Was muss man machen um Rettungssanitäter zu werden?

3 Antworten

Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Der Rettungssanitäter ist in Deutschland keine anerkannte Berufsausbildung sondern eine Qualifikation, welche nach den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Bundesländer zur Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben-/ Tätigkeiten innerhalb des Rettungsdienstes befähigt. Dies ist in allen Bundesländern der Einsatz als zweite Person-/ als Assistenzperson des Notfallsanitäters bei der Versorgung von Notfallpatienten in der Notfallrettung auf Rettungswagen (RTW) und die eigenverantwortliche Betreuung von Patientinnen und Patienten, die keine (akuten) Notfallpatienten sind, aufgrund ihres medizinischen Zustandes jedoch einer medizinisch- fachlichen Betreuung und/ oder der Ausstattung des Fahrzeuges bedürfen im qualifizierten Krankentransport auf Krankentransportwagen (KTW). In wenigen Bundesländern ist die Qualifikation als Rettungssanitäter auch noch ausreichend, um auf Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) als Assistenzperson und Fahrer des Notarztes eingesetzt zu werden, zum Teil jedoch nur mit einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung in der Notfallrettung auf Rettungswagen. Die Qualifikation hat einen Mindestumfang von 520 Stunden, kann in Vollzeitform absolviert also bereits innerhalb von circa dreieinhalb Monaten erworben werden. Sie besteht aus einem Rettungssanitäter- Grundlehrgang mit abschließender schriftlicher und praktischer Prüfung zum Rettungshelfer, einem Krankenhauspraktikum, einem Praktikum im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und einem Rettungssanitäter- Abschluss-/ Prüfungslehrgang mit schriftlicher, mündlicher und praktischer Abschlussprüfung zum Rettungssanitäter. Zugangsvoraussetzungen für die Qualifikation sind: aufgrund der Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes die Volljährigkeit bzw. für den Grundlehrgang teilweise mindestens 17 Jahre, für die erforderlichen Praktika und für die Abschlussprüfung jedoch zwangsläufig die Volljährigkeit, mindestens ein Hauptschulabschluss oder alternativ eine abgeschlossene Berufsausbildung, keine Vorstrafen (Nachweis durch ein Führungszeugnis) und die gesundheitliche Eignung.

Der Notfallsanitäter, ist dagegen eine vollwertige, dreijährige Berufsausbildung mit abschließender staatlicher Prüfung nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und nach der aufgrund des NotSanG erlassenen "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter" (NotSanAPrV). Die Ausbildung umfasst im Einzelnen 1.920 Stunden Unterricht an einer staatlich anerkannten Schule gemäß der Anlage 1 NotSanAPrV, 1.960 Stunden praktische Ausbildung im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache gemäß der Anlage 2 NotSanAPrV und 720 Stunden praktische Ausbildung in verschiedenen Fachbereichen (schwerpunktmäßig Anästhesie/OP, Notfallaufnahme und intensivmedizinische Station) eines geeigneten Krankenhauses gemäß der Anlage 3 NotSanAPrV. Die staatliche Prüfung besteht aus drei schriftlichen Aufsichtsarbeiten, drei mündlichen Prüfungen und vier realitätsnahen Fallbeispielen, in denen die Prüflinge nachweisen müssen, dass sie in der Lage sind, die in §4 des Notfallsanitätergesetzes definierten Aufgaben der Notfallversorgung auszuführen. Entsprechend ihrem Ausbildungsziel, kommen Notfallsanitäter*innen in der Notfallrettung bundesweit als verantwortliche Transportführer auf Rettungswagen (RTW) zum Einsatz und versorgen dort eigenverantwortlich Notfallpatienten. Dabei wenden sie unter gewissen rechtlichen Voraussetzungen (§2a NotSanG oder anhand standardisierter Arbeitsanweisungen der örtlich verantwortlichen ärztlichen Leiter Rettungsdienst- ÄLRD) auch heilkundliche-/ invasive medizinische Maßnahmen wie das Verabreichen von Notfallmedikamenten an. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung sind offiziell gemäß §8 NotSanG ein mittlerer schulischer Bildungsabschluss (Realschulabschluss) oder ein Hauptschulabschluss mit zusätzlich einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes sowie keine Vorstrafen (Nachweis durch ein Führungszeugnis), um die behördliche Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter*in" erteilt zu bekommen. In der Praxis, werden die Ausbildungsplätze jedoch vielerorts ausschließlich an Abiturienten oder an sehr gute Realschüler mit der Qualifikation als Rettungssanitäter, Fahrerlaubnis der Klasse C1 und ein- bis zweijähriger Berufserfahrung im Rettungsdienst vergeben.

Mfg

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Die Vorraussetzung um die Bezeichnung tragen zu dürfen, ist letztendlich das bestehen der Prüfung.

Zuvor muss der Lehrgang der RS- Ausbildung (vier Wochen), das Krankenhaus- und Rettungswachenpraktikum (jew. vier Wochen) absolviert werden.

Die Vorraussetzungen sind: gesundheitliche Eignung (wird vom Arbeitsmediziner festgestellt), einwandfreies Führungszeugnis, mindestens Hauptschulabschluss oder Berufsausbildung, für den schulischen Teil mindestens 17 Jahre, alle anderen Teile 18 Jahre.

De facto benötigst du, um eine Stelle zu bekommen, den Führerschein Kl. B, eher sogar mindestens C1. Ohne Führerschein keine Tätigkeit im Rettungsdienst.

Der Notfallsanitäter ist eine anerkannte Berufsausbildung, dauert drei Jahre und verfügt über wesentlich mehr Kompetenzen im Einsatz und darf zudem andere Funktionen besetzen (Fahrzeugführer RTW, Fahrer NEF usw).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung