Was ist ein Schlachtpreis?
Hi!
Ich möchte was schreiben ( etwas über Pferde ) und bin im Laufe meiner Gedankengänge drauf gestoßen dass ich schon mal was gelesen habe wo man ein Pferd für den schlachtpreis gekauft hat. Nun meine Frage, bekommt man den Schlachtpreis ausbezahlt oder muss man den bezahlen? Und wie viel ist so ein Schlachtpreis im Durschnitt?
Ich hoffe ihr habt eine Antwort 😊
LG
6 Antworten
Der Schlacht-Preis ist der Preis den der Pferdehalter vom
Metzger nach Wiegen des Pferdes bekommt
wenn du also ein Pferd zum ‚schlachtpreis‘ kaufen willst musst du quasi das bezahlen, was der Schlachthof zahlen würde
natürlich mußt der KÄUFER der Schlachtpreis zahlen;
es gibt mind 2 arten Schlachtpreis: komplettes Tier oder ohne Decke/Fell und Knochen
der schlachtpreis ist im Frühling/Frühsommer am höchsten und kann je nach Futterzustand 50 cent bis 2,50€ pro Kilolebendgewicht liegen; KAltblut und Fohlen ggf mehr
also rechne mal mit mindestens 300€ für
ein klapperdürres, stocklahmes Warmblut
oder für einen halbjährigen Haffibengel
bis 2500,- für ein 3-8jähriges Percheron in bester SchlachtKondition, jedoch nicht reitbar z.b. wg Beinbruch
beinbruch bedingt in der regel notschlachtung. das fleisch aus notschlachtung ist billiger.
Genau - und weil es hier kaum mehr wirklich „Schlachtpferde“ gibt, muß man vielleicht dazu sagen, dass dieser Schlachtpreis auch oft als Mindestgebot auf ein Pferd angegeben wird, welches man eigentlich sonst auch als Beisteller verschenken würde. Auf die Art wird verhindert, dass das Tier von einem Händler geholt wird, der es dann doch irgendwo ins Ausland zum Schlachten verschachert.
"Schlachtpreis", "Abdecken" ist der Preis, für ein Pferd was in die Sekundärverwertung geht.
Jetzt muss man unterscheiden,
- für den menschlichen Verzehr,
- für den tierischen Verzehr,
- für die sonstige Verwertung.
Zu 1 werden die Pferde in der Regel gezüchtet oder bewusst so gehalten. Da diverse Auflagen zu erfüllen sind.
Zu 2 sind Pferde die Aufgrund eines Defektes oder einer Krankheit getötet werden, die für den menschlichen Konsum nicht zugelassen sind, aber für die Verwertung als Tierfuttermittel tauglich sind und dafür verwendet werden.
Zu 3 sind all die Tiere, die lebend an einen Verwerter gegeben werden, aus ihnen werden diverse Rohstoffe gewonnen unter anderem Energie. (Auch die Pferde die getötet werden durch einen Tierarzt, landen bei diesen Verwertern, oft betreiben sie die Tierkörperbeseitigungsanlagen)
Bei allen drei Bereichen gibt es unterschiedliche Preise.
Bei 1 erhält der Besitzer des Pferdes den Schlachtpreis, bei 2 und 3 kann es durchaus sein, das der Besitzer einen Preis zahlen muss.
1 Darf zu jederzeit getötet werden, da Nahrungsmittelgewinnung.
2 Darf unter gewissen Umständen zu jederzeit getötet werden, aber nicht von jeden Pferdeschlachter.
3 Sind in der Regel die Pferde die der Tierarzt erlöst, oder der Verwerter eine Nottötung, bzw. eine Tötung aus tierschutzrechtlichen Gründen durchführen darf.
Problematisch ist der Umgang mit Nichtschlachtpferden, wenn diese zu Krank für eine Nutzung sind, aber noch nicht Krank genug zu einer tierschutzrechtlichen Tötung. Finanzielle Gründe muss der Tierarzt beachten, die Aufwendungen dürfen durchaus pro Jahr um die 2 500 Euro Behandlungskosten betragen oder bei "geringwertigen" (Kaufpreis eines neu Tieres ohne Defekt oder Erkrankung)Tieren gesamt 2 500 Euro betragen. Ausnahmen gibt es hier für wirtschaftliche Unternehmen, Bauern, Reiterhöfe etc.
Ein Metzger würde diesen Preis bezahlen.
Einer, der das Pferd vor dem Schlachter retten will, muss diesen Preis auch zahlen.
Der Schlachtpreis ist das, was der Pferdemetzger für das Tier zahlen würde.