Was kann einem 15 jährigen für Konsequenzen zu kommen wenn er beim Graffiti sprühen von der Polizei erwischt wird?

7 Antworten

Hallo,

Alternative: Entwürfe anfertigen, damit zu den Besitzern gehen und fragen, ob sie Interesse an einer solchen Wandgestaltung haben.

Alternativ gibt es auch sehr große Leinwände - oder mit Hartfaser bezogene Holzlattenrahmen. (Beides nicht für den Außenbereich)

Es gab auch mal Initiativen in Städten, die jungen Künstlern Wände für einen Graffity Wettbewerb zu Verfügung stellten.

Generell gilt natürlich die Kunstfreiheit - jeder kann malen, was er möchte - jedoch nicht auf fremden Eigentum.

Die Kosten richten sich danach, wie aufwändig die ordentliche Wiederherstellung der Wand ist - damit wird mit Sicherheit eine Fachfirma beauftragt werden, die mit einem entsprechenden Stundenlohn - ich würde mal ca. 30 - 40 € kalkulieren - planen wird.

Da ergibt sich dann schon die zweite Alternative:

Hausbesitzer um Erlaubnis fragen, und anbieten, die Wand nach einer angemessenen Hängungszeit (z.B. 3 Monate) neu zu streichen. Die Künstler tragen die Kosten der Farbe und malern. So könnte man evtl jemanden interessieren, ohne wegen Sachbeschädigung angezeigt zu werden.

(Chancen könnte man z.B. bei einem Scenelokal haben)

Die Kosten für den Malermeister werden vermutlich bei einem mehr als 10 qm großen Graffity nicht unter 1000 € liegen - also kein Taschengeldpreis.

es bleibt dabei leider unerheblich, ob das Graffity eine Bereicherung für das Straßenbild sein kann - es bleibt Sachbeschädigung.

LG

Jo

Sachbeschädigung wird nach Höhe des Schadens und Kosten für Beseitigung berechnet.

Sagt mein Kumpel.

Er muss die Kosten der Beseitigung tragen und wird ein paar Sozialstunden bekommen.

https://dejure.org/gesetze/StGB/303.html

Sachbeschädigung:

  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren

... bei Jugendlichen und Ersttätern könnten natürlich auch Jugendstrafen dazu kommen wie "gemeinnützige Arbeit" als Strafe. Die Eltern / Erziehungsberechtigen müssten natürlich noch für den Schaden aufkommen, den "das Kind" angerichtet hat.

Ein Paar Sozialstunden und mittelmäßig bis hohe Geldstrafe