Was ist, wenn ein Muslim nie in seinem Leben nach Mekka pilgert?
Moin,
ich bin Religionslehrer und unterrichte gerade in einer 3. Klasse das Thema Islam. Heute ging es um die 5 Säulen und ein Schüler hat meines Erachtens eine bemerkenswerte Frage gestellt, wo ich zugeben musste, dass ich keine Antwort auf die Frage weiß:
"Was passiert, wenn ein Muslim nie in seinem Leben nach Mekka geht?"
Ich kenne die Bedeutung der Hasch und auch Regeln und Ausnahmen, dass z.B. alte, oder kranke Menschen von der Hadsch befreit sind. Aber weder online, noch in meinem Material finde ich eine Info, was passiert, wenn Muslime nie in ihrem Leben dort hin pilgern.
Ich möchte dem Schüler gerne eine Antwort geben. Möglichst eine, die ein Drittklässler versteht, also nicht so etwas wie "dann werden ihm seine Sünden nicht vergeben", oder so etwas.
Wer kann mir helfen? Danke im Voraus!
8 Antworten
Das weiß allein Allah, denn der Islam hat darauf keine Antwort!
Wenn ein Muslim aus gesundheitlichen Gründen oder Geldmangel nicht die Pilgerreise antreten kann, dann ist er entschuldigt.
Wenn er die Reise jedoch aus eigener Entscheidung heraus nicht antritt oder grundlos verweigert und nicht vor seinem Tod "bereut", was immer im Islam noch als Tat oder Taten dazu gehören mag, dann wird Allah ihn nach seinen Regeln strafen. - Der Rest muss offen bleiben. An diesen Fall hat der Prophet offensichtlich nicht gedacht.
Der Haddsch / Hadsch / Hadj (Transkription umstritten, "Hasch" ist aber etwas anderes, mit dem Du in der Grundschule hoffentlich noch kein Problem hast :-) ist nur für jene Muslime verpflichtend, die in der Lage sind, dieser Pflicht auch nachzukommen.
Siehe Qu'ran, Sure 9, Vers 97:
"Und die Menschen sind Allah gegenüber verpflichtet, die Wallfahrt nach dem Haus zu machen - soweit sie dazu eine Möglichkeit finden."
Wer also aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen nicht an der Hadj teilnimmt, gilt als folgenlos entschuldigt.
Wer aber Mittel und Möglichkeit hat, und dennoch nicht die Reise antritt, der begeht eine "große Sünde". Er soll bereuen und den Hadj möglichst bald beginnen. Siehe z.B. http://islamqa.info/en/26714
Und um gleich die Antwort auf die nächste Frage vorwegzunehmen: Die Meinungen darüber, ob eine andere Person den Hadj für einen (überraschend / frühzeitig) Verstorbenen sozusagen "in dessen Namen" ausführen kann, gehen (je nach Rechtsschule) deutlich auseinander.
Dann war er halt nie da, dann müssen das andere für ihn machen.
Auch moin.
Das hättest du als Religionslehrer in ein paar Sekunden selbst herausfinden können, zum Beispiel hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Haddsch
Gruß, earnest
Die Pilger also Hadsch können Verwandte oder gute Freunde für ihn machen , der das macht geht dann auf den verstorbenen über !!
Ich kenn jemand der ist gestorben noch dieses Jahr hatsein Bruder der schon Hadsch war die Hadsch für seinen verstorbenen Bruder gemacht
Lehrer sind halt nicht so schnell mit den neuen Medien, die haben noch Bücher.