 nach 19. Januar 2013 und vor 28. Dezember 2016 erworben hat, darf man BigBikes über 70 KW auf 35 KW nur in Deutschland fahren .

Im Ausland ist das schon länger verboten über 70KW  auf 35 KW zu fahren und da zählt auch Österreich zu die Strafen dafür sind hart mit Recht . 

Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. 

Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. 

Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen.  


Jeder, der die Klasse A2 ab dem 19. Januar 2013 bis zum Inkrafttreten der Änderungsverordnung  28. Dezember 2016 erworben hat, darf auch zukünftig in Deutschland entsprechend gedrosselte Big-Bikes fahren (Besitzstandschutz). Dieser gilt jedoch nur im Inland.    Wichtiger Hinweis für das Ausland   Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. 
Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen bereits jetzt Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.  Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)  . Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft.

Dies wiederum hat neben der Strafe auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen.
19Michael69  11.12.2017, 11:00

Wie fast immer hast du auch hier wieder nicht richtig gelesen.

Der Fragesteller kommt aus Österreich und dort spielt nur der 19. Januar 2013 eine Rolle - der 28. Dezember 2016 dagegen überhaupt keine.

Lesen bildet und wenn du das mit "dem Lesen" grundsätzlich so hältst wie bei den Fragen hier, dann wird mir einiges klar.

Gruß Michael

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TransalpTom  11.12.2017, 15:56
@19Michael69

Er hat es doch richtig gelesen.

Er schreib doch ausdrücklich, dass es in Österreich nicht zulässig ist und dass sich diese Übergangsregelung einzig und alleine auf Deutschland bezieht.

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19Michael69  12.12.2017, 09:54
@TransalpTom

Fast alles was er schreibt macht keinen Sinn und ist total überflüssig, da in der Frage Österreich direkt zur Sprache kommt.

Er schreibt zwar mit einem von seinen vielen Sätzen, dass es in Österreich schon länger verboten ist, dennoch ist das nahezu seine Standardantwort, die er immer ohne zu lesen und ohne nachzudenken auf diese Fragen gibt.

Hauptsächlich bezieht er sich dabei aber auf Deutschland, die hier geltende Ausnahme und die Neuregelung seit 2016 und dass die hier geltende Ausnahme in Österreich nicht gilt.

Gruß Michael

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jetzt erkläre doch mal was dein führerscehion mit dem motorrad zu tun hat.

du hast den führerschein gemacht - damit darfst du keine maschinen über 48ps fahren und nur solche die ungedrosselt nicht mehr wie 96 ps haben.

da steht nix davon das die maschine vor 2017 gedroselt war,

fazit: nein, darfts du nicht

und in östereich war es schon immer so- nicht erst ab 2017

Gaskutscher  11.12.2017, 13:55

Kleine Korrektur - bis 18.01.2013 gab es in Österreich keinen A2  und auch keinen A1. Die Klasse A beschränkt ging nur bis 25 kW - ohne Beschränkung wie viel die Maschine offen hatte. Ganz so wie in Deutschland.

Wer's nicht glaubt:

https://www.600ccm.info/pages/x\_fish/images/131219\_02.jpg

Kartenführerschein Österreich, 2009 ausgestellt.


Und: In .at konnte niemand unter 18 125er fahren. ;)

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matrix791  11.12.2017, 14:20
@Gaskutscher

ist ja richtig- aber wie es vor 9 jahren war brauch ich niemand erklären der zu der zeit noch aufn bobycar duch den garten gedüsst ist.

aber wir können es ja noch genauer machen- bis 1948 gab es nur eine fahrberechtigung- da brauchte man nur unterschreiben und konnte alles was ein motor hat fahren ohne prüfung.

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Ausschlaggebend ist - auch in Österreich - die ursprüngliche offene Leistung.

Daher ist sie definitiv nicht mit dem A2 zu führen... Zumindest nicht wenn man legal fahren will.

Antworten vom BMVIT aus dem Jahre 2013 ob mal als Deutscher (!) mit einer auf 35 kW gedrosselten Maschine mit offen mehr als 70 kW in Österreich fahren darf:

Nein.

Gleiches gilt natürlich auch für Österreicher im eigenen Land.

https://www.600ccm.info/1/131219/Mit_dem_A2_im_Ausland_-_was_ist_erlaubt#oesterreich

Die EU-Richtlinie wurde in .at von Anfang an korrekt umgesetzt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.

hängt nicht von der Zeit der Drossel, sondern von der Zeit deines Scheins ab