Warum soll der LKW Fahrer, der den Klimakleber von der Straße schob den Führerschein entzogen bekommen, man hat doch das Recht, sich gegen Nötigung zu wehren?

12 Antworten

Einzelfallabhängig!. Die Demonstrierenden mündlich Auffordern sich zu entfernen, bestimmend aber ohne Beleidigungen, das ist natürlich immer legitim, ggf. auch die Anwendung von erforderlicher körperlicher Gewalt. Jedoch mit einem Kraftfahrzeug, insbesondere auch noch mit einem Lastkraftwagen, jemanden vorsätzlich anzufahren, wenn auch nur leicht, das geht dann doch eindeutig zu weit und ist auch nicht mehr mit einer Notwehr zu rechtfertigen, zumindest nicht gegen Demonstrierende. Zudem, existieren auch bereits Gerichtsentscheidungen, wo die Gerichte die Klimaaktivisten vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen haben, da das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in Deutschland ein hohes Grundrecht ist und mit der Begründung, das bei den Straßenblockaden der Klimaaktivisten zwar die Bewegungsfreiheit mit dem Fahrzeug massiv eingeschränkt bzw. unmöglich ist, nicht jedoch die tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit. Ob deshalb eine strafrechtlich relevante Nötigung vorliegt oder nicht, das müssen die Gerichte in jedem Einzelfall nachträglich beurteilen.

Mfg

Ontario  01.08.2023, 10:52

Der Richter der das damit erklärt, dass die körperliche Bewegungsfreiheit gegeben sei , dem ist offenbart entgangen, was diese Kriminellen in Kauf nehmen. Wenn ein Sanitätsfahrzeug mit einem Schwerverletzten an die Blockadestelle kommt, haben die Sanitäter eine körperliche Bewegungsfreiheit. Lassen das Auto stehen und tragen den Schwerverletzten huckepack zur nächsten Klinik.

2
Rollerfreake  01.08.2023, 13:51
@Ontario

Ja, das stimmt und ist natürlich vollkommen richtig. Jedoch ist juristisch eben der jeweilige Einzelfall entscheidend. Wenn Einsatzfahrzeuge im Einsatz blockiert werden, dann liegt durchaus eine strafrechtlich relevante Nötigung vor. Auch in Betracht käme dann eine Verurteilung aufgrund von §113 oder §114 StGB wegen Wiederstandes gegen Vollstreckungsbeamte oder gegen Personen, welche dem gleichen strafrechtlichen Schutz wie Vollstreckungsbeamte unterliegen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, hat hier bereits in einem anderen Fall entschieden, dass Gewalt nicht immer physische Gewalt sein muss sondern auch durch eine ernstzunehmende Behinderung von Einsatzkräften durchaus gegeben sein kann. Im konkreten Fall, hatte ein Autofahrer seine Autotüre vorsätzlich geöffnet und damit die Anfahrt eines Rettungswagens an die Einsatzstelle um zwei Minuten verzögert. Mfg

0

Ich bin schon der Meinung das sich die Gerichte das ganze anschauen müssen, wenn er sein LKW dazu benutzt hat kommt es auf die Einschätzung der Gerichte an ob der LKW als geeignets Mittel der Wahl war oder es als Waffe eingesetzt würde.

Im Notwehrparagraphen § 32 StGB steht, dass man sich gegen einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff wehren darf. Wichtig ist also, der Angriff muss gegenwärtig und zugleich rechtswidrig sein. Die Nötigung durch die Blockierer ist ein noch andauernder Angriff auf die Willensfreiheit der Autofahrer.
anwalt.de

Eigentlich sollte dem Fahrer nach meinem Verständnis nichts passieren dürfen. Ich hab das Video gesehen, er hat ja erst versucht die radikalen Kleber aufzufordern sich zu entfernen, dann zog er sie weg und erst dann stieg er ins Auto. Für mich absolut angemessen, denn er hat jeweils immer versucht das geringste Mittel zu nutzen und steigerte es erst als es keine Wirkung zeigte. Aber so ist das halt in Deutschland.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – S. Profil
wolfman74  13.07.2023, 14:57

Die wichtige Komponente ist hier der Angriff.
Wirst Du angegriffen, darfst Du dich verteidigen.

Jemand, der nur rumsitzt, greift aber niemanden an.

Ergo ist es keine Notwehr !

3
Eisenschlumpf  13.07.2023, 15:01
@wolfman74

Die Rechtswidrigkeit ist auch nicht klar gegeben. Wenn es eine ordnungsgemäß gemeldete Demonstration ist, zu der keine Auflagen erteilt worden sind, wird es schwierig.

1
Eisenschlumpf  13.07.2023, 15:04
@Photon123
denn er hat jeweils immer versucht das geringste Mittel zu nutzen

Offensichtlich nicht. Ein Angriff mit einem Fahrzeug ist nicht "das geringste Mittel".

und steigerte es erst als es keine Wirkung zeigte.

Das ist Selbstjustiz und die ist mit Recht in Deutschland nicht erlaubt.

Aber so ist das halt in Deutschland.

Leider.

2
Tommyleinchen59  13.07.2023, 15:14
@wolfman74

Das stand sogar in der links orientierten ZEIT, dass man sich sehr wohl gegen die Nötigung der Kleber wehren darf, solange kein Polizist zugegen ist.

1
Nussbecher  13.07.2023, 15:32
@Tommyleinchen59

Sich wehren kann man nur, wenn man angegriffen wird. Jemand, der sitzt, der greift nicht an. Und mit einem LKW drüber fahren ist mal bei weitem kein Wehren, sondern eine gefährliche Körperverletzung.

1
Photon123  13.07.2023, 15:36
@Eisenschlumpf

Scheinbar haben hier nicht wenige Verständnisprobleme. Manchmal bin ich hier auf der Plattform echt fassungslos.

Offensichtlich nicht. Ein Angriff mit einem Fahrzeug ist nicht "das geringste Mittel".

Nochmals...

er hat ja erst versucht die radikalen Kleber aufzufordern sich zu entfernen, dann zog er sie weg und erst dann stieg er ins Auto. Für mich absolut angemessen, denn er hat jeweils immer versucht das geringste Mittel zu nutzen und steigerte es erst als es keine Wirkung zeigte.

Unverhältnismäßig(er) wäre es eher, wenn er sofort gefahren wäre.

1
Eisenschlumpf  13.07.2023, 15:47
@Photon123
Unverhältnismäßig(er) wäre es eher, wenn er sofort gefahren wäre.

Nein.

immer versucht das geringste Mittel zu nutzen

Wenn "das geringste Mittel" mit dem Fahrzeug als Hilfsmittel das Anfahren bzw. Überfahren gewesen war, was wären dann andere Mittel mit dem Fahrzeug als Hilfsmittel gewesen?

0
Eisenschlumpf  13.07.2023, 15:51
@Tommyleinchen59
dass man sich sehr wohl gegen die Nötigung der Kleber wehren darf

Das widerspricht nicht der Ansicht, dass der Einsatz eunes Fahrzeugs unverhältnismäßig ist.

0
Photon123  13.07.2023, 15:57
@Eisenschlumpf

Was? Es geht doch nicht nur ums Fahrzeug hier.

Klimakleber ansprechen - nichts gebracht, Klimakleber wegtragen oder schubsen - nichts gebracht, Sache mit dem Auto.

Man sieht doch deutlich, dass er mit dem mildesten Mittel anfing, um den rechtswidrigen Angriff (Definition oben) zu beenden oder nicht? Aber ich hab auch keine Lust mehr hier...das macht mich hier noch wahnsinnig., ehrlich. Diese sinnlosen Diskussionen und Verständnisprobleme...

1
Eisenschlumpf  13.07.2023, 16:01
@Photon123
Klimakleber ansprechen

Verhältnismäßig.

Klimakleber wegtragen oder schubsen

möglicherweise verhältnismäßig

Sache mit dem Auto.

eindeutig nicht verhältnismäßig.

Man sieht doch deutlich, dass er mit dem mildesten Mittel anfing,

Dem widerspricht niemand.

Hätte das Überfahren nicht geholfen, hätte er ihn dann abknallen dürfen? Weil er hat ja vorher etwas weniger schlimmes versucht.

um den rechtswidrigen Angriff (Definition oben) zu beenden oder nicht?

Es war kein Angriff und ob es rechtswidrig war, ist nicht geklärt.

Diese sinnlosen Diskussionen

Du brauchst nicht diskutieren.

und Verständnisprobleme...

Dann denk nächstes Mal nach.

0
Denn man hat ja das Recht sich gegen Nötigung zur Wehr zu setzen

in Verhältnismäßigkeit. Körperlich anrempeln wäre vielleicht durchgegangen. Besser ist, Ordnungsamt bzw. Polizei Bescheid zu geben, die kennen sich besser aus, wie man Störungen behebt.

was der LKW Fahrer in diesem Fall nur genutzt hat.

Das war klar unverhältnismäßig. Eine schwere große Maschine, mit der man problemlos jemanden töten kann, als Hilfsmittel zu nutzen, zeugt von Verantwortungslosigkeit.

Amtsschreck  13.07.2023, 16:16
Eine schwere große Maschine, mit der man problemlos jemanden töten kann, als Hilfsmittel zu nutzen, zeugt von Verantwortungslosigkeit.

Oder Fingerspitzengefühl. Bei Wetten dass hat man ja auch immer wieder gezeigt, wie feinfühlig man mit schwerem Gerät umgehen kann. Streichholz anzünden, Glas einschenken, Seine Frau entkleiden...

0
Eisenschlumpf  13.07.2023, 17:04
@Amtsschreck

Das sind Einzelfälle. Profis, die lange üben und viel Zeit brauchen. Offensichtlich gehört der Delinquent nicht dazu, denn er hat jemanden überfahren.

0
Eisenschlumpf  14.07.2023, 07:43
@Amtsschreck
Das hat mit "überfahren" nichts zu tun.

Das ist richtig, das war unpräzise. Ich habe zuvor das Video nicht gekannt.

Er hat ihn angefahren und mit demn Fahrzeug weggeschoben.

Und so, wie er gefahren ist, hatte er das Fahrzeug auch gut im Griff.

Offensichtlich nicht. Und sich auch nicht.

0

Du hast nicht das Recht jemanden einfach so zu überfahren, die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein und da er nicht ansatzweise in Gefahr war, ist ein solcher Mordversuch auch nicht ansatzweise zu rechtfertigen.

Photon123  13.07.2023, 14:53
  1. wurde keiner überfahren und 2. gilt es nicht als Mordversuch, zumindest so nicht angeklagt meines Wissens nach
1
Xenortus  13.07.2023, 14:56
@Photon123

1. Der eine ist noch aus dem Weg, bevor er ihm über die Beine gefahren ist und der andere war mit den Beinen bereits unter dem LKW.

2. Ja, das ist auch sein Glück, dass es nur als versuchte schwere Körperverletzung gewertet wird.

2
Photon123  13.07.2023, 14:59
@Xenortus

Nein, da wurde niemanden über die Beine gefahren, sondern vor sich hergeschoben. Hast du überhaupt das Video gesehen?

0
Xenortus  13.07.2023, 15:16
@Photon123

Dem einen fast (Der ist dem Rad zur Seite ausgewichen) und der andere war mit den Beinen unter dem LKW vorne, als er "geschoben" wurde. Hätte er sich nicht weg gedrückt, wäre er überfahren worden.

Guck dir das Video einfach nochmal an

1
Photon123  13.07.2023, 15:32
@Xenortus

Ja unter dem LKW, aber der LKW ist nicht über die Beine gefahren...würde auch gar nicht gehen, da die Person vorgeschoben wurde. Wäre ein Druckpunkt an den Beinen würde sich die Person gar nicht bewegen....also war da im Grunde gar nichts

0
Xenortus  13.07.2023, 15:57
@Photon123

Wie schon erwähnt, der eine ist dem Rad noch ausgewichen und der andere hat sich weg gedrückt, sonst wäre er komplett unter dem LKW gelandet. Insofern versuchter Mord und daher Strafen gerechtfertigt.

0
Photon123  13.07.2023, 15:58
@Xenortus

Hätte, hätte...ist aber eben kein überfahren gewesen wie du darstellst.

0
Photon123  13.07.2023, 19:39
@Xenortus

Lass doch die Falschinformation sein. Die Anklagepunkte sind Gefährdung des Straßenverkehrs und Körperverletzung. Immer wieder dieser Dünnpfiff auf dieser Seite.

1
Xenortus  13.07.2023, 20:57
@Photon123

Habe ich doch oben bereits geschrieben, dass er Glück hat, dass es nur diese Punkte sind. Wir drehen uns hier nur im Kreis.

0