Was ist der Unterschied zwischen einer GmbH und einer Ein-Mann GmbH?

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Selten so seltsame Antworten gelesen.

Ich vermute Du verwechselst hier etwas. Es gibt die GmbH (die kann man übrigens auch als einzelne Person gründen. Die Begrifflichlkeit "Gesellschaft" hat nichts mit der Anzahl der "Teilnehmer" zu tun. Woher ich dieses so genau weiß??? Weil ich eine GmbH besitze und auch nur als Einzelkämpfer unterwegs bin!

Dann gibt es neben der GmbH u.a. noch die Einzelunternehmung und / oder den eingetragenen Kaufmann (e.K.) Bei der Einzelunternehmung haftest Du mit Deinem Privatvermögen, hast aber den Vorteil schnell und kostengünstig an den Start zu gehen.

Also, alles ist möglich, solltest Du Dich mit einer Gründung beschägtigen dann solltest Du jedoch im Vofeld professionelle Institutionenn (IHK, Steuerberater etc) um Rat bitten.

Viel Erfolg

Tamara1991 
Fragesteller
 04.07.2011, 14:21

das kann schon sein das ich was verwechsle aber überall wo ich etwas darüber lese, verstehe ich eine Sache nicht wie ist es mit der Gründung bei solch einer Ein-Mann GmbH weil was ein Einzelunternehmen ist weis ich ja aber wie kann es sein das eine Ein-Mann GmbH die gleichen Voraussetzungen hat bei der Gründung wie eine GmbH bzw. die gleichen Rechte und Pflichten hat, das verwirrt mich alles so sehr. Noch dazu mit der Buchführung. Danke

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madquad  13.04.2012, 12:19
@Tamara1991

Einfach das mit dem EIN-MANN vergessen:-) EIne GmbH kannst Du auch alleine gründen. Dann bist Du Geschäftsführer und auch Gesellschafter!

Nicht mehr oder nicht weniger Alternativ bietet sich auch die Gründung einer englischen LTD an oder die Gründung einer UG.

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Da gibts keinen Unterschied; nach außen hin ist beides eine GmbH und es ist nicht erkennbar, ob sie einen oder mehrere Gesellschafter hat (die Ein-Mann-GmbH hat nur einen, im Normalfall hat die GmbH allerdings mehrere).

Hallo, hier deine Antwort:Bei der Mini-GmbH handelt es sich um eine grundsätzlich vollwertige GmbH, nicht um eine andere Art von Gesellschaftsform. Sie wird in § 5a GmbHG als Einstiegsvariante zur GmbH eingeführt. Die Mini-GmbH kann ohne das sonst für die GmbH vorgeschriebene Mindeststammkapital von 25.000 Euro gegründet werden. Um jedoch mittel- und langfristig auch das Haftungskapital einer GmbH aufzubauen, darf die Mini-GmbH bzw. Unternehmergesellschaft ihre Gewinne so lange nicht voll ausschütten bis sie das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht hat. Diese Vorschrift dient insbesondere dem Schutz der Gläubiger. Alles weitere schau hier: LG Babs

http://www.mittelstandswiki.de/Mini-GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung= GmbH Eine Einmanngesellschaft kenn ich nicht , weil eine Gesellschaft ja nicht aus einem Mensch bestehen kann

Ontario  18.08.2019, 10:58

Gesellschaft heisst hier nicht, dass es sich um mehrere Personen handeln muss.

Es heisst, Gesellschaft mit beschränkter Haftung und diese kann auch von einer Person betrieben werden.

Dir fehlt eben Basiswissen.

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in einer ein-mann-gmbh ist ein mann angestellt. in einer normalen gesellschaft mit beschränkter haftung mehrere