Warum durfte der Rubikon bei den Römern, bei Androhung der Todesstrafe, nicht überschritten werden.?

Velbert2  21.10.2022, 12:18

Was war der Rubikon?

zetra 
Fragesteller
 21.10.2022, 12:21

Ein Fluss in Norditalien.

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Cäsar sollte den Rubikon nicht bewaffnet überschreiten, sondern seine Befehlsgewalt abgeben, laut Beschluss des Senats.

Denkste, sagte Cäsar und überschritt den Rubikon, was letztlich zum Bürgerkrieg führte.
Wie das so ist, wenn man einen Krieg lostritt, sollte man eine Vorstellung davon haben, dass man diesen gewinnt.
Hat Julius wohl gehabt, weshalb er nach erfolgter Schlacht verlauten ließ, "alea acta est" (die Würfel sind gefallen).

Kurz um, Cäsar stellte sich gegen die bestehende Ordnung, schubste erst den Magnus vom "Thron" und beendete die Römische Republik.

Von Experte Neugier4711 bestätigt

Das Überschreiten des Flusses Rubikon (lateinisch: Rubico) war in der Zeit des antiken römischen Reiches nicht an sich verboten. Verboten gewesen ist Mitte des 1. Jahrhunderts v. Chr. das Überschreiten der Grenze zwischen der Provinz Gallia cisalpina (auch als Gallia citerior oder Gallia transpadana bezeichnet) und Italien mit bewaffneten Truppen für jemand in Ausübung militärischer Kommandogewalt (lateinisch: imperium).

Der Rubikon bildete damals eine Grenze zwischen der Provinz Gallia cisalpina und Italien.

Der Name des Flusses ist durch das Vorgehen von Gaius Iulius Caesar 49 v. Chr. geläufig und daraus die Redewendung »den Rubikon überschreiten« entstanden, die das Treffen einer folgenschweren Entscheidung mit der Ausführung einer unumkehrbaren Handlung, eines nicht rückgängig zu machenden unwiderruflichen Schrittes, einer Grenzübertretung, hinter die es kein Zurück mehr gibt, bedeutet.

Lucius Cornelius Sulla (Diktator 82 – 79 v. Chr.) hatte sich in einem Bürgerkrieg durchgesetzt, wobei er zweimal mit bewaffneten Truppen einen Marsch auf Rom unternommen hat. Er wollte mit Hilfe einer unfangreichen Gesetzgebung eine republikanische Ordnung mit Übergewicht der sogenannten Optimaten (Optimaten werden die Anhänger einer auf den Senat gestützten Politik mit Vorherrschaft der Nobilität, der Führungsschicht aus vornehmen Familien, genannt, die entgegengesetzte Richtung, die dem Volk etwas mehr Gewicht geben möchte, wird Popularen genannt) festigen. Zu den Maßnahmen gehörten dabei eine Entmilitarisierung Italiens und eine der Absicherung gegen Machtmißbrauch dienende Beschränkung des Wirkungsraumes der Promagistrate (diese hatten militärische Kommandogewalt und waren Statthalter römischer Provinzen).

Ein römischer Promagistrat, der Statthalter in Gallia cisalpina war, sollte nicht eigenmächtig mit bewaffneten Truppen in Italien eindringen. Ein Überschreiten des Flusses Rubikon auf diese Weise ist rechtlich verboten und eine schwere Straftat gewesen.

Jochen Bleicken, Geschichte der römischen Republik. 6. Auflage. München : Oldenbourg, 2004 (Oldenbourg-Grundriss der Geschichte ; Band 2), S. 73:

„Nicht minder wichtig waren diejenigen Maßnahmen Sullas, welche die von ihm selbst begonnene Militarisierung der Politik wieder aufheben sollten. Um das Ziel zu erreichen, wurde zunächst ganz Italien entmilitarisiert. In Konsequenz dieses Gebotes hatten künftig alle Beamten in Rom nur zivile Kompetenzen; auch die Konsuln und Prätoren, die ein Imperium, d. h. die militärische Kommandogewalt, besaßen, übten während ihres Amtes keine militärischen Aufgaben mehr aus: Die Konsuln waren die obersten Leiter aller zivilen Staatsgeschäfte, die Prätoren die Gerichtsbeamten in Zivil- und Strafsachen. Erst nach dem Amt übernahmen die Konsuln und Prätoren als Promagistrate (promagistratu: pro consule, pro praetore) in den Provinzen auch militärische Funktionen. Die früher lediglich als Provisorium angesehene, bei Bedarf verlängerte Amtsgewalt, eben die Promagistratur, wurde jetzt also eine reguläre Gewalt, nämlich die militärische Kommandogewalt der außerhalb Italiens, also in den Provinzen operierenden Beamten. Da Sulla die Zahl der Imperiumsträger - zwei Konsuln und acht Prätoren - mit der Zahl der damaligen Provinzen in Übereinstimmung brachte (10: Sicilia; Sardinia et Corsica; Hispania Citerior; Ulterior; Macedonia; Africa; Asia; Gallia Narbonensis; Cilicia; Gallia Cisalpina), übernahm jeder von ihnen nach dem Amt eine (durch das Los bestimmte) Provinz für jeweils ein Jahr als Statthalter. Nur er sollte künftig Kriege führen dürfen, und dies auch nur innerhalb seiner Provinz. Italien wurde zu einem reinen Rekrutierungsgebiet. Die Absicht der Neuordnung, nämlich durch die Dezentralisierung der militärischen Macht der Gefahr einer erneuten Militarisierung der Politik zu begegnen, ist ebenso deutlich wie deren Nachteile: Große Reichsaufgaben, etwa der Krieg gegen einen ins Reich einbrechenden Feind, konnten so nicht bewältigt werden. Die sullanische Reichsordnung setzte ein völlig befriedetes Imperium und ungefährdete Grenzen voraus.“

Karl Christ, Sulla : eine römische Karriere. 3. Auflage. München : Beck, 2005, S. 131:

„Dabei wurden bewußt die Folgerungen aus den revolutionären Entwicklungen der jüngsten Vergangenheit gezogen und prophylaktische Maßnahmen gegen Amts- und Machtmißbrauch der Magistrate und Statthalter ergriffen. Nicht nur die Stadt Rom, sondern ganz Italien sollten künftig konsequent entmilitarisiert werden. Dabei wurde nun auch die Gallia citerior als neue Provinz eingerichtet, das Flüßlein Rubico zur neuen Grenze Italiens erklärt, das pomerium Roms, die geheiligte Grenze der Stadt, erweitert.“

Nach der Lex Cornelia de maiestate aus dem Jahr 81 v. Chr. (https://de.wikipedia.org/wiki/Lex_Cornelia_de_maiestate) war das eigenmächtige Überschreiten der Provinzgrenze mit bewaffneten Truppen durch einen militärischen Oberbefehl ausübenden Statthalter ein Majestätsverbrechen (lateinisch: crimen maiestatis; Verletzung der Hoheit/Majestät des römischen Volkes) und Hochverrat. Bei einer Verurteilung drohte Todesstrafe (vor Abschluß des Prozesses war es denkbar, ins Exil zu gehen; lebenslange Verbannung, sofern das Urteil nicht aufgehoben wurde).

Das Gebiet in Norditalien/Oberitalien, das zu der Provinz gehörte, ist seit dem 5. Jahrhundert v. Chr. von Kelten (daher die Benennung als Gallia) besiedelt und im späten 3. Jahrhundert v. Chr. von den Römern erobert worden.

Die Provinz Gallia cisalpina ist 41 v. Chr. aufgelöst und politisch dem römischen Kernland Italien angegliedert worden.

zu den Grenzen der Provinz Gallia cisalpina, ohne genaue Angabe von Zeit und Urhebern von Veränderungen: Strabon, Geographika (griechisch: Γεωγραφικά; Geographisches/Erdbeschreibung; lateinischer Titel: Geographica) 5, 1, 11 und 5, 2, 10

Strabons Geographika. Mit Übersetzung und Kommentar herausgegeben von Stefan Radt. Band 2: Buch V - VIII : Text und Übersetzung. Göttingen : Vandenhoeck & Ruprecht, 2003, S. 25 (5, 1, 11):

„Zur Grenze dieses Landes – das wir das Diesseitige Keltische nennen – gegen das übrige Italien waren das Appenninen-Gebirge oberhalb des Tyrrhenischen Meeres und der Fluss Aesis, später der Rubico, erklärt worden (beide münden in die Adria).“

Strabons Geographika. Mit Übersetzung und Kommentar herausgegeben von Stefan Radt. Band 2: Buch V - VIII : Text und Übersetzung. Göttingen : Vandenhoeck & Ruprecht, 2003, S. 51/53 (5, 2, 10):

„In dieser Gegend nämlich befinden sich auf der an diesem Meer gelegenen Seite die Grenzen zwischen dem früheren Italien und dem Keltischen, wenn auch die Herrscher sie oft verlegt haben (früher hatten sie den Aesis zur Grenze gemacht, dann wieder den Rubico-Fluss; der Aesis fließt zwischen Ankon und Sena, der Rubico zwischen Ariminum und Ravenna; beide münden in die Adria).“

Gaius Iulius Caesar hatte als Prokonsul militärische Kommandogewalt und war Statthalter der Provinzen Gallia Cisalpina, Illyricum und Gallia Transalpina (auch Gallia Narbonensis genannt). In der Nacht vom 10. auf den 11. Januar 49 v. Chr. hat Caesar mit Truppen der 13. Legion den Rubikon Richtung Italien überschritten und damit militärisch einen Bürgerkrieg begonnen.

Die Überquerung des Flusses Rubikon mit einer römischen Legion war das Überschreiten einer Grenze und ein Schritt, vom dem es kein Zurück gab. Caesar ließ sich auf ein Wagnis ein, da der Ausgang des Bürgerkrieges ungewiß war. Dies spiegelt seine (wahrscheinlich von Gaius Asinius Pollio mitgeteilte) Äußerung ἀνεϱϱίφθω κύβος („Hochgeworfen sei der Würfel!“; Plutarch, Caesar 32, 8; Plutarch, Pompeius 60, 2; ähnlich, mit Wortumstellung, Appian(os), Emphyla (griechisch: Ἐμφύλια; Bürgerkriege; lateinischer Titel: Bella civilia) 2, 35 [140] κύβος ἀνεϱϱίφθω; Caesar hat einen griechischen Ausspruch zitiert; Sueton, Divus Iulius 32 alea iacta est [„Der Würfel ist geworfen worden“; ungenaue Wiedergabe: „Die Würfel sind gefallen“] ist kein ganz zutreffendes Zitat [die richtige lateinische Wiedergabe ist iacta alea esto - „Der Würfel sei geworfen!“]).

In der Überlieferung gibt es dramatisch den einschneidenden Schritt herausstellende und anekdotenhafte gestaltete Darstellungen (Appian(os), Emphyla (griechisch: Ἐμφύλια; Bürgerkriege; lateinischer Titel: Bella civilia) 2, 35 [139 - 141]; Plutarch, Caesar 32, 5 – 9; Sueton, Divus Iulius 31, 2 – 33, 1).

Appian von Alexandria, Römische Geschichte. Übersetzt von Otto Veh. Durchgesehen, eingeleitet und erläutert von Kai Brodersen. Teil 2: Die Bürgerkriege. Stuttgart : Hiersemann, 1989 (Bibliothek der griechischen Literatur ; Band 27), S. 117:

[139] Als er so in Eile zum Flusse Rubico kam, der die Grenze zu Italien bildet, hielt er inne, und den Blick auf die Strömung gerichtet, schwankte er in Gedanken an alle die kommenden Übel, wenn er diesen Fluß da bewaffnet überschreite. [140] Nachdem er sich wieder gefaßt hatte, sprach er zu den Anwesenden: « Diesen Übergang nicht auszuführen, meine Freunde, wird für mich Ursache von Bedrängnissen sein, der Übergang hingegen für die gesamte Menschheit!» Nach diesen Worten setzte er wie ein von Gott ergriffener Mensch mit Schwung über den Fluß und gebrauchte dabei die bekannte Redewendung «Der Würfel sei geworfen!» [141] In Eile setzte er hierauf seine Reise fort, nahm mit Tagesanbruch Ariminum und stieß noch darüber hinaus vor; an den beherrschenden Punkten stellte er Wachkommandos auf, wie es üblich ist und bezwang mit Güte oder Gewalt alle, die er auf dem Weg traf. Wie es in Panik üblich ist, kam es in allen Landbezirken zu Flucht und Abwanderung in ungeordneter Hast und unter Wehklagen; wußte doch das Volk nichts Sicheres und glaubte, Caesar stoße mit riesiger Heeresmacht gewaltsam vor.“

Plutarch, Große Griechen und Römer. Eingeleitet und übersetzt von Konrat Ziegler und Walter Wuhrmann. Band 5. Zürich ; Stuttgart : Artemis-Verlag, 1960 (Die Bibliothek der alten Welt : Griechische Reihe), S. 137:

„Als er an diesen Fluß gelangte, welcher die Grenze bildet zwischen der Gallischen Provinz diesseits der Alpen und dem eigentlichen Italien (er heißt Rubico), fiel er in tiefes Sinnen. Denn die furchtbare Entscheidung trat nun an ihn heran, und ihn schwindelte vor der Größe des Wagnisses. Er ließ den Wagen anhalten und erwog schweigend, in sich gekehrt, noch einmal seinen Plan, prüfte ihn hin und her, faßte einen Entschluß und verwarf ihn wieder. Lange beriet er dann mit den Freunden in seinem Gefolge - auch Asinius war unter ihnen - und sann dem Gedanken nach, wieviel Unglück über alle Menschen kommen müsse, wenn er den Fluß überschritte, und wie die Nachwelt wohl über ihn urteilen werde. Schließlich aber schob er in leidenschaftlicher Bewegung die Zweifel von sich und tat den Schritt in die Zukunft mit dem Wort, das schon so vielen über die Lippen gekommen ist, die einem ungewissen Schicksal und kühnen Wagnis entgegengingen: «Der Würfel soll geworfen sein!» So überschritt er den Fluß, und nachdem er den Rest des Wegs in rascher Fahrt zurückgelegt hatte, drang er noch vor Morgengrauen in Ariminum ein und besetzte die Stadt. In der Nacht vor dem Übergang über den Rubico soll Caesar einen schrecklichen Traum gehabt haben: Es war ihm, als ob er mit seiner Mutter verbotenen Umgang triebe.“

C. Suetonius Tranquillus, Die Kaiserviten = De vita Caesarum. Berühmte Männer = De viris illustribus. Lateinisch-deutsch. Herausgegeben und übersetzt von Hans Martinet. 4., korrigierte Auflage. Berlin ; Boston : De Gruyter, 2014 (Sammlung Tusculum), S. 59/61:

„Als er seine Kohorten am Rubicon, dem Grenzfluß zu seiner Provinz, eingeholt hatte, machte er kurz Rast und rekapitulierte im Geiste noch einmal, was er ins Werk setzte; dann wandte er sich an die Leute seiner näheren Umgebung mit den Worten: »Noch gibt es für uns ein Zurück; haben wir aber diesen Steg erst einmal überschritten, dann gibt es für alles nur noch eine Lösung: Krieg.« Als er noch zögerte, ereignete sich etwas Wundersames. Plötzlich setzte sich jemand neben ihn, der durch seine Größe und sein Aussehen besonders hervorstach, und trat als Schalmeispieler auf. Als außer den Hirten auch noch Soldaten und mit ihnen auch Tubabläser von ihren Posten zahlreich zusammengelaufen waren, um ihm zuzuhören, riß er einem von ihnen die Tuba aus der Hand, sprang vor zum Fluß, blies kräftig ins Horn und ließ das Signal ertönen; dann watete er ans andere Ufer. Da sagte Caesar: »Man soll dorthin gehen, wohin der Götter Zeichen und die Ungerechtigkeit der Feinde einen rufen. Der Würfel ist gefallen.« Und so kam es, daß das Heer übersetzte und die Volkstribunen, die nach ihrer Vertreibung zu ihnen gestoßen waren, mitgenommen wurden; vor versammelter Mannschaft appellierte er unter Tränen und mit entblößter Brust an die Treue seiner Soldaten.“

Durch ein vom Volkstribunen Publius Vatinius eingebrachtes und vom Volk beschlossenes Gesetz (Lex Vatinia) wurde Caesar nach Ende seines Konsulats als Prokonsul (lateinisch: proconsul) Statthalter der Provinzen Gallia Cisalpina und Illyricum für etwas mehr als 5 Jahre (voraussichtlich konnte Caesar seine Befehlsgewalt bis mindestens Ende 53 v. Chr. behalten). Nachdem im April 59 v. Chr. ein Statthalter unerwartet gestorben war, bekam Caesar vom Senat auf Antrag des Pompeius dessen Provinz Gallia Transalpina (auch Gallia Narbonensis genannt) hinzugefügt (dies war allerdings jährlich zu bestätigen).


Albrecht  22.10.2022, 03:24

Der Endtermin der Statthalterschaft Caesars und ein von ihm angestrebtes zweites Konsulat, für das er sich in Abwesenheit bewerben wollte, wurden zu Streitfragen. 55 v. Chr. bekam Caesar nach Verhandlungen mit Pompeius und Crassus seine Befehlsgewalt in Gallien durch ein Gesetz (Lex Pompeia Licinia) noch einmal verlängert, voraussichtlich konnte er sie bis einschließlich 49 v. Chr. behalten. Der Senat konnte nicht vor dem 1. März 50 v. Chr. einen Nachfolger für ihn bestimmen. Ursprünglich konnte Caesar frühestens am 1. Januar 48 v. Chr. abgelöst werden, da schon vor den Wahlen festgesetzt werden mußte, welche Provinzen die zu wählenden Konsuln in ihrem dem Konsulat folgenden Amtsjahr als Prokonsuln verwalten würden. 52 v. Chr. hatten dies aber neue Bestimmungen geändert. Die Lex Pompeia de provinviis (Gesetz des Pompeius über die Provinzen) enthielt Bestimmungen über Dienstanstritt, Amtsdauer, eventuelle Verlängerung und Stellvertretung bei Verlassen der Provinz vor Eintreffen eines Nachfolgers. Konsul und Praetoren sollten erst nach einer Zwischenzeit von 5 Jahren Provinzen bekommen, nicht mehr sofort nach Ablauf ihres Amtsjahres. Wer als ehemaliger Konsul oder Praetor noch nicht innerhalb von 5 Jahren Statthalter eine Provinz gewesen war, wurde dazu verpflichtet, die Statthalterschaft einer zugelosten Provinz zu übernehmen. Die Lex Pompeia de iure magistratuum (Gesetz des Pompeius über das Recht der Magistraten) regelte vor allem die Wahlen und bestimmte außerdem das persönliche Erscheinen von Bewerbern, um ihre Bewerbung um ein Amt anzumelden. Für Caesar hatte es eine Sonderregelung für eine Bewerbung in Abwesenheit (in absentia) gegeben, mittels eines Volksbeschlusses auf Antrag aller Volkstribune erwirkt, die ihn von einer Pflicht zu einer persönlichen Anwesenheit in Rom für eine Bewerbung freistellte. Die nachträgliche Hinzufügung der Erwähnung einer solchen Sonderregelung zum Gesetz konnte später Handhabe zu einem Streitigkeiten um Rechtsbestimmungen sein.

Caesar drohte ein Prozeß mit einer Anklage wegen Gewalt in seiner Zeit als Konsul und möglicherweise noch weitere Anklagen (z. B. Vorwürfe, als Prokonsul Eigenmächtigkeiten und Überschreitungen der Befugnisse begangen zu haben). Er hatte unter den Optimaten politische Gegner (z. B. Marcus Porcius Cato, der eine Absicht zu einer Anklage verkündet hatte), die ihn anklagen und in einem Prozeß seine Verurteilung erreichen wollten (Sueton, Divus Iulius 30). Damit wäre er politisch erledigt gewesen. Caesar wollte aber nicht auf eine herausragende politische und gesellschaftliche Stellung verzichten. Er war der Überzeugung, aufgrund seiner Leistungen Anspruch darauf zu haben, zu den führenden Männern Roms zu gehören.

Viele Senatoren wollten zwar eine Beendigung von Caesars Statthalterschaft, aber auch Frieden. 50 v. Chr. gab es zu einem Antrag des Caesar unterstützenden Volkstribuns Gaius Scribonius Curio, Caesar und Pompeius sollten beide ihre Befehlsgewalt ablegen, 370 gegen 22 Stimmen (Cassius Dio 40, 64, 1 – 4; Plutarch, Pompeius 58, 6 – 10; Plutarch, Caesar 30, 1 – 2; Appian(os), Emphylia [griechisch: Ἐμφύλια; Bürgerkriege; lateinischer Titel: Bella civilia] 2, 30 [119]).

Die Konsuln für das Jahr 49 v. Chr., Lucius Cornelius Lentulus Crus und Gaius Claudius Marcellus, waren Gegner Caesars. Am 1. Januar 49 v. Chr. wurde beantragt, Caesar solle seine Befehslgewalt bis zu einem bestimmten (noch genau zu bestimmenden Tag) niederlegen und sein Heer abgeben. Wenn er dies nicht tue, solle er als gegen den Staat Handelnder gelten. Die Volkstribunen Marcus Antonius und Quintus Cassius Longinus verwendeten ihr Vetorecht und legten Einspruch (Interzession [lateinisch: intercessio]) ein (Gaius Iulius Caesar, Commentarii de Bello Civili 1, 1; Plutarch, Antonius 5).

In Verhandlungen, an denen Cicero beteiligt war, wurde von Caesars Seite zugestanden, nur die beiden gallischen Provinzen und 2 Legionen zu haben, dann sogar nur noch Illyrien und 1 Legion, wenn er Konsul werden könne, aber die Optimaten lehnten diesen Kompromißvorschlag ab und Pompeius, der zunächst nicht ganz abgeneigt schien, folgte ihnen (Sueton, Divus Iulius 29, 2 – 3; Plutarch, Caesar 31, 1 – 2; Appian(os), Emphylia [griechisch: Ἐμφύλια; Bürgerkriege; lateinischer Titel: Bella civilia] 2, 32 [126 – 127]; Velleius Paterculus 2, 49, 3 - 4). Pompeius wollte vielleicht nicht seine Glaubwürdigkeit bei den Optimaten einbüßen.

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Albrecht  22.10.2022, 03:26

Am 7. Januar 49 v. Chr. beantragte Quintus Caecilius Metellus Pius Scipio die Forderung an Caesar, seine Befehlgewalt (imperium) und sein Heer bis zu einem bestimmten Termin abzugeben Gaius Iulius Caesar, Commentarii de Bello Civili 1, 2 – 6; Appian(os), Emphylia [griechisch: Ἐμφύλια; Bürgerkriege; lateinischer Titel: Bella civilia] 2, 32 [129]). Marcus Domitius Ahenobarbus sollte Gallia Transalpina bekommen, Marcus Considius Nonianus Gallia Cisalpina. Eine große Senatsmehrheit stimmte dafür, wobei von den Optimaten Druck ausgegangen war. Der Senat erklärte (in einem sogenannten Senatus consultum ultimum) den Staatsnotstand und stellte ein Ultimatum an Caesar, bei dessen Nichterfüllung er als Staatsfeind behandelt werden sollte. Ein Einspruch der Volkstribunen Marcus Antonius und Quintus Cassius Longinus, die Caesar unterstützen, wurde nicht zugelassen und ihnen mit Gewalt gedroht (sie flohen danach aus Rom zu Caesar). Zur Verfassung der römischen Republik gehörte das Recht der Volkstribunen auf ein Dazwischentreten (Interzession [lateinisch: intercessio]) mit einem Einspruch/Veto und ihre Unverletzlichkeit/Unantastbarkeit (lateinisch: sacrosanctitas). Insofern wurde der erste Rechtsbruch bei dem Streit von Caesars Gegnern begangen. Damit war allerdings nicht Caesars Reaktion rechtlich erlaubt. Das Überschreiten des Grenzflusses Rubikon in der Nacht vom 10. auf den 11. Januar 49 v. Chr. mit einem bewaffneten Heer war gesetzwidrig. Caesar ergriff damit die militärische Offensive.

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Der Rubikon ist ein Flüsschen, welches immer nur Symbolcharakter hatte.

Es war die Grenze in der römischen Repubilk zwischen den Kernland des Römischen Reichs und der Provinz Gallia Cisalpina.

Die Grenze war jederzeit durchlässig und durfte selbstverständlich auch überschritten werden, jedoch nur unbewaffnet.

Dadurch das Gaius Iulius Caesar nach seinem Sieg in Gallien, bei seiner Rückkehr nach Rom, bewusst seine Legionen nicht entwaffnete, löste er einen Bürgerkrieg aus. Das war ein schwerer Gesetzesbruch. Da er im Bürgerkrieg siegte, wurde er für diesen Frevel nicht zur Rechenschaft gezogen, sondern wurde der erste Herrscher der nach ihm folgenden Periode. Seine Tat versetzte der Republik den Todesstoß und war der Auslöser für die Umwandlung ins Prinzipats.

Heute ist es eine Bezeichnung, wenn Mittel eingesetzt werden, die nicht den Geflogenheiten angehören, jedoch als nötig angesehen werden, zumindest von den so handelnden Persönlichkeiten.

Woher ich das weiß:Hobby

das durften die mit Sicherheit. DAs werden die Anwohner des Rubicon auch oft gemacht haben, denn der Rubicon ist ein Fluss,

Der Spruch vom guten alten Julius (glaub ich) ist symbolisch gemeint, Heute würde man sagen; Point of no return,

Im Kampf um die Macht in Rom durfte der damalige Statthalter der Provinz Gallien den Grenzfluss Rubikon zwischen der Provinz Gallia Cisalpina und dem italienischen Kernland nicht überschreiten, weil diese Machtdemonstration den Ausbruch eines Bürgerkrieges provoziert hätte.

https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/thema_nt/article105849941/Den-Rubikon-ueberschreiten.html#:~:text=Im%20Kampf%20um%20die%20Macht,Ausbruch%20eines%20B%C3%BCrgerkrieges%20provoziert%20h%C3%A4tte.