Hey Leute, was ist der Unterschied zwischen Rettungssanitäter und Notfallsanitäter?

6 Antworten

Hi,

Kann mir jemand kurz zusammenfassen was dee Unterschiede ist ?

Maximal kurz zusammengefasst - Ausbildungsdauer, Kompetenzen und Gehalt sind neben den Bezeichnungen die Hauptunterschiede.

Ich habe gehört bei Rettungsanitäter ist die Ausbildung ungefähr 2 Jahr und bei Notfall etwas länger.

Der Grundsatz, dass die Ausbildung zum Rettungssanitäter (die keine Berufsausbildung ist) kürzer ist, stimmt.

Diese dauert allerdings drei Monate in Vollzeit, keine zwei Jahre (520-h-Lehrgang nach den Grundsätzen des Bund-Länder-Ausschusses "Rettungswesen").

Der Notfallsanitäter ist die derzeit einzige "echte" Berufsausbildung im Rettungsdienst - Dauer: drei Jahre duale Ausbildung in Vollzeit. Also doch hier schon ein erheblicher Unterschied.

Dementsprechend wird der Notfallsanitäter als Verantwortlicher in der Notfallrettung eingesetzt und erlernt auch deutlich umfangreichere Maßnahmen als der Rettungssanitäter. Folge aus "mehr dürfen" -> mehr Gehalt.

Welche Ausbildungen es im Rettungsdienst gibt und wie die NFS-Ausbildung im Detail aussieht, habe ich in meinem Blog etwas erläutert.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Nein, die Ausbildungsdauer von Rettungsassistenten hat zwei Jahre betragen, diese hätten bis zur Einführung des neuen Berufsbildes "Notfallsanitäter/in" am 01.01.2014 die höchste nichtärztliche Qualifikation im deutschen Rettungsdienst erworben. Seit der Einführung des Notfallsanitäters ist der Neubeginn einer Ausbildung zum Rettungsassistenten nicht mehr möglich, diejenigen, die Rettungsassistenten sind, machen eine Weiterqualifizierung zum Notfallsanitäter (staatliche Ergänzungsprüfung mit ggf. vorheriger weiterer Ausbildung von bis zu sechs Monaten abhängig von der bisherigen Berufserfahrung als RettAss oder als Alternative dazu die staatliche Vollprüfung).

Rettungssanitäter ist die erste einheitlich geregelte Qualifikation im deutschen Rettungsdienst gewesen und wurde 1977 durch die "Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst" des Bund- Länder- Ausschusses Rettungswesen einheitlich geregelt, der Rettungsassistent ist erst 1989 eingeführt worden. Die Ausbildung von Rettungssanitätern erfolgt bis heute anhand von den damals beschlossenen Grundsätzen nach dem "520 Stunden- Programm" und umfasst demnach insgesamt nur mindestens 520 Stunden (drei Monate und eine Abschlusswoche mit Prüfungen), die in 160 Stunden Lehrgang, der meist mit einer Prüfung zum Rettungshelfer abschließt, 160 Stunden klinische Ausbildung (in der Regel 80 Stunden Anästhesie/OP und 80 Stunden Notaufnahme oder Intensivstation), 160 Stunden im Rettungsdienst an einer anerkannten Lehrrettungswache und die 40 Stunden umfassende Abschlusswoche mit schriftlicher, mündlicher und praktischer Abschlussprüfung aufgeteilt ist. Dies sind Mindestvorgaben, die von den Ausbildungsstätten beliebig erweitert werden können, jedoch halten sich die meisten Ausbildungsstätten an diese Mindestvorgaben. Aufgrund der Kürze gibt es keine Ausbildungsvergütung, im Gegenteil muss für die schulischen Anteile (Lehrgänge) bezahlt werden, das sind insgesamt runde 1.500 Euro für beide Lehrgänge zusammen.

Der Notfallsanitäter hat wie ganz am Anfang bereits erwähnt 2014 den Rettungsassistenten abgelöst und ist seither die neue höchste nichtärztliche Qualifikation im deutschen Rettungsdienst. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter dauert insgesamt drei Jahre (4600 Stunden) und besteht aus 1.920 Stunden Unterricht an einer nach Maßgabe von Paragraph 6 Notfallsanitätergesetz (NotSanG) staatlich anerkannten Berufsfachschule für Notfallsanitäter, 720 Stunden praktische Ausbildung in einem geeigneten Krankenhaus (insbesondere in Abteilungen mit Bezug zur Notfallmedizin: Anästhesie/OP, Notaufnahme und Intensivstation) und 1.960 Stunden praktische Ausbildung an einer nach Maßgabe von Paragraph 6 NotSanG genehmigten Lehrrettungswache statt. Die Ausbildung ist dual, es wechseln sich also die Lehrorte Berufsfachschule, geeignetes Krankenhaus und Lehrrettungswache ab. Am Ende des dritten Ausbildungsjahres ist eine staatliche Prüfung bestehend aus mehreren schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen abzulegen.

AUFGABENBEREICHE:

- Rettungssanitäter: Assistenzperson des Notfallsanitäters oder des Rettungsassistenten auf dem Rettungswagen in der Notfallrettung, zugleich auch dessen Fahrer und eigenverantwortliche Durchführung von qualifizierten Krankentransporten (Betreuung von Patienten, die keine Notfallpatienten sind, aus gesundheitlichen Gründen aber einer medizinisch-fachlichen Betreuung und/oder Ausstattung eines Krankentransportwagen bedürfen).

- Rettungsassistent: vorrübergehend noch Transportführer bei Notfalleinsätzen ohne Notarztbeteiligung. Wie lange das noch möglich ist, bestimmen die Bundesländer in ihren Rettungsdienstgesetzen.

- Notfallsanitäter: zunehmende Ablösung des Rettungsassistenten als verantwortlicher Transportführer bei Notfalleinsätzen ohne Beteiligung eines Notarztes, mehr medizinische Kompetenzen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Rollerfreake  17.11.2019, 20:55

Erwähnt sei noch, der NotSan erhält eine "angemessene Ausbildungsvergütung". Da der Begriff "angemessen" aber nuneinmal sehr dehnbar ist, variiert die Ausbildungsvergütung zwischen den unterschiedlichen Trägern der Ausbildung zum Teil sehr stark, es sind aber so zwischen 1.000 bis 1.300 Euro brutto/Monat. Mfg.

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Der Rettungssanitäter(RS) hat eine Ausbildung von 520h. Das sind ~3 Monate, wenn man es in Vollzeit macht.

Das, was du mit den zwei Jahren meinst, war der Rettungsassistent (RA). Dessen Ausbildung ging zwei Jahre. Diese Ausbildung kann man nicht mehr machen, sie wurde von der Ausbildung zum Notfallsanitäter abgelöst.

Der Notfallsanitäter (NFS) braucht in der Tat drei Jahre, bis er "fertig" ist.

Aus der Ausbildungsdauer ergibt sich auch der Unterschied, dass der RS keine Berufsausbildung ist, sondern nur eine Qualifikation, also ein Lehrgang den man mal gemacht hat (wie z.B. Staplerführerschein)... Wer als RS arbeitet, ist effektiv nur eine angelernte Hilfskraft. Aufgrund der geringen Qualifikation darf ein RS auch nicht als Verantwortlicher auf einem Rettungswagen fahren, sondern ist maximal der "2. Mann", der dem Verantwortlichen assistiert. Invasive medizinische Maßnahmen, wie venöse Zugänge legen und Medikamente verabreichen, kann er vielleicht mal unter Aufsicht üben, aber eigenverantwortlich darf er das definitiv nicht tun.

Der NFS hingegen ist eine normale Berufsausbildung. Er darf als Verantwortlicher auf dem Rettungswagen eingesetzt werden und hat einen Katalog an Maßnahmen, auf die er offiziell ausgebildet ist und die er eigenverantwortlich durchführen darf, wenn die vorgesehene Situation eintrifft. Das ist dann "wenn Situation X eintritt, Option Y nicht möglich ist und der Patient Medikament Z nicht nimmt, kannst du soundsoviel hiervon geben". Er kann sich notfalls auch auf einen rechtfertigenden Notstand berufen, um Maßnahmen zu ergreifen, die eigentlich nur dem Notarzt vorbehalten sind, aber nicht warten können bis dieser vor Ort ist. Allerdings muss er damit rechnen, sich hinterher dafür rechtfertigen zu müssen.

Rollerfreake  17.11.2019, 19:59

Also zu den invasiven Kompetenzen im rechtfertigenden Notstand haben wir im RS etwas anderes gelehrt bekommen und so steht es auch in meinem Lehrbuch von einem Fachanwalt für Medizinrecht geschrieben. Zusammengefasst: auch der RS kann unter Berufung auf Paragraph 34 StGB invasive medizinische Maßnahmen ergreifen, sofern er die jeweilige invasive medizinische Maßnahme beherrscht und das Können im Zweifelsfall auch durch Nachweise belegen kann. Paragraph 34 StGB ist ein "Jedermannsparagraph", somit kann sich jeder darauf berufen, es ist keine Qualifikation vorgegeben, nur für Rettungshelfer ist soweit mir bekannt ist die "Notkompetenz" aufgrund der nochmals kürzeren Ausbildungsdauer von nur zwei Monaten und vorallem wegen der dadurch nochmals deutlich kürzeren praktischen Ausbildung durch die Rechtsprechung ausgeschlossen worden. Klar gilt als RS Zurückhaltung und der Fokus liegt eindeutig auf den Basismaßnahmen aber das er sich nicht auf den Notstand berufen kann, das stimmt so nicht. Mfg.

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SaniOnTheRoad  17.11.2019, 20:25
@Rollerfreake
Zusammengefasst: auch der RS kann unter Berufung auf Paragraph 34 StGB invasive medizinische Maßnahmen ergreifen, sofern er die jeweilige invasive medizinische Maßnahme beherrscht und das Können im Zweifelsfall auch durch Nachweise belegen kann.

Richtig. Hier muss aber beachtet werden - § 34 StGB gibt keine Erlaubnis.

Es bildet lediglich einen Rechtfertigungsgrund für rechtswidriges Verhalten in gewissen Ausnahmesituationen, der - unter gegebenen Voraussetzungen - zur Straffreiheit führt. Mag zwar sehr theoretisch klingen, ist aber ein himmelweiter Unterschied.

Und da sind wir auch schon beim zweiten Punkt - dem "Beherrschen" und dem "Nachweisen".

Mit einer dreimonatigen Ausbildung das Beherrschen invasiver Maßnahmen - die mal grundsätzlich unter dem Arztvorbehalt stehen - nachweisen zu wollen, gestaltet sich schon in der Theorie schwierig.

nur für Rettungshelfer ist soweit mir bekannt ist die "Notkompetenz" aufgrund der nochmals kürzeren Ausbildungsdauer von nur zwei Monaten und vorallem wegen der dadurch nochmals deutlich kürzeren praktischen Ausbildung durch die Rechtsprechung ausgeschlossen worden.

Nein - weder RH noch RS haben entsprechende Kompetenzen. Sie können sich beide auf den rechtfertigenden Notstand berufen, eine Erlaubnis haben sie jedoch beide nicht.

Aus der Praxis: wenn alles gut geht, kräht kein Hahn danach. Geht was schief, kann man sich sicher sein, dass man neben dem Arbeitsplatzverlust auch eine strafrechtliche Verurteilung am Hals hat.

Gegnerische medizinische Gutachter sind einem nicht gerade freundlich gesinnt und bringen auch gestandene, routinierte Ärzte ins Schwitzen. Den RS oder RH nehmen sie mühelos auseinander und setzen ihn (oder sie) umgekehrt wieder zusammen...

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Rollerfreake  17.11.2019, 20:37
@SaniOnTheRoad

Ja, das ist mir klar, eine generelle Erlaubnis haben nur diejenigen, welche nach dem Heilpraktikergesetz zur Ausübung der Heilkunde berechtigt sind und das sind eben aktuell nur Ärzte, der NotSan hat auch eine "generelle Erlaubnis", sofern die Maßnahme von entsprechend Verantwortlichen Ärzten für das jeweilige notfallmedizinische Zustandsbild standardmäßig vorgegeben worden ist. "Beherrschen und Nachweise": ich mache mal ein Beispiel, der RS trifft im Rahmen seines Krankenhauspraktikums auf Personal, welches ihn jeden Tag drei Zugänge legen lässt, das dann mal vier Wochen ergibt insgesamt 60 gelegte Venenzugänge und somit mehr als im Pyramidenprozess im Rahmen der Ausbildung zum Notfallsanitäter festgelegt sind, hier sind es ja 50 Stück die vorgegeben sind. Kommt ein RS an diese Anzahl also weitgehend heran oder übertrifft er sie sogar, dann kann man da also schon von einer Beherrschung der Venenpunktion sprechen. Das RH keine Notkompetenz haben, das steht im "Rettungsdienst RS/RH" in Rechtsgrundlagen, die von einem Fachanwalt für Medizinrecht geschrieben ist🤷‍♂️🤷‍♂️.

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SaniOnTheRoad  17.11.2019, 20:56
@Rollerfreake
der NotSan hat auch eine "generelle Erlaubnis", sofern die Maßnahme von entsprechend Verantwortlichen Ärzten für das jeweilige notfallmedizinische Zustandsbild standardmäßig vorgegeben worden ist.

Richtig - außerhalb der SOPs trifft auf den NotSan genau das gleiche zu, wie für den RS. Selbstverständlich samt der Konsequenzen.

Kommt ein RS an diese Anzahl also weitgehend heran oder übertrifft er sie sogar, dann kann man da also schon von einer Beherrschung der Venenpunktion sprechen. 

Achtung, Denkfehler: Beherrschen setzt neben dem Erlernen auch eine gewisse Routine voraus - hat besagter RS nach Abschluss ein Jahr auf dem KTW verbracht, ist es nicht mehr (grundsätzlich) anzunehmen.

Und aus meiner eigenen Erfahrung: damit die Nadel auch bei den "unschönen" Venen sitzt, braucht es die Routine definitiv.

Gegenbeispiel: die endotracheale Intubation war bei mir ebenfalls Ausbildungsbestandteil. Beherrsche ich sie sicher? Nö, weil schlicht fehlende Routine.

Das RH keine Notkompetenz haben, das steht im "Rettungsdienst RS/RH" in Rechtsgrundlagen, die von einem Fachanwalt für Medizinrecht geschrieben ist🤷‍♂️🤷‍♂️.

Zitat eines befreundeten Anwalts: "Wenn es im Recht nur eine Lösung gäbe, wäre ich arbeitslos."

Trifft den Nagel auf den Kopf - natürlich hat dieser Anwalt ein fundiertes Wissen; ein anderer, genauso qualifizierter Anwalt würde besagten Passus wieder komplett anders schreiben. Und so ist es auch in der Praxis: eine Einzelfallentscheidung.

Daher: Quellenarbeit - und da wird entsprechende Beschränkung nicht auftauchen. Ein Verbot, sich auf den rechtfertigenden Notstand zu berufen, würde auch keinen Sinn machen.

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Rollerfreake  17.11.2019, 21:12
@SaniOnTheRoad

Ja, aber NotSan hat halt vom Grundsatz her die deutlich umfangreichere Ausbildung.

"Unschöne Venen": Wer sich nicht sicher ist, der lässt es halt sein und punktiert nicht bzw. unternimmt maximal einen Punktionsversuch und lässt es dann sein, wartet auf besser ausgebildetes Personal. Man darf halt dann kein "Rettungsrambo" sein, der auf Teufel komm raus unbedingt einen Zugang anlegen will, 5 Punktionsversuche unternimmt und für NA, NotSan oder RettAss dann alle einigermaßen guten Venen zerstochen hat. Habe soetwas leider schon erlebt, arbeitete als RS in einem Unternehmen, indem auch unqualifizierte Krankenfahrten gemacht worden sind, dennoch medizinisch ausgestattete Fahrzeuge, ein medizinisch unqualifizierter ist auf die Idee gekommen, einem Patienten einen Zugang anzulegen, Arterie punktiert, war dann aber zu doof um einen Druckverband anzulegen🙄😳😳🤦‍♂️🤦‍♂️. Generell, bei allem, bei dem man sich nicht zu 100% sicher ist, ist meine persönliche Meinung es dann wegzulassen, ist man sich beispielsweise nicht zu 100% sicher, dass der Zugang in der Vene liegt, dann verabreicht man darüber ganz sicher keine Glucose. Ebenso wird der NA sich nicht darüber freuen, wenn man dem Patienten mit innerer Blutung den RR auf 120 mmHg systolisch "hochgebrügelt" hat, man sollte dann halt schon das Wissen haben, dass bei soetwas die permissive Hypotension Das Ziel ist. Mfg.

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RedPanther  18.11.2019, 17:06
@Rollerfreake

Blöde Frage bei deiner Argumentation: Wenn du dem RS aufgrund von §34 StGB eine Notkompetenz zugedenkst, warum dann einem RH oder einem SanAB nicht? Wir haben z.B. in der Bereitschaft eine Intensivpflegerin als SanAB, welche mit i.v.-Zugängen mehr Routine hat, als viele RA/NotSan... Jedenfalls hätte sie es mit der Argumentation im Fall der Fälle sicher leichter, als ich als RS mit ~ 5 gelegten Viggos im Lauf dieses Jahres.

Der Unterschied, den dein lieber Anwalt zwischen RS und RH macht, dürfte darin liegen dass der RS ein Klinikpraktikum macht, mit dem Ziel einige invsaive Maßnahmen zu üben. Nur, zwischen "ich hab das mal gelernt" und "ich beherrsche die Maßnahme" ist ein himmelweiter Unterschied. Mein entsprechendes Praktikum ist ziemlich genau sieben Jahre her. Ja, ich habe bis zum Abwinken Viggos gelegt und ein paarmal intubiert.

Aber mit seither 0 Intubationen und durchschnittlich ~ 4-5 gelegten Viggos pro Jahr brauche ich heute nicht behaupten, ich hätte Routine und würde eine dieser Maßnahmen beherrschen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ich es unter guten Bedingungen hinbekomme... aber gute Bedingungen sind normalerweise kein rechtfertigender Notstand. Wenn die Kacke am Dampfen ist, könnte ich höchstens einen Verzweiflungsversuch starten.

ist man sich beispielsweise nicht zu 100% sicher, dass der Zugang in der Vene liegt, dann verabreicht man darüber ganz sicher keine Glucose.

Ich würde jetzt einfach mal die Behauptung in den Raum stellen: Wer das nicht weiß und beherzigt, beherrscht die Maßnahme definitiv nicht und kann sich deswegen auch nicht auf §34 berufen.

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Rollerfreake  18.11.2019, 17:44
@RedPanther

Wie gesagt, ich persönlich habe keiner Qualifikation etwas zugestanden oder etwas abgesprochen sondern ich habe nur das wiedergegeben, was im Lehrbuch fachanwaltlich geschrieben steht. Ich persönlich kann dazu gar keine eigene juristische Beurteilung abgeben, da ich nicht Jura studiert habe und hierzu gibt es zig verschiedene Auffassungen. Ja, er macht den Unterschied zwischen einem RH und einem RS am Klinikpraktikum fest.

Das es neben der rettungsdienstlichen Qualifikation weiterhin auch sehr auf die Routine in einer bestimmten Maßnahme und auf weitere medizinische Ausbildungen ankommt, das ist vollkommen einleuchtend. Es kann einer hauptberuflich in der Notaufnahme tätiger Gesundheits- und Krankenpfleger, der dort tagtäglich Zugänge legt aber im Rettungsdienst Rettungshelfer ist mit absoluter Sicherheit besser i.v. Zugänge legen als ein hauptberuflich tätiger RettSan es kann. Von einem normalen San kann man mit absoluter Sicherheit nicht's invasives erwarten, wenn er aber eben noch weitere medizinische Ausbildungen hat, ist das aber eine vollkommen andere Ausgangssituation, da er dann eben auch das Wissen aus dieser Ausbildung mitbringt. Von einer endotrachealen Intubation habe ich nie gesprochen. Bisher ist einfach nicht die Rede gewesen zwischen einer alleinigen RD Qualifikation+ eine weitere medizinische Ausbildung, daher bin ich da nicht differenziert darauf eingegangen. Ich habe auf dem KTW auch schon mit einem Kollegen gearbeitet, der RH gewesen ist aber zusätzlich noch Fachkrankenpfleger Anästhesie und Intensivpflege, wem hätte ich wohl im Zweifelsfall den Zugang überlassen?, richtig, ihm, weil er darin schlichtweg die fundiertere Ausbildung hat und in seiner Karriere in der Klinik mehr Punktionen gemacht hat als ich.

Letzter Abschnitt: vollkommene Zustimmung. Wer etwas macht, ohne über das dafür notwendige Hintergrundwissen zu verfügen, der kann sich nicht auf die "Notkompetenz" berufen und begeht darüber hinaus auch noch eine Körperverletzung. Leider habe ich schon das Gegenteil gehört...

Mfg.

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Rettungssanitäter: 2 Monate Ausbildung , kein Ausbildungslohn

Notfallsanitäter: 3 Jahre Ausbildung, Ausbildungsgehalt, mehr Gehalt beim Arbeiten und über dem Rettungssanitäter, lernst während der Ausbildung viel mehr und fährst auch mal mit dem Notarzt mit.

Rollerfreake  17.11.2019, 19:47

Der Rettungssanitäter dauert 3 Monate und eine Abschlusswoche mit Prüfungen, zwei Monate ist Rettungshelfer und nochmal eine Stufe unterhalb. Notfallsanitäter haben eine längere, dreijährige Ausbildung, erlernen und dürfen demnach auch mehr medizinische Maßnahmen machen, ja. "Dürfen auch mal mit dem Notarzt mitfahren" ist aber nicht ganz richtig, die konkrete Fahrzeugbesatzung ist durch die Bundesländer in deren Rettungsdienstgesetzen geregelt und es gibt immer noch Bundesländer (u.a. Bayern und Hessen), indenen die Qualifikation des Rettungssanitäters als Fahrer des Notarzteinsatzfahrzeuges ausreichend ist. Mfg.

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Beste Antwort: Sani on the Road. Nur als Ergänzung, der Rettungsassistent war eine 2 jährige Ausbildung. Die gibt es aber nicht mehr. Die wurde vom Notfallsanitäter abgelöst.