Warum schützt ein Grundbuchaustrag vor Enteignung vor dem Staat? Wo finde ich gute Informationen darüber?

4 Antworten

Ein Flurstück welches nicht im Grundbuch eingetragen ist (= Grundbuchaustrag) definiert seine Eigentumsrechte über andere gesetzliche Vorschriften. In der Regel ist hier der „Staat“ bereits Eigentümer und muss nicht enteignen.

Eigentümer eines Grundstücks ist nur, wer als solcher im Grundbuch eingetragen ist.

Ansonsten musst du deine Frage etwas konkretisieren, so gibt es nicht wirklich Sinn.


Meandor  20.04.2020, 10:06

Naja, ein Grundstück, dass nicht im Grundbuch steht, darf es eigentlich nicht geben.

Die Definition müsste noch vom Reichsgerichtshof stammen, aber ein Grundstück ist ein genau bestimmer Teil der Erdoberfläche der in einem inländischen Grundbuch eingetragen ist.

Zumindest nach Deutschem Recht, ist etwas nur ein Grundstück, wenn es auch in einem Grundbuch steht.

Ein Flurstück im übrigen kann aus mehreren Grundstücke bestehen.

0
kabbes69  20.04.2020, 10:23
@Meandor

nein, es gibt zB nach Wasserrecht und Verkehrsrecht immer noch ungebuchte (= nicht im Grundbuch eingetragene) Flurstücke,

ist auch noch zulässig. Ich kann nach Wassergesetz auch das Ausscheiden eines Flurstücks aus dem Grundbuch beantragen, dann regelt sich die Unterhaltungspflicht nach Wassergesetz.

und es ist umgekehrt: ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. :-)

Ein Vermessungstechniker tut sich aber schwer mit dem Wort Grundstück ;-)

1

Wenn ein Grundstück gar nicht im Grundbuch steht, heisst es doch, dass Du das Grundstück gar nicht (offiziell) besitzt. Wieso soll diese Tatsache vor der Enteignung durch den Staat schützen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

FordPrefect  20.04.2020, 10:01

Naja - was man nicht hat, kann einem keiner wegnehmen :-)

3

GrundbuchEINTRAG ist gemeint.

Kann man mit wenigen Sätzen nicht erklären, ist auch nur ne Hypothese - die im Link genau erklärt wird.

Es geht um die Eurozone, die angeblich hoch verschuldet sei. Und wenn man seine nHypotheken nicht mehr zahlen könnte und man Geld als Anleihe aufnimmt, muss die Hausbank das nicht akzeptieren - und dann könnte "demnächst, irgendwann" mal, der Staat die überschuldete Immobilie einfach konfizieren als "Miteigentümer". Im Grundbuch steht sowieso die Bank, die den Kredit gab - und nicht du als Hauseigentümer, Immobilieneigentümer.

Ist kompliziert - müssteste dir hier genau durchlesen - aber, wie gesagt, ist ne Hypothese:

https://medium.com/@veritabel/schutz-vor-zwangsenteignung-f%C3%BCr-hausbesitzer-in-2019-6a7e48ef86d7


Oponn  20.04.2020, 10:33

Selten so viel Unsinn gelesen wie in diesem Artikel.

2

Da bist du Fake-News aufgesessen.