Was heißt das im Grundgesetz?

5 Antworten

Zutreffend ist, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes in der Bezugnahme auf Gott den christlichen Gott des Alten und Neuen Testaments vor Augen hatten. Hieraus ergibt sich jedoch kein Widerspruch zu der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates. So hat der Verfassunggeber zwar im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott gehandelt, aber mit Art. 4 Abs. 1 und 2 GG und Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 1, 137 Abs. 1 WRV einen religiös und weltanschaulich neutralen Staat entworfen.13 
Zudem wird in der Rechtsliteratur der Gottesbezug der Präambel des Grundgesetzes wie folgt ausgelegt: Überwiegend wird der Gottesbezug als Ausdruck der Demut interpretiert.14 Die Präambel und das Grundgesetz selbst wurden von dem Parlamentarischen Rat in den Jahren 1948/49 unter dem Eindruck der Herrschaft der Nationalsozialisten ausgearbeitet. 15 Dem Parlamentarischen Rat erschien es erforderlich, die Abkehr von totalitären Staatsformen, die die staatliche Macht als „absolut“ betrachten und als Selbstzweck begreifen, hervorzuheben. Dies wird durch eine Bezugnahme auf etwas, das über dem Staat und den Menschen steht, erreicht. Der Begriff „Gott“ wird heute gewissermaßen als Stellvertreter oder als Beispiel verstanden.16 Zugleich soll der Gottesbezug betonen, dass die staatliche Ordnung von Menschen gemacht ist und daher nicht perfekt, sondern für Fehler anfällig ist. Insgesamt soll die Begrenztheit menschlichen Tuns verdeutlicht werden.17 Es herrscht Einigkeit, dass aus dem Gottesbezug darüber hinaus keine Entscheidung für einen christlichen Staat und kein Staatsziel der Durchsetzung christlicher Lehren folgt.18 Wird dieses offene Verständnis des Gottesbezugs zugrunde gelegt, besteht daher kein Widerspruch zu der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates und der Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG.
https://www.bundestag.de/resource/blob/425096/ecc17a8eebd0b36bc9313d057f532136/WD-3-067-16-pdf-data.pdf

"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, ..."

Der untergegangene Nationalsozialismus hat versucht Gott aus den Köpfen der Menschen zu bringen und sich selbst zur Religion erhoben. Aus dieser Erfahrung war den Gründervätern wichtig zu erwähnen, dass das Nachfolgedeutschland eine Verantwortung vor Gott hat. Unsere Gesellschaft beruht auf christlichen Werten und wir haben gegenüber "dem da oben" eine Verantwortung, dass Menschlichkeit, Nächstenliebe usw. in Deutschland was Wert sind!
Deswegen haben wir auch eine Verantwortung vor den Menschen, die es zu schützen gilt. Kurz: so ein menschenverachtendes Regime darf es nicht mehr geben. Dafür erklären wir uns verantwortlich.

"...von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, ..."

Wir sind für zwei verheerende Kriege in Europa und der Welt verantwortlich und sind ab jetzt kein übertrieben Großdeutschland, sondern gleichberechtigter Partner mit den anderen europäischen Ländern gemeinsam. Und wir verschreiben uns einem Ziel: Frieden!

"...hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben."

Die westlichen Siegermächte des zweiten Weltkriegs haben nach über drei Jahren nach Kriegsende den Deutschen zugetraut sich selbst eine Verfassung zu geben. Man wusste, dass man damals (noch) nicht souverän war, sondern auf das Wohlwollen der alliierten Besatzungsmächte angewiesen war. Dennoch sprachen sie uns zu, dass wir uns selbst eine Verfassung geben konnten und diese Verfassung heißt: Grundgesetz.

Das GG wurde als Gegenentwurf zum Nationalsozialismus konzipiert. Du hast was aus der Präambel zitiert.

Ich meine dass das noch auf Preußen zurückführt.

Man muss wissen das Deutschland eigentlich Christlich ist.

Und ich denke dass das bedeutet dass das Deutsche Volk für den frieden in Europa steht.

Das ist eine Präambel. Ein Vorwort vor Gesetzen.