Was ist eher eine terroristische Vereinigung?
Organisationen, die die Lebensgrundlagen zerstören oder die, die dagegen protestieren?
Vor der Frage stehen wir doch. Im Großen und Ganzen werden Erstere bejubelt und Letztere verdammt.
Das Ergebnis basiert auf 16 Abstimmungen
2 Antworten
Aber man muss das natürlich Differenzen, viele Klimaziele wurden auch von der Regierung in der Vergangenheit eingehalten, zum Beispiel dir 40%-ige Einsparung von CO2 seit dem 20-Jahhundert, natürlich wurde nicht alles eingehalten.
Man kann wiederum aber natürlich nicht sagen, dass die Politik die "Welt zerstört", denn letztendlich hat Deitschland einen Gesamtanteil von unter 2% an CO2 und weltweit freut man sich, dass sich die Wirtschaft in Deutschland selber belastet.
Der Mittel heiligt auch in keinster Fälle den Zweck und die Klimaaktivisten profitieren ja auch von den "Klimazerstörungen": sei es der Wohlstand, der insbesondere durch unsere Autoindustrie gestützt wird, die ganzen Digitalen Aspekte, etc..
Schlussendlich muss man aber natürlich auch sagen, dass es in Deutschland eine Demokratie und somit such weitere Eigenschaften gibt. Wenn wir jetzt zu nahezu 100% Klimaneutral werden wollen, dann müsste man natürliche Massive Einschränkungen in der Freiheit der Bürger aber such in den Verhaltensweisen erzwingen (was in Widerspruch mit der demokratischen Grundordnung steht), das Heizungsgesetz ist ja genau so etwas, wo erzwungen werden soll wer wie Heizt. Außerdem sind das massive Eingriffe in die Marktwirtschaft, was auch in der Drmokratie stand hat.
Es ist in der Frage auch nicht ganz korrekt für die Diskussion die Proteste als nur solche zu bezeichnen, es ist kein legitimer Protest, es sind Straftaten. Und so wird natürlich die Entscheidung beeinflusst, denn wenn sich dieses Beispiel nicht auf die Klima-Kleber bezieht und somit der Protest auch kein Straftatbestand erfüllt, ist er natürlich total legitim und ich würde ersteres zur Antwort wählen, aber meines Erachtens bezieht sich die Frage genau auf diese Gruppe.
Beides sind erst mal keinerlei "terroristische" Vereinigungen.
Offensichtlich bist du ahnungslos und kennst die Tatbestandsmerkmale einer "terroristischen Vereinigung" nicht.
Bist Du Jurist? Wenn Du vielleicht grad einen StGB-Kommentar zur Hand hast würde mich echt interessieren, was die gängige Argumentation ist, mit der eine Anwendbarkeit von 129a auf z.B. Ölkonzerne verneint wird.
Na dann erzähl mal du Möchtegernklugscheißerchen, wenn du damit anklagen möchtest...
Ah, Kommentar entfernt. Haben wir uns wohl ein bisserl weit aus dem Fenster gelehnt so ganz ohne Ahnung, gell?
Du drehst Dir Gesetze zurecht wie es Dir passt ... genauso wie die LG .... ein Richter wird denen (und vielleicht auch Dir) eines Tages erklären, wie die Gesetze gemeint sind und dass es keinen rechtsfreien Raum für die LG und kein "ich suche mir aus, welche Gesetze ich akzeptiere" für die LG gibt ...
Naja, ein paar Richter haben das ja schon gemacht, aber überwiegend sind die Urteile gegen die LG eher so in der Größenordnung „Wir müssen euch leider bestrafen, sorry, aber eigentlich macht ihr das schon richtig.“
Ich persönlich warte, wie gesagt, ja nur drauf, dass mir ein richtiger Jurist mein Missverständnis erklärt. Muss auch nicht gleich ein Richter sein. Ich würde sogar Deine Erklärung gerne hören, auch wenn Du sehr offensichtlich kein Jurist bist, aber leider kommt da ja nichts…
bestraft ist bestraft - da hast Du wohl etwas nicht so richtig verstanden ....
Naja, die mildeste Strafe waren 10 Tagessätze à ein Euro. Das spricht schon eine klare Sprache. Und die paar hundert Euro, die sie normalerweise ansetzen, sind auch nicht direkt abschreckend. (Da gehen übrigens die Spenden hin, wenn Du‘s wirklich wissen willst. Direkt in die Justizkasse.)
Lies doch mal selber nach, Schlaubischlumpf. Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit §330. Perfekt anwendbar, dem Wortlaut nach.