Warum benutzt kaum einer das Wort "hebephil"?

19 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Warum benutzt kaum einer das Wort "hebephil"?

Weil viele es nicht kennen.

"Warum kennen sie es nicht?"

Weil sie keine medizinischen bzw. wissenschaftlichen Artikel lesen, sondern das hören und lesen, was irgendwelche Laien (inkl. "Journalisten") sagen bzw. schreiben.

"Warum sagen bzw. schreiben die das denn?"

So, und JETZT wird es richtig interessant! ;)

Zum einen ist das Christentum (systemimmanent) die sexualfeindlichste Religion überhaupt (s. https://www.gutefrage.net/frage/welche-religion-unterdruecken-die-sexualitaet-und-warum#answer-234405601, https://www.gutefrage.net/frage/woher-kommt-die-vorstellung-dass-nacktheit-und-sexuelles-etwas-intimes-oder-gar-schmutziges-sind#answer-247821046) und bis in die 1960er Jahre hinein, bestimmten einzig die Kirchen über "sexuelle Moral" wie auch unsere Sexualerziehung.

Entsprechend ist unsere Gesellschaft davon immer noch mehr oder weniger durchwirkt - in allen ihren Bereichen.

Und das letzte Tabu, was wir diesbezügl. noch haben, sind halt sexuell aktive junge Menschen (s. https://www.gutefrage.net/frage/warum-ist-es-verpoehnt-mit-12-sex-zu-haben#answer-234947641 & https://www.gutefrage.net/frage/seine-sexualitaet-vor-dem-16-lebensjahr-auszuueben-schadet-aufgrund-der-ausgeschuetteten-hormone-der-entwicklung-des-gehirns#answer-225340726).

Und wenn schon sexuell aktiv, dann doch bitte "nur mit Gleichaltrigen" (ggf. verniedlicht als "Doktorspiele")!

Ist praktisch natürlich Blödsinn (s. https://www.heise.de/tp/features/Gefaehrliche-Doktorspiele-3445509.html), aber unsere Rechtslage richtet sich danach - andere Länder hingegen, andere Sitten. Manche Länder sind liberaler (wie das aufgeklärte, streng laizistische Frankreich), manche sind strenger (wie die puritanisch-prüden USA).

"Nun gut, aber hier ist 'Kind' doch zumindest rechtlich nur 'bis 14' definiert. Warum verwenden dann so viele den Begriff auch bei über-14-jährigen Minderjährigen?"

Hier kommen zwei Dinge zum Tragen:

  1. Deutungshoheit! Der Begriff "Pädophilie" dient gewissen Menschen, die ein einem Problem Sexualität haben (zumindest was die Sexualität junger Menschen betrifft) einfach als Kampfbegriff zur Erlangung der Deutungshoheit. Durch die Diffamierung eines an sich natürlichen Vorgangs (dem sexuellen Interesse geschlechtsreifer Menschen füreinander), als ein nicht als natürlich empfundenen Verhalten (der sexuellen Fixierung eines postpubertären Menschen auf präpubertäre Kinder), wird das eigentlich Normale als "Unnormal" diskreditiert. Und zwar als Totschlagargument, das jegliche weitere Diskussion im Keim ersticken soll.
  2. Kulturimperialismus! Auch wenn in Europa (mit seit 100 Jahren stetig niedergehendem Christentum) generell Minderjährige sexuell selbstbestimmt sind (also inkl. ihrer Wünsche nach sexueller Beziehung ggf. auch zu Älteren), so gilt dies nicht für "God's own country", den sexuell durch und durch gestörten USA (mit seit 100 Jahren gewachsenem, und deutlich extremeren Christentum - erst seit der Jahrtausendwende, geht auch dort das Christentum zurück, was aber dortige Christen noch extremer werden lässt). In den USA ist das Mindestalter für sexuelle Kontakte mit Minderjährigen oft 16 (in Europa schon eher die Ausnahme), oft aber sogar 18 (gibt es in Europa gar nicht). Und ausgerechnet in Kalifornien liegt es bei 18 - und das wird dann auch in Filme und Serien aus Hollywood verbreitet.

Fazit: Der Kampfbegriff der "Pädophilie" wird von bestimmten Leuten geschürt, gilt umgangssprachlich in den USA für Sex mit allen Minderjährigen, und ist entsprechend auch hierzulande bei schlecht informierten Leuten verbreitet.

Denn was lesen/sehen/hören schlecht informierte Leute? Nicht das, was gute Informationen wiedergibt. ^^

PS: Es gibt eine amerikanische Doku von 2013 mit dem Titel Are All Men Pedophiles?, mit dem wenig überraschenden Ergebnis: JA! Denn so ist das nun mal, wenn man, wie eben die Amis, "Pädphilie" irrigerweise auch mit Pubertierenden verknüpft. Mit der Realität/Natur/Biologie/Medizin hat das dann ja auch nicht mehr so viel zu tun ... 8-/

Flophitomato  10.09.2019, 05:14
Zum einen ist das Christentum (systemimmanent) die sexualfeindlichste Religion überhaupt (s. https://www.gutefrage.net/frage/welche-religion-unterdruecken-die-sexualitaet-und-warum#answer-234405601, https://www.gutefrage.net/frage/woher-kommt-die-vorstellung-dass-nacktheit-und-sexuelles-etwas-intimes-oder-gar-schmutziges-sind#answer-247821046) und bis in die 1960er Jahre hinein, bestimmten einzig die Kirchen über "sexuelle Moral" wie auch unsere Sexualerziehung.
Entsprechend ist unsere Gesellschaft davon immer noch mehr oder weniger durchwirkt - in allen ihren Bereichen.

Es ist doch Blödsinn alles immer den Kirchen zuzuschustern. Schaut man sich mal in anderen Jahrhunderten um, sieht man dass Mädchen als Erwachsen angesehen wurden und geheiratet haben, so bald sie im gebärfähigen Alter waren. Selbst bei den Heiden wie zb den Kelten die 600 Jahre vor dem Christentum gab, war die Frau Zuhause, hat die Kinder geboren und der Mann hat das Essen Nachhause gebracht. Das Sexualleben war auch dort reglementiert. Oder man schaut man sich das römische Reich an oder Ägypten.

Frauen hatten schon vor dem Christentum kaum eine Chance sich unabhängig von einem Mann ein Leben zu finanzieren. Schaut man mal in ander Länder in denen kein Christentum vorhanden war. War die Rolle der Frau und Töchter nicht anders.

Selbst bei den Naturvölkern, die ihre eigene Kultur haben, ist die Frau immer die die als Frau vom Mann angesehen wird und wo Kinder kein freies Sexualleben haben.

Ob es richtig ist, so zu handeln, sei mal dahingestellt, aber dass es am Christentum liegt oder eine Erfindung des Christentum und derer Ideologie ist, entspricht nicht dem geschichtlichen Geschehnissen. Das Christentum ist weitaus jünger als die menschliche Zivilisation.

Manchmal vergessen Menschen einfach welche Bedeutung unsere Jahreszahl hat und wie lange das Christentum seine Bedeutung in der Welt wirklich hat. Schon das römische Reich existierte über 500 Jahre vor Christus. Damals waren keine Teenager sexuell frei. Die sexuelle Moral war damals auch keine Andere. Auch damals war man vermählt und die allgemeine Moral war die Monogamie.

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Libertinaerer  10.09.2019, 11:03
@Flophitomato

Nichts für ungut, aber deine Geschichts- sowie Anthropologiekenntnisse sind, mindestens im Kontext der Sexualität, stark, ähm, verbesserungswürdig - um es mal sehr milde zu formulieren.

Und das Christentum hat systemimmanent nicht Probleme mit der Sexualität junger Menschen oder Frauen, sondern mit Sexualität im Allgemeinen (sofern nicht rein zur Fortpflanzung).

"Leibfeindlichkeit" und "christliche Leidensethik" sind hier die Ansatzpunkte ...

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Flophitomato  10.09.2019, 11:24
@Libertinaerer

Nichts für ungut, aber deine Argumente jemanden etwas entgegen zu setzen, sieht lediglich so aus, dass du anderen sagst was du von ihrer Meinung hältst. argumentativ hingegen hast du gar nichts geboten.

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Libertinaerer  10.09.2019, 19:21
@Flophitomato
sieht lediglich so aus, dass du anderen sagst was du von ihrer Meinung hältst.

Gut erkannt! 8-)

argumentativ hingegen hast du gar nichts geboten.

Habe ich, angesichts meiner Erfahrungen im anderen Thread mit u.a. Diskussionsverhalten und Auffassungsvermögen, auch nicht vor. :)

Jedenfalls nicht bei DIR.

Sollten andere nachfragen, sind sie natürlich ggf. willkommen ... 8-)

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Flophitomato  11.09.2019, 10:50
@Libertinaerer

Deine Erfahrungen haben nichts mit der Geschichte zutun, es sei denn du bist 8000 Jahre alt.

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Libertinaerer  11.09.2019, 11:14
@Flophitomato
Deine Erfahrungen haben nichts mit der Geschichte zutun

Meine Erfahrungen mit dir sind recht neu. 8-)

Und gewiss nicht geschichtsträchtig. ^^

es sei denn du bist 8000 Jahre alt.

Na ja, so schlimm ist es noch nicht. Aber meine (nicht ganz so lange) Lebenserfahrung sagt mir, dass es faule, aufschneiderische, auf Nachfragen nicht antwortende Ignoranten höchstwahrscheinlich auch schon vor 8000 Jahren gegeben hat. ^^

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Flophitomato  11.09.2019, 11:18
@Libertinaerer

Mach nur weiter, ausser Entwertung anderer Menschen hast du als Argument nicht zu bieten. Das beweist du in jedem Kommentar.

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Flophitomato  11.09.2019, 11:35
@Libertinaerer

Die laut deiner Aussage nach den Maßstäben der Kirche ihr Weltbild formten. Die erst 6000 Jahre später sich formierte...alles klar :)

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Libertinaerer  11.09.2019, 11:37
@Flophitomato

Wie schrieb ich doch gleich im anderen Thread: Wir bewegen uns auf unterschiedlichen Verständnis- und Wissensebenen.

Daran hat sich wohl nichts geändert ... :)

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Flophitomato  11.09.2019, 11:43
@Libertinaerer

Es hat nichts mit Wissen zutun, wenn du irgendwelchen Leuten mit denen du hier schreibst hier Taten unterstellst, die andere Leute die vor Gericht standen getan haben.

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Libertinaerer  11.09.2019, 11:46
@Flophitomato

Wo habe ich wem "hier Taten unterstell, die andere Leute die vor Gericht standen taten"?

Nirgendwo? Ach so. ^^ Ja, die unterschiedliche Verständnisebene halt ... ^^

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Flophitomato  11.09.2019, 11:56
@Libertinaerer

Du hast der christlichen Kirche unterstellt dass sie an dem Weltbild maßgeblich Schuld ist. Ist es aber nicht, da dieses Weltbild weit vor dem Bestehen der Kirche bestand. Deshalb kann deine Erklärung nicht ganz hinhauen. Das habe ich schon in meinem ersten Kommentar erwähnt und nur darum geht es hier.

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Libertinaerer  11.09.2019, 12:03
@Flophitomato
Du hast der christlichen Kirche Unterstellt dass sie an dem Weltbild maßgeblich Schuld ist.

Ähm, ja. Zurecht. Kann man auch gut nachlesen. Ist nichts neues. ^^

Mir ist allerdings gerade nicht erinnerlich ...

wenn du irgendwelchen Leuten mit denen du hier schreibst hier Taten unterstellst

... dass ich hier mit der christlichen Kirche geschrieben habe. ^^

Also von den gerichtsrelevanten Taten ganz zu schweigen.

Aber schön, dass Du noch mal verdeutlicht hast, dass ein Gespräch mit dir absolut sinnlos ist. Denn SO wird es wieder ablaufen ...

... und wieder ...

... und wieder. ^^

Also viel Glück noch auf deinem weiteren Lebensweg. :)

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Flophitomato  11.09.2019, 12:26
@Libertinaerer
Ähm, ja. Zurecht. Kann man auch gut nachlesen. Ist nichts neues. ^^

Ja, man kann auch lesen, dass man sich bei einem Erdbeben unterm Tisch aufhalten sollte. Ob man das so glauben muss, steht auf einem anderen Blatt.

Dass ist das Problem. Du verlangst von allen Leuten, der selben Meinung zu sein die du hast. Man kann deiner Meinung zustimmen oder auch wiedersprechen bzw nicht zustimmen. Das tut keinem ein Abbruch.

Es gibt Fachleute die sagen, es läge an der christlichen Kirche und es gibt Fachleute die sagen es liegt nicht an der christlichen Kirche.

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Libertinaerer  11.09.2019, 12:50
@Flophitomato

Du darfst DEN "Fachleuten" glauben, den Du glauben möchtest. :)

Mir vollkommen egal.

Denn mit DIR kann es keine "Diskussion" geben. Warum habe ich gerade hier erläutert ... :)

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Flophitomato  11.09.2019, 13:47
@Libertinaerer
Denn mit DIR kann es keine "Diskussion" geben. Warum habe ich gerade hier erläutert ... :)

Doch die gibt es, denn du antwortest. :)

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Zunächst einmal hat "Mutter Natur" es so eingerichtet, dass geschlechtsreife Männchen geschlechtsreife Weibchen anziehend finden. Da "Mutter Natur" nichts von den willkürlichen Grenzen weiß, welche die Menschen in ihren Gesetzbücher gezogen haben, um zwischen "Kindern", "Jugendlichen", "Heranwachsenden" und "Erwachsenen" zu unterscheiden, kommt es immer wieder zu Missverständnissen.

Womit Du recht hast, ist, dass "Pädophilie" das sexuelle Interesse an Kindern VOR der Pubertät (also VOR der Geschlechtsreife) beschreibt. Dies ist tatsächlich von Mutter Natur so nicht vorgesehen, weshalb man in diesem Fall auch von einer Störung spricht.

Ein "Erwachsener", der (geschlechtsreife) Jugendliche (rechtlich ab 14, biologisch aber auch früher - z.B. 12/13) attraktiv findet, ist deswegen noch lange nicht "hebephil" - DAS wäre erst DANN der Fall, wenn es sich um eine Fixierung handelt und er sich NUR für Jugendliche begeistern kann, während er selbst deutlich älter ist.

Im Schnitt ist ja in unseren Breiten meist das Mädchen 2-3 Jahre jünger, als der Partner. Daher ist ein 18-jähriger, der sich für eine 15-jährige interessiert, auch nicht "hebephil", sondern lediglich an einer Freundin in ÄHNLICHEM ALTER mit dem durchschnittlichen Altersunterschied interessiert!

Man sollte sich und anderen Menschen nicht vorschnell irgendwelche Stempel aufdrücken - egal, ob "heterosexuell", "lesbisch", "homosexuell", "bisexuell" - oder eben "hebephil". Viele Menschen sind zunächst einmal lediglich NEUGIERIG - und das ist gut so...

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Flophitomato  21.08.2019, 17:15
Im Schnitt ist ja in unseren Breiten meist das Mädchen 2-3 Jahre jünger, als der Partner. Daher ist ein 18-jähriger, der sich für eine 15-jährige interessiert, auch nicht "hebephil", sondern lediglich an einer Freundin in ÄHNLICHEM ALTER mit dem durchschnittlichen Altersunterschied interessiert!

Ob ein 18 jähriger mit einem 15 jährigen sich sexuell austauscht, ist ein himmelweiter Unterschied als wenn das ein Mensch mit 46 und 14 es machen.

Dass Eltern eines Teenagers befremdlich reagieren, wenn ihre Tochter oder Sohn mit 14-15 Jahren einen Freund/in oder Sexualpartner der über 30 und älter ist haben, finde ich vollkommen verständlich.

Auch weil es eine Menge Konfliktpotenzial geben wird, zwischen elterlichen Regeln und des Freundes/Freundin der es gewohnt ist alleine und komplett selbstbestimmt zu leben, das was einem 14/15 jährigen noch nicht zusteht.

Er wird jede elterliche Regel als Attacke gegen sich den Freund sehen, wenn er der Freund sein möchte und nicht eine Art elterliche Rolle übernehmen möchte.

Was dann in meinen Augen keine Liebesbeziehung mehr wäre.

Ist der selbe Teenager 19-21 sieht das schon anders aus. Da ist es eben Geschmacksache.

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RFahren  21.08.2019, 18:19
@Flophitomato

Was willst Du jetzt mit Deinen Ausführungen sagen?!

Habe ich etwas gegenteiliges behauptet?

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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Flophitomato  21.08.2019, 19:04
@RFahren

Was ich sagen möchte?

Dass es unterschiedliche Ausgangspunkte gibt, von dem Leute Sprechen wenn sie von Pädophelie oder von Hebephilie sprechen. Dass es deshalb unpassend ist etwas pauschal seinen Segen zu geben oder nicht.

Nur weil man für die Entfaltung der Sexualität jedes Einzelnen eintritt.

Auf der Gefühlsebene ausgenutzt zu werden, ist übel für Erwachsene wie Heranwachsende. Egal ob sexuelle Handlungen stattfinden oder nicht.

Töricht ist es zu sagen, dass ein Heranwachsener in jedem Abschnitt seiner Jugendlichkeit sich seiner seelischen unversehrtheit bewusst ist, vorallem wenn man sich vor Augen führt, dass die Fähigkeit des vorausschauenden Denkens sich erst Richtung Ende der Pubertät voll entwickelt ist.

Pauschal zu sagen was jeder 14 Jähriger kann oder nicht kann, ist unmöglich.

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RFahren  21.08.2019, 19:21
@Flophitomato

Bei den beiden Begriffen geht es aber NICHT darum, wie ein Kind/Jugendlicher sich fühlt.

"Verschiedene Ausgangspunkte" geben Menschen aber noch lange nicht das Recht z.B. einen 25-jährigen, der mit einer 15-jährigen eine Beziehung führt und/oder Sex hat, als "Pädophil" zu bezeichnen, denn dies ist schlicht FALSCH!

Mann muss auch nicht gleich das Etikett "Hebephil" aus der Schublade holen, denn im beschriebenen Fall haben sich erstmal zwei Menschen gefunden, die sich für einander interessieren. Die meisten Menschen verlieben sich schließlich in einen anderen MENSCHEN - und nicht in eine Jahreszahl!

Was "jeder 14-jährige kann oder nicht kann" ist natürlich nicht möglich - aber man kann sagen, was jeder 14-jährige vom Gesetz her DARF - nämlich unter anderem seine Religion und seine Sexpartner (unter allen mindestens 14-jährigen) frei wählen!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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Goofiee  21.08.2019, 19:52
@RFahren
Mann muss auch nicht gleich das Etikett "Hebephil" aus der Schublade holen, denn im beschriebenen Fall haben sich erstmal zwei Menschen gefunden, die sich für einander interessieren. Die meisten Menschen verlieben sich schließlich in einen anderen MENSCHEN - und nicht in eine Jahreszahl!

Ich finde, genau da ist der Punkt, wo du die Vorurteilskeule rausholst. Vielleicht merkst du es nicht wirklich. Aber ich denke nicht, dass jemand bei einem 25 jährigen und einer 14 jährigen "das Hebephilettiket" rausholt.

Ich habe die Frage des Fragestellers nicht so verstanden, dass der Grundsatz ob der der eine Jugendlichen als Partner hat Pädophil ist oder Hebephil.

Vielmehr ging es in der Frage darum, weshalb man immer von Pädophilen spricht, auch in Verbindung mit Straftätern. Selbst wenn es sich um Jugendliche handelt.

Darum ging es, dass du mit einem Ganz neuen Thema kommst, erklärt dein Kommentar unter meiner Antwort , mit dem ich bis jetzt auch überhaupt nichts anfangen kann. Weil es mit dem eigentlichen Thema überhaupt nichts zutun hat.

Du den Leuten quasie unterstellst, dass sie sagen; Das wären Straftäter. Das ist nicht so.

Doch so wie es Leute gibt die sich zum selben Geschlecht hingezogen fühlen und es dafür einen Namen gibt, gibt es für Leute einen Namen die sich zu jugendlichen oder jugendlichaussehenden hingezogen fühlen.

Wo ist nun da das Problem?

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RFahren  21.08.2019, 20:12
@Goofiee

Meine Erfahrung hier bei GF ist, dass gerne und immer wieder "Pädophil" geschrien wird, wenn ein Volljähriger und ein Jugendlicher eine Beziehung eingehen. Wenn DU das differenzierter siehst, dann ist es ja gut...

Wenn man jetzt "Pädophil" einfach durch "Hebephil" ersetzt, dann ist das nicht viel besser, denn wie in meiner Antwort ausführlich erläutert ist es zunächst einmal normal, wenn sich geschlechtsreife Wesen der selben Spezies füreinander interessieren.

Deine Antwort habe ich so interpretiert (was durchaus an mir liegen kann), dass es Aufgabe der Eltern ist die Jugendlichen in Bezug auf ihre sexuellen Erfahrungen zu steuern - was gerne hier herumposaunt wird, aber rechtliche Grenzen hat.

Pädophilie ist übrigens keine Straftat, sondern zuerst einmal eine Vorliebe. Mordlust ist ja auch nicht strafbar, solange man seine Fantasien nicht umsetzt.

Du scheinst im allgemeinen meine Äußerungen sehr emotional zu werten und darauf entsprechend zu reagieren - lass mal bitte die Kirche im Dorf, wir sind uns doch im Prinzip einig...

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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Flophitomato  21.08.2019, 20:20
@RFahren
Was "jeder 14-jährige kann oder nicht kann" ist natürlich nicht möglich - aber man kann sagen, was jeder 14-jährige vom Gesetz her DARF - nämlich unter anderem seine Religion und seine Sexpartner (unter allen mindestens 14-jährigen) frei wählen!

Ich habe noch nie gehört, dass jemand von einem 24 Jährigen sagt, es sei pädophil oder hebephil.

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Goofiee  21.08.2019, 20:47
@RFahren

Doch in einem bestimmten Alter, sind die richtig gewählten Begriffe sehr Wichtig.

Man benötigt sie ua um zu seiner eigenen gefestigten Persönlichkeit zu finden.

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Goofiee  21.08.2019, 20:51
@RFahren

Doch in einem bestimmten Alter, sind die richtig gewählten Begriffe sehr Wichtig.

Man benötigt sie ua um zu seiner eigenen gefestigten Persönlichkeit zu finden und seinen Platz in der Welt zu finden.

0
RFahren  22.08.2019, 08:29
@Goofiee

Bestimmte Begriffe zu VERWENDEN oder damit ETIKETTIERT zu werden?

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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Goofiee  22.08.2019, 08:41
@RFahren

Ok, dann dürfte ich mich nicht mehr Frau nennen. Ein Mensch der auf das selbe Geschlecht steht nicht mehr Homosexuell...Ein Veganer nicht mehr Veganer usw

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RFahren  22.08.2019, 08:45
@Goofiee

...und wieder ist Dein Kommentar ein Rätsel...

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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Goofiee  22.08.2019, 08:55
@RFahren

Ok

Das ist eine Frage auf einer Plattform im Internet. Du liest solche Fragen, gehst vom deutschen Gesetzbuch aus und hinterfragst auch eine Frage kein Stück.

Soweit man im Internet lesen kann ist zb in Deutschland sexueller Verkehr mit 14 und 15 Jährigen mit einem Sexualpartner der höchstens 21 Jahre ist erlaubt.

Was Strafbar sein kann, sollte man lassen.

§182 Strafgesetzbuch.

Das wovon du die ganze Zeit sprichst ist ab 16 Jahren erlaubt.

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Libertinaerer  22.08.2019, 17:39
@Flophitomato
Ob ein 18 jähriger mit einem 15 jährigen sich sexuell austauscht, ist ein himmelweiter Unterschied als wenn das ein Mensch mit 46 und 14 es machen.

Das mag man so sehen. Ändern tut es allerdings nichts.

Dass Eltern eines Teenagers befremdlich reagieren, wenn ihre Tochter oder Sohn mit 14-15 Jahren einen Freund/in oder Sexualpartner der über 30 und älter ist haben, finde ich vollkommen verständlich.

Das mag man so sehen. Ändern tut es allerdings nichts.

Auch weil es eine Menge Konfliktpotenzial geben wird, zwischen elterlichen Regeln und des Freundes/Freundin der es gewohnt ist alleine und komplett selbstbestimmt zu leben, das was einem 14/15 jährigen noch nicht zusteht.

Dir ist aber schon bewusst, dass die Zeiten, in denen die Eltern "Regeln aufstellen", an die sich Jugendliche gefälligst zu halten haben, seit knapp 20 Jahren rechtlich vorbei sind, oder?

Da ist es eben Geschmacksache.

"Geschmackssache" ist die Partnerwahl immer. Und ab 14 hat man das Recht, seinem "Geschmack" zu folgen, anstelle konträrer "Regeln" der Eltern.

Das kann man, s.o., seit knapp 20 Jahren wissen - mithin alle, die Eltern von heute 14-Jährigen sind. Da kann man sich und seine Erziehung entsprechend einstellen.

Oder man lässt es bleiben - und pienzt ggf. herum.

An den Rechten der Jugendlichen ändert es allerdings nichts.

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Libertinaerer  22.08.2019, 17:52
@Goofiee
Soweit man im Internet lesen kann ist zb in Deutschland sexueller Verkehr mit 14 und 15 Jährigen mit einem Sexualpartner der höchstens 21 Jahre ist erlaubt.

? Im Internet kann man auch lesen, dass die Erde eine Scheibe ist, die Mondlandung eine Verschwörung, ...

Ich weiß jetzt nicht genau, was exakt Du sagen möchtest. Ich weiß nur, dass es auf jeden Fall falsch war bzw. ist.

Was Strafbar sein kann, sollte man lassen.

? Was strafbar IST, sollte man lassen.

Strafbar KANN auch Autofahren sein. Was macht man gemeinhin? Man hält sich an die StVO - und fährt.

§182 Strafgesetzbuch.
Das wovon du die ganze Zeit sprichst ist ab 16 Jahren erlaubt.
  1. Du hast § 182 StGB NICHT verstanden.
  2. Du hast ganz grundlegend unser Rechtsprinzip nicht verstanden (weil A verboten ist, mit B etwas zu tun, bedeutet nicht, dass es B verboten wäre). Aber egal - denn siehe Punkt 1.
  3. Ergo: Wovon RFahren spricht, ist Ü21 sehr wohl erlaubt, und 14/15-Jährigen sowieso.
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RFahren  22.08.2019, 17:55
@Goofiee
Soweit man im Internet lesen kann ist zb in Deutschland sexueller Verkehr mit 14 und 15 Jährigen mit einem Sexualpartner der höchstens 21 Jahre ist erlaubt
.Was Strafbar sein kann, sollte man lassen.
§182 Strafgesetzbuch.
Das wovon du die ganze Zeit sprichst ist ab 16 Jahren erlaubt.

DAS kann man SO NICHT STEHENLASSEN!

Wenn in Deutschland ein GUTACHTER nachweist, dass ein Ü-21-Jähriger die FEHLENDE REIFE zur sexuellen Selbstbestimmung AUSGENUTZT hat (weil z.B. die Kleine nicht wusste was "Sex" ist und woher die Babies kommen, es sich aber doch soooo schön anfühlt, was der Onkel da macht) - DANN können die Eltern des zurückgebliebenen Mädchens ihren Liebhaber anzeigen.

DAS bedeutet NICHT, dass Sex zwischen 14/15 und Ü21 "verboten" oder "vielleicht strafbar" ist. Eine solche Reifeverzögerung ist in unserem Kulturkreis eine so seltene Ausnahme, dass ich noch kein Referenzurteil finden konnte!

Eher das Gegenteil ist wahrscheinlich! In dem hier beurteilten Fall haben die Eltern sogar das Sorgerecht für die Tochter verloren, weil sie ihre Beziehung zum 30 Jahre älteren angeheirateten Onkel verhindern wollten indem sie das Mädel in die Psychiatrie einweisen lassen wollten:

2016 hat ein Gericht entschieden, dass eine 15-jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:  

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html  

Ein solcher Altersunterschied ist natürlich schon eine echte Herausforderung für die Liebenden und auch schon 4 oder 5 Jahre machen es Teenagern oft nicht leicht eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen.  

Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... .  

Seid nett aufeinander!  

R. Fahren  

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Goofiee  22.08.2019, 18:22
@RFahren

Natürlich, genauso wie ein Pädophiler erst Pädophil ist, wenn es ein Gutachter feststellt. Genauso wie ein Mensch ein Mörder ist, wenn er als Mörder verurteilt ist. Genauso wie ein Verbrecher ein Verbrecher ist, wenn er wegens eines Verbrechens verurteilt wurde.

Genauso wie ein Mensch an Depressionen leidet, wenn ein Facharzt das festgestellt hat.

Trotzdem bleibt bei vielen ein seltsames Gefühl wenn 25 jährige Menschen sich 14-15 jährige Partner suchen. Nicht unbedingt wegen einer Straftat oder wegen des "Etikettes" (wie du es nennst) sondern vorallem Gleichaltrige, stellen sich die Frage, wo etwas auf der Entwicklungsschiene nicht astrein gelaufen ist.

Kein Mensch stellt die Gefühle der 14-15 Jährigen in Frage.

Jeder war schon 14-15 und weiß wie man sich in dem Alter fühlt.

Gerade bis Mitte-Ende 20 wollen sich junge Menschen miteinander Identifizieren können.

Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... . 

Nun mal ganz ehrlich, wie viel selbstbewusste 14-15 jährige gibt es, die wissen was sie wollen oder was ihnen gut tut?

Das ist die Rebellierphase. Die wenigsten sind so selbstbewusst und kommunizieren klar was sie wollen. Auch wenn es zeitweise so scheint.

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Flophitomato  22.08.2019, 18:56
@RFahren

Im Grunde verstehe ich diese ganze Diskussion nicht. Vorallem nicht weshalb du ein ganz anderes Fass aufmachst.

Keiner wollte wissen, ob ein junger Erwachsener der sich noch als jugendlicher fühlt einen jugendlichen Partner suchen darf, oder Sex haben darf.

Wann hört man von Pädophilen? Von Berichten von Straftaten.

Da finde ich die Frage des Fragestellers berechtigt, weshalb man immer von pädophilen Straftätern berichtet bekommt und nicht von hebephilen Straftätern.

Mit wem wer oder was Beziehungen eingeht, sind reinstes Tratschgeschichten.

Interessiert doch kein Mensch und was Familien irgendwie für Probleme miteinander zu klären haben, sollen sie unter sich klären oder sich dementsprechende fachlichen Rat bei seriösen offiziellen stellen holen.

Privatleben ist Privatleben. Mir steht es genauso wenig zu den Nachbarn meine Meinung aufzudrücken ob sie ihren 13 jährigen Sohn Motorcross fahren lassen. Oder sonst was Kinder anderer Leute erlaubt wird.

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Goofiee  22.08.2019, 21:24
@Flophitomato

Richtig, Thema war nicht wen betitteln Privatmenschen als pädophil oder hebephil. Sondern weshalb man nur von pedophilen spricht. Ist grundsätzlich genauso falsch, wie wenn man 15 jährige als Kinder bezeichnet.

Es schreit schließlich auch niemand auf, wenn man Kindern den Stempel Kinder aufdrückt.

Um es mal mit den Worten von RFahren zu nennen.

Ein Mensch der gezielt im Netz nach pornografischen Bildern von Jugendlichen sucht, dem seine Absichten sind hebephil und nicht pädophil.

Egal in was für ein Thema sich "RFahren" reinsteigert und versucht zu rechtfertigen.

Im Grunde ist es Wunschglaube, dass ein 14-15 jähriger Mensch die Initiative Ergreift und die treibende Kraft dabei ist mit einer älteren, erwachsenen Person sexuell zu werden

Es war zwar interessant zu hören, ist aber kompletter Nonsens.

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Flophitomato  23.08.2019, 00:51
@Libertinaerer

Ach komm du stellst dich hier hin und machst einen Aufriss, nur weil jemand sagt, Eltern tragen eine Verantwortung ihren minderjährigen Kindern gegenüber.

Der der diese schlichte Aussage in eine bestimmte Ecke stellt, bist du. Kein Mensch hat gesagt, dass Eltern über irgendetwas bistimmen.

Es geht auch nicht darum, Teenagern irgendetwas zu verbieten. Es geht darum, Erwachsenen ihre Rolle als Erwachsenen gegenüber eines minderjährigen Jugendlichen bewusst zu machen.

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Libertinaerer  23.08.2019, 03:20
@Flophitomato
Ach komm du stellst dich hier hin und machst einen Aufriss, nur weil jemand sagt, Eltern tragen eine Verantwortung ihren minderjährigen Kindern gegenüber.

? NEIN!

HIER geht es um einen KONKRETEN Bereich des Lebens, in dem die Jugendlichen SELBSTbestimmt sind. Und davon gibt es ganze ZWEI: Sexualität und Religion.

Wir können uns darauf einigen, dass "Pädophilie" sich NUR auf "Sexualität" bezieht? Danke.

Der der diese schlichte Aussage in eine bestimmte Ecke stellt, bist du. Kein Mensch hat gesagt, dass Eltern über irgendetwas bistimmen.

Nicht? Ich dachte, das tut der, der die "Verantwortung" hat?

Was ist denn "Verantwortung haben" sonst? Ein "Mach was DU willst!" sieht mir irgendwie nicht so ganz danach aus ... ^^

Es geht darum, Erwachsenen ihre Rolle als Erwachsenen gegenüber eines minderjährigen Jugendlichen bewusst zu machen.

Und die besteht - im Gegensatz zu dem, was nicht gerade wenige Erwachsene glauben - darin, dass Jugendliche das Recht haben, Sex zu haben, mit wem SIE wollen - egal wie alt der Partner ist, ob das den Eltern nun gefällt oder nicht.

Und wenn man eine Beziehung aufgrund des Altersunterschieds nicht mag, dass es dann an Dreistigkeit und/oder Dämlichkeit auch kaum zu überbieten ist, jemanden, der offensichtlich nicht "pädophil" ist, als solchen zu diffamieren.

Denn genau DARUM geht es hier.

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Libertinaerer  23.08.2019, 04:12
@Goofiee
Natürlich, genauso wie ein Pädophiler erst Pädophil ist, wenn es ein Gutachter feststellt.

Oh, ich dachte, das wäre angeboren, und man wüsste das schon selbst - zumindest wenn man ehrlich zu sich ist (und weiß, was "Pädophile" bedeutet).

GANZ sicher ist jedoch, dass man nicht "pädophil" ist, weil das irgendein Vollhorst einem (vermeintlichen oder auch tatsächlichen) Hebephilen unterstellt - denn das schließt sich per definitionem aus.

Und ebenso sicher ist, dass das "Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" nach eine absolute Ausnahme darstellt, und nicht die Regel, die Eltern einfach aufgrund des Alters selbstherrlich aufstellen dürfen.

Im Gegenteil: Die altersbedingte Regel sagt ja eben, dass spätestens ab 14 diese Fähigkeit auch vorhanden ist.

Und dass das ein Gutachter gut begründet feststellen muss, dient, wie generell das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung dem Schutz der Jugendlichen - hier vor übergriffigen Eltern.

Sehr verwunderlich, Übergriffe schönreden zu wollen ...
... aber das kennt man ja von gewissen Leuten.

BTW: Und DANN käme noch dazu, dass Ü21 das Fehlen auch noch ausnützen müssten. Tipp: Der Begriff steht nicht im Gesetz, um einfach einen längeren Text zu haben. ^^

Trotzdem bleibt bei vielen ein seltsames Gefühl wenn 25 jährige Menschen sich 14-15 jährige Partner suchen.

Der Gedanke, dass sich auch 14/15-Jährige einen "Partner suchen", auf den kommst Du nicht?

Der Gedanke, dass man überhaupt nicht "sucht", sondern dass man sich einfach verliebt (oder auch einfach nur Freude am Sex hat), auf den kommst Du nicht?

Der Gedanke, dass 14/15-Jährige (rechtlich wie auch menschlich zurecht) selbst bestimmen, mit wem sie Sex und/oder Beziehung haben, auf den kommst Du nicht?

Was würdest DU denn sagen, wenn DIR da jemand Nase rümpfenderweise seine Meinung sagen, geschweige denn Vorschriften machen wollen würde?

Wie, Du bist keine 14/15? Tja nun, genau das spielt eben keine Rolle - außer in den kruden Köpfen von irgendwelchen Leuten, die von/über Jugendliche reden, als seien sie noch Kinder.

Dir passt die rechtliche Altersgrenze nicht? Es gibt sie aber! Aus gutem Grund! Leb damit!

Passen dir auch andere Altersgrenzen zufällig nicht?

Nun mal ganz ehrlich, wie viel selbstbewusste 14-15 jährige gibt es, die wissen was sie wollen oder was ihnen gut tut?

Schlechte Nachricht: Man hat in diesem Land grundsätzlich das Recht, nicht zu wissen, was man will, und auch Dinge zu tun, die einem nicht "gut tun".

Das nennt sich "freie Entfaltung der Persönlichkeit", und ist durch unser Grundgesetz geschützt (um nicht zu sagen, es ist unser zweitwichtigstes Rechtsgut überhaupt - nach der Menschenwürde und vor der Meinungsfreiheit).

Und falls eine Beziehung wirklich "nicht gut tut" (unser Recht sieht mittlerweile grundsätzlich nicht den Elternwillen als dominant, sondern das Kindeswohl), DANN dürfen die Eltern vor 18 ja auch eingreifen. Nur DAS sind seltene Ausnahmefälle, und die Regel ist, DASS eine Beziehung "gut tut" - und sei es, weil sie die Trennung von den Eltern erleichtert.

Und dummerweise ist es auch noch so, dass eine Beziehung zu einem lebenserfahreneren Partner ggf. deutlich besser tun dürfte, als sie zu einem gleichaltrigen "ich knatter alles, was nicht bei 3 auf dem Baum ist!"-Pubertierenden sein dürfte (vermute ich jedenfalls mal, wenn ich an meine Pubertät zurückdenke ^^).

Das ist die Rebellierphase. Die wenigsten sind so selbstbewusst und kommunizieren klar was sie wollen. Auch wenn es zeitweise so scheint.

Oh, viiieeelen Dank! Das musst Du jetzt nur noch dem Bundesgesundheits- und dem -justizministerium mitteilen. Die scheinen ja wohl üüüüberhaupt nicht zu wissen, was Jugendliche sind. ^^ Ach, wenn dort doch auch nur so weise und fachkundige und mitfühlenden Menschen wie DU arbeiten würden ... ^^

(Hier stand ein nicht druckreifer, selbst zensierter Ausdruck ;-))!

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Libertinaerer  23.08.2019, 04:28
@Goofiee
Thema war nicht wen betitteln Privatmenschen als pädophil oder hebephil. Sondern weshalb man nur von pedophilen spricht.

Weil bestenfalls dumme, schlimmstenfalls böswillige Privatmenschen (Journalisten inkl.) genau dies oft tun, und dieser Irrglaube dadurch weiter verbreitet wird.

Im Grunde ist es Wunschglaube, dass ein 14-15 jähriger Mensch die Initiative Ergreift und die treibende Kraft dabei ist mit einer älteren, erwachsenen Person sexuell zu werden
Es war zwar interessant zu hören, ist aber kompletter Nonsens.

Sagt wer? Du?!

Bist Du sexualpädagogisch bzw. generell sexualwissenschaftlich gebildet?

Offensichtlich nicht. Denn sonst wüsstest Du, dass deine Behauptung Unsinn ist. 8-)

Und das sage ich als jemand, DER sexualpädagogisch wie generell sexualwissenschaftlich gebildet ist, UND mit 14/15 eine diesbezügl. "treibende Kraft" war.

Und wenn Du (oder sonst jemand) mir mit 14/15 gesagt hätte, ich sollte das nicht, es wäre schädlich, ich dürfte das nicht selbst bestimmen, etc., dem hätte ich ein paar sehr deutliche, und bestimmt nicht freundliche Worte an sein nicht-so-kluges-wie-er-glaubt-Köpfchen geworfen. ^^

Und rückblickend, hat sich da nichts geändert.

Außer, dass mittlerweile sexualpädagogisch bzw. -wissenschaftlich unterfüttert ist, was damals "nur" mein "Gefühl" war. :)

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Goofiee  23.08.2019, 06:23
@Libertinaerer

Du merkst gar nicht, wie wehement du die Verantwortung komplett auf den Jugendlichen schiebst und der Erwachsene ist der Unschuldige der nur ausübt was von ihm verlangt wird.

Wahnsinn.

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RFahren  23.08.2019, 07:41
@Goofiee
Trotzdem bleibt bei vielen ein seltsames Gefühl wenn 25 jährige Menschen sich 14-15 jährige Partner suchen. 

Ein "seltsames Gefühl" haben wir Menschen bei allem, was aus UNSERER PERSÖNLICHEN Sicht ungewöhnlich ist. Männer, die Männer heiraten, Frauen, die mit Frauen schmusen, Staatspräsidenten, die ihre 25 Jahre ältere ehemalige Lehrerin heiraten, Menschen die in polyamurösen Beziehungen leben, Ältere Ex-Models, die einen deutlich jüngeren Musiker heiraten - und eben erwachsene Menschen, die einen Partner im Teenageralter haben!

Die Frage ist ja auch, ob sie sich gezielt einen 14-15-jährigen Partner GESUCHT oder einfach in einen Menschen verliebt haben, den sie einfach so kennengelernt haben! Auch hier bei GF schreiben immer wieder (vor allem) ausgewachsene Männer, die ein tolles Mädel kennengelernt haben und sich dann herausstellt, dass diese erst 15, statt wie anfangs behauptet 20 ist. Diese fürchten dann oft, bei ihnen würde "etwas nicht stimmen" usw.

Zu behaupten so jemand sei "hebephil" oder gar "pädophil" ist BLANKER UNSINN!

Lasst Menschen, die nichts ungesetzliches tun, doch einfach ihre Erfahrungen machen, ruft zu vernünftigem Verhalten (was in erster Linie "Verhütung" und nicht unbedingt "Trennung" bedeutet) auf und mischt Euch nicht ein!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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Libertinaerer  23.08.2019, 07:42
@Goofiee
Wahnsinn.

Tja nun, der/die Jugendlichen HABEN nun mal die "Verantwortung". DAS ist geradezu das WESEN davon, ein Recht zu haben: Verantwortung.

Und so wie es mit 18 z.B. in der Verantwortung liegt, jegliche Geschäfte abschließen zu dürfen, oder (mit Führerschein) 2t Auto mit ggf. auch 200 km/h selbst steuern zu dürfen, so ist das mit 14 eben bei der Sexualität.

Und die Verantwortung der Eltern liegt darin, ihre Kinder auf diese Verantwortung vorzubereiten. NICHT, ihnen Verantwortung abzunehmen. Zumindest nicht gegen ihren Willen.

Dies NICHT zu tun, DAS ist "Wahnsinn"!

Aber weißt Du was? Das kriegen viele Eltern auch durchaus auf die Reihe! 8-)

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RFahren  23.08.2019, 07:50
@Flophitomato
Da finde ich die Frage des Fragestellers berechtigt, weshalb man immer von pädophilen Straftätern berichtet bekommt und nicht von hebephilen Straftätern.

DAS hat die Fragestellerin gefragt?! Wo denn?

Ein Pädophiler, der seine Neigung AUSLEBT und sich an Kinder VOR Eintritt der Pubertät heranmacht, begeht praktisch ausnahmslos eine Straftat und findet daher Eingang in die Medien.

Ein Hebephiler kann zwar ebenfalls mit dem Gesetz in Konflikt geraten - nämlich dann, wenn der/die Jugendliche, mit der er etwas anfängt, beispielsweise erst 12 oder 13 ist - aber DAS wird in Deutschland eben pauschal als "Sexueller Missbrauch von Kindern" bezeichnet, da dies dem Wortlaut des entsprechenden Paragraphen (§176) entspricht.

Ein Erwachsener, der eine Beziehung und/oder Sex mit einem Jugendlichen (also ab 14 hat), begeht eben erstmal KEINE Straftat, was auch keinen Grund für eine Berichterstattung hergibt.

Ansonsten ist mir immer noch nicht klar, warum Du mit mir diesbezüglich eine Diskussion anzettelst...

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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RFahren  23.08.2019, 07:54
@Goofiee
Im Grunde ist es Wunschglaube, dass ein 14-15 jähriger Mensch die Initiative Ergreift und die treibende Kraft dabei ist mit einer älteren, erwachsenen Person sexuell zu werden

Lies doch einfach mal hier bei GF wie viele Fragen von Jugendlichen im Alter von 14/15 gestellt werden, die von Sex mit der 20 Jahre älteren Nachbarn/Nachbarin, Lehrer/Lehrerin, Trainer/Trainerin usw. träumen und fragen, wie sie diese auf sich aufmerksam oder "klar machen" können!

Ich frage mich, woher DU die Kompetenz nimmst zu definieren, was Menschen tun und was nicht - und was sie hier lesen wollen und was nicht!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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Libertinaerer  23.08.2019, 07:59
@Libertinaerer

PS: Im wesentlichen behandelst Du, Goofiee, Jugendliche so (oder empfiehlst das/findest es gut), wie unsere Kultur früher Frauen behandelt hat (und einige Kulturen es immer noch tun): Quasi wie kleine Kinder, können keine Verantwortung tragen, haben keine selbstbestimmte Sexualität, ihre persönlichsten Entscheidungen sind misstrauisch zu prüfen, ggf. abzulehnen, ...

... und hinter allem steht der Mann, der natürlich stets nur darauf aus ist, an anderen seine Sexualität auszuleben - denn andere haben ja eigentlich gar keine eigene Sexualität, mit eigenen Wünschen, eigenen Bedürfnissen.

Du könntest dich natürlich auch mal fragen, WARUM der Gesetzgeber - und nicht nur der deutsche - Jugendlichen dieses Recht nicht nur zugesteht, sondern diese auch noch vehement gegen übergriffige Eltern beschützt!

Warum sieht der Staat in einer sexuellen Beziehung einer 14-Jährigen zu ihrem 47-jährigen Onkel nicht eine Gefährdung des Kindeswohls im Verhalten des Onkels, sondern im Verhalten der Eltern, die das verhindern wollten?

Oder anders: Dir geht es um deine gepflegten Vorurteile, aber ganz bestimmt nicht um das Wohl von Kindern. Auch wenn Du das - natürlich - vorschiebst.

Schon schräg, wenn man bedenkt, dass Du angeblich eine Frau bist.

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Goofiee  23.08.2019, 08:30
@RFahren

Warum soll ich Fragen von anderen Leuten Lesen? Was habe ich damit zutun? Es geht nicht darum, dass Jugendliche Sex haben oder ein Sexualleben haben.

Es geht darum dass Erwachsene das Verlangen haben mit einem Jugendlichen, nicht vollmundigen Menschen schlafen wollen.

Des Sexes wegen.

Nichts anderes kommunizierst du.

Wenn du zudem noch von einer vollwertigen Partnerschaft sprechen würdest und dazugehörige Werte nennen würdest, dann hätte es einen Wert was du sagst.

Du beschreibst Sex aber als rein mechanischen Akt, der nur die Lust im Augenblick behandelt.

Wenn man das einem Jugendlichen auf seinem Lebensweg mitgeben möchte, tut man genau das, was du den Menschen vorwirfst.

Man bevormundet sie.

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RFahren  23.08.2019, 08:37
@Goofiee

Nach der Kommunikationskultur, welche Du gegenüber mir und Kollegen Libertinaerer an den Tag legst, bist Du selbst Teenager. Gott weiß bekanntlich alles, Teenager wissen alles besser.

Widerlegt man ihre Aussagen, dann kommt sowas:

Warum soll ich Fragen von anderen Leuten Lesen? Was habe ich damit zutun? 

Damit beende ich nun mein Engagement in diesem Thread und werfe meine Perlen vor andere Säue.

In diesem Sinne:

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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Goofiee  23.08.2019, 09:35
@RFahren

Der Punkt ist, dass du dich über Leute ärgerst und es irgendjemanden, in dem Fall mir vorwirfst.

Einen Standpunkt zu haben ist eine Sache. Aber so wie dein Kollege, gehst du nicht auf den Kern ein.

Sondern eierst drumherum.

du erklärst groß und breit, was ein Teenager Darf.

Bekommst aber kein Argument heraus, was den Erwachsenen dazu bringt, mit einem Jugendlichen zu schlafen.

Der Punkt ist, der Erwachsene steht auf den Jugendlichen und wenn ein Erwachsener auf einen Jugendlichen steht, ihn anziehend findet, nennt man das hebephil.

Um mehr ging es in der Frage nicht.

Wenn du in dem Wort hebephil einen Straftatvorwurf siehst, ist deine Sache.

Aber dass ein Erwachsener hebephil ist, hat überhaupt nicht mit den Wünschen oder Rechten von Jugendlichen zutun.

kein Mensch würde mit irgendjemanden Sex haben wollen den er selber nich anziehend findet.

Das weißt du auch.

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Goofiee  23.08.2019, 14:25
@RFahren

Besonders zu deinem Wort stehen tust du ja nicht.

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Flophitomato  23.08.2019, 15:15
@Libertinaerer
HIER geht es um einen KONKRETEN Bereich des Lebens

Ähm nein,

hier geht es um die sexuelle Orientierung von Menschen. Das ist was Pädophelie und Hebephelie aussagt und nur das.

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TJDettweiler  23.08.2019, 16:26
@Libertinaerer

Boa wie geil. Wenn man mir mit 14 gesagt hätte; "man stelle die Erziehung ein und lässt mich machen was ich wollte. Ich hätte 100% keine Schule mehr besucht. Absolut überhaupt keine Regeln mehr befolgt, hätte nicht mein Zimmer aufgeräumt und hätte mich nur von Junkfood ernährt. Wäre Nachhause gekommen wann ich wollte. In die Puppen geschlafen um meine Zukunft hätte sich keiner gekümmert, am aller wenigsten ich selbst. Hätte ständig irgendwelche Freunde zum Zocken da gehabt, zu jeder Tages und Nachtzeit.

Nie Hausarrest, nie Zapfenstreich, nie jemand der einen ermahnt seine Schulaufgaben zu machen oder zu lernen.

Meine Eltern wären lediglich Mitbewohner gewesen, die mich zu finanzieren hatten.

Ja, das wäre ein chilliges Leben gewesen.

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Libertinaerer  24.08.2019, 03:19
@Goofiee
Bekommst aber kein Argument heraus, was den Erwachsenen dazu bringt, mit einem Jugendlichen zu schlafen.

Weil beide es möchten. Warum, spielt - sofern die Gesetze eingehalten werden - keine Rolle.

Der Punkt ist, der Erwachsene steht auf den Jugendlichen und wenn ein Erwachsener auf einen Jugendlichen steht, ihn anziehend findet, nennt man das hebephil.

Ähm, falsch.

Aber das hatte RFahren dir bereits erklärt.

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Libertinaerer  24.08.2019, 03:27
@Flophitomato
Ähm nein

Ähm, doch.

Denn mein Kommentar bezog sich nicht auf die Ursprungsfrage (dafür habe ich eine eigene Antwort geschrieben), sondern auf zweifelhafte (besser: falsche) Aussagen von Goofiee und dir.

Deine Aussage, auf den sich mein Kommentar bezog:

Ach komm du stellst dich hier hin und machst einen Aufriss, nur weil jemand sagt, Eltern tragen eine Verantwortung ihren minderjährigen Kindern gegenüber.
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Libertinaerer  24.08.2019, 03:31
@TJDettweiler
Boa wie geil. Wenn man mir mit 14 gesagt hätte; "man stelle die Erziehung ein und lässt mich machen was ich wollte.

? Es wurde nun schon mehrfach darauf hingewiesen, dass nicht die Verantwortung/Erziehung im Allgemeinen gemeint ist, sondern dass Jugendliche "nur" in den Bereichen Sexualität und Religion das Recht haben, eigenverantwortlich zu handeln.

Offensichtlich hat da die bei dir ja auch nach 14 angeblich vollumfängliche Erziehung nicht bewirkt, dein Textverständnis hinreichend auszubilden ... ^^

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Goofiee  24.08.2019, 04:32
@Libertinaerer

du bist aber ganz schön zickig zu jemanden, der laut deiner Aussage ab 14 vollkommene Freiheit in Sachen Selbstbestimmtheit hat.

und genau diese Verantwortung mir in meiner Antwort zum Vorwurf gemacht wurde.

Aber es scheint eher, dass Selbstbestimmtheit nur dann einen Stellenwert hat, wenn er in deinem Sinne stattfindet.

Keiner hier auf der Plattform, hindert irgendjemanden zu irgendwas. Die Personen die Leuten Vorhaltungen machen, wegen ein paar Buchstaben, bist du und der Herr Sexualspezialist.

Ihr fühlt euch so von ein paar niedergeschriebenen Meinungen so provoziert, dass ihr sogar Beleidigungen raushaut.

Ich weiss nicht, was für Erfahrungen dem zu Grunde liegen, dass man derartig emotional reagieren muss, aber ganz heikel finde ich diese Reaktionen schon und ich möchte mir gar nicht ausmalen, was dahinter steckt.

aber mit mir hat das nichts zutun.

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Libertinaerer  24.08.2019, 05:36
@Goofiee
du bist aber ganz schön zickig zu jemanden, der laut deiner Aussage ab 14 vollkommene Freiheit in Sachen Selbstbestimmtheit hat.

Oh, Du hast es schon WIEDER nicht verstanden? ^^

Aber egal: Dummes Zeug darf man in jedem Alter von sich geben. Darauf hinweisen, dass dummes Zeug dumm ist auch. 8-)

Keiner hier auf der Plattform, hindert irgendjemanden zu irgendwas.

Wie auch.

Du propagierst es nur.

Schlimm genug.

Ich weiss nicht, was für Erfahrungen dem zu Grunde liegen, dass man derartig emotional reagieren muss,

Schrieb ich doch: Eine selbstbestimmte (und glückliche) Pubertät, bei der ich wahlweise empört gewesen oder in Lachen ausgebrochen wäre, wenn da so jemand wie Du mit derart kruden und dreisten Vorstellungen bezügl. meines Sexuallebens angedackelt gekommen wäre ... 8-)

aber ganz heikel finde ich diese Reaktionen schon und ich möchte mir gar nicht ausmalen, was dahinter steckt.

Ja, deine Vorstellungen sind nunmehr bekannt. Und wohl so ziemlich jeder potentielle oder tatsächlich Übergriffige findet Worte dafür, warum Recht und Gesetz gerade für ihn NICHT gelten.

Aber:

mit mir hat das nichts zutun.

Recht und Gesetz gelten auch für dich - bzw. für die, mit denen Du zu tun hast und haben wirst ... 8-)

Zu blöd aber auch. ^^

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Goofiee  24.08.2019, 16:30
@Libertinaerer
Du propagierst es nur.

Was propagierst denn du? Dass wenn ein Erwachsener Mensch sich zu einem Jugendlichen nicht, ganz ausgereiften Körper hingezogen fühlt, die Verantwortung komplett beim Jugendlichen liegt.

Ein Mensch der sich für einen Menschen wegen ihm selbst hingezogen fühlt argumentiert ganz anders. Ein Mensch der nur wegen des jugendlichen Aussehens sich mit jemanden einlässt, ist genauso nichtsgebend wie ein Mensch der nur für jemanden interessiert, weil er ein Straftäter ist, Prestige hat.

Der Unterschied ist, der Jugendliche kann nicht einschätzen, ob sein Gegenüber ihn nur mag wegen seines Aussehens oder ihm selber mag.

Es ist nicht der Durchschnittsjugendliche, den man in der Bar antrifft und der schnellen unverbindlichen Sex mit fremden in einer Bar oder Club möchte.

Viel mehr geht es ums Vormachen von Gefühlen, die beim Erwachsenen schleunigst verpuffen sobald der nächste Wachstumsschub des Jugendlichen kommt und dann auf und davon ist.

Es gibt viele Jugendliche, auch heute noch die dürfen keinen Partner haben, die dürfen nur pädagogisches Fernsehprogramm schauen, die dürfen keine sozialen Netzwerke nutzen, manche dürfen keine industriellen Süßigkeiten essen, oder keine Fleischprodukte.

Das hat oft nichts mit Religion zutun. Sondern mit der Meinung der Eltern was für ihr Kind das Beste ist.

davon kann jeder halten was man möchte.

Wemm Eltern ihrer Kinder Regeln aufgeben, hat kein anderer Erwachsener da reinzureden.

Ich bin auch nicht der Meinung dass ein Verhältnis zu den Eltern erschüttert wird, nur aufgrund der der Sex Frage des Jugendlichen.

Wenn ein Verhältnis zwischen Eltern und ihrem Kind wegen dieser Frage reißt, liegt noch viel mehr im Argen als dieses Thema.

Und dafür gibt es offizielle Stellen.

wenn es so klar wäre, wie du es hier darstellst, dann wer es ein Leichtes seine Rechte wahrzunehmen.

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TJDettweiler  24.08.2019, 17:21
@Libertinaerer
Offensichtlich hat da die bei dir ja auch nach 14 angeblich vollumfängliche Erziehung nicht bewirkt, dein Textverständnis hinreichend auszubilden ...

Tut mir leid.

Lesen und Textverständnis sowie Interpretation, das Talent sich anderen Mitzuteilen und Debattiervermögen wurden in meiner Generation in der Schule vermittel, die keinen Erziehungsauftrag für Kinder anderer Leute trägt.

Aber vielleicht war das zu deiner Zeit etwas anders.

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Libertinaerer  24.08.2019, 17:48
@Goofiee
Was propagierst denn du?

Recht und Gesetz, sowie den Respekt vor den Rechten der Menschen - wenn es denn schon am Respekt für die Menschen selbst mangelt.

Und gerne auch sexualpädagogische Bildung.

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Libertinaerer  24.08.2019, 17:50
@Goofiee
wenn es so klar wäre, wie du es hier darstellst, dann wer es ein Leichtes seine Rechte wahrzunehmen.

? Ist es ja auch.

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Libertinaerer  24.08.2019, 17:55
@TJDettweiler
Aber vielleicht war das zu deiner Zeit etwas anders.

Zu "meiner" Zeit gab es jedenfalls noch gute Schulbildung ...
... statt PISA-Versagen. ^^

Gerade beim Textverständnis waren die deutschen Bildungsprobleme ja nun eklatant.

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Goofiee  24.08.2019, 18:16
@Libertinaerer

Recht und Gesetz und auch sexualpädagogische Bildung?

Weil du ein sexualpädagoge bist?

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Libertinaerer  24.08.2019, 18:16
@Goofiee
Wemm Eltern ihrer Kinder Regeln aufgeben, hat kein anderer Erwachsener da reinzureden.

Doch natürlich. Der Familienrichter. Das ist hierzulande Gesetz.

Deine Aussage ist so geistreich wie "Wenn ein Vater seine Tochter vergewaltigt, hat kein anderer Erwachsener da reinzureden".

Der eine Vater will halt zuviel Sex, der andere zuwenig, vor Gericht landen ggf. beide.

PS: Und ICH sage den Jugendlichen wo ich nur kann, was sie für Rechte haben. Gegen in beide Richtungen übergriffige Väter oder Mütter. Dass das denen die Übergriffe propagieren nicht gefällt, damit kann ich sehr gut leben ... :)

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Goofiee  24.08.2019, 18:17
@Libertinaerer

Eben, ein Familienrichter.

Der individuell zu jeden Fall entscheidet und der bist nicht du.

Du behandelst Eltern wie Kinder die du versuchst zu "erziehen"

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Libertinaerer  24.08.2019, 18:20
@Goofiee
Weil du ein sexualpädagoge bist?

Ja.

Zumindest bin ich diesbezügl. hinreichend gebildet. Da darf ich mich auch so nennen. Ist keine geschützte Berufsbezeichnung. 8-)

Aber mir kommt es nur darauf an, mit meiner Wissensvermittlung jungen Menschen zu helfen - und auch und gerade vor übergriffigen Menschen zu schützen ...

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Goofiee  24.08.2019, 18:26
@Libertinaerer

Aha du bist also Sexualpädagoge wie "zufälligerweise" der Kollege RFahren. Was für ein Zufall. Oder auch einfach 2 Accounts die von ein und der selben Person bedient wird und es nötig hat Spielchen zu spielen.

Nur weil irgendeine Person, die du nichtmal kennst eine andere Meinung hat als du.

Was für eine schweres Vergehen, in einem Land der Meinungsfreiheit.

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Libertinaerer  24.08.2019, 18:26
@Goofiee
Der individuell zu jeden Fall entscheidet und der bist nicht du.

Das Recht ist da nicht sonderlich "individuell", was Du wissen könntest, wenn Du dir die Mühe gemacht hättest, die Urteilsbegründung durchzulesen - und zu verstehen.

Du hast die Mühe nicht gemacht, und deswegen würde ich es auch deinen Kindern persönlich erklären, wenn sie diesbezügl.Probleme mit dir hätten. 8-)

Du behandelst Eltern wie Kinder die du versuchst zu "erziehen"

Ich behandele rechtsbrechende Eltern wie, ähm, Rechtsbrecher. Und ich informiere deren Kinder über ihre Rechte (und wie sie sie ggf. durchsetzen).

Und wenn deinesgleichen das nicht passt, die Jugendlichen es aber als "hilfreich" sehen, dann habe ich ja alles richtig gemacht! 8-)

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Goofiee  24.08.2019, 18:27
@Libertinaerer

Rede dir deine Sachen doch weiterhin selber ein.

Als ob eine Meinung vertreten, eine "rechtsbrecherische Sache" wäre.

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Libertinaerer  24.08.2019, 18:31
@Goofiee
Aha du bist also Sexualpädagoge wie "zufälligerweise" der Kollege RFahren. Was für ein Zufall.

Meines Wissens ist er das nicht. Diesbezügl. habe ich da einen massiven Wissensvorsprung. Er hat dafür andere Wissensgebiete. 8-)

Oder auch einfach 2 Accounts die von ein und der selben Person bedient wird und es nötig hat Spielchen zu spielen.

Och, wie niedlich. :)

Nur weil irgendeine Person, die du nichtmal kennst eine andere Meinung hat als du.

Die Umsetzung deiner "Meinung" endet bei der Verletzung des Rechts.

So wie die Umsetzung der "Meinung" eines Vergewaltigers auch endet.

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Goofiee  24.08.2019, 18:54
@Libertinaerer
Meines Wissens ist er das nicht. Diesbezügl. habe ich da einen massiven Wissensvorsprung. Er hat dafür andere Wissensgebiete. 8-)

Schon doof, wenn du selbst nicht mehr weisst, in welchem Account du was geschrieben hast und zu faul bist es nachzulesen.

Die Umsetzung deiner "Meinung" endet bei der Verletzung des Rechts.

Wenn eine Meinung äussern schon die Umsetzung bedeutet, dann wären die Straßen leer und die Gefängnisse voll. Die Entscheidung wie man handelt, fällt immer erst wenn man in die Situation kommt.

So wie die Umsetzung der "Meinung" eines Vergewaltigers auch endet.

Von Vergewaltuigung sprach kein Mensch.

Da sind wir am Punkt, wie du andere interpretierst.

Faktum ist, es ist ein Verrat an aufrichtigen Gefühlen, wenn ein erwachsener Mensch sich auf einen Jugendlichen einlässt, nur weil er Jugendlicht ist.

Es ist das selbe Gefühl, wie wenn eine Frau bei einem Mann bleibt, nur weil er Haare auf dem Kopf hat.

Wie gedämütigt und schlecht fühlt sich in den Momenten schon der Erwachsene? Was meinst du wie sich dann erst ein Jugendlicher der keine Lebenserfahrung und keine Abgebrühtheit von Erwachsenen hat, wenn er erkennt, dass es nicht er war der begehrt wurde, sondern nur seine Fassade?

Du scheinst nicht jemand zu sein, der differenziert, in welchem Alter noch körperliches Verlangen und Gefühle zu Menschen, Hoffnungen und Wünsche noch stark miteinander Verknüpft sind.

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Libertinaerer  24.08.2019, 19:09
@Goofiee

Dein Blabla ändert immer noch nichts an den Rechten der Jugendlichen - mögen die dir auch noch so sehr nicht passen.

Deine Meinungen kannst Du absondern, wohin immer Du willst, genau wie andere ihre Meinung verbreiten dürfen, es wäre okay, Frauen "an die Pussy zu greifen".

Wenn es beim Reden bleibt, muss das niemand interessieren, und wer auf die dumme Idee kommt, das umzusetzen, findet sich eben ggf. dort wieder, wo solche Typen halt auch hingehören: Vor Gericht. Und das Recht ggf. vom Gericht durchsetzen zu lassen, dazu rate ich Opfern eben in beiden Fällen. 8-)

In diesem Sinne.

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Goofiee  24.08.2019, 19:27
@Libertinaerer

Du hast immer noch nicht verstanden worum es geht. Wenn ein Jugendlicher mit einem Erwachsenen zusammen kommt, mit ihm schläft und weg ist, nur weil er sich körperlich weiterentwickelt. Dann ist das Ausnutzen von Gefühlen.

Die wenigsten Menschen reden offen über ihre Gefühle. Am wenigsten die meisten Jugendlichen. Unsere Gesellschaft ist seit eh und je darauf programmiert etwas darzustellen.

Sich darüber zu beklagen, dass Eltern ihre Kinder dafür Schützen wollen von Erwachsenen ausgenutzt zu werden ist einfach lächerlich.

Du magst vielleicht "Experte in Sachen Sex" zu sein.

Aber in Umgang mit Menschen, scheinst du keinen gesunden Umgang zu haben.

Durch Aggressivität Coacht man niemanden erfolgreich. Im Gegenteil, ohne Einfühlungsvermögen erreicht man absolut keinen.

Deshalb bezweifle ich auch, dass du ein proffessioneller Coach bist. Dafür trittst du nicht professionell genug auf.

Kein Mensch nimmt jemanden ernst, der aggressiv und angespannt auf einen wirkt.

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Goofiee  24.08.2019, 19:59
@Libertinaerer

Wenn du Leute vors Gericht stellen willst, dann tu das. Aber setze nicht fremde Leute deinen Aggressionen aus.

Entweder möchtest du dass Leuten Recht und Gesetz zu Teil werden lassen oder du möchtest Genugtuung für dein Ego.

Deine Wortwahl lässt eher darauf schließen, dass du Genugtuung haben möchtest.

Aber jemanden vor Gericht bringen und Verurteilen lassen, bringt keine Genugtuung, das kann dir jeder sagen, der mal verletzt wurde.

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Libertinaerer  24.08.2019, 20:12
@Goofiee
Sich darüber zu beklagen, dass Eltern ihre Kinder dafür Schützen wollen von Erwachsenen ausgenutzt zu werden ist einfach lächerlich.

? Darüber beklage ich mich nicht.

Ich beklage mich darüber, dass manche Kinder vor ihren Eltern geschützt werden müssen.

Ggf. also vor deinesgleichen.

Deshalb bezweifle ich auch, dass du ein proffessioneller Coach bist. Dafür trittst du nicht professionell genug auf.

? RFahren nennt sich "Sex-Coach", nicht ich.

Kein Mensch nimmt jemanden ernst, der aggressiv und angespannt auf einen wirkt.

Och, ich bin ziemlich entspannt. Mache ich mich noch nicht genug über dich lustig? ^^

Und solche Eltern die deinesgleichen nehmen mich ernst, weil ich ihnen tierisch auf den Sack gehen, um das mal flapsig zu formulieren. 8-)

Und die Genugtuung liegt darin, deren Kinder glücklicher zu machen.

Aber in Umgang mit Menschen, scheinst du keinen gesunden Umgang zu haben.

Kommt halt drauf an, wen man fragt. :)

Übergriffige Eltern, oder alle anderen. ^^

Da gehen im Real Life die Auffassungen sehr auseinander ... 8-)

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Libertinaerer  24.08.2019, 20:17
@TJDettweiler
hervoragende Sozialkompetenz die du besitzt.

Ja, uneinsichtige Asoziale kriegen bei mir das, was sie verdienen.

Ich bin niemand, der Uneinsichtige bekehren möchte. Ich trete ihnen dahin, wo es (im übertragenden Sinne) schmerzt und gut ist ...

...bin ja schließlich kein Sozialarbeiter für konservative, sexuell verpeilte Rechtsbrecher. ^^

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Goofiee  24.08.2019, 20:20
@Libertinaerer
Ich beklage mich darüber, dass manche Kinder vor ihren Eltern geschützt werden müssen.

Kein Mensch wird vor Gericht gestellt, nur weil sie ihrem Kind einen Freund verwehren. Das ist doch Quatsch.

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Libertinaerer  24.08.2019, 20:33
@Goofiee
Kein Mensch wird vor Gericht gestellt, nur weil sie ihrem Kind einen Freund verwehren. Das ist doch Quatsch.

? Ein Beispiel wurde doch verlinkt. Kurzzeitgedächtnis? ^^

Nochmal: In Deutschland hat das Kindeswohl oberste Priorität. Und wenn Eltern das Kindeswohl gefährden, weil sie ihrem jugendlichen Kind den Umgang mit dem Freund verwehren, kommt das ggf. vor Gericht - selbst wenn, wie im verlinkten Fall, der Freund der 32 Jahre ältere Onkel ist.

Und das Gericht entzieht den Eltern dann ggf. teilweise das Sorgerecht, oder, wie im verlinkten Fall geschehen, bei besonders renitenten Eltern auch komplett, damit die Eltern das Kindeswohl zukünftig nicht mehr gefährden.

Jugendliche zieht aus, ist glücklich, und immer noch mit Freund ...

... und ob die Eltern der Verlust der Tochter, die sie ja auch nur "schützen" wollten, nun glücklich gemacht hat, wage ich dann doch stark zu bezweifeln.

Aber zu spät. Was sie getan haben, ist geschehen, und sie haben halt dafür die Konsequenzen zu tragen ...

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Goofiee  24.08.2019, 20:38
@Libertinaerer

Du tust so als ob jeder Jugendliche ein todes unglücklicher Mensch ist, dessen Eltern oder Elternteil gegen einen Freund sind.

Das alles mit Religion oder sonst etwas zutun hat.

Sieht dieses Mädchen aus als ob sie je ein unglücklicher Teenager gewesen ist?

https://www.youtube.com/watch?v=xx-f5qNynIg

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Libertinaerer  24.08.2019, 20:43
@Goofiee
Du tust so als ob jeder Jugendliche ein todes unglücklicher Mensch ist, dessen Eltern oder Elternteil gegen einen Freund sind.

Nun, glücklich sind die darüber bestimmt nicht, wenn sie sich verliebt haben. Was für eine asoziale, unempathische Einstellung.

Aber sie haben dann das Recht auf ihrer Seite, und können sich gegen die Eltern wehren und sich gegen sie durchsetzen. Punkt. 8-)

PS: Video nicht angeschaut - interessiert mich nicht.

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Goofiee  24.08.2019, 21:04
@Libertinaerer

Weshalb genau verlangst du Empathie von Eltern zu ihren Kindern, die Jugendlich sind, sprichst aber jede Art von Empathie die Kinder zu ihren Eltern haben sollten ab?

Ein Defizit das so ein Jugendlicher offensichtlich nie gelernt hat.

Genau dieses Verhalten, führt dazu, dass diese Jugendlichen genauso wenig Empathie zu ihren eigenen Kindern haben werden.

Wer Empathie zu den Menschen die einem in jungen Jahren am nächsten stehen, zu den eigenen Eltern nicht hat, der wird zu seiner Zeit auch nie Empathie und Verrständnis zu seinen eigenen Kindern haben.

Der wird die selbe Art Eltern haben wie er selber hatte.

Die meisten merken es nicht einmal. Weil sich die wenigsten Menschen Gedanken um ihre Außenwahrnehmung machen.

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Goofiee  24.08.2019, 21:10
@Libertinaerer

Egal wer, jeder verlangt lauf Krampf die Dinge so wahrzunehmen und so zu sehen wie man selbst es tut. Anstatt einen Konsens zu finden und es wirklich anders als die eigenen Eltern zu machen.

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TJDettweiler  24.08.2019, 21:40
@Libertinaerer

Hä? Seit wann will ich jemand bekehren?

Ich sagte nur, dass ich in der Schule noch gelernt habe Debatten zu führen. Ohne komplett aus der Rolle zu fallen oder emotional zu werden wie du (der angeblich Reifere und Gebildetere von uns)

Vermutlich bist du älter, aber emotionaler in jedem Fall. Gemessen an dem wie du dich mental irgendwo reinsteigern kannst.

Jeder darf seine Meinung sagen und jeder kann entscheiden ob er dem zustimmt oder nicht.

Ich drohe keinem mit dem "Recht und Gesetz" nur weil mir die verbal geäußerte Meinung von anderen Menschen nicht gefällt. Das erinnert an das was man in Geschichtsbüchern von 1940 so lesen kann.

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Libertinaerer  24.08.2019, 22:51
@Goofiee
Weshalb genau verlangst du Empathie von Eltern zu ihren Kindern, die Jugendlich sind, sprichst aber jede Art von Empathie die Kinder zu ihren Eltern haben sollten ab?

? Wo tue ich letzteres? Eltern, die ihre Kinder anständig behandeln und nicht übergriffig werden und das Kindeswohl gefährden, haben doch jeden Respekt und Empathie verdient!

Und Menschen, die die Rechte anderer - und insbesondere auch noch der eigenen Kinder - mit Füßen treten und sie schädigen, haben weder Respekt noch Empathie verdient.

Ganz einfach. :-)

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Libertinaerer  24.08.2019, 22:58
@Goofiee
Anstatt einen Konsens zu finden

Einen Konsens zu finden, schreibt auch das Recht vor - bei der allgemeinen Erziehung.

Ein "Du darfst deinen Freund nicht mehr treffen!", ist aber kein "Konsens". Und es ist ab 15 auch schlicht rechtswidrig.

Wie seid ihr eigentlich drauf, Rechtsbrecher bzw. deren rechtswidrigen Handlungen zu verteidigen?

Nur weil ihr unser Recht nicht versteht bzw. akzeptiert.

Ihr seid wirklich krass - und alles, aber bestimmt kein Vorbild. Sich selbst über dem Gesetz stehend zu sehen. Auf dem Rücken von den eigenen Kindern.

Dass ihr euch nicht schämt! =:-o

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Libertinaerer  24.08.2019, 23:13
@TJDettweiler
Ich sagte nur, dass ich in der Schule noch gelernt habe Debatten zu führen.

Das hier ist KEINE "Debatte", wo auch nur irgendetwas zur Diskussion steht.

Unsere Gesetze ändern sich nicht - egal wie sehr Du meinst, zu "debattieren"!

Ohne komplett aus der Rolle zu fallen oder emotional zu werden wie du (der angeblich Reifere und Gebildetere von uns)

Wie würdest DU denn reagieren, wenn hier jemand ankäme, der propagiert, dass Prügel immer noch ein zeitgemäßes Erziehungsmittel wäre? Selbstverständlich zum Wohle der Kinder. Schläge mit der Rute hätten noch nie jemanden geschadet. Und wg. einer Prügelstrafe wäre noch nie jemand vor Gericht gekommen. Da müsse man doch jetzt mal einen "Konsens" finden.

Nein, muss man nicht, braucht man nicht, darf man nicht. Punkt.

Ich drohe keinem mit dem "Recht und Gesetz" nur weil mir die verbal geäußerte Meinung von anderen Menschen nicht gefällt.

Ich "drohe" auch niemandem mit "Recht und Gesetz", ich weise auf die Rechtslage hin. Und dass die praktische Umsetzung eurer Vorschläge, wie ihr so eine Situation regeln würdet, schlicht ungesetzlich ist und als "Gefährdung des Kindeswohls" gilt.

Das erinnert an das was man in Geschichtsbüchern von 1940 so lesen kann.

Aus der Zeit stammen wohl eher eure Erziehungsmethoden.

Willkommen im 21. Jahrhundert!

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Libertinaerer  24.08.2019, 23:21
@Libertinaerer

Korrektur: Vertipper.

Ein "Du darfst deinen Freund nicht mehr treffen!", ist aber kein "Konsens". Und es ist ab 15 auch schlicht rechtswidrig.

Das ist natürlich ab 14 schlicht rechtswidrig.

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Goofiee  24.08.2019, 23:35
@Libertinaerer

Wo werden Eltern denn übergriffig?

Kein Mensch ist übergriffig wenn Eltern ihre Meinung über fremde Menschen sagen.

Welche Eltern dürfen denn in ihren eigenen Wänden tun was sie wollen, wo der Teenager nichts dagegen hat und das Kund tut.

Du bist echt zum schiessen.

Dann müsste man jeden Teenager anprangern, der gegen den neuen Partner von Mutter oder Vater ist.

Wie viele Partnerschaften funktionieren nicht, weil der Nachwuchs nicht einverstanden ist und übergriffig wird.

Die ganze Pubertät besteht aus Übergriffigkeit des Teenagers.

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Goofiee  24.08.2019, 23:46
@Libertinaerer

Im Grunde ist verbieten von Sendungen schauen und ins Bett schicken, ermahnen die Spülmaschiene ausräumen usw gegen den Willen des Teenagers auch übergriffiges Verhalten.

Laut dieser Definition "Übergriffig zu werden" stünde schon jeder mehrmals vor Gericht.

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TJDettweiler  25.08.2019, 01:09
@Libertinaerer
Das hier ist KEINE "Debatte", wo auch nur irgendetwas zur Diskussion steht.

Doch. Es ist nichts anderes.

Ihr diskutiert nicht über einen konkreten Fall.

Ihr diskutiert über hypothetische Szenarien.

Keiner hier hat irgendwo eine reale Begebenheit ins Spiel gebracht.

Deshalb ist es eine reine Diskussion.

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TJDettweiler  25.08.2019, 01:46
@Libertinaerer

Ich stimme dir zu, was die Partnerwahl von Menschen angeht. Aber um ehrlich zu sein, mache ich mir weniger Sorgen um ein hypertetisches Kind von Goofiee, das sich vielleicht zu einer Wahrscheinlichkeit zu 20% sich mit 14 Jahren in einen Volljährigen verliebt und dann noch etwas daraus wird.

Als um ein hypertetisches Kind von dir. Weil mir viel mehr zu denken gibt, wie aggresiv du reagierst, wen du merkst dass du deinen Gegenüber argumentativ nicht erreichst.

Das Kind bei dir wird vielleicht ein sexuell freies Leben haben. Aber es wird vielen Situationen erleben, das für das Kind nicht schön sein wird. Weil dein Nervenkostüm nicht das stabilste zu sein scheint.

Auf mich scheinst du sehr schnell reizbar.

Hier kannst du noch sagen, andere sind Schuld. Aber wenn man das zu seinem Kind sagt. Na, nicht so gut. Kinder haben das selbe Nervenkostüm, wie die die es Erziehen.

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Libertinaerer  25.08.2019, 11:07
@Goofiee
Wo werden Eltern denn übergriffig?

Wenn sie entgegen dem Recht ihren jugendlichen Kindern Sex und/oder Beziehung verwehren.

Im Grunde ist verbieten von Sendungen schauen und ins Bett schicken, ermahnen die Spülmaschiene ausräumen usw gegen den Willen des Teenagers auch übergriffiges Verhalten.

Nein, das ist ja ihr gutes Recht.

Genauso wie es das gute Recht ist, miteinander Sex zu haben, wenn alle Beteiligten das möchten, aber jemand übergriffig ist, der gegen den Willen einer Person Sex mit dieser hat.

Sag mal, bist Du wirklich sooo schwer von Begriff?

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Libertinaerer  25.08.2019, 11:19
@TJDettweiler
Keiner hier hat irgendwo eine reale Begebenheit ins Spiel gebracht.

? Ein realer Fall wurde verlinkt. Aber gerne nochmal für dich: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Die Eltern einer 14-Jährigen wollten die Beziehung zu ihrem 32 Jahre älteren Onkel unterbinden, es ging vor Gericht, den Eltern wurde das Sorgerecht entzogen, Tochter zog aus, und später dann mit ihm zusammen.

Die Urteilsbegründung führt sehr deutlich aus, dass und vor allem warum Eltern auch eine sexuelle Beziehung mit einem deutlich älteren Partner grundsätzlich nicht unterbinden dürfen und sie dadurch das Wohl ihres Kindes gefährden.

Danke für die "Debatte", die fortwährende Ignoranz von Recht und das Propagieren eines rechtswidrigen Verhaltens, wo ich persönlich es schon als Schande sehe, dass es da überhaupt Gesetze und Gerichte bedarf ...

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Libertinaerer  25.08.2019, 11:32
@TJDettweiler
Auf mich scheinst du sehr schnell reizbar.

Ich bin der sanftmütigste, liebevollste, gutmütigste, entspannteste, geduldigste Menschen, den man sich denken kann. So sehen mich jedenfalls (auch) meine Freunde.

Aber meine Sanftmut und Geduld hat ein Ende bei beharrlich uneinsichtigen Leuten, die propagieren, Rechte von Kindern mit den Füßen zu treten.

Was ihr hier verbreitet, ist zutiefst verstörend und empörend!

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Goofiee  25.08.2019, 14:57
@Libertinaerer

Nana na,

Lieber Liebertianaer,

wenn du schon eine Diskussion von jemand anderem weiterführen möchtest. Dann solltest du das Thema nicht wechseln.

Dein Thema ist Beziehung, das war aber nicht Thema mein Gutester. Beziehung und Sex gehört nicht zwangsläufig zusammen.

Wenn das deine persönliche Einstellung ist, ist das eine andere Sache. Es gibt millionen von Beziehungen in denen Sex überhaupt keine Rolle spielen.

Differenziere mir mal bitte wann ein 14 Jährige/r wenn er mit einem Erwachsenen zusammen ist, nicht in einem Obhutsverhältnis zu dem Erwachsenen steht.

Dass kann ein Gericht vielleicht festtellen. Aber dafür müsste, jeder der so eine Beziehung eingeht, erstmal vor Gericht.

Aber ich habe dir hier etwas:

Bei sexuellem Kontakt mit einem Kind macht sich der Täter des sexuellen Missbrauchs (§ 176 StGB) oder des schweren sexuellen Missbrauchs (§ 176 a StGB) strafbar. Erforderlich ist für eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs, dass vom Opfer am Täter oder einem Dritten oder vom Täter oder einem Dritten eine sexuelle Handlung vorgenommen wurde. Der Tatbestand ist sehr weit gefasst und es ist nicht erforderlich, dass das Kind eine sexuelle Handlung als solche auch erkennt.

Zu beachten ist auch, dass in § 176 Abs. 4 StGB auch Handlungen unter Strafe gestellt werden, bei denen es zu keinem Körperkontakt zwischen Täter und Opfer gekommen ist. So ist es zum Beispiel strafbar, beim Chat mit einem Kind vor der Webcam sexuelle Handlungen vorzunehmen (sog. Camsex).

Schwerer sexueller Missbrauch liegt unter anderem vor, wenn der Täter mindestens 18 Jahre alt ist und mit dem Tatopfer den Beischlaf vollzieht.

Die Strafandrohungen für sexuellen Missbrauch und schweren sexuellen Missbrauch sind erheblich. Das Gesetz sieht in § 176 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren vor.

2) Sexueller Kontakt mit Personen über 14 Jahren

Bei sexuellem Kontakt mit Personen unter 16 Jahren kommt unter anderem eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) in Betracht. Das Tatopfer muss dem Täter zur Erziehung, zur Ausbildung oder zu Betreuung in der Lebensführung anvertraut worden sein. Der Tatbestand richtet sich demnach unter anderem an Eltern, Pflegeeltern oder Lehrer.

Bei Personen unter 18 Jahren muss es sich für eine Strafbarkeit des Täters bei dem Tatopfer entweder um das leibliche oder angenommene Kind handeln oder es muss einer Ausnutzung der aus einem Obhutsverhältnis bestehenden Abhängigkeit gekommen sein.

Weiter kommt bei sexuellem Kontakt zu Personen unter 18 Jahren eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in Betracht. Erforderlich ist, dass durch den Täter eine Zwangslage ausgenutzt wurde. Unter einer Zwangslage versteht die Rechtsprechung zum Beispiel wirtschaftliche Not oder Obdachlosigkeit. Die Zwangslage muss dem Täter bewusst sein und sie muss die Vornahme der sexuellen Handlungen ermöglichen oder zumindest erleichtern.

Daneben wird in § 182 Abs. 2 StGB auch die Vornahme von sexuellen Handlungen eines Jugendlichen an einem Erwachsenen gegen Geldzahlung unter Strafe gestellt.

Zudem kann sich eine Person über 21 Jahren auch dadurch strafbar machen, dass sie mit einer Person unter 16 Jahren sexuellen Kontakt hat und dabei sie fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.

Sollte gegen Sie wegen eines hier genannten Tatbestandes ermittelt werden, so sollten Sie sich unbedingt bereits im Ermittlungsverfahren durch einen Strafverteidiger verteidigen lassen. Ihre Verteidigung übernehme ich gerne im gesamten Bundesgebiet.

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Libertinaerer  25.08.2019, 17:17
@Goofiee
Dein Thema ist Beziehung

Nein, mein Thema sind Rechte der Jugendlichen, die Du ihnen absprechen willst.

Und diese Rechte beziehen sich sowohl auf Sex, als auch auf Beziehung. Die Sache mit dem Sex betrifft das StGB, die Sache mit der Beziehung das BGB.

Differenziere mir mal bitte wann ein 14 Jährige/r wenn er mit einem Erwachsenen zusammen ist, nicht in einem Obhutsverhältnis zu dem Erwachsenen steht.

Immer, sofern es sich nicht um die Sorgeberechtigen handelt (üblicherweise die Eltern) oder sie der Person zur Erziehung in allgemeinen Lebensfragen anvertraut sind (üblicherweise der Lehrer).

Dass kann ein Gericht vielleicht festtellen.

Nein, dazu reicht ein Blick in die juristische Fachliteratur - wenn man solch einfach Dinge denn nicht schon so begreift.

Aber ich habe dir hier etwas:

Hat hiermit nicht zu tun.

Ich kann nichts dafür, wenn Du rechtliche Texte nicht verstehst. Dass Du Verständnisprobleme hast, hast Du ja nun auch mehrfach gezeigt ...

... aber, huch, da steht ja auch das, was ich geschrieben habe. 8-)

Was genau hast Du denn an dem von dir zitierten "Der Tatbestand richtet sich demnach unter anderem an Eltern, Pflegeeltern oder Lehrer" nicht verstanden? ^^

Dass beliebige andere Erwachsene weder ihre "Eltern" noch ihre "Lehrer" sind? ^^

Ignoriert Urteile, schafft es nicht, in der Urteilsbegründung nachzulesen, aber schafft es locker, gar nicht mal so komplizierte Erläuterungen irgendwie nicht so richtig zu verstehen ...

... aber große Klappe und immer noch bereit zum Rechtsbruch. Du bist echt 'n ganz helles Köpfchen. ^^

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Goofiee  25.08.2019, 17:31
@Libertinaerer
Immer, sofern es sich nicht um die Sorgeberechtigen handelt (üblicherweise die Eltern) oder sie der Person zur Erziehung in allgemeinen Lebensfragen anvertraut sind (üblicherweise der Lehrer).

So, würdest du es also zb begrüßen wenn ein 14 Jähriger sich zb in einer Gruppe 21 jähriger betrinken würde? Nehmen wir ein 14 Jährigen, der sich auf einer Party aufhält. Ohne Eltern.

Wer trägt die Verantwortung für die Begebenheiten und welch Konsequenzen werden aus deiner Sicht daraus gezogen?

Die jungen Leute die auf der Party waren sind es ja nach diesem Denkchema nicht, die Verantwortung dem Jugendlichen gegenüber und seinem Tun und Handeln haben.

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Libertinaerer  25.08.2019, 18:09
@Goofiee
Wer trägt die Verantwortung für die Begebenheiten und welch Konsequenzen werden aus deiner Sicht daraus gezogen?

Der Gesetzgeber verbietet den Jugendlichen den Besuch von bestimmten Orten zu bestimmten Zeiten, sofern sie nicht von einer volljährigen Aufsichtsperson begleitet werden.

Der Gesetzgeber verbietet auch das Verführen so junger Jugendlicher zu Alkohol, bzw. deren Abgabe an sie.

Der Gesetzgeber sichert den Jugendlichen das Recht zu, über Sexual- und Beziehungspartner eigenverantwortlich zu entscheiden.

Letzteres ist hier relevant, und wenn Du jetzt alles mögliche an theoretisch denkbaren Lebenssituationen Jugendlicher durchgehen möchtest, die damit nichts, aber auch rein gar nichts zu tun haben, wünsche ich dir noch viel Spaß dabei ... %-)

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Goofiee  25.08.2019, 18:23
@Libertinaerer

Siehst du, auch du siehst eine Verantwortung über einen Minderjährigen bei Erwachsenen, die in keinem Verantwortungsverhältnis zu dem Jugendlichen stehen.

Demnach wiedersprichst du dir selbst.

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Libertinaerer  25.08.2019, 18:35
@Goofiee

Das hat mit dem Thema nichts zu tun.

Lass es mich also so plump ausdrücken, dass es selbst der allerdümmste Vollpfosten noch begreift:

  1. Wenn eine 14-Jährige das möchte, selbst dann darf ihr ein 46-Jähriger keinen Alkohol geben. Da hat der 46-Jährige sonst ggf. ein Problem.
  2. Wenn eine 14- Jährige das möchte, dann darf ihr ein 46-Jähriger seinen Schwanz in jede Körperöffnung stecken, in dem sie ihn haben möchte - selbst wenn die Eltern direkt vor der Tür stehen, wutschnaubend sich an selbiger ihre Fäuste wundhämmern, Stoßgebete gen Himmel schicken, und die Polizei rufen, es würde gerade ihre Tochter vergewaltigt. Da kriegen dann die Eltern ggf. Probleme. Und ggf. auch eine Tochter weniger.

War das jetzt schlicht und deutlich genug? :)

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Goofiee  25.08.2019, 18:37
@Libertinaerer

Was den Gesetzgeber angeht, der verbietet den Besuch an bestimmten Orten wie Clubs und Bars.

Diese Regel gillt aber nicht für Hauspartys, Umtrunke oder sonstige privaten Feiern

Keiner der Erwachsenen dort trägt die Verantwortung darüber zu was der Jugendliche dort greift.

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Libertinaerer  25.08.2019, 18:39
@Goofiee

Offensichtlich war mein Beispiel immer noch nicht schlicht und deutlich genug für dich? Na ja, macht nichts ... ^^

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Goofiee  25.08.2019, 19:02
@Libertinaerer

Am besten lässt der Erwachsene Freund die Teenagerfreundin Zuhause, wenn er auf eine Hausparty eingeladen ist.

Auf einer Hausparty ist nämlich in der Regel keiner der eine Ausschankgenehmigung hat.

Wenn ich eine Party schmeiße interessieren mich die liebsten meiner Freunde wenig. Ich achte auch nicht darauf, dass jeder auf meiner Party das trinken oder essen darf was er gerade trinkt oder isst.

Warum auch? Du hast es ja bestätigt. Ich stehe nicht in einem Obhutsverhältnis zu irgendeinem Minderjährigen der sich auf meiner Hausparty befindet. Denn wie war das?:

Goofie:
Differenziere mir mal bitte wann ein 14 Jährige/r wenn er mit einem Erwachsenen zusammen ist, nicht in einem Obhutsverhältnis zu dem Erwachsenen steht.
Libertinaerer:
Immer, sofern es sich nicht um die Sorgeberechtigen handelt (üblicherweise die Eltern) oder sie der Person zur Erziehung in allgemeinen Lebensfragen anvertraut sind (üblicherweise der Lehrer).

Du musst dich schon entscheiden, hat ein Erwachsener die Verantwortung für einen Jugendlichen weil er ein Jugendlicher ist oder nicht?

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Libertinaerer  25.08.2019, 19:33
@Goofiee

Dich interessiert so einiges nicht, und eine Jugendliche ist grundsätzlich nicht Schutzbefohlene ihres erwachsenen Freundes, der aber trotzdem nicht machen darf, was er will. Sex gehört zu den Dingen, die er machen darf, was an und in ihrer Entscheidungsbefugnis liegt.

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Goofiee  25.08.2019, 19:34
@Libertinaerer

Nochmal deutlicher ausgedrückt. Wenn ein Teenager sich auf meiner privaten Party freizugänglicher Alkohol reinpfeift, trägt rechtlich keiner die Verantwortung.

Ich bin ja keine Gasttätte und schenke nicht nach dem Ausschankgesetz aus.

Trage ich eine moralische Verantwortung? Ja, kann schon sein, so wie ein Erwachsener der einen 14 jährigen Sexualpartner hat.

Wenn du ein schlechtes Gefühl dabei bekommst, wenn ein 14 jähriger die alleinige Entscheidung darüber trägt ob und wie viel er oben in sich reinschüttet. Dann kannst du vieleicht nachvollziehen, wie man über das thema Sexualleben fühlt.

Jetzt kommst du wieder mit "Aber laut Gesetz...

Ja, aber ein Teenager darf auch Fernsehn schauen. Wenn die Eltern sagen, du darfst Ricky und Morty nicht schauen, dann ist das so. Auch wenn es laut Alterbeschränkung möglich ist.

Jedem Jugendlichen steht es frei, wenn er auf sein Recht pocht, es einzuklagen. Aber welchem Jugendlichen das Wert ist, entscheidet jeder Jugendlicher selbst und nicht du.

Jugendliche sind heutzutage viel intelligenter und aufgeklärter als du scheinbar glaubst. Jugendlich von Heute wissen sehr genau was sie dürfen und was nicht und was ihre Rechte sind und wie sie sie wahr nehmen.

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Libertinaerer  25.08.2019, 19:37
@Goofiee
Jugendliche sind heutzutage viel intelligenter und aufgeklärter als du scheinbar glaubst. Jugendlich von Heute wissen sehr genau was sie dürfen und was nicht und was ihre Rechte sind und wie sie sie wahr nehmen.

Wenn man DICH als Maßstab nimmt, sind daran erhebliche Zweifel berechtigt. ^^

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Goofiee  25.08.2019, 19:54
@Libertinaerer

Wenn du mich als Jugendlicher siehst, dann würde ich gerne mal wissen weshalb du mir angebliches elterliches Verhalten zum Vorwurf machst?

Ich bin keine Gesellschaft, ober auch kein komplettes Volk, ich bin hier eine Person mit einer Meinung.

Ich weiss nicht, laut dir bin ich ein Jugendlicher, aber wirfst mir gleichzeitig vor schlechtes Elternteil von einem 14 jährigen zu sein.

Es ehrt mich ja sehr, dass du mir die Fähigheit verliehen hast schon vor meiner Geburt ein Kind gezeugt zu haben.

Weil laut dir bin ich ja schlechte Eltern und ein Teenager. Beides zugleich.

Eine Revolution in der Evolution. Ach ich fühl mich ja als so etwas besonderes.

Mal sehen, vielleicht mache ich meiner Freundin morgen den Auffahrunfall zum Vorwurf, den sie in 20 Jahren haben wird...hihi

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Goofiee  25.08.2019, 20:28
@Libertinaerer

Um es hier mal abzukürzen, weil irgendwie langweilst du mich. Jeder Mensch kann eine Meinung gegen etwas haben. Aber es trotzdem tollerieren. Dagegen ist kein Wiederspruch.

Menschen nur wegen geäußerten Meinung vorzuwerfen Gesetzeswiedrig zu Handeln ist jenseits von einem gesunden Geisteszustandes.

Erst wenn ein Mensch etwas aktiv tut, handelt er. Vorher nicht. Erst dann gibt es eine Grundlage jemanden Taten vorzuwerfen.

Niemand auch in den Fragen und Beiträgen die du hier gepostet hast, hat irgendjemand geschrieben, dass er irgendetwas getan hat. Jemanden in irgendeiner Weise genötigt hat.

Aber du betrachtest jeden, der nur diskutiert als jemanden an der seinen Teenagern von früh bis spät hinterher rennt oder in den Keller sperrt oder sonst etwas.

Weil du scheinbar sofort irgendein bestimmtes Bild im Kopf hast, das du jedem gleich überstülpst. Ohne irgendetwas über Lebenumstände, familiäres Zusammenleben, Erziehung im Allgemeinen, menschliches Miteinander weisst oder erfahren möchtest.

Weil jeder so ist wie du dir das in der ersten Minute festlegst, davon weichst du nicht ab.

Deshalb hat es keinen Sinn in irgendeiner Weise mit dir länger zu unterhalten.

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Libertinaerer  25.08.2019, 23:08
@Goofiee

Wer sich mit Gesetzesbrechern gemein macht, dies gar propagiert, ist nicht viel besser als diese. Zumal wenn es um den Schutz von Minderjährigen geht.

Und ich toleriere z.B. deine Rechtschreibung. Das macht sie dennoch nicht korrekt. ^^

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Goofiee  26.08.2019, 14:50
@Libertinaerer

Ist klar. Zivilrecht. Du erzählst doch den Leuten, dass diese Eltern Straftäter sind. TJ hat ganz recht. Jemand der von seinem Kind verklagt wird, der Handelt nicht rechtswiedrig, so wie du es die ganze Zeit behauptest.

Gesetzeswiedrig würde bedeuten dass es einen Beklagten gibt und der Staat der Anklagt.

Beim Familiengericht wird niemand verurteilt, sondern lediglich festgesetzt.

Wie TJ sagt. Du bist der falsch propagiert.

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Libertinaerer  26.08.2019, 23:35
@Goofiee
Jemand der von seinem Kind verklagt wird, der Handelt nicht rechtswiedrig

Na, wenn er nicht rechtswidrig gehandelt hat, hat er ja auch keine Verurteilung zu fürchten. :)

Wer hingegen verurteilt wird, der hat hingegen sehr offensichtlich rechtswidrig gehandelt. 8-)

Und: Was das Recht an Handlungen fordert bzw. welche es verbietet, kann man in den Gesetzen, der Rechtsliteratur wie auch Urteilsbegründungen nachlesen.

Ob das dann das Straf- oder Zivilrecht betrifft, ist einerlei. In jedem Fall dient ein Gesetz dem Schutz eines schutzwürdigen Rechtsgutes. Und wer gegen den Schutz dieses Rechtsgutes verstößt - hier den Schutz der Kinder -, der handelt rechtswidrig. Punkt.

Und wer die Gefährdung des Kindeswohls toleriert und/oder gar noch propagiert, der hat mit Verlaub wohl einen an der Waffel, auf jeden Fall aber ist deutliche Kritik an ihm dringend geboten bzw. ihm vehement zu widersprechen.

Das wurde ausreichend getan, und ob Du uneinsichtig bleibst, liegt einzig an DIR. Du wärst ja auch nicht der einzige Mensch auf der Welt, der sich ggf. einen Dreck um Gesetze und/oder den Schutz von Kindern kümmert ...

--- wer das dann aber in die Tat umsetzt, dem wird dies dann eben ggf. ein Gericht notgedrungen auch gerne persönlich erklären.

Und tschüss - hoffentlich - endlich ...

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Goofiee  27.08.2019, 01:05
@Libertinaerer

Da hast du zum Teil recht.

Wenn ein Gericht sagt, diese Eltern dürfen diesem Jugendlichen und diesen Freund das und das nicht verbieten, ist das geltendes Recht.

Das heisst aber nicht; dass das Gesetz für alle Jugendlichen und ihre Eltern geltendes Gesetz ist was für diese Familie festgesetzt wurde, das vor Gericht war.

Wenn du eine 14 jährige Freundin hättest und die Eltern etwas dagegen haben. Dürfen sie euch erst nichts mehr sagen, wenn ein Gericht für euch beide das so festgestellt hat. Vorher, haben sie jedes Recht der Welt.

Vorausgesetzt sie greifen nicht zu illegalen Methoden.

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Goofiee  27.08.2019, 01:20
@Libertinaerer

denn wenn Eltern es immer noch verbieten, obwohl ein Gericht gesagt hat ihr Max und Maxine Mustermann dürft das nicht diesem Jugendlichen verwehren, erst dann würden die Eltern Rechtskonform Handeln.

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Libertinaerer  27.08.2019, 06:02
@Goofiee
Das heisst aber nicht; dass das Gesetz für alle Jugendlichen und ihre Eltern geltendes Gesetz ist

Doch, das heißt es. :) Nur seltene Ausnahmen bestätigen die Regel.

Denn das ist das Umgangsrecht des Kindes.

Man kann es im BGB nachlesen, oder, wozu ich dir mehrfach dringendst geraten habe, in der Urteilsbegründung des verlinkten Falls, dass es das RECHT der Jugendlichen ist, und WARUM es so ist.

Und zwar ganz grundsätzlich - in SEHR deutlichen Worten.

Aber, ach, ich wiederhole mich ... (gähn)

was für diese Familie festgesetzt wurde, das vor Gericht war.

Ach so, ja klar, verstehe. Ein Raub oder ein Mord ist ja bekanntlich auch erst dann rechtswidrig, wenn die Täterin deswegen verurteilt wurde. Bis dahin war ja alles in Ordnung. :)

Ja, jetzt wo Du mich darauf hinweist ...

... muss ich mir in Erinnerung rufen, dass Intelligenz halt ungleich verteilt ist. ^^

Wenn du eine 14 jährige Freundin hättest und die Eltern etwas dagegen haben

... würde mich das genau null interessieren. Und ihr würde ich sagen, dass auch sie das null zu interessieren braucht.

Dürfen sie euch erst nichts mehr sagen,

Och, sie dürfen (fast) sagen, was sie wollen. Aber eben: Linkes Ohr rein, rechtes Ohr raus. 8-)

wenn ein Gericht für euch beide das so festgestellt hat. Vorher, haben sie jedes Recht der Welt.

Falsch.

Es ist dann an den Eltern, unseren Umgang miteinander gerichtlich zu untersagen. Das ist zwar, s.o., in Ausnahmefällen möglich, aber an sehr hohe Bedingungen geknüpft, die normalerweise nicht erfüllt werden.

Und da ich genau weiß, welche Bedingungen das sind, wäre bei MIR da schon gleich gar nichts zu beanstanden. 8-)

Davon abgesehen sind diese Bedingungen, nämlich das, was eine "Gefährdung des Kindeswohl" darstellt, derart hoch, dass man echt schon übel drauf sein muss, um sie zu reißen (um aus der Urteilsbegründung zu zitieren z.B. "Verführung zu Alkohol/Drogen oder [religiösem] Sektierertum"). Ein normaler Mensch wird diese Hürde schon unbewusst nicht reißen.

Merke: Nur weil DU bereit bist, das Wohl von Kindern zu gefährden, gilt das ja nicht auch für andere! ^^

Und falls doch, dann wird das Gericht auch entsprechend entscheiden. Gegen den Freund, oder eben gegen die Eltern. Und ob die Eltern einsehen, dass sie das Wohl des Kindes gefährden, interessiert da nun wirklich nicht ...

denn wenn Eltern es immer noch verbieten, obwohl ein Gericht gesagt hat ihr Max und Maxine Mustermann dürft das nicht diesem Jugendlichen verwehren, erst dann würden die Eltern Rechtskonform Handeln.

Also mal abgesehen vom Umstand, dass Du da ein "nicht" vergessen hast(oder eines zuviel ist): Eben falsch.

Nochmals: Es ist - aus sehr guten Gründen und zu ihrem Schutz - das RECHT der Jugendlichen, und dies zu beschränken, bedarf gravierender Gründe. Und zwar realer gravierender Gründe, nicht mal eben behaupteter. 8-)

Ein "Dein Freund passt mir nicht, deswegen trefft ihr euch nicht mehr!" (wie auch immer die Eltern das gedenken legal durchsetzen zu wollen - LOL), ist nicht rechtmäßig.

Deswegen: Mir vollkommen egal, was DU dazu sagen würdest. 8-)

Sollen sie halt, wie im verlinkten Beispiel, vor Gericht ziehen, und an deren Entscheidung hat man sich dann zu halten. Kein Problem. Zumindest bestimmt nicht für mich und meine imaginäre Freundin ... 8-)

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TJDettweiler  27.08.2019, 06:05
@Libertinaerer

Ach komm. Jetzt gib doch zu, dass es nicht so einfach ist als Erwachsener mit einer Minderjährigen eine Beziehung zu führen, wie du es in deiner Antwort beschrieben hast. Sex oder Straftat hin oder her.

Da brichst du dir doch keinen Zacken aus der Krone.

Mit einer 14 Jährigen kannst du als Paar nie entscheiden, ob ihr zusammen die Nacht verbringt. Mit einer 14 Jährigen muss immer darauf geachtet werden, dass sie pünktlich Zuhause ist. Wehe sie sackt in der Schule ab. Du kannst als Paar nicht entscheiden mal in den Urlaub zu fahren oder nur ein paar Orte weiter zum See.

Ich bin mir nicht einmal Sicher ob es erlaubt ist eine 14 Jährige ohne Erlaubnis der Eltern im Auto mitzunehmen.

Passieren dir als erwachsener Freund zu viele Patzer und benimmt sich die 14 Jährige zu daneben, seit dem ihr eine Beziehung führt dann kann es schon sein, dass das Familiengericht einem Kontaktverbot stattgibt.

Als Erwachsener vergisst man schnell die alltäglichen Regeln die man so als Jugendlicher hat, außer eine Beziehung zu führen. Als Erwachsener ist man gewohnt sein eigener Herr zu sein.

Wenn man in einem Forum voller Teenagern sagt: Wenn ihr eine Beziehung führen möchtet dürft, ihr das auch ohne die Erlaubnis eurer Eltern tun.

Das ist einfach fahrlässig, weil ein Teenager nicht unterscheiden kann, "welche Rechte hat mein Erwachsener Freund und welche Rechte habe ich als Jugendlicher im Hinblick auf meinen Alltag "

Wenn der Jugendliche all seine Pflichten, wie Schule, Schulaufgaben, häusliche Pflichten wie zb Zimmer aufräumen, pünktlich Zuhause sein usw erfüllt und sich dann in der frei zur Verfügung stehenden Zeit, den volljährigen Freund/in trifft, Ist alles legitim. Dann können die durch die Betten mit wem auch immer Hüpfen.

Aber wenn irgendetwas im Leben des Teenagers außerhalb der Beziehung zu sehr außer Kontrolle geraten. Wenn der Teenager an die elterlichen Regeln außerhalb der Beziehung sich aufeinmal nicht mehr gebunden fühlt und sich dementsprechend benimmt. Dann kannst du noch so viel sagen:

Die Eltern hätten kein Recht.

Doch haben sie. Wenn der Teenager sich durch die Beziehung in den Lebenslagen außerhalb der Beziehung, in den Bereichen der elterlichen Erziehung zu sehr in negative entwickelt und es liegt nachweislich am Einfluß der Beziehung. Dann ist der Teenager nicht reif genug, diese Beziehung zu führen. Dann ist ein Kontaktverbot gerechtfertigt.

Dann ist der Teenager nicht reif genug, diese Beziehung zu führen.

Zur Not auch durch das Familiengericht.

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TJDettweiler  27.08.2019, 06:24
@Libertinaerer

Eine Beziehung oder auch nur Sex mit einem Minderjährigen ist und bleibt einfach komplizierter als Beziehungen mit Gleichaltrigen.

Sich identifizieren mit dem Partner aufgrund seiner Selbstbestimmung außerhalb des Sexthemas. Schwierig und auch problematisch. Auch in Hinblick der Freizeitgestaltung. Nicht unmöglich aber schwierig und belastend. Wobei der schwierigste Part auf dem Minderjährigen liegt.

Ich würde diese Belastung als Teenager nicht tragen wollen.

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Libertinaerer  27.08.2019, 06:47
@TJDettweiler
Ach komm. Jetzt gib doch zu, dass es nicht so einfach ist als Erwachsener mit einer Minderjährigen eine Beziehung zu führen

Das kann ich aus eigener Erfahrung nicht beurteilen.

Was ich aber sagen kann, ist, dass es einfacher sein dürfte, als bei einem jugendlichen Partner. Ein Erwachsener hat i.d.R. mehr Rücksichtnahme, mehr Erfahrung und mehr Möglichkeiten (z.B. hohe Mobilität, eigene Wohnung, finanzielle Möglicheiten, ...).

Mit einer 14 Jährigen kannst du als Paar nie entscheiden, ob ihr zusammen die Nacht verbringt. Mit einer 14 Jährigen muss immer darauf geachtet werden, dass sie pünktlich Zuhause ist. Wehe sie sackt in der Schule ab. Du kannst als Paar nicht entscheiden mal in den Urlaub zu fahren oder nur ein paar Orte weiter zum See.

Wie kommst Du denn auf den Unsinn?

"Fun" fact: Die Jugendliche des (ohnehin schon extremen) Beispielfalls ist - während der Schulzeit - aus Verzweiflung vor ihren Eltern geflohen, und mit ihrem Onkel in dessen Wohnmobil durch Europa getourt.

Ich bin mir nicht einmal Sicher ob es erlaubt ist eine 14 Jährige ohne Erlaubnis der Eltern im Auto mitzunehmen.

Du hast offensichtlich keine Ahnung, WAS so alles erlaubt ist.

Ich kann mir aber gut vorstellen, welche Gesetze Du grob im Hinterkopf hast, die dich diesen Unsinn glauben lassen.

Ist halt blöd, wenn man Gesetz nur oberflächlich kennt, und nicht weiß, was sie eigentlich bedeuten ...

... also mal ganz davon abgesehen, dass ein "Absacken in der Schule" während der Pubertät nicht wirklich ungewöhnlich ist. Es müsste schon a) extremes Absacken sein, und b) wird ein erwachsener Partner ob seiner üblichweise höheren Verantwortungsfähigkeit und Möglichkeiten dem entsprechend besser begegnen können als ein Gleichaltriger ... sofern das überhaupt ein Thema sein sollte.

Passieren dir als erwachsener Freund zu viele Patzer und benimmt sich die 14 Jährige zu daneben, seit dem ihr eine Beziehung führt dann kann es schon sein, dass das Familiengericht einem Kontaktverbot stattgibt.

... und man kann an einen Serienmörder geraten, und dann ist die Beziehung auch schnell wieder vorbei.

Nichts für ungut: Konstruieren kann man viel. Auch das Allerdümmste. Der Phantasie mancher ist ja keine Grenze nach unten gesetzt. ^^

Nur: Es muss eben schon verdammt dicke kommen, also wirklich extrem. Und wenn diese hohen Hürden tatsächlich gerissen werden, bin ich der letzte, der dann dennoch sagen würde: Mir doch egal.

MIR liegt das "Kindeswohl" am Herzen (hatte ich das noch nicht erwähnt? Oh, doch, hatte ich! ^^). Und dass umfasst eben keine (Ausnahme-)Freunde wie z.B. "Kriminelle", sondern eben den Regelfall. Und ohne schwerwiegende reale Gründe, begehen eben die Eltern eine Gefährdung des Kindeswohls.

BTW: Ist schon arg witzig, dass jetzt ausgerechnet DU jetzt mit dem Wohl des Kindes argumentiert, wo Du doch bisher dafür eingetreten bist, das Wohl des Kindes zu gefährden ... ;-/

Wenn man in einem Forum voller Teenagern sagt: Wenn ihr eine Beziehung führen möchtet dürft, ihr das auch ohne die Erlaubnis eurer Eltern tun.
Das ist einfach fahrlässig

Nein, das ist ein wichtiger Hinweis, um die Jugendlichen vor solchen Eltern wie euch zu schützen - wie es das Recht ausdrücklich vorsieht.

Wer heute, im 21. Jahrhundert, immer noch eine Erziehung an den Tag legen möchte wie sie in den dunklen Zeiten der Pädagogik noch üblich waren, hat irgendwie den Schuss nicht gehört.

Das war eigentlich schon seit '68 fragwürdig. Seit Anfang diesen Jahrhunderts wurde aber halt auch das Erziehungsrecht selbst tatsächlich geändert.

Genau wegen immer noch existierender rückständiger Eltern, die ihr eigenes Wohlgefühl, aber eben nicht wirklich das Wohl ihrer Kinder im Auge haben. Dumm gelaufen für euresgleichen!

Dann können die durch die Betten mit wem auch immer Hüpfen.

Schön zu hören, ist aber eben nicht das, was Goofiee geschrieben hat.

Wenn der Teenager an die elterlichen Regeln außerhalb der Beziehung sich aufeinmal nicht mehr gebunden fühlt und sich dementsprechend benimmt.

Hatte ich nicht bereits erwähnt, dass es das Konstrukt "elterlicher Regeln" gar nicht mehr gibt? Oh, doch hatte ich! >8->

Erstaunlich, was Du hier so über Erziehungsansätze schwadronierst, die aus gutem Grund gesetzlich abgeschafft wurden ...

Wenn der Teenager sich durch die Beziehung in den Lebenslagen außerhalb der Beziehung, in den Bereichen der elterlichen Erziehung zu sehr in negative entwickelt und es liegt nachweislich am Einfluß der Beziehung.

Streiche "in den Bereichen der elterlichen Erziehung" (vor allem weil ich, s.o., die starke Vermutung habe, dass Du gar nicht auf dem halbwegs aktuellen Stand bist, was "elterliche Erziehung" heutzutage überhaupt bedeutet bzw. umfasst, und was nicht (mehr)), und DARAUF können wir uns dann JEDERZEIT einigen! 8-)

Erstens grundsätzlich, und zweitens wegen des "Wenn". Denn um letzteres ging es bislang ja nun gerade eben nicht, oder eben fälschlicherweise. :-/

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Libertinaerer  27.08.2019, 07:02
@TJDettweiler
Eine Beziehung oder auch nur Sex mit einem Minderjährigen ist und bleibt einfach komplizierter als Beziehungen mit Gleichaltrigen.

Das sehe ich allerdings aus eigener Erfahrung wirklich total anders.

Ich würde diese Belastung als Teenager nicht tragen wollen.

Es wird niemand zu irgendetwas gezwungen, was er nicht will. DAS ist ja hier überhaupt der Punkt.

Und was den Sex angeht, ist das ggf. halt auch eine Frage der Abenteuerlust bzw. Experimentierfreude.

Beziehungen hingegen sind ja meistens nicht so spontan (auch wenn sie es natürlich sein können), sondern oft entstehen sie einfach. Auch ohne, dass man darauf hinarbeitet. Und selbst, wenn man sie bewusst vermeiden möchte.

Es ist das Wesen des Menschen, sich über die Gründe ggf. gar nicht bewusst zu sein, warum man sich verliebt.

Und es gilt eben: Jugendliche haben das Recht dazu, wie alt auch immer der Partner ist. Sie haben sich, so das Gericht in der Urteilsbegründung des verlinken Falls, genauso wenig für ihre Partnerwahl zu rechtfertigen, wie es auch von Erwachsenen zurecht nicht verlangt wird.

DARUM geht es MIR hier.

Und jedem Gedanken, die Eltern hätten hingegen darüber ganz grundsätzlich das letzte, entscheidende Wort, ist vehement zu widersprechen. Weil diese Bevormundung zum einen eben ungesetzlich ist, weil sie - was der Kern des Ganzen ist - eben eine Gefährdung des Kindeswohls darstellt. Punkt.

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Libertinaerer  27.08.2019, 07:28
@TJDettweiler
Ok, wenn das deiner Meinung nach so klar auf der Hand liegt. Wie beurteilst du das?
  1. Die sexuelle Beziehung begann nachweislich, als sie noch 13 war.
  2. Wenn ich mich recht erinnere, hat er aktiv verhindert, dass sie Kontakt zu den Eltern aufnehmen kann, bzw. aktiv betrieben, dass sie mit ihm abhaut.

Also ohne das jetzt nochmal nachzulesen, sondern nur von dem, was ich grob noch in Erinnerung habe. Ist in jeder Hinsicht aber absolut unumstritten der Fall.

Sprich: Nur oberflächlich betrachtet eine vergleichbare Situation mit der vorher verlinkten.

Dort wurde das Kind den Eltern nicht "entzogen", weil es ihr bewusster Wunsch war, sich zu entziehen, und sie jederzeit hätte den Kontakt wieder aufnehmen können.

Und noch viel wichtiger: Sie war bereits 14.

Vor 14 kann man aber auch noch so sehr wollen: Es ist eine Straftat.

Und selbst wenn sie 14 gewesen wäre und alles sonst passen würde: Einen aktiven Straftäter als Freund dürften wohl Gerichte nicht wirklich zu Unrecht als "Gefährdung des Kindeswohls" bewerten ...

... oder ist das irgendwie nicht verständlich?

Die Sicherheitsverwahrung dürfte er sich einhandeln, wenn zu erwarten ist, dass er so etwas wiederholen könnte. Und was er getan hat, war auch extrem ...

... was für nicht wenige Menschen sicherlich auch der 46/14-Fall ist.

Aber der war halt nicht ungesetzlich. Auch wenn das der eine oder die andere nicht verstehen kann oder will.

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Libertinaerer  27.08.2019, 07:35
@Libertinaerer

Nachtrag: Wenn ich das jahrelange Leben im Ausland korrekt in Erinnerung habe, dann würde da auch durchaus das im 46/14-Fall als "Sektierertum" angeführte Beispiel passen. Das hatte wohl schon was von einer Mini-Sekte ...

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Goofiee  27.08.2019, 07:46
@Libertinaerer
Man kann es im BGB nachlesen, oder, wozu ich dir mehrfach dringendst geraten habe, in der Urteilsbegründung des verlinkten Falls, dass es das RECHT der Jugendlichen ist, und WARUM es so ist.

Von wegen URTEILSBEGRÜNDUNG

Lese und lerne

Zitat: Die Entscheidung des Familiengerichts ergeht durch Beschluss. Urteile - auch Scheidungsurteile) gibt es seit dem 01.09.2009 bei dem Familiengericht nicht mehr.
Wer mit einer Entscheidung des Familiengerichts nicht einverstanden ist, kann Beschwerde zum Oberlandesgericht (2. Instanz) einlegen. Hier muss sich jede Seite von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/gericht/content_01.html

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Libertinaerer  27.08.2019, 07:52
@Goofiee
Lese und lerne

Oh, Waaaahnsinn!

Das ändert jetzt, außer der Bezeichnung, konkret WAS genau? Nichts? Aha.

Goofiee eben ... %-)

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Goofiee  27.08.2019, 08:16
@Libertinaerer

Was daran ändert? Deine Argumentation. Wie ich schon mehrmals sagte. bezieht sich ein Beschluss auf den sich beziehenden Fall und nicht auf alle weiteren Fälle der Selbe Beschluss. Weil nicht jeder Fall sich genauso zuträgt wie der andere.

Ich habe niemals gesagt, dass ein Teenager den Kontakt zu einer erwachsenen Person nicht pflegen darf oder keine Beziehung pflegen darf, nur wegen dem Alter. Das wäre ja Blödsinn.

Wenn Erziehungsberechtigte eine gerechtfergtigte Gefahr für ihr Kind sehen, und ich meine nicht in erster Linie den sexuellen Aspekt, dann können Eltern ein Kontaktverbot erwirken und auch vor Gericht wenn nötig.

Es ist dann auch nicht so wie du behauptest, dem Jugendlichen verboten Kontakt zu haben. Dem Teenager ist gar nichts Verboten. Es ist dann der Erwachsenen Verboten kontakt zu dem Teenager zu haben. Das Kontaktverbot gillt für den Erwachsenen.

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TJDettweiler  27.08.2019, 08:43
@Libertinaerer
Vor 14 kann man aber auch noch so sehr wollen: Es ist eine Straftat.

Ja, das erklärt den Punkt sexueller Missbrauch. Aber es wurde auch der Tatvorwurf Entziehung Minderjähriger angeklagt. Entziehung Minderjähriger erlöscht ja nicht am Recht auf sexueller Enfaltung ab 14.

Aufenthaltsbestimmungsrecht tragen Eltern bis zur Vollmündigkeit des "Kindes"

Klar, wenn man sich im Park trifft oder sonstwo in der Stadt, dann ist das kein Entziehung Minderjähriger. Aber wenn ich mit irgendeinem unter 18 ins Auto Steige, die Stadt verlasse und die Eltern nicht um Erlaubnis frage. Mache ich mich Strafbar.

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TJDettweiler  27.08.2019, 09:44
@Libertinaerer

Langsam verstehe ich auch das Problem. All deine Ausführungen Beziehen sich auf einen bestimmten Fall und Begebenheiten die sich exakt mit diesem Fall decken.

Hör mal, das darfst du aber so nicht machen.

Du hast vielleicht dieses 15 jährige Mädel im Kopf das mit ihrem angeheirateten Onkel zusammen ist und das Gericht von der gesunden Beziehung überzeugt war.

Das solltest du aber nicht so mit allen Teens vergleichen. Kein Mensch ist wie der andere. Kein Fall ist wie der Andere.

Es gibt auch Ehemänner die müssen ihren ExFrauen Unterhalt zahlen und manche Ehemänner müssen das nicht.

Weil jeder Fall einzeln behandelt wird. Das solltest du mit Beziehungen auch tun. Nicht jede Beziehung tut jedem gut. Erwachsene da weiss man, die können das selber entscheiden. Bei Minderjährigen muss man das erst prüfen, ob sie es können.

Wenn sie es können, darf ihnen keiner reinreden. Wenn man feststellt sie können es noch nicht. Entscheidet jemand anderes für sie. Aber nur in dem aktuellsten Fall. Nicht immer.

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Libertinaerer  27.08.2019, 11:45
@Goofiee
Was daran ändert? Deine Argumentation.

? Nein.

Wie ich schon mehrmals sagte. bezieht sich ein Beschluss auf den sich beziehenden Fall und nicht auf alle weiteren Fälle

? Das ist bei JEDEM Urteil/Beschluss so, Du Cleverle! ^^

DESWEGEN ist es ja von Relevanz, die Gesetze und ihre Bedeutung zu kennen. Und da DU das NICHT tust, der Hinweis, die Begründung des Beschlusses zu lesen. Denn dort wird, über den konkreten Fall hinausgehend, erläutert, WARUM so zu entscheiden war. Ganz GRUNDLEGEND. 8-)

Weil nicht jeder Fall sich genauso zuträgt wie der andere.

Natürlich nicht. Aber noch schräger und extremer als DER Fall, ist wohl kaum noch möglich. Deswegen gibt es in einer auch nur halbwegs "normalen" Beziehung eben auch zwingend keine Probleme mit den Eltern.

Ich habe niemals gesagt, dass ein Teenager den Kontakt zu einer erwachsenen Person nicht pflegen darf oder keine Beziehung pflegen darf, nur wegen dem Alter. Das wäre ja Blödsinn.

Neeeeiiiiiin, nur z.B. irgendwelche Paragraphen bezügl. der Strafbarkeit von "sexuellem Missbrauch" gepostet, die nichts mit dem Thema zu tun haben. War natürlich nichts mit gemeint. Schon klar. ^^

Du hattest ursprünglich geantwortet:

Ich wage zu behaupten dass für viele Erwachsene Jugendliche noch Kinder sind, und es deshalb keinen Unterschied macht.

Ja, das mögen (nicht so) viele Erwachsene denken, aber da schiebt ihnen das Recht eben gleich mehrere Riegel vor!

Und deswegen ...

In gewisser Weise ist das auch so.

... ist es eben genau NICHT "so".

Denn ...

Man ist als Eltern für seine Kinder verantwortlich, bis sie 18 sind und Erwachsen sind.

... "verantwortlich" sind sie diesbezügl. eben nicht mehr, im Sinne von "Wir bestimmen, ob Du einen (älteren) Freudn haben darfst, oder nicht!".

Denn HIER ging es die GANZE Zeit AUSSCHLIESSLICH um das Alter.

Wenn Erziehungsberechtigte eine gerechtfergtigte Gefahr für ihr Kind sehen, und ich meine nicht in erster Linie den sexuellen Aspekt,

Nein, die Eltern können "sehen, was immer sie sehen wollen.

Relevant ist, DASS es TATSÄCHLICH eine "Gefahr" gibt. Und DA sind die Hürden eben SEHR hoch, entsprechend gibt es selbst bei SO extremen Fällen eben KEINE Probleme.

dann können Eltern ein Kontaktverbot erwirken und auch vor Gericht wenn nötig.

Offensichtlich nicht ganz so einfach. ^^

Somit sind wir wieder am Ausgangspunkt angelangt, und Du hast es immer noch nicht begriffen, und - aufgrund offensichtlicher Ignoranz der Urteils-, Verzeihung, seit 2009 Beschlussbegründung es auch nicht begreifen wollen.

Nun ja, es gibt ja auch intelligentere Menschen im Netz ...

... in diesem Sinne. :)

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Libertinaerer  27.08.2019, 12:29
@TJDettweiler
Aber es wurde auch der Tatvorwurf Entziehung Minderjähriger angeklagt.

? Ähm ja, die Unterschiede hatte ich doch genannt! Wie kannst Du das überlesen haben? %-/

Auf der einen Seite keine Entziehung der Jugendlichen, da von ihr ausgehend + jederzeitige Möglichkeit der Kontaktaufnahme, die aber explizit nicht gewollt war.

Und auf der anderen Seite die Entziehung eines Kindes mittels Manipulation + Internetverbot, um einen Kontakt zu unterbinden.

Aufenthaltsbestimmungsrecht tragen Eltern bis zur Vollmündigkeit des "Kindes"

Ist allerdings nicht mein Problem, dass Du offensichtlich gar nicht weißt, was das "Aufenthaltsbestimmungsrecht" bedeutet.

Da geht es um den Lebensmittelpunkt, nicht wo Du gehst und stehst, oder auch mal übernachtest. D.h., selbst eine Urlaubsreise ändert nichts daran.

Aber wenn die Familie z.B. wg. eines Jobs in eine anderen Stadt umzieht, muss das Kind eben mit umziehen - ob es das will oder nicht. DAS bedeutet es.

"Fun" fact: Als ich geboren wurde, hatte noch das Familienoberhaupt das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht über die die gesamte Familie - und das Oberhaupt war natürlich der Ehemann. Also nicht nur für die Kinder, auch für seine Ehefrau. Vielleicht bekommst Du dadurch ja ein besseres Verständnis, was das bedeutet, bzw. was eben nicht? ^^

Deswegen:

Aber wenn ich mit irgendeinem unter 18 ins Auto Steige, die Stadt verlasse und die Eltern nicht um Erlaubnis frage. Mache ich mich Strafbar.

Schlicht Blödsinn!

Er kann eine Jugendliche zu sich nach Hause mitnehmen, sie kann dort bei ihm übernachten, und wenn die Eltern den Aufenthaltsort nicht wissen, haben sie halt Pech. Die ggf. verständigte Polizei würde sagen: "Jugendliche? Kommen sie in 2 Tagen wieder, falls sie sich bis dahin nicht gemeldet hat!" (Das war schon in meiner Jugend so 8-))

Und wenn sie den Aufenthaltsort kennen ("Die ist bei ihrem erwachsenem Freund!"), und ein Polizist ließe sich tatsächlich dazu herab, nach dem Rechten zu schauen, dann würde er vorbeifahren, nachfragen, ob sie freiwillig da und alles in Ordnung sei, und dann wieder verschwinden (im 46/14-Fall haben die Eltern deswegen auch gleich eine Straftat unterstellt).

Natürlich kannst auch Du weiter auf begriffsstutzig machen, aber jedem anderen Menschen sollte es schon zu denken geben, dass zwar (eben begründetermaßen) im 51/14-Fall der Täter auch wg. "Entziehung" angeklagt wurde, im 46/14-Fall aber niemand irgendwelche rechtliche Konsequenzen erdulden musste - also von den Eltern halt natürlich mal abgesehen. ^^

Trotz gemeinsamer Flucht durch Europa im Wohnmobil.

Also eigentlich muss man da überhaupt nichts wissen. Man muss auch noch nicht mal denken können. Man muss nur schauen, was danach (nicht) passiert ist, gell?! ^^

Langsam verstehe ich auch das Problem. All deine Ausführungen Beziehen sich auf einen bestimmten Fall und Begebenheiten die sich exakt mit diesem Fall decken.

Nein, es geht hier ganz allgemeingültig um das Umgangsrecht sowie die sexuelle Selbstbestimmung der Jugendlichen.

Ich habe nun schon so oft auf die allgemeinen, grundsätzlichen Erläuterungen des Gerichts im 46/14-Fall hingewiesen, dass alle, die keinen Plan von Recht haben, es mittlerweile besser wissen müssten/könnten.

Da liegt wohl, neben dem eigentlichen Unwissen, irgendwo ein "Unwille" vor?! ^^

Wenn sie es können, darf ihnen keiner reinreden. Wenn man feststellt sie können es noch nicht. Entscheidet jemand anderes für sie. Aber nur in dem aktuellsten Fall. Nicht immer.

Nein, nicht immer. Aber im Normalfall.

Wobei: Von einem "Normalfall" kann beim Beispiel ja nicht mal im Ansatz eine Rede sein. ^^ Wie gesagt: Die rechtlichen Hürden sind da für die Eltern SEHR hoch. Könnte man nachlesen, wenn man nur wollte. ^^

Und ABSOLUTE Ausnahmen als auch nur mögliche Regel darzustellen, ist schlicht an Unverschämtheit den Jugendlichen gegenüber kaum mehr zu toppen - außer man handelt entsprechend selbst natürlich.

Wie gesagt: Gefährdung des Kindeswohls, Sorgerecht entzogen, Tochter zieht aus, und später - immer noch minderjährig - mit ihrem (mittlerweile Ex-)Onkel zusammen.

Und DAS bei DER Hintergrundgeschichte. Sollte jedem Rechtslaien zu denken geben, der des Denkens fähig und willens ist ... ^^

In diesem Sinne also! :)

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TJDettweiler  27.08.2019, 17:05
@Libertinaerer

Na, da kann ich dir nicht so ganz zustimmen. Wer in irgendwelchen Wohnräumen übernächtigt oder sich schlicht nur in den Räumen eines anderen aufhält, hat kein Recht dazu, wenn der Nutzungseigentümer der Wohnräume es nicht wünscht.

Nutzungseigentümer sind die Menschen die im Mietvertrag stehen oder Grundbuch steht.

Niemand, auch kein gleichaltriger Freund oder Freundin hat das Recht sich gegen den Willen der Menschen die im Mietvertrag oder Grundbuch stehen, in den Räumen aufzuhalten. Es sei denn, der Sohn oder Tochter hat einen eigensgeschlossenen Mietvertrag.

Wenn jemand sich in der Wohnung der Eltern aufhält, haben die Eltern das Recht die Person die hinauszubeten.

Notfalls auch mit Unterstützung der Polizei.

Ob es ihm gefällt oder nicht.

Du hast Recht, dass ein Freund nicht verboten werden kann. Aber das heißt nicht, dass deshalb der Teenager irgendwelche Eigentümerrechte am elterlichen Wohnraum haben.

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TJDettweiler  27.08.2019, 17:23
@Libertinaerer
Wie gesagt: Gefährdung des Kindeswohls, Sorgerecht entzogen, Tochter zieht aus, und später - immer noch minderjährig - mit ihrem (mittlerweile Ex-)Onkel zusammen.

Jetzt dichtest du dir aber etwas zusammen. In dem Spiegelbericht steht kein Wort über Sorgerechtsentziehung oder dass die 15 Jährige mit ihrem Freund zusammenziehen oder vom Elternhaus ausziehen darf.

Da steht nur, dass die 15 Jährige mit ihrem Onkel eine Beziehung führen darf. Dass die Klage der Eltern abgelehnt wurde. Mehr nicht.

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Goofiee  27.08.2019, 18:05
@Libertinaerer

Der Punkt ist, dass deine Aussage war dass Eltern in keinem Recht sind die Beziehung ihrer Kinder anzusehen und ihre Meinung darüber zu äußern.

Tätig zu werden, wenn sie irgendeine Gefahr um ihr minderjähriges Kind sehen.

Du legst nicht dar, was genau ungerechtfertigtes Verbieten ist und was gerechtfertigtes Verbieten ist. Du legst auch nicht dar was der Unterschied zwischen "ab und zu" und immer ist.

Deine Ausführungen sind in allem total schwammig und unverbindlich. Sagen nichts aus.

Keinem 14 Jährigen ist es vom Gesetz erlaubt zu sagen. Heute schlafe ich mal bei dem Kumpel und morgen bei dem, danach dort und danach vielleicht mal in meinem eigenem Bett ohne dass die Eltern irgendwas zu melden haben.

Mit 16 ja. Aber nicht mit 14 und 15 Jahren.

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Libertinaerer  27.08.2019, 19:09
@TJDettweiler
Aber das heißt nicht, dass deshalb der Teenager irgendwelche Eigentümerrechte am elterlichen Wohnraum haben.

Was schwafelst Du denn hier rum? Davon war ja nun NIE die Rede.

Wenn Eltern was gegen den Freund haben, dann kommt der Freund ja nun wohl kaum zu den Eltern, sondern das Mädchen geht zum Freund. ^^

Warum sollte überhaupt ein erwachsener Freund (mit entsprechender Wahrscheinlichkeit auf eine eigene Wohnung) woanders übernachten?

So etwas kenne ich nur aus Fernbeziehung, wenn mich die Eltern mochten.

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Libertinaerer  27.08.2019, 19:15
@TJDettweiler
In dem Spiegelbericht steht kein Wort über Sorgerechtsentziehung oder dass die 15 Jährige mit ihrem Freund zusammenziehen oder vom Elternhaus ausziehen darf.

Dass ich den Fall vielleicht ein wenig besser kenne (um nicht zu sagen: DEUTLICH besser), als nur den popeligen Spiegel-Artikel, kommt dir nicht in den Sinn? Oh je ...

Und Überraschung: Ich kenne auch noch andere Fälle, sowie generell das Recht.

Wenn Du glaubst, mein Rechtswissen basiere auf diesem einem Artikel (oder überhaupt auf Zeitschriftenartikeln), dann liegst Du massivst daneben ... 8-)

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Libertinaerer  27.08.2019, 19:38
@Goofiee
Der Punkt ist, dass deine Aussage war dass Eltern in keinem Recht sind die Beziehung ihrer Kinder anzusehen und ihre Meinung darüber zu äußern.

Nein. Erstens habe ich das nicht geschrieben, und zweitens erhebe ich nicht seltene Ausnahmen zur Regel.

Um erneut das Gericht zu zitieren: "Hier weicht die elterliche Bestimmung der elterlichen Kontrolle", d.h., natürlich dürfen und sollen die Eltern darauf achten, dass z.B. ihre Tochter nicht "abdriftet". Nur, und DASS habe ich geschrieben, können sie halt grundsätzlich nicht mehr bestimmen. Dass, wie immer - zumal im Recht - es Ausnahmen geben kann, die die Regel bestätigen, ist eigentlich eine Binsenweisheit.

Deine Ausführungen sind in allem total schwammig und unverbindlich.

Tja, so ist das mit dem Recht. ^^

Es gibt schlicht keinen Katalog, in dem man alle theoretisch denkbaren Möglichkeiten nachschauen kann. Wäre ja nun auch nicht machbar.

Deswegen: Im Normalfall - selbst im so extremen wie im Beispiel - ist es eben kein Problem. Ein Problem wäre es, ich wiederhole mich (mal wieder - seufz) bei "Verführung zu Alkohol/Drogen oder [religiösem] Sektierertum".

Der Punkt HIER ist aber einfach, dass ein deutlich älterer Freund an sich aber eben keinerlei Problem darstellt. Das haben die Eltern eben zu akzeptieren - selbst wenn sie innerlich und äußerlich so darüber jammern würden, wie Du ... ^^

ohne dass die Eltern irgendwas zu melden haben.

So? Das wird gemacht und gut ist. ^^

Mit 16 ja. Aber nicht mit 14 und 15 Jahren.

Jein.

Bis 16 brauchen erstmal die Gasteltern die Erlaubnis der U16-Eltern, wenn bei ihrem Kind in der Wohnung übernachtet werden soll. Andernfalls würden sie sich strafbar machen wg. der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger.

Wenn die U16-Eltern also "Nein" sagen, dann war es das mit der Übernachtung.

Allerdings gilt das für die Gasteltern weil sie die Wohnungsbesitzer sind, nicht jedoch für den Freund selbst. Denn sexuell mündige Beteiligte dürfen ihre Sexualität fördern, wie immer sie möchten. Wenn der Freund also erwachsen ist und eine eigene Wohnung hat ... :)

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TJDettweiler  27.08.2019, 19:41
@Libertinaerer
Wenn Eltern was gegen den Freund haben, dann kommt der Freund ja nun wohl kaum zu den Eltern, sondern das Mädchen geht zum Freund. ^^
Warum sollte überhaupt ein erwachsener Freund (mit entsprechender Wahrscheinlichkeit auf eine eigene Wohnung) woanders übernachten?

Woher nimmst du diese Arroganz zu behaupten, dass jeder volljährige Mensch, der eine 14 jährige Freundin hat, einen eigenen Haushalt führt und selber nicht mehr in Hotel Mama lebt?

Aber ist schon in Ordnung. Es ist eben wie ich sagte. Komplizierter im Alltag mit einer 14 jährigen als Freundin oder Freund wenn man Erwachsen ist.

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Libertinaerer  27.08.2019, 19:57
@TJDettweiler
Woher nimmst du diese Arroganz zu behaupten

Woher nimmst DU diese Arroganz, mir Dinge zu unterstellen, die ich nicht geschrieben habe? Zumal DU es ja nun warst, die aus heiterem Himmel ohne jeden Anlass plötzlich vom Hausrecht angefangen hat.

Vielleicht solltest Du nicht ein weiteres juristisches Feld aufmachen, bevor Du nicht das alte verstanden hast?

  1. Man geht möglichst nicht dahin, wo man nicht willkommen ist. Das buche ich mal unter "allgemeine Lebenserfahrung" ab. ^^
  2. Wir reden hier über erwachsene Freunde. Da mag es auch welche geben, die noch im "Hotel Mama" leben. Aber ich habe ja nicht geschrieben, dass garantiert alle eine eigene Wohnung haben, sondern dass sie eine altersbedingt "entsprechende Wahrscheinlichkeit auf eine eigene Wohnung" haben. Wir können uns aber schon darauf einigen, dass je älter jemand ist, desto größer die Wahrscheinlichkeit ist, dass er nicht mehr im "Hotel Mama" lebt? Ja? Danke! %-)

Also ehrlich, wenn Du schon bei so einfachen Texten so massive Verständnisprobleme hast, dann ist da wohl Hopfen und Malz verloren ...

... da wirst Du mit juristischen Fachtexten wohl nicht mal im Ansatz klarkommen können.

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Goofiee  27.08.2019, 20:31
@Libertinaerer

Ich stimme dir nicht zu. Ist aber trotzdem Nett wie du dich in Diskussionen anderer einmischt und dich dann beschwerst, dass ich den Ausführungen von RFahren, so wie er sie getätigt hat, nicht zustimme.

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Libertinaerer  27.08.2019, 21:18
@Goofiee
dich dann beschwerst, dass ich den Ausführungen von RFahren, so wie er sie getätigt hat, nicht zustimme.

Keine Ahnung, wovon Du redest.

Du hattest oben mal geschrieben:

Soweit man im Internet lesen kann ist zb in Deutschland sexueller Verkehr mit 14 und 15 Jährigen mit einem Sexualpartner der höchstens 21 Jahre ist erlaubt.

Dem haben RFahren und ich energisch widersprochen, weil es halt Unsinn ist.

Es ist erlaubt, und auch die Eltern dürfen es grundsätzlich nicht verbieten.

Er hat sich dann aus der Diskussion ausgeklinkt, weil er dich nicht mehr ausgehalten hat.

Kann ich verstehen. ^^

Du hast in diesem langen Thread verdammt viel Unsinn zusammengestoppelt ... ^^

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Goofiee  27.08.2019, 22:39
@Libertinaerer
Du hattest oben mal geschrieben:
Soweit man im Internet lesen kann ist zb in Deutschland sexueller Verkehr mit 14 und 15 Jährigen mit einem Sexualpartner der höchstens 21 Jahre ist erlaubt.

Ja, und du hast oben mal Geschrieben:

Dass 14 Jährigen in keinem Fall irgendwas verbieten kann.

Du hast in deinen Ausführungen in etwas geschildert, in welchen Zeiten du aufgewachsen bist und wie man damals mit seinen Kindern umgegangen ist.

Ich hingegen bin ein Kind der 90er. Da gab es keine Prügelstrafen, Einsperren oder irgendjemanden körperlich den Kontakt zu unterbinden mehr.

Aber es gibt zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern mehr Angelegenheiten als die Beziehung von der Minderjährigen. Egal ob die Eltern mit dem Partner ihres Teenagers einverstanden sind oder nicht.

Du rechtfertigst jedes Untergraben der elterlichen Fürsorge mit der Beziehung.

Selbst wenn eine elterliche Entscheidung absolut nichts mit dem Freund des Teenagers zutun haben.

Nein, ein 14 jähriger kann nicht ohne Einwilligung der Eltern in den Urlaub fahren.

Nach 24 Stunden gillt dieser Jugendliche als Ausreisser. Wird ggf aufgeriffen und zurück geführt. Dann kannn man auch prüfen lassen, wer für das Ausreissen verantwortlich ist.

Aber auch wie ich die ganze Zeit sage, individuell.

Jeder kann eine Beziehung führen mit dem er möchte, ja. Aber wenn diese Beziehung dazu führt, dass das Leben des Teenagers außerhalb der Beziehung nicht mehr in geordneten Bahnen läuft, dann ist ein Durchsetzen des Kontaktverbotes möglich.

Es gibt 14 Jährige die haben den nettesten und liebevollsten Freund, gehen aber nicht zur Schule, kümmern ich nicht um ihre Hausaufgaben. vernachlässigen sonstige sozialen Kontakte und sehen ihre Eltern nur noch als Gelddruchmaschine an.

Nur weil ein 14 jähriger einen Erwachsenen Freund hat, heißt das noch lange nicht dass sie nicht mehr der elterlichen Sorge unterstehen.

Fertig.

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TJDettweiler  28.08.2019, 00:01
@Libertinaerer
Woher nimmst DU diese Arroganz, mir Dinge zu unterstellen, die ich nicht geschrieben habe? Zumal DU es ja nun warst, die aus heiterem Himmel ohne jeden Anlass plötzlich vom Hausrecht angefangen hat.

Nunja ich schrieb dass ich mir nicht ganz Sicher bin ob ein Erwachsener einen 14 Jährigen ohne die Erlaubnis der Eltern in seinem Auto mitnehmen darf. Darauf hast du entgegnet, dass man den 14 Jährigen nicht daran hindern kann seinen Freund zu besuchen.

Das habe ich auch nie behauptet.

Ich sagte nur dass es rechtlich nicht so rein ist einen 14 jährigen ohne elterliche Erlaubnis in seinem privaten PKW mitzunehmen.

Wenn man mit den Öffis fährt ist das etwas anderes.

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Flophitomato  28.08.2019, 00:29
@Libertinaerer
Denn mein Kommentar bezog sich nicht auf die Ursprungsfrage (dafür habe ich eine eigene Antwort geschrieben), sondern auf zweifelhafte (besser: falsche) Aussagen von Goofiee und dir.

Falsche Aussage von mir? Und das bestimmst du der Anwalt?

Jemand der sich in Sachen Recht auskennt. Jemand der Anwalt ist. Sich Tag Täglich mit den Rechtsfragen beschäftigt. Der kann mir sagen. welche Aussage von mir "Falsch" ist.

Nicht irgendein Psydonym im Internet.

Meinungsfreiheit ist ein Bestandteil einer Demokratie.

Wenn du der Meinung bist, dass meine Meinung Falsch ist, dann ist das dein gutes Recht. Aber mehr auch nicht.

Dass du meine Meinung als Falsch ansiehst, dass ist ganz alleine dein Problem mit dem du selbst zurechtkommen musst.

Es liegt an dir was du dir zu Herzen nimmst.

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Flophitomato  28.08.2019, 01:35
@Libertinaerer

Natürlich haben Jugendliche grundsätzlich das Recht Sex zu haben mit wem sie wollen. Wenn ihnen jemand vorschreiben würde ob oder mit wem, das wäre natürlich schrecklich und nicht hinnehmbar.

Ich arbeite seit Jahren mit Jugendlichen . Es enspricht nicht der Wahrheit, dass ein Minderjähriger so wie er Lust hat seinen Freund besuchen oder dort schlafen darf ohne seine Eltern um Erlaubnis zu fragen. Natürlich muss ein 14 jähriger Jugendlicher die selben Regeln befolgen, die für ihn stünden, wenn er keinen Freund/in hätte.

Natürlich hat ein 14 jähriger dann Zuhause zu sein, wenn seine übliche Zeit ist Zuhause zu sein. Er kann nicht täglich eintrudeln wann er möchte. Nur weil er eine Beziehung zu einem Erwachsenen hat.

Ein minderjähriger Jugendlicher hat nicht das Recht, ohne Genehmigung der Erziehungsberechtigten zu vereisen.

Natürlich ist es nicht legitim einem Jugendlichen wegen des Freundes wegen etwas zu verbieten. Aber die Verantwortung für einen Jugendlichen tragen immer die Eltern.

Stelle dir mal nur vor, der Jugendliche geht mit seinem Freund. Egal ob älter oder gleichalt in den Urlaub und irgendetwas passiert, ein Unfall. Keiner der Ärzte dürfte das Mädchen behandeln, bis die Eltern vorort sind und ihr Einverständnis geben.

Jugendliche ab 14 dürfen eine Beziehung führen und auch Sex haben. Trotzdem bleiben sie 14 Jahre und dürfen nicht mehr als andere 14 jährige Jugendliche auch.

Wenn die 14 jährige 2 Wochen Hausarrest hat, weil sie die Xte 5 in Sozialwissenschaften kassiert hat, dann hebelt das Recht auf sexuelle Entfaltung dieses Hausarrest nicht aus.

Dann muss der Freund da eben auch durch. Das wäre bei einem Gleichaltrigen Freund nicht anders.

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Libertinaerer  28.08.2019, 04:36
@Flophitomato
Meinungsfreiheit ist ein Bestandteil einer Demokratie.

Natürlich.

Und wer behauptet, die Erde sei eine flache Scheibe, der darf das auch gerne tun. :)

Ist nur nicht mehr so lustig, wenn man die Meinung verträte, dass man Menschen vergewaltigen dürfe, gar solle.

Aber okay, sich weniger gravierend über die Selbstbestimmung anderer, schutzbedürftiger Menschen zu äußern, ist halt deutlich besser.

Das kann man ja dann einfach mal so verbreiten - und andere sollten das dann auch bitteschön nicht korrigieren oder sich darüber aufregen.

Es geht ja schließlich nur um "Kinder".

Und was zählen schon die Rechte von "Kindern" im Vergleich zu den Rechten von Eltern? Da können Gesetze und Rechtsprechung gefälligst sehen, wo sie bleiben ...

Nun ja, zur Meinungsfreiheit gehört eben auch, dass man Blödsinn als solchen thematisieren kann. Und unverschämten, das Kindeswohl gefährdenden Blödsinn erst recht.

(plonk)

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Libertinaerer  28.08.2019, 04:41
@TJDettweiler
Ich sagte nur dass es rechtlich nicht so rein ist einen 14 jährigen ohne elterliche Erlaubnis in seinem privaten PKW mitzunehmen.

Hmm ja, da hast Du natürlich recht!

Im privaten PKW mitnehmen = böse.
Im privaten Wohnmobil durch Europa flüchten = gut.

Um es mal sehr überspitzt zusammenzufassen.

Danke fürs Gespräch.

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Libertinaerer  28.08.2019, 04:44
@Goofiee

Dass Du die Änderungen des Erziehungsrecht mal eben um 10 Jahre vordatiert hast: Geschenkt.

Aber dass Du ...

----------- schnipp -----------

Ja, und du hast oben mal Geschrieben:

Dass 14 Jährigen in keinem Fall irgendwas verbieten kann.

----------- schnapp -----------

... mir als Zitat etwas unterstellst, was ich gar nicht geschrieben habe, macht dich zur dreisten, frechen Lügnerin.

Behaupte an Blödsinn was immer Du möchtest, ich bin auch raus.

(plonk)

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Goofiee  28.08.2019, 14:21
@Libertinaerer
Allerdings gilt das für die Gasteltern weil sie die Wohnungsbesitzer sind, nicht jedoch für den Freund selbst. Denn sexuell mündige Beteiligte dürfen ihre Sexualität fördern, wie immer sie möchten. Wenn der Freund also erwachsen ist und eine eigene Wohnung hat ...

Nein, es geht nicht um Förderung Sexueller Handlungen. Das ist ein alter Schuh und weiss jeder.

Wenn ein 14 Jähriger zb um 19 Uhr Zuhause zu sein hat, weil das die Eltern sagen, hat er da Zuhause zu sein. Er kann nicht wegbleiben und wie ein 18 jähriger Entscheiden wo er sich zu jeder Zeit aufzuhalten hat. Nur weil er ein Volljährigen Freund hat.

Egal wie oft du das hier noch behauptest.

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TJDettweiler  28.08.2019, 14:57
@Libertinaerer

Niemand hat gesagt dass jemand Vergewaltigt werden sollte. Doch jeder hat das Recht genau hinzuschauen wenn ein Erwachsener mit einem 14 jährigen zusammenkommt.

So wie du hier und da auftrittst, kann man auch denken, dass alles was Eltern ihren Kindern zu sagen hätten nur mit dem Freund zu tun hätte und deshalb nicht zählt.

Du argumentierst genauso wie du es anderen vorwirfst.

Wenn Eltern etwas ihren Kindern verbieten, muss man erst sicher sein ob das irgendetwas mit ihrem Recht auf sexueller Entfaltung zutun hat.

Erst wenn eine elterliche Erlaubnis verwehrt bleibt und es dient nur dazu den Teenager von seinem Freund fern zu halten. Dann kannst du losbrettern.

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Goofiee  28.08.2019, 15:46
@Libertinaerer
Ist nur nicht mehr so lustig, wenn man die Meinung verträte, dass man Menschen vergewaltigen dürfe, gar solle.

Das hat nirgendwo irgendwo hier behauptet.

Reinste Unterstellung von dir.

Nun ja, zur Meinungsfreiheit gehört eben auch, dass man Blödsinn als solchen thematisieren kann. Und unverschämten, das Kindeswohl gefährdenden Blödsinn erst recht.

In Sachen Blödsinn erzählen bist du ganz groß mit dabei.

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Goofiee  28.08.2019, 15:54
@Libertinaerer

Du erzählst hier ständig von Recht und Gesetz, hast hier aber noch kein komplettes Urteil verlinkt. Vermutlich hast du in deinem Leben noch nie einen kompletten Beschluss gelesen. *plonk*

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Flophitomato  07.09.2019, 05:01
@Libertinaerer

Das Paradoxe an dir ist. Dass du Leuten vorwirfst Unwahrheiten zu verbreitern, es aber selber in diesem Chatverlauf mehrmals getan hast, was du anderen Vorwirfst. Nämlich um es in deinen Worten zu beschreiben: "falsche Propaganda" betrieben. Deswegen ist deine Intension sehr schwierig zu deuten. Ich habe deine Intension dich in ein Die naheliegendste Intension wäre, einfach aufmischen zu wollen.

Das erklärt auch deine Ersten an mich gerichteten Kommentare an mich:

Das mag so sein, ändert aber nicht.

Welch geistreiche Konveration die man an fremde Menschen richtet die man nicht kennt und noch nie ein Wort miteinander gewechselt hat. Ansprechen wollen und dann aber doch nichts zu sagen haben.

Ich würde zu keinen Berater, egal in welchem Bereich konsultieren, der so von oben herab auf Leute zugeht. Hochnäsig argumentiert, aber überhaupt nichts aussagt.

Die Frage steht immer noch, aus welchem Grund dieses Ansprechen deinerseits mich? Es macht heute 15 Tage später immer noch keinen Sinn. Außer dass ich ein paar Aussagen hier die du getätigt hast, viel kritischer sehe als von Goofie. Selbst wenn sie so alles sehen würde wie sie ees schreibt. Was könnte sie denn groß tun, wenn sie in so eine Situation kommt?

Außerdem hast du den Spieß umgedreht, die Frage ging um hebephile Erwachsene und nicht um Chronophilie Jugendliche.

Als Experten für Sex solltest du und RFahren das aber wissen.

Entschuldige bitte Communityexperten.

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Libertinaerer  07.09.2019, 22:35
@Flophitomato
Dass du Leuten vorwirfst Unwahrheiten zu verbreitern, es aber selber in diesem Chatverlauf mehrmals getan hast, was du anderen Vorwirfst.

So? Im Gegensatz zu anderen, bin ich jedenfalls durchaus in der Lage, als Zitate gekennzeichnete Passagen fehlerfrei wiederzugeben, bzw. sicherzustellen, dass das wirklich gesagt bzw. geschrieben wurde.

Aus meiner Sicht ist das eigentlich auch keine große Leistung, seitdem man Copy'n'Paste erfunden hat ...

Apropos "fehlerfreie Zitate":

Das erklärt auch deine Ersten an mich gerichteten Kommentare an mich:

Echt jetzt? Auch DU schaffst es nicht, eine Aussage von mir korrekt zu zitieren?

Was sind hier für Leute unterwegs?

Ich würde zu keinen Berater, egal in welchem Bereich konsultieren, der so von oben herab auf Leute zugeht.

Ich habe auch keinerlei Interesse, solche wie DICH zu "beraten". :)

Außerdem hast du den Spieß umgedreht, die Frage ging um hebephile Erwachsene und nicht um Chronophilie Jugendliche.

Ach, ach was.

Nun, zum Sex gehören immer noch Zwei. Mindestens.

Und wer in die Rechte von Beteiligten eingreifen möchte, weil ihm der Altersunterschied nicht gefällt, ist halt ein unverschämter Depp.

Denn diese Rechte sind dazu da, dass man nicht auf die Meinungen von unverschämten Deppen angewiesen ist. Nicht mit 44, und auch nicht mit 14.

Ach, wurde eh schon alles gesagt ... Perlen vor die Säue. Und "Tschüss!" auch nochmal extra an Dich ...

... gerne auch von GANZ oben herab! :)

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Flophitomato  08.09.2019, 12:16
@Libertinaerer

Natürlich gehören zum Sex immer 2 das bestreitet keiner. Die Person die hebephil in die kriminelle Ecke drängt bist du. Du verwechselst Missbilligung einer Beziehung mit Unterstellung einer strafbaren Handlung. Denn das wäre Verleumdung.

Nur gegen etwas sein ist noch kein Verstoß gegen das Gesetz.

Auf der einen Seite kämpfst du für die Auslebung seiner Sexualität. Wehrst dich dann aber dagegen, wenn Menschen das Wort hebephil verwenden bzw bei dir gehen die Alarmglocken an, wenn du das Wort hebephil hörst. Weil du jedem pauschal unterstellst, jemand steckt einen in die kriminelle Schublade. Das wäre so, wie wenn eine Frau sich die ab und zu Sex mit Frauen hat, sich gegen das Wort homosexuelle Neigungen wehrt.

Dich für sexuelle Entfaltung stark machen ist ja gut. Aber ich denke, du machst das schon zu lange und hörst den Leuten nicht richtig zu. Denn du machst genau das Selbe das du anderen vorwirfst.

Du verurteist die Leute. Selbst wenn sie wie hier nichts getan haben.

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Libertinaerer  08.09.2019, 13:06
@Flophitomato
Du verwechselst Missbilligung einer Beziehung mit Unterstellung einer strafbaren Handlung.

Nein.

Nur gegen etwas sein ist noch kein Verstoß gegen das Gesetz.

Nein.

Aber jemandem seine Rechte tatsächlich zu verwehren, also seiner Missbilligung Taten folgen zu lassen, DAS ist gegen das Gesetz.

Du verurteist die Leute. Selbst wenn sie wie hier nichts getan haben.

Ich verurteile Leute, die propagieren, dass es gut/sinnvoll/berechtigt/normal sei, Jugendlichen ihre Rechte zu verweigern.

Aber nun ja, nichts neues. Nur extreme "Verständnisprobleme". %-)

Da ist ein Gespräch mit 'nem Goldfisch sinnvoller ... ^^

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Flophitomato  08.09.2019, 13:36
@Libertinaerer
Aber jemandem seine Rechte tatsächlich zu verwehren, also seiner Missbilligung Taten folgen zu lassen, DAS ist gegen das Gesetz.

Hier hat aber kein Mensch etwas irgendjemanden etwas verboten. Niemand auf dieser Plattform hat das getan.

Ich verurteile Leute, die propagieren, dass es gut/sinnvoll/berechtigt/normal sei, Jugendlichen ihre Rechte zu verweigern.

Genau, aber niemand hier propagiert. Hier sind 1000de von Menschen die eine vielzahl von persönlichen Meinungen haben.

Niemand hier verbietet jemanden irgendetwas. Hier stehen lediglich Buchstaben. Wenn jemand jemanden anderen an seinem Recht gehindert wird, dann kannst du den Leuten Vorwürfe machen.

Du weisst nicht einmal, wie alt die Leute sind, oder ob sie Kinder im dementsprechenden Alter haben.

Du lässt dich wegen fiktiver Szenarien hinreisen über irgendwelche Leute im Internet, die du nicht kennst zu Urteilen Es wäre mir neu, dass man wegen einer Meinung in Deutschland verurteilt wird. Zwischen einer Meinung zu vertreten und sein reales Kind zu verlieren, liegen Welten. Noch dazu wenn das Kind erst entstehen muss und das dementsprechende Alter erlangen muss, bis dahin ändern sich Meinungen und Einstellungen um ein Vielfaches.

Ich bin seit ich 15 bin mit meiner Partnerin zusammen, meine Mutter erzählt mir seit ich 15 bin, was sie von ihr hält. Tut sie etwas rechtswiedriges? Nein, sie erzählt mir nur seit Jahren immmer wieder ihre Meinung. Das hat mit Verbot nichts zutun.

Ich habe innerhalb der ganzen Frage von keinem gelesen, dass irgendwem irgendwas verboten wird.

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Libertinaerer  08.09.2019, 14:37
@Flophitomato
Genau, aber niemand hier propagiert.

Das sehe (nicht nur) ich anders.

Aber ich erwarte auch kein Verständnis von Leuten mit Verständnisproblemen. Oder gravierenden Schwierigkeiten, zu zitieren. Oder die lieber Behauptungen aufstellen, anstatt sich mittels Suchmaschinen mal eben zu informieren. Oder Gerichtsbeschlüsse nicht lesen/verstehen, auf die man verweist.

Nein, das tue ich nicht ...

... oh, und dass jeder (so ziemlich) jede Meinung verbreiten darf, sei sie auch noch so dämlich oder Bereiche betreffend, die ihn nichts angehen, dagegen hat hier niemand etwas gesagt.

Und dass dämliche Meinungen halt dämlich sind, darf man natürlich auch sagen.

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Flophitomato  08.09.2019, 15:18
@Libertinaerer
Aber ich erwarte auch kein Verständnis von Leuten mit Verständnisproblemen. Oder gravierenden Schwierigkeiten, zu zitieren.

Ja, das ist das Problem. Du erklärst dich anderen Leuten nicht, verlangst aber dass man dich versteht.

Du erzählst hier von Beschlüssen, Gerichtsurteile und Fällen. Aber jeder Fall ist immer einzeln zu beurteilen. Niemals Pauschal.

Das ist in einem Rechtsstaat so.

Du erzählst hier gebetsmühlenartig, dass keiner das Recht hat, Jugendlichen eine Beziehung zu verbieten. Erklärst aber nicht, was deiner Meinung nach mit verbieten gemeint ist.

Auch wenn ein 15 Jähriger Zuhause ausziehen durfte, wird das Jugendamt das Sorgerecht und das Aufenthalsbestimmungsrecht haben. Sprich auch das Jugendamt wird regelmäßig ein Auge auf das Wohl dieses Teenagers haben. Anders wird es nicht sein. Kein 15 Jähriger wird vorzeitig vollmündig erklärt.

Auch wenn der Teenager verreisen möchte braucht dieses Mädchen die Zustimmung des Jugendamtes.

Das ist das Problem. Ein 14 Jähriger hat natürlich Rechte. Aber er hat viele Rechte, die du hier genannt hast nicht. Es gillt trotzdem das Jugendschutzgesetz.

Wenn grob und mehrfach gegen diese Gesetze verstoßen wird, dann kann natürlich das Familiengericht ein Kontaktverbot gegen den Erwachsenen verhängen. Das natürlich erlischt sobald der Teenager daie Volljährigkeit erreicht.

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Libertinaerer  08.09.2019, 16:27
@Flophitomato
Aber jeder Fall ist immer einzeln zu beurteilen. Niemals Pauschal.

Blablabla ...

... alles schon geschrieben.

Inkl. des Hinweises, doch einfach mal im Beschluss des Gerichts nachzulesen, welches über die konkreten Umstände des Einzelfalls hinaus auch ganz allgemein zu dem Thema eine SEHR deutliche Sprache spricht.

Aber wer halt nicht lesen will, bleibt eben dumm. Ist dennoch keine Rechtfertigung, für das Verbreiten schräger Behauptungen und/oder anderen Dinge zu unterstellen, die nicht geschrieben wurden (wie auch hier wieder - halt bis zuletzt), etc.

Alles wie gehabt, also bleibt es wie mit der Meinung der Eltern bezügl. unerwünschter Beziehung: Linkes Ohr rein, rechtes Ohr raus. 8-)

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Flophitomato  08.09.2019, 16:40
@Libertinaerer
Inkl. des Hinweises, doch einfach mal im Beschluss des Gerichts nachzulesen

Wenn du mal den Beschluss posten würdest, oder verlinken würdest wo dieser Beschluss einzusehen ist, dann hätte ich das schon längst getan.

Ansonsten kannst du deine Gefühlsausdrücke gerne für dich behalten. Wenn du schon das Bedürfnis hast, mit mir das Gespräch zu suchen.

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Flophitomato  08.09.2019, 16:46
@Libertinaerer

Laut dem von dir, verlinkten Zeitungsartikel, gibt es keinen Beschluss. Dort wird von einer Klageabweisung gesprochen.

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Libertinaerer  08.09.2019, 17:37
@Flophitomato
Wenn du mal den Beschluss posten würdest, oder verlinken würdest wo dieser Beschluss einzusehen ist, dann hätte ich das schon längst getan.

? Ein Spiegel-Artikel wurde verlinkt. Er enthält das Aktenzeichen - worauf ich explizit verwiesen habe (sei es in diesem oder im Goofiee-Thread). Sollte man aber eigentlich auch so drauf kommen.

Sicherheitshalber: Aktenzeichen markieren, kopieren, in die Suchmaske der Suchmaschine deiner Wahl einfügen, und Suche starten ...

Dort wird von einer Klageabweisung gesprochen.

Das nennt man "Beschluss". Dieser wird begründet. Beides kann man online nachlesen.

Und wer wissen möchte, wie es mit den beiden weiterging (oder was sich bis dahin noch so abgespielt hat), auch der darf gerne mal die Suchmaschine bemühen.

Ist wohl nicht überraschend, dass so ein extremer Fall auch die Medien über längere Zeit beschäftigt, oder?

Wenn du schon das Bedürfnis hast, mit mir das Gespräch zu suchen.

Ich habe da NULL "Bedürfnis". Ich finde einfach nur unverschämt, was Du Jugendlichen hier glauben machen willst ...

... weswegen ich hier widerspreche.

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Flophitomato  10.09.2019, 00:19
@Libertinaerer
Ich habe da NULL "Bedürfnis". Ich finde einfach nur unverschämt, was Du Jugendlichen hier glauben machen willst ...

Was will ich deiner Meinung nach Jugendlichen Glauben machen? Ich hatte einen kurzen Austausch mit RFahren, da hast du dich eingemisch. Hattest zwischenzeitlich noch Diskussionen mit 4 oder 5 anderen Leuten.

Erzähl mir bitte, wo ich Jugendlichen irgendetwas erzählt habe.

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Flophitomato  10.09.2019, 02:48
@Libertinaerer

Weswegen ich dir wiederspreche ist dass sogar der BGH davon spricht dass jeder Jugendliche individuell zu betrachten ist und nicht wie du hier behauptest. Dass jeder 14 Jährige alleine Zuhause bleiben darf/kann, weil er es eigenmächtig so entscheidet.

Deshalb fasse dir an die eigene Nase, was du "Jugendlichen hier erzählst"

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/eltern-darf-man-kinder-und-jugendliche-allein-zu-hause-lassen?full=1

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Libertinaerer  10.09.2019, 11:38
@Flophitomato
Was will ich deiner Meinung nach Jugendlichen Glauben machen?

Schrieb ich bereits: Dass die Eltern die "Regeln aufstellen", an die sich die Jugendlichen dann zu halten hätten.

Dass jeder 14 Jährige alleine Zuhause bleiben darf/kann, weil er es eigenmächtig so entscheidet.
  1. Niemals ging es irgendwo ums "alleine Zuhause bleiben".
  2. Im verlinkten Artikel geht es um Kinder, insbesondere sehr kleine, nicht aber um Jugendliche.
  3. Grundsätzlich entscheidet niemand mehr in der Familie "eigenmächtig". Nicht die Kinder, und auch nicht die Eltern. Vor gut 20 Jahren durften sie das noch, seitdem nicht mehr (§ 1636 BGB, Abs. 2: "Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an"). Hatte ich dich noch nicht auf die Grundsätze der elterlichen Erziehung verwiesen? Oh, doch, hatte ich bereits. Da hat es wohl jemand - mal wieder - nicht für nötig befunden, nachzulesen.
  4. Ab 14 ist der nunmehr jugendliche Nachwuchs dann sexual- und religionsmündig. In DIESEN Bereichen entscheiden die Jugendlichen dann in der Tat "eigenmächtig". Und eben: Da dürfen die Eltern schon mal gleich gar keine "Regeln aufstellen", die dies unterbinden, nur weil ihnen z.B. das Alter des Freundes nicht passt. Einvernehmen anzustreben, ist natürlich trotzdem sinnvoll/erwünscht.
  5. Warum das, ganz grundsätzlich, so ist, ergibt sich aus den Gesetzen (BGB & StGB), sowie aus der Rechtsprechung, die diese Gesetze umsetzen und so mit Leben füllen. Recht verständlich nachzulesen in der - mehrfach angeführten - Begründung des Gerichts zum 46/14-Fall, denn:
  6. Oberste Priorität in der Erziehung haben seit knapp 20 Jahren nicht mehr die Eltern und deren etwaiger Wunsch "Regeln aufzustellen", sondern das "Kindeswohl". Und das gefährden Eltern grundsätzlich, wenn sie bei ihrem jugendlichen Nachwuchs "Regel aufstellen", um den Umgang mit dem Freund zu unterbinden. Selbst wenn dies der 32 Jahre ältere Onkel ist, mit dem eine 14-Jährige vor ihren Eltern (und deren "Regeln") im Wohnmobil durch Europa geflüchtet ist.

Ist eigentlich nicht SO schwer zu verstehen ...

... aber wir bewegen uns wohl ziemlich offensichtlich auf extrem unterschiedlichen Verständnis- und Wissensebenen, auf denen wir uns nicht treffen werden.

Mir egal, die Grundsätze von Erziehung und die dazugehörige Rechtsprechung lassen sich ja von jedem nachlesen. Wenn nicht von euch, dann von denjenigen, die das wirklich betrifft. Das reicht mir ...

... und tschüss.

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Flophitomato  10.09.2019, 12:28
@Libertinaerer
Schrieb ich bereits: Dass die Eltern die "Regeln aufstellen", an die sich die Jugendlichen dann zu halten hätten.

Du meinst also Menschen in der Pubertät hätten ein gesetzliches Recht auf eine Regellose Erziehung?

Niemals ging es irgendwo ums "alleine Zuhause bleiben".

Beleg 1

Er kann eine Jugendliche zu sich nach Hause mitnehmen, sie kann dort bei ihm übernachten, und wenn die Eltern den Aufenthaltsort nicht wissen, haben sie halt Pech. Die ggf. verständigte Polizei würde sagen: "Jugendliche? Kommen sie in 2 Tagen wieder, falls sie sich bis dahin nicht gemeldet hat!" (Das war schon in meiner Jugend so 8-))
Und wenn sie den Aufenthaltsort kennen ("Die ist bei ihrem erwachsenem Freund!"), und ein Polizist ließe sich tatsächlich dazu herab, nach dem Rechten zu schauen, dann würde er vorbeifahren, nachfragen, ob sie freiwillig da und alles in Ordnung sei, und dann wieder verschwinden (im 46/14-Fall haben die Eltern deswegen auch gleich eine Straftat unterstellt).
Natürlich kannst auch Du weiter auf begriffsstutzig machen, aber jedem anderen Menschen sollte es schon zu denken geben, dass zwar (eben begründetermaßen) im 51/14-Fall der Täter auch wg. "Entziehung" angeklagt wurde, im 46/14-Fall aber niemand irgendwelche rechtliche Konsequenzen erdulden musste - also von den Eltern halt natürlich mal abgesehen. ^^
Trotz gemeinsamer Flucht durch Europa im Wohnmobil.

Nein, du irrst dich, das steht so einem Jugendlichen rechtlich nicht zu. Insbesondere einem 14 Jährigen nicht. Schaue ins Jugendschutzgesetz.

Des weiteren hast du geschrieben.

Wo tue ich letzteres? Eltern, die ihre Kinder anständig behandeln und nicht übergriffig werden und das Kindeswohl gefährden, haben doch jeden Respekt und Empathie verdient!
Ein "Du darfst deinen Freund nicht mehr treffen!", ist aber kein "Konsens". Und es ist ab 15 auch schlicht rechtswidrig.
Wie würdest DU denn reagieren, wenn hier jemand ankäme, der propagiert, dass Prügel immer noch ein zeitgemäßes Erziehungsmittel wäre? Selbstverständlich zum Wohle der Kinder. Schläge mit der Rute hätten noch nie jemanden geschadet. Und wg. einer Prügelstrafe wäre noch nie jemand vor Gericht gekommen. Da müsse man doch jetzt mal einen "Konsens" finden.

Das sind Interpretationen deinerseits wie du Menschen einschätzt, wenn sie von Regeln und Erziehung von Kindern sprechen. Seinen Kindern etwas untersagen geht doch nicht einher mit Schlagen und Gewalt.

Wie kann man denn in einem Forum das Leuten Unterstellen? Jeder der Jugendliche Zuhause hat und jeder der selbst Jugendlicher ist, weiss dass es Regeln Zuhause gibt, die in der Regel die Eltern aufstellen. Sei es dreht sich um den Müll rausbringen, das zur Schule gehen und vieles mehr.

Ich verstehe diese Unterstellungen von gewaltätigen Elterschaften nicht, die du an Leute heranträgst, die lediglich ihre Meinung sagen.

Gerade du, der dafür einsteht, dass Menschen die mit Jugendlichen Sex haben keine Sexualstraftäter sind.

Entweder hast du noch nie ein Kind großgezogen oder ich weiß auch nicht warum du der Meinung bist, dass Eltern perse gewalttätig und körperlich gegen ihre Kinder vorgehen, nur wenn sie näher hinsehen oder Regeln aufstellen.

In jedem Elternhaus gibt es Regeln und in diesem Rahmen steht es ihnen frei sich frei zu bewegen.

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Libertinaerer  10.09.2019, 13:03
@Flophitomato
Du meinst also Menschen in der Pubertät hätten ein gesetzliches Recht auf eine Regellose Erziehung?

Siehst Du? DAS ist z.B. das, was ich mit unterschiedlicher Verständnisebene meine.

Nirgendwo habe ich das geschrieben oder auch nur angedeutet.

Natürlich gehören Regeln zur Erziehung. Nur die stellen die Eltern nicht (mehr wie früher) nach Lust und Laune auf, sondern sie streben Einvernehmen mit ihren Kindern an, und je älter die Kinder sind, umso schwerer wiegt das, was die Kinder möchten. Bis zu dem Punkt, in dem die Kinder eigenverantwortlich entscheiden - grundsätzlich also ab 18, bei Sexualität bzw. Beziehung und Religion bereits ab 14.

Und egal wer von beiden Seiten meint, dass etwas "richtig" und somit zu tun (bzw. zu lassen) sei: Über allem steht das "Kindeswohl". Und wenn das eine Seite nicht versteht/verstehen will, was das Kindeswohl in einem konkreten Fall ist, dann wird es halt ggf. auch ein Gericht erläutern.

Aber ganz grundsätzlich ist es eben zum Wohl des Kindes, seine Rechte auch tatsächlich ausüben zu können. Inkl. ab 14 des Rechts auf eine selbstbestimmte Sexualität, bzw. auf eine intime Beziehung - und sei es zu einer deutlich älteren Person, die die Eltern nicht mögen.

Nein, du irrst dich

Tja nun, den Fall hat es aber tatsächlich gegeben.

Und dem Freund wurde - "Europareise" hin und her - nicht der Umgang verboten, sondern den Eltern das Sorgerecht entzogen.

das steht so einem Jugendlichen rechtlich nicht zu.

Nein, tut es nicht. Aber wenn die Eltern kein Einvernehmen anstreben (wozu sie rechtlich verpflichtet sind), dann passiert so etwas nun mal (dass die Kinder dies auch nicht mehr tun).

Hat niemand gesagt, dass es optimal oder wünschenswert wäre, wenn 14-Jährige ohne Wissen ihrer Eltern mit 46-Jährigen in Europa rumfahren.

Aber in Abwägung ist es halt offensichtlich deutlich weniger schlimm, als Eltern, die den Umgang der 14-Jährigen mit ihrem Freund zu unterbinden suchen.

Schaue ins Jugendschutzgesetz.

In welchen Paragraphen?

Damit wären wir dann beim Thema "unterschiedliche Wissensebene" angekommen.

ich weiß auch nicht warum du der Meinung bist, dass Eltern perse gewalttätig und körperlich gegen ihre Kinder vorgehen

? Keine Ahnung, wieso ich dieser Meinung sein sollte.

Wie gesagt: Unterschiedliche Verständnis- und Wissensebenen, so dass wir uns niemals treffen können ...

... an der Rechtsprechung ändert das jedoch immer noch nichts. 8-)

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Flophitomato  10.09.2019, 14:00
@Libertinaerer
Siehst Du? DAS ist z.B. das, was ich mit unterschiedlicher Verständnisebene meine.

Ich bin aber offensichtlich nicht der Einzige der dich so verstanden hat und dir ist es oft auch nicht wichtig, dass andere dich verstehen wie du es gemeint hast. Sonst würdest du in deinen Kommentaren Menschen nicht so angreifen und auf dein Gesprächspartner eingehen.

Natürlich gehören Regeln zur Erziehung. Nur die stellen die Eltern nicht (mehr wie früher) nach Lust und Laune auf, sondern sie streben Einvernehmen mit ihren Kindern an, und je älter die Kinder sind, umso schwerer wiegt das, was die Kinder möchten

Davon hat auch niemand gesprochen und die wenigsten Eltern haben Zeit und Interesse daran, ihre Hand vor das Geschlechtsteil ihrer Kinder zu halten. In Konflikten zwischen Eltern und ihren pubertierenden Kindern geht es oft um viel mehr als nur der Sex des Teenagers.

Natürlich gehören Regeln zur Erziehung. Nur die stellen die Eltern nicht (mehr wie früher) nach Lust und Laune auf

Noch nie haben Eltern das Recht gehabt, Regeln nach Lust und Laune aufzustellen. Solche Fälle gibt es natürlich und wie ich rauslesen konnte kommst du selbst aus so einem Elternhaus, was traurig ist. Aber das einfach irgendwelchen Menschen hier im Forum zu unterstellen, die du nicht kennst. Nur weil sie nicht nach deiner Zustimmung argumentieren, ist genauso wie wenn jemandem Erwachsenes der einen Minderjährigen als Sexualpartner hat, als Sexstraftäter dargestellt wird. Genauso Falsch und genauso behaftet von Vorurteilen.

Ein gesunder Umgang mit dem gesamten Thema Sexualität und Umgang miteinander, von allen Seiten ist wichtig. Ansonsten entstehen Konflikte. Lernen Jugendliche kein gesundes Nähe- und Distanzverhalten zu ihren Eltern, werden sie im Erwachsenenalter immer Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Menschen haben. Was dann oft Probleme im Erwachsenenalter haben kann. Alkohol, Depression, Sucht generell und Aggressionsprobleme. Was ein Jugendlicher lernt, kann nur er selbst entscheiden.

Wenn man hingeht und sagt, der Jugendliche hat das Recht sich frei zu Entfalten, ist das bedingt richtig. Wir leben in einer Gesellschaft und natürlich muss man lernen seinen Weg zu finden, trotz der vielen Meinungen von anderen. Als Teenager vergleicht man sich immer mit seinen Altersgenossen oder auch Erwachsenen die man idealisiert. Jedem Jugendlichen ist es wichtig was ander sagen. Das liegt in der Natur des Jugendlichen. Erst wenn diese Phase abgeschlossen ist, beginnt die selbstbewusste Phase.

Das gehört zur Natur des Menschen. Wie möchte man seinen eigenenn Wert erkennen, wenn man sich diesen Wert nicht verdient hat und dorthin erkämpft hat wo man dann als erwachsener Mensch steht.

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Libertinaerer  10.09.2019, 14:20
@Flophitomato
Ich bin aber offensichtlich nicht der Einzige der dich so verstanden hat

Du bist offensichtlich auch nicht der Einzige, der gerne "ie" verwendet ("wiedersprechen" bei dir und "rechtswiedrig" beim Verwandten im Geiste).

Wie gesagt: Unterschiedliche Verständnis- und Wissensebenen.

Sonst würdest du in deinen Kommentaren Menschen nicht so angreifen und auf dein Gesprächspartner eingehen.

Wer derart penetrant falsche Behauptungen aufstellt (was ich angeblich gemeint habe, was ich angeblich geschrieben habe, was angeblich irgendwo in einem Gesetz stünde, ...), sowie ein Unwillen und/oder Unvermögen an den Tag legt, gepostete bzw. verlinkte Informationen zu verstehen, überhaupt zur Kenntnis zu nehmen und/oder sich diesbezügl. selber mal um Wissenserwerb zu bemühen, bevor er sich in Spekulationen ergeht, den sehe ich nicht mehr als "Gesprächspartner".

Wie gesagt: Unterschiedliche Verständnis- und Wissensebenen.

wie ich rauslesen konnte kommst du selbst aus so einem Elternhaus, was traurig ist.

Tja, Du liest so einiges ... nicht. Dafür mehr "raus" - und liegst prompt (mal wieder) vollkommen falsch.

Wie gesagt: Unterschiedliche Verständnis- und Wissensebenen.

An den Rechten der Jugendlichen ändert es allerdings bekanntlich ja nichts. :)

PS: Andere User verstehen mich übrigens sehr gut. 8-)

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Flophitomato  10.09.2019, 15:22
@Libertinaerer

Ach ich liege falsch. Sagt der der seit Wochen von Gerichtsbeschlüssen spricht und bis heute nicht in der Lage ist, diesen hier zu verlinken. Der der hier Kleinkind spielt, Beleidigungen ausstößt und von fremden Leuten erwartet, Kindermädchen für dich zu spielen und Schriftstücke für dich rauszusuchen. Bist du. Wenn du anderen ernsthaft etwas zu sagen hast, dann belege das was du außerhalb diese Plattform zitierst.

Der ne große Story erzählt und seine Argumentation immer wieder auf dieser nicht belegten Geschichte bezieht.

Jeder kann von Gerichtsbeschlüssen erzählen und erzählen dass sie der Wahrheit entsprechen. Der der sich rechtlich versiert verkauft, aber nur emotional in den vielen Diskussionen die du jetzt geführt hast auftritt.

Der sogar vor Beleidigungen gegen die Kommentatoren ausgestoßen hat das nicht nur gesetzeswiedrig ist, sondern auch zudem gegen die Richtlinien dieser Plattform verstoßen btw.

Smartphoneschreibfehler hin oder her. Es sind immer die die groß von Gesetz und Verstoß gegen das Gesetz schreien, aber selber die sind, die ihre Maßstäbe bei sich selber nicht so ernst nehmen.

Wie gesagt, in diesem Threat hat keiner gegen das Gesetz verstoßen, denn keinem Jugendlichen wurde irgendeine Gewalt angetan. Allerding trifft das auf dich nicht zu. Du hast hier mehrfach gegen das Gesetz verstoßen und gegen die Richtlinien der Plattform.

Das Zeugt von deiner Kompetenz.

In diesem Sinne mache ich das was du gefühlt 100 mal getan hast, aber ich bin im Gegensatz zu dir in der Lage.

Mit freundlichsten Grüßen, Ade viel Spaß noch mit deinem Fantasiefall

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Goofiee  10.09.2019, 17:28
@Libertinaerer

Im Fall Maria H aus Freiburg wurde der 58 jährige Mann wegen 100 fachen sexuellen Missbrauch und schwere Kindesentziehung im Juli 2019 zur 6 Jahren Haft verurteilt. Az.: 3 KLs 160 Js 12932/13 AK 7/19).

*boing*

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Flophitomato  10.09.2019, 18:47
@Goofiee

Mein Problem mit seinem oder ihrem. Man weiss es ja nicht. Also mein Problem ist nicht, dass man sagt, dass Jugendliche Beziehungen führen dürfen oder Sex haben dürfen. Mein Problem mit ihm/ihr/es ist, dass Dinge behauptet werden die nicht belegt sind. Wie dass man Eltern das komplette Sorgerecht entzieht. Dass das je passiert ist, in diesem Zusammennhang wurde nicht belegt. Weil es nichts zum belegen gibt.

Weil es schlichtweg nicht passiert ist.

Was dein Kommentar angeht dass wird er abschmettern, wird behaupten: "Aber nur weil sie 13 war". Ich seh es schon kommen. Was solls.

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Libertinaerer  10.09.2019, 19:03
@Flophitomato

Ich bin nicht willens, jedem Horst den Schwengel beim Pinkeln zu halten. ^^

Wie ihre die Dinge finden könnt, habe ich erklärt. Wenn ihr das "alle" nicht tun wollt, kann das wohl niemanden verwundern. :)

Und über Goofiee, ohne Sinn und Verstand mit vermeintlichen Rechtskenntnissen und Urteilen um sich werfend, die nichts mit dem Thema zu tun haben, ist ja auch schon genug geschrieben. ^^

Ist also alles ist bereits bekannt, thematisiert, und interessiert nicht.

Wer Infos haben möchte, kann sie haben. An die richte ich mich. Die verstehen mich. Und was ihr so zusammenstoppelt, ändert immer noch nichts an der Rechtslage. 8-))

Pures Taubenschach. 8-)

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Flophitomato  11.09.2019, 11:07
@Libertinaerer
Ich bin nicht willens, jedem Horst den Schwengel beim Pinkeln zu halten

Nein, ich bin aber auch nicht zuständig deinen Stengel hochzuhalten nur weil du Erektionsstörungen bekommst, weil ich einen verbalen Austausch mit RFahren habe. 7

"Wer Infos haben möchte...", DU wolltest mit den Leuten reden. Nicht Ich, nicht RFahren, nicht Goofiee kein anderer. Du bist hier Gassi gegangen, spielst Meinungsstasi. Du wirst ausfallend, kein anderer. Nur du.

Ich sage dir wer sich nicht informiert über Meinungsfreiheit. Das ist nur eine Person: Libertinaerer

Artikel 5 des Grundgesetzes

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Libertinaerer  11.09.2019, 11:25
@Flophitomato

Und zur Meinungsfreiheit gehört eben auch, darauf hinzuweisen, dass sich "Eltern stellen die Regeln auf" nicht mit der Gesetzeslage deckt. 8-)

Gut erkannt, Sherlock! ^^

Um nicht zu sagen, ein solcher Hinweis betrifft bei weitem nicht nur die Meinungsfreiheit. :)

Und dass Menschen, die Gesetze ignorieren oder leugnen, die zum Schutz nicht nur aber insbesondere natürlich von Kindern erlassen wurden, nicht von jedem hoch angesehen sind, ist eigentlich auch Allgemeingut. ^^

PS: Wenn Du dann noch so freundlich wärst, endlich den angeblichen Paragraphen des JuSchG zu nennen, auf den Du meintest dich bezogen zu haben ... ^^

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Flophitomato  11.09.2019, 11:38
@Libertinaerer
Und zur Meinungsfreiheit gehört eben auch, darauf hinzuweisen, dass sich "Eltern stellen die Regeln auf" nicht mit der Gesetzeslage deckt. 8-)

Eltern stellen Regeln für ihren Haushalt auf. Selbst du stellst Regeln für deinen Haushalt auf. Jeder Haushalt hat seine eigenen Regeln.

Seit wann haben Regeln etwas mit Gewalt zutun?

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Libertinaerer  11.09.2019, 11:42
@Flophitomato

Ad 1) Gesetz immer noch nicht verstanden oder auch nur zur Kenntnis genommen.

Ad 2) Du bist der einzige hier, der sinnlos von "Gewalt" redet. Warum auch immer.

Ad 3) - (Oops, die Nennung des Paragraphen fehlt ja immer noch) ^^

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Flophitomato  11.09.2019, 12:02
@Libertinaerer

Ich bin der einzige der sinnlos von Gewalt redet? ahja...

Wie würdest DU denn reagieren, wenn hier jemand ankäme, der propagiert, dass Prügel immer noch ein zeitgemäßes Erziehungsmittel wäre? Selbstverständlich zum Wohle der Kinder. Schläge mit der Rute hätten noch nie jemanden geschadet. Und wg. einer Prügelstrafe wäre noch nie jemand vor Gericht gekommen. Da müsse man doch jetzt mal einen "Konsens" finden.

Hast du selbstverständlich nicht geschrieben und hier vorgeworfen.

Das hat hier keiner gesagt. Keiner hat hier gesagt dass er Prügel oder Gewalt anwendet.

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Libertinaerer  11.09.2019, 12:44
@Flophitomato
Keiner hat hier gesagt dass er Prügel oder Gewalt anwendet.

Du möchtest im Internet - oder wo auch immer - einmal das Wesen des rhetorischen Stilmittels "Analogie" nachlesen.

Und schlag bei der Gelegenheit auch bitte gleich nach, was "Konjunktiv" bedeutet.

Eine Verletzung der Rechte von Kindern mit einhergehender Gefährdung des Kindeswohls in Folge, ist - sowohl mit Gewalt wie auch ohne - absolut verdammungswürdig.

Und eine Einstellung, dass Eltern bei Jugendlichen bezügl. ihres Intimlebens die "Regel aufstellen", propagiert einen Rechtsverstoß, der in die Realität umgesetzt das Kindeswohl gefährdet (sowohl wenn die "elterlichen Regeln" eben die vom Jugendlichen erwünschte Beziehung verhindern sollen, als auch ganz generell).

Deswegen: Stell die einfach mal vor, hier bei GF würde jemand so Gewalt gegen Kinder propagieren, wie ich es in meinem Zitat ausgedrückt habe.

Hat niemand gemacht, aber stell es dir einfach mal vor.

So, und jetzt frage ich dich: Wie würdest Du darauf reagieren? Empört? Zustimmend? Gleichgültig?

Ich tippe mal auf "Empörung" - und zwar heftige. Zurecht.

Wenn Du dich nun noch mit Recht und Gesetz auskennen würdest, dann würdest Du vielleicht noch anmerken, dass die Prügelstrafe (wie generell jede entwürdigende Erziehungsmaßnahme) seit knapp 20 Jahren ohnehin schlicht nicht mehr erlaubt ist. Es ist also auch vollkommen egal, ob jemand solche Erziehungsmethoden gut oder schlecht findet: Sie sind rechtswidrig. Ggf. wird Eltern die das anders sehen dann eben das Sorgerecht entzogen.

Gut, dann wäre das ja geklärt.

Aber Du bekommst es ernsthaft nicht auf die Reihe, dass sich jemand empört, weil hier jemand Erziehungsmaßnahmen ohne körperliche Gewalt propagiert ("Eltern stellen die Regeln auf"), die zwar weniger grausam erscheinen (jedenfalls ohne Zweifel dem Propagandisten), aber dennoch rechtswidrig sind und bei Umsetzung eine Kindeswohlgefährdung darstellen (ich habe den § 1626, Abs. 2 BGB hier zitiert), die natürlich ebenso ggf. mit Entziehung des Sorgerechts beendet wird.

Denn so ist das, wenn man das Wohl seines Kindes gefährdet. Egal ob mit physischer Gewalt oder psychischer oder sonstwie.

PS: Aus meiner Sicht fehlen dir wohl grundlegende Voraussetzungen für ein ernsthaftes Gespräch, weswegen ich es auch längst nicht mehr als solches sehe. Das ist eher ein reines Korrigieren von dreisten Behauptungen, nebst entsprechender Zurechtweisungen ...

... und natürlich dem Hinweis, dass Du den Paragraphen des JuSchG immer noch nicht genannt hast. ^^

Denn im Behauptungen aufstellen bist Du groß, zum Belegen der Behauptungen nicht fähig, und zum Überprüfen meiner "Behauptungen" - trotz Anleitung - nicht Willens.

Kaum einer wird wohl auf so jemanden eingehen und ihm auch noch alles hinterhertragen. Das hier ist erstmal reine Selbstverteidigung gegen krude Behauptungen.

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Flophitomato  11.09.2019, 13:40
@Libertinaerer
Du möchtest im Internet - oder wo auch immer - einmal das Wesen des rhetorischen Stilmittels "Analogie" nachlesen.

Das tust du doch auch bei anderen.

Eine Verletzung der Rechte von Kindern mit einhergehender Gefährdung des Kindeswohls in Folge, ist - sowohl mit Gewalt wie auch ohne - absolut verdammungswürdig.
  1. Zum 1098sten mal hier hat keiner gegen irgendwelche Kinderrechte verstoßen. Von irgenetwas sprechen ist noch lange keine Tat.
  2. Kindern mit einhergehender Gefährdung des Kindeswohls in Folge, dafür müsste irgendein reales Kind in Spiel sein. Ist keines. Diese Äusserung ist lediglich deinen Gefühlen unterlegen und hat nichts mit Recht und Gesetz zu tun.

Lediglich eine Meinung zu haben, verletzt alleine keine Rechte. Du kannst dich auslassen wenn jemand sagt, dieser Teenager und dieser Mann aber sonst sind es nur emotionale Gründe die du bisher angeführt hast.

Wenn Du dich nun noch mit Recht und Gesetz auskennen würdest, dann würdest Du vielleicht noch anmerken, dass die Prügelstrafe (wie generell jede entwürdigende Erziehungsmaßnahme) seit knapp 20 Jahren ohnehin schlicht nicht mehr erlaubt ist. Es ist also auch vollkommen egal, ob jemand solche Erziehungsmethoden gut oder schlecht findet: Sie sind rechtswidrig. Ggf. wird Eltern die das anders sehen dann eben das Sorgerecht entzogen.

Nonsens. Kein Mensch sprach jemals von Prügelstrafen. Jeder Mensch muss sich an Regeln halten. Jeder Teenager verlässt sich darauf dass Eltern Absprachen einhalten, dann ist die logische konsequenz daraus dass der Teenager Absprachen einhält. Das versteht man seit 30 Jahren unter Regeln.

Und eine Einstellung, dass Eltern bei Jugendlichen bezügl. ihres Intimlebens die "Regel aufstellen", propagiert einen Rechtsverstoß, der in die Realität umgesetzt das Kindeswohl gefährdet (sowohl wenn die "elterlichen Regeln" eben die vom Jugendlichen erwünschte Beziehung verhindern sollen, als auch ganz generell).

Wieder Unterstellungen. Kein mal habe ich behauptet dass ein Teenager sich bezüglich seines Intimlebens an Regeln halten muss. Reinste Unterstellungen von dir und wenn ich mir nochmal anhören muss, dass du dich in die Diskussion eingeklingt hast und an mich gewendet hast, weil du ein Problem mit von anderen Usern getätigten Aussagen hast, dann zweifle ich wirklich an deiner Sozialkompetenz.

Aber Du bekommst es ernsthaft nicht auf die Reihe, dass sich jemand empört, weil hier jemand Erziehungsmaßnahmen ohne körperliche Gewalt propagiert ("Eltern stellen die Regeln auf"), die zwar weniger grausam erscheinen (jedenfalls ohne Zweifel dem Propagandisten), aber dennoch rechtswidrig sind und bei Umsetzung eine Kindeswohlgefährdung darstellen (ich habe den § 1626, Abs. 2 BGB hier zitiert), die natürlich ebenso ggf. mit Entziehung des Sorgerechts beendet wird.

Ja, in jeder Gemeinschaft ist das so. Meinst du wirklich ein Teenager mit 14 Jahren bestreitet sein Leben ohne dass er nicht weiss was von ihm erwartet wird? Denkst du wirklich ein 14 Jähriger bestreitet sein eigenes Leben und weiss was zu seinen Pflichten gehört, wenn man ihn einfach machen liese?

Wenn man in einer Familie lebt gibt es natürlich gesellschaftliche Regeln. Die wirft man nicht einfa über Bord, weil der Teenager ein und ausgeht wann er will und davon ausgeht dass man für ihn kocht, wann er das möchte, nur weil er während die Familie zusammen isst seine sexuelle Enfaltung ausleben möchte.

Denn so ist das, wenn man das Wohl seines Kindes gefährdet. Egal ob mit physischer Gewalt oder psychischer oder sonstwie.

Wie gesagt, du urteilst über Leute, ohne die Familien und ihr Zusammenleben zu kennen, anhand einer oder mehreren Aussagen. Du interpretierst viel mehr deiner Fantasie in die Hintegründe der Aussagen als da steht.

Du hast noch nicht einmal begriffen, dass die Meinung von Goofiee und mir nicht die selbe ist.

Du diskutierst mit mir die Diskussion weiter, die du mit Goofie geführt hast, obwohl ich eine komplett andere Kritik an RFahren geübt habe als es Goofiie zb tat.

Aber du siehst in jedem der dich oder Leute denen du zustimmst kritisiert immer der selbe Feind. Das Prinzip vom Diskutieren ist der Austausch der verschiedenen Meinungen. Nicht das diktaturische Vorgehen dass du an den Tag legst.

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Flophitomato  11.09.2019, 14:33
@Libertinaerer

Das Prinzip vom Diskutieren ist der Austausch der verschiedenen Meinungen. Nicht das diktatorische Vorgehen dass du an den Tag legst. Die eine Sache ist dass du meine Meinung Falsch findest. Die andere Sache ist, dass du mir vorschreiben möchtest, welche Meinung ich vertreten darf und welche nicht.

Keinen anderen Grund gab es dich in diese Diskussion einzumischen und dann bist du es der rumheult.,weil du nicht das letzte Wort hast.

Du meinst wirklich andere respektieren dich, weil du eine Meinung hast.

Gerade du der auf Gesetz pocht macht sich unglaubwürdig, weil du dich gesetzeskonform verhält.

Höre auf Leuten etwas zu unterstellen, das sie nicht getan haben.

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Libertinaerer  11.09.2019, 14:35
@Flophitomato
Lediglich eine Meinung zu haben, verletzt alleine keine Rechte.

Hat ja auch niemand behauptet.

Aber zu verkünden, "Eltern stellen die Regeln auf" (wenn es die intime Beziehung sexuell selbstbestimmter Jugendliche geht) ist halt ganz genauso dämlich/empörend wie zu behaupten, "Man muss kein Einverständnis haben beim Sex - der Stärkere stellt die Regeln auf".

Beide Meinungen darf man natürlich verbreiten, aber eine tatsächliche Umsetzung der Meinung ist in beiden Fällen halt rechtwidrig.

Das sind somit einfach nur ekelhafte Meinungen, die nicht zur rechtskomformen Umsetzung taugen ...

... was man erkennen könnte (spätestens wenn man mit der Rechtsprechung konfrontiert wurde) - und man deswegen solche Meinungen besser nicht öffentlich vertritt (um nicht zu sagen: auch nicht-öffentlich besser nicht - schlimm genug, dass es überhaupt so verpeilte Meinungen gibt).

Und wer solche ekelhaften Meinungen halt dennoch öffentlich vertritt (was er durchaus darf), für den gibt es halt Gegenwind. So what? :)

Und wer darüberhinaus den Unterschied zw. "fiktivem Beispiel im Konjunktiv anhand einer dritten Person" und "Tatsachenbehauptung auf mich bezogen" nicht auf die Reihe bekommt, der kriegt halt den Spott noch dazu. ^^

PS: Welcher war denn jetzt nun der von dir behauptete Paragraph des JuSchG? Hast Du immer noch nicht geschrieben! ^^

Höre auf Leuten etwas zu unterstellen, das sie nicht getan haben.

Dir hat niemand etwas unterstellt - außer eine empörende, Jugendliche ggf. irreführende Meinung zu verbreiten.

Und das hast Du ja nun ... 8-(

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Flophitomato  11.09.2019, 15:09
@Libertinaerer
Dir hat niemand etwas unterstellt - außer eine empörende, Jugendliche ggf. irreführende Meinung zu verbeiten.

Mit Jugendliche meinst du dich oder was?

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Flophitomato  11.09.2019, 15:15
@Libertinaerer

Natürlich stellen Eltern Regeln auf. Mich würde echt mal interessieren, wie du ganz ohne Regeln Kinder erziehst. Oder eine Schule besuchst oder Arbeiten gehst ganz ohne Regeln.

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Libertinaerer  11.09.2019, 15:17
@Flophitomato
Mit Jugendliche meinst du dich oder was?

Nein.

Natürlich stellen Eltern Regeln auf.

Deine Behauptung, BGB und Gerichte sehen das offensichtlich anders. Zumal bei intimen Beziehungen ab 14. Paragraph wurde bereits genannt und zitiert.

PS: Mit Nicht-Nennung des JuSchG-Paragraphen meinst Du, es gibt gar keinen und Du hast einfach mal Unsinn behauptet, oder was? ^^

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Flophitomato  11.09.2019, 15:25
@Libertinaerer

Keine Ahnung wovon du in deinem Suffkopf jetzt wieder faselst. Von welcher

außer eine empörende, Jugendliche ggf. irreführende Meinung zu verbeiten.

faselst du und was hat das mit der Diskussion die ich mir RFahren hatte zutun, in die du dich eingemischt hast? Da war keine Jugendliche das warst du... jedenfalls dein Account.

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Libertinaerer  11.09.2019, 15:36
@Flophitomato

Unsere unterschiedlichen Verständnis- und Wissensebenen wurden bereits thematisiert.

Du verstehst halt manche Dinge anders, und kannst Paragraphen nicht nennen, deren Existenz Du behauptest ... ^^

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Flophitomato  11.09.2019, 16:15
@Libertinaerer

und noch immer verstehst du nicht dass ich nicht Goofiee bin und sehr wohl der Umgang mit Menschen untersagt werden kann, notfalls mit Gericht wenn ein Minderjähriger sich nicht an Regeln hält ua

nichtbesuchen von Schule
Alkoholischer Genuss
Kriminelle Aktivitäten
psychische Abhängigkeit zum Partner, der nichtmal vom Partner beabsichtigt sein muss
Das vernachlässigen der eigenen Bildung
Das beklauen der Eltern

Alles Gründe eines 14 Jährigen eine Beziehung nicht zu gestatten. Deshalb ist eine Generellisierung, zu sagen: Man dürfe einem 14 Jährigen nicht verbieten. Doch man kann und auch mit Hilfe des Gesetzes. Man muss einfach auf den Fall achten.

Nein, es sind nicht Einzelfälle, bei denen es nicht klappt. Es sind Einzelfälle bei denen ein Fall so aussieht, wie der eine veröffentlichte.

Deshalb und da stimme ich Goofiee zu, es ist vom Fall abhängig. Das versteht jeder der 14 Jährige rebellische Teenager schon erlebt hat.

und nochmal. Nein, auch deine Ausführungen dass ein Minderjähriger wegfahren kann ohne die Eltern zu fragen, ist kontraproduktiv, möchte man darlegen, dass die Beziehung nicht der Rebellion gegen die Eltern zugrunde liegt. Ein Teenager hat jedes Recht gegen die eigenen Eltern zu rebellieren, der Partner/in hat das nicht.

Zu deine Frage, dürfen Eltern eine Beziehung verbieten? Dürfen ja. Schlicht weg können tuen sie es nicht. Kann man Menschen verbieten etwas gegen die Beziehung zu sagen? Nein, kann man nicht.

Deshalb ist dein ganzes gepoltere hier nichts.

Denn was will man denn verbieten was nicht zu verbieten geht? Jugendlichen wird viel verboten. Konsole zu spielen, Fernzuschauen pipapo, morgens im Bett zu bleiben.

Zu schreien man dürfe Jugendliche nichts verbieten ist doch blödsinn. Warum denn das sinnlose Annehmen von Gewalt? Überlege doch mal selber was man anstellen müsste würde man seinem Kind etwas verbieten, was es aber tun möchte?

Deshalb ist der eigentlich richtige Satz den du verwenden solltest: Man kann seinem Kind keine Beziehung verbieten.

Aber und da hat Goofiee recht man kann einem Menschen der über 21 ist eher den Kontakt verbieten bzw das Gericht, wenn es notwendig ist als jemand jüngeres der in die selbe Schule geht und das Sozialleben mit dem Teenager teilt.

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Flophitomato  11.09.2019, 16:23
@Libertinaerer

Der Grund weshalb bei deinem angeführten Fall die Eltern gegen die Beziehung waren, war der Inzestvorwurf und nicht der von dir behauptete Vorwurf des Altersunterschiedes.

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Goofiee  11.09.2019, 17:02
@Libertinaerer

Hier ist die Jugendliche, der du zum Vorwurf machst eine Jugendliche zu sein. Wem willst du vormachen du hättest was für Jugendliche übrig?

Hier geht es um das Thema Hebephilie. Denkst du wirklich, jemand der hebephil ist, hat ein langfristiges Interesse? Der Jugendliche liebt. Auch wenn die Jugendliche auf ältere steht, ist der Erwachsene Partner immer der ältere. Sprich auch in 20 Jahren. Der Hebephile hat in 20 Jahren nicht mehr den Jugendlichen der seine sexuelle Referenz abdeckt.

Das ist der Betrug an dem Jugendlichen. Ich würde nicht sagen, dass jeder Erwachsene eine hebephile Referenz hat. Aber ein Mensch der sich einen Partner nimmt weil er Teenager ist, stösst ihn ab wenn er keiner mehr ist.

Ich habe nie gesagt, dass ein Teenager nicht mit dem glücklich werden darf den er liebt, aber wie groß wird die Enttäuschung sein und für sein Leben gekennzeichnet, wenn er geliebt hat und er erkennen muss dass er nicht seiner selbst, sondern wegen seiner vergänglichen Jugendlichkeit begeht wurde? Gefühle sind kein vom Gesetz her regelbares Gut.

Hast du schonmal einen Freund mit angesehen, der von seiner geliebten Person eiskalt sitzengelassen wird, weil er nicht mehr aussah wie er mit 15 aussah und ihm das so mit eiskaltem Blick gesagt wird? Von hinten bis vorne vera... nur weil keine Lebenserfahrung vorhanden war.

Bravo hebephil ist einfach eine harmlose Sexualität, die nimanden was tut und nicht gegen das Gesetz verstöst. Nö, aber ich hab gesehen was für fiese Seiten es haben kann.

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Libertinaerer  11.09.2019, 17:49
@Goofiee
Hier ist die Jugendliche, der du zum Vorwurf machst eine Jugendliche zu sein.

Nö.

Wem willst du vormachen du hättest was für Jugendliche übrig?

Ich habe auf jeden Fall nichts für Leute wie DICH übrig! 8-)

Hier geht es um das Thema Hebephilie.

Eigentlich darum, warum Idioten "pädophil" verwenden, wo "hebephil" korrekt wäre.

Und dass man keineswegs von "Hebephilie" ausgehen kann, wenn ein Erwachsener eine Beziehung mit einer Jugendlichen hat, wurde bereits thematisiert.

Ebenso, dass Beziehungen in der Jugend eine relativ kurze Lebensdauer haben - egal wie alt der Partner ist.

Ich habe nie gesagt, dass ein Teenager nicht mit dem glücklich werden darf den er liebt

Nein. Nur u.a. die falsche Behauptung, dass sich Ü21 strafbar machen, beim Sex mit 14/15-Jährigen. ^^

aber wie groß wird die Enttäuschung sein und für sein Leben gekennzeichnet, wenn er geliebt hat und er erkennen muss dass er nicht seiner selbst, sondern wegen seiner vergänglichen Jugendlichkeit begeht wurde?

... oder der Ältere nur wg. seines Geldes. Etc.

Böse Welt.

Bravo hebephil ist einfach eine harmlose Sexualität, die nimanden was tut und nicht gegen das Gesetz verstöst. Nö, aber ich hab gesehen was für fiese Seiten es haben kann.

Na, Du musst noch ziemlich jung sein, wenn das die einzige dir bekannte "fiese Seite" ist, die sich bei Beziehungsenden auftun.

Ich schrieb es schon mal: Niemand verwehrt den Eltern, mit ihrem Kind zu reden. Niemand verwehrt ihnen, ihr Kind ggf. zu trösten. Nicht mit 14, und auch nicht mit 44.

Vor allem verwehrt ihnen niemand, ihre Kinder auf das Leben mit ggf. "fiesen Seiten" vorzubereiten. Dass nicht alles so ist, wie in Disney Prinzessinnen-Filmen zu sehen ist.

Nur: Wirkliche Hebephilie ist dann doch eher selten. Und man sieht sie den Menschen nicht an. Und nur weil die Eltern glauben/befürchten, der Partner wäre "hebephil", ist halt nun mal keine Rechtfertigung, ihrem Kind eine gewünschte Beziehung zu untersagen.

Zurecht, denn das würde gewissen Eltern einen sehr erwünschten Vorwand liefern. Z.B. Eltern, die "Hebephilie" als "Pädophilie" verleumden ...
... aber garantiert auch viele, die gebildeter sind.

Ja: Rechte bedeuten Verantwortung - wie auch umgekehrt. Das Jugendliche diese Rechte - und damit auch mehr Eigenveranwortung - haben, magst Du bedauern, ändert aber eben immer noch nichts.

Denn dass sie diese Rechte haben, das dient ihrem Wohl. Ebenso wie die Abnabelung von den Eltern, die dadurch gestärkt wird.

Und so, wie Du Fälle konstruieren kannst, wo die "Prinzesschen-Welt" arg übel zerbrochen ist (Huch!), so kann ich Fälle konstruieren, wo übergriffige Eltern die Loslösung ihrer Kinder behindert haben - mit ggf. furchtbaren Folgen für den Rest des Lebens - inkl.Beziehungen.

Aber das gute am Recht ist: Du musst dir darüber keine Gedanken machen, ich muss mir darüber keine Gedanken machen, der Gesetzgeber hat sich darüber Gedanken gemacht.

Und bis sie geändert werden - und es sieht nicht danach aus, als wenn da jugendliche Rechte eingeschränkt und elterliche Rechte ausgeweitet würden -, bis dahin haben sich alle daran zu halten.

Auch diejenigen, denen unsere Gesetze nicht passen.

Es muss nicht jeder verstehen, warum die Gesetze sind, wie sie sind. Es kann wohl auch nicht jeder intellektuell verstehen. Schrieb ich wohl bereits ziemlich am Anfang.

Aber ich verstehe die Gründe, und ich teile sie. Ob da so jemand wie Du mir glaubt, dass mir das Wohl Jugendlicher am Herzen liegt, ist mir nun wirklich schnurzpiepegal ...
... und wie ebenfalls bereits gesagt: Die meisten, die ein Problem mit einem Gesetz haben, haben immer irgendwelche "Gründe", warum das Gesetz eigentlich gar nicht gelten sollte - zumindest nicht für sie.

Macht es nicht besser.

Ach, alles schon mal gesagt, oder?

Na ja, Unbelehrbare eben ...

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Libertinaerer  11.09.2019, 18:15
@Libertinaerer

Nachtrag @Flophitomato (aus technischen Gründen an dieser Stelle):

Nein, es sind nicht Einzelfälle, bei denen es nicht klappt. Es sind Einzelfälle bei denen ein Fall so aussieht, wie der eine veröffentlichte.

Sagt wer? Du? Ach so!

Der mit dem fehlenden JuSchG-Paragraphen, der eine Gerichtsbegründung selbst mit Anleitung nicht ergoogeln kann/will. ^^

Nun, meine Infos sind andere. Ich hatte dazu sogar schon beim "Ü21 & 14/14 sei strafbar"-Abschnitt entsprechendes verlinkt. 8-)

und nicht der von dir behauptete Vorwurf des Altersunterschiedes.

Ähm, hier im Thread geht es um "Pädophilie"/"Hebephilie" - und damit um "ältere Menschen", die Sex haben mit "jungen Menschen".

Und was intime Beziehungen von "jungen Menschen" angeht, ist es (ab 14) NICHT (mehr) an den Eltern, "Regeln aufzustellen"

Selbst dann nicht, wenn der Freund einer 14-Jährigen der 46-jährige Onkel ist (angeheiratet - für die, die noch nicht mal den verlinkten Artikel gelesen bzw. verstanden haben ^^), mit dem sie im Wohnmobil vor den "Regeln" der übergriffigen Eltern durch Europa geflüchtet sind ...

... falls ich das noch nicht geschrieben hatte.

(gedanklich nachschau)

Oh ja, das hatte ich tatsächlich schon geschrieben. ^^

Ist alles mit dabei, so dass sich jeder etwas aussuchen darf, was ihn besonders aufregt. :))

Na ja, diese verflixten unterschiedlichen Verständnis- und Wissensebenen wieder mal ...8-))

... was mich erneut zur unschuldigen Frage führt: Welchen JuSchG-Paragraphen meintest Du nochmal? ^^

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Goofiee  11.09.2019, 18:26
@Libertinaerer
Ich habe auf jeden Fall nichts für Leute wie DICH übrig! 8-)

Dafür schwafelst du mich aber schon lange zu.

Und dass man keineswegs von "Hebephilie" ausgehen kann, wenn ein Erwachsener eine Beziehung mit einer Jugendlichen hat, wurde bereits thematisiert.

Genau das wolltst du von mir.

Libertinaerer vor 19 Tagen
@Goofiee
Bekommst aber kein Argument heraus, was den Erwachsenen dazu bringt, mit einem Jugendlichen zu schlafen.
Weil beide es möchten. Warum, spielt - sofern die Gesetze eingehalten werden - keine Rolle.
Der Punkt ist, der Erwachsene steht auf den Jugendlichen und wenn ein Erwachsener auf einen Jugendlichen steht, ihn anziehend findet, nennt man das hebephil.
Ähm, falsch.
Aber das hatte RFahren dir bereits erklärt.

Lügenbaron.

Ich sprach von Anfang an von dem Bedürfnis eines Erwachsenen zu einem Teen. Es ging um das Wort hebephil. Jemand der sich mal in einen Teenager verliebt, sehe ich nicht als hebephil an.

Sondern jemand der sich nur von Jugendlichen angezogen fühlt. Egal ob er eine Straftat begeht oder nicht.

Na, Du musst noch ziemlich jung sein, wenn das die einzige dir bekannte "fiese Seite" ist, die sich bei Beziehungsenden auftun.

Na du es muss schon sehr alt sein und es muss sehr lange her sein, dass du nicht mehr weisst, wie sich die erste Beziehung und die erste Trennung anfühlt.

Ich schrieb es schon mal: Niemand verwehrt den Eltern, mit ihrem Kind zu reden. Niemand verwehrt ihnen, ihr Kind ggf. zu trösten. Nicht mit 14, und auch nicht mit 44.

Zu trösten ja, verarscht worden zu sein. Erzählt bekommen dass man geliebt wird, damit man bekommt was er will und dann weggeworfen zu werden, ist ganz normales Miteinander.

Im Grunde ist das Missbrauch, nicht zu beweisender Missbrauch.

Ja: Rechte bedeuten Verantwortung

Da sagst du ein richtiges Wort. Die Verantwortung eines beschränkt geschäftsfähigen Teenagers der in Abhängigkeit lebt gegen die Verantwortung eines vollgeschäftsfähigen vollmündigen Erwachsenen.

Tja leider befindest du dich in einer Gesellschaft die nicht juristisch fühlt und agiert.

Wie sagte Axel Voss nochmal in der Artikel 13 Debatte?

"Wir Politiker können nur Gesetze einführen, was das Volk daraus macht ist ihre Sache"

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Flophitomato  11.09.2019, 18:41
@Libertinaerer

Warum machst du einem jungen Menschen zum Vorwurf dass sie jung ist?

Sie hat bestätigt dass sie jung ist, kannst du nicht lesen? Siehst du in deiner Wut schon so rot wie ein Stier?

Ich nehme dir nicht ab dass du irgendwas für Jugendliche und ihre Rechte einstehst. Du respektierst sie nicht einmal.

Was der JuSchu Paragraphen angeht, habe ich schon erwähnt dass du uns erstmal den Beleg deiner Behauptung von entzogenen Sorgerecht Schuldig bist.

Nimm dir nicht Dinge raus, die du von anderen verlangst.

Ich benehme mich genauso wie du es tust und dir schmeckt deine eigene Suppe nicht die du anderen austeilst.

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Goofiee  11.09.2019, 20:55
@Flophitomato

Ich verstehe nicht weshalb Leute anderen den Mund verbieten wollen und das in einem Laienforum, in dem alle gleich angesehen werden. Als Laien. Ein Libertinearer genauso wie ein Flophitomato oder wechen Nickname auch immer.

Wenn ein Mensch um die Ecke käme, der seinen Beruf in dem Bereich hätte, der würde ganz anders auftreten.

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Flophitomato  11.09.2019, 20:57
@Goofiee

Jeder Pädophiler kennt seine Rechte genauso ganz genau, deshalb ist es ja so schwer ihnen das Handwerk zu legen.

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Libertinaerer  11.09.2019, 22:01
@Goofiee
Ich sprach von Anfang an von dem Bedürfnis eines Erwachsenen zu einem Teen. Es ging um das Wort hebephil. Jemand der sich mal in einen Teenager verliebt, sehe ich nicht als hebephil an.

?

Du schriebst:

wenn ein Erwachsener auf einen Jugendlichen steht, ihn anziehend findet, nennt man das hebephil.

Also "verlieben" ungleich "auf jemanden stehen"? :)

Sondern jemand der sich nur von Jugendlichen angezogen fühlt.

Ah, Du erkennst den Unterschied zw. einem Erwachsenen, der "nur von Jugendlichen angezogen fühlt" und einem, der "auf einen Jugendlichen steht"? Mittlerweile. ^^

Siehste, geht doch! :)

es muss sehr lange her sein, dass du nicht mehr weisst, wie sich die erste Beziehung und die erste Trennung anfühlt.

Also der Verlust der 2. großen Liebe war deutlich schlimmer ...

Erzählt bekommen dass man geliebt wird, damit man bekommt was er will und dann weggeworfen zu werden, ist ganz normales Miteinander.

Ja, leider. Das kommt vor. In jedem Alter.

Wer das seinen Kindern nicht beibringt, der hat mit Verlaub in der Erziehung etwas Gravierendes vergessen.

Und es sollen übrigens auch z.B. 44-jährige Frauen mitunter nicht toll finden, wenn ihr 54-jähriger Mann die Ehe aufgrund einer 24-jährigen Freundin beendet.

Im Grunde ist das Missbrauch, nicht zu beweisender Missbrauch.

Nein.

Ein Verhalten, auch wenn es ohne Frage abzulehnen ist, als "Missbrauch" zu bezeichnen (was ja wohl Assoziationen zu "sexuellem Missbrauch" herstellen soll - wenn nicht, weil auch noch "beweisen" erwähnt wird, mehr), ist die gleiche Kategorie/Masche, warum manche hebephiles Verhalten als "pädophil" bezeichnen: Etwas gefällt ihnen nicht, und um die Empörung möglichst groß, wie den Widerspruch möglichst gering zu halten, vergreift man sich dann halt massiv in der Wortwahl.

Dass dadurch Opfer von wirklichem "Missbrauch" (oder eben tatsächlicher "Pädophile") dann vielleicht abgewertet werden: Ach, Kollateralschaden für die Empörung.

Auch das finde ich höchst abstoßend.

Da sagst du ein richtiges Wort.

Ich sage so einige richtige Worte. 8-))

Die Verantwortung eines beschränkt geschäftsfähigen Teenagers der in Abhängigkeit lebt gegen die Verantwortung eines vollgeschäftsfähigen vollmündigen Erwachsenen.

Ja, und genau das hat der Gesetzgeber in den Bereichen Sexualität und Religion ausdrücklich so gewollt. Zu deren Schutz. Vor denen, von denen sie abhängig sind: ihren Eltern.

Damit die sich aus ihrer Abhängigkeit von den Eltern lösen. So wie es Natur und eben auch das Recht vorsehen.

Tja, so was blödes aber auch ... ^^

Tja leider befindest du dich in einer Gesellschaft die nicht juristisch fühlt und agiert.

Nun, ich lebe in einer Gesellschaft, die das Wohl der Kinder zumindest offiziell, also rechtlich, als höchstes zu schützendes Gut bewertet. Höher als das Erziehungsrecht der Eltern. Wenn auch erst seit knapp 20 Jahren.

Und wo die Regierung die Familiengerichtsbarkeit grundlegend geändert hat, damit auch und gerade Kinder und Jugendliche ihre Rechte auch tatsächlich durchsetzen können.

Vom ansonsten i.d.R. durch das Jugendamt angeregten gerichtlichen Einschreiten zum Schutz des Kindeswohls ganz zu schweigen.

Und das geschieht auch praktisch.

Gerade erst gab es eine Nachrichtenmeldung über steigende Fallzahlen.

Wie sagte Axel Voss nochmal in der Artikel 13 Debatte?

Oh ja, Axel Voss ist wirklich ein ... ^^

"Wir Politiker können nur Gesetze einführen, was das Volk daraus macht ist ihre Sache"

Nun ja, es hält sich nicht jeder an alle Gesetze - insbesondere im Urheberrecht, um das es ja ging. (Das UrhG ist mein eigentliches Fachgebiet ^^).

Aber dass Gerichte beim Kindeswohl ein oder gar beide Augen zudrücken, und Eltern mal deren Sache machen lassen, das wäre mir neu.

In dem Bereich reagiert die Justiz sehr aufmerksam. Hat ja auch Gründe ...

PS: Nun ja, wir sind hier sowieso wieder genau am Anfang, wo Du mit Aussagen wie "Im Grunde ist es Wunschglaube, dass ein 14-15 jähriger Mensch die Initiative Ergreift und die treibende Kraft dabei ist mit einer älteren, erwachsenen Person sexuell zu werden" oder dem falschen Vorbringen von "sexuellem Missbrauch" deine Gedankenwelt offengelegt hast, die aber eben nicht wirklich mit der sexuellen Realität heutiger Jugendlicher im Einklang steht (bzw. was mich betrifft: auch früherer Jugendlicher bereits nicht).

D.h., es mag ja eventuell sogar mit DEINER Realität im Einklang stehen, aber die ist halt nicht der Maßstab für den Rest der Welt.

Und wie ebenfalls bereits gesagt: Da wo das Wohl der Jugendlichen tatsächlich vom Partner bedroht ist, DA dürfen/sollen/müssen die Eltern eben auch einschreiten. Aber die rechtlichen Hürden dafür sind eben entsprechend hoch, damit Eltern, die ohne berechtigten Anlass ihre Macht missbrauchen wollen, nicht Tür und Tor geöffnet wird ...

... aber so etwas wie z.B. "Die arme 'Kleine* könnte leiden, wenn die Beziehung auseinandergeht!" ist ja nun an haarsträubender Beliebigkeit kaum noch zu übertreffen.

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Libertinaerer  11.09.2019, 22:06
@Flophitomato
Was der JuSchu Paragraphen angeht, habe ich schon erwähnt dass du uns erstmal den Beleg deiner Behauptung von entzogenen Sorgerecht Schuldig bist.

Oh, das hast Du? Muss ich wohl überlesen haben. ^^

Nimm dir nicht Dinge raus, die du von anderen verlangst.

Och, ich wollte nur die Info, wonach ich suchen sollte. Gesucht hätte ich dann schon selbst ...

... woran es bei dir ja schon scheitert.

Aber nichts für ungut: Wir beide wissen, dass da im JuSchG gar nichts steht. Du, weil Du weißt, dass Du es nicht weißt, und ich, weil ich das JuSchG ohnehin kenne. Wie auch seine Zielsetzung, die damit nun so rein gar nichts zu tun hat. 8-)

Tja, dumm gelaufen ... ^^

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Goofiee  11.09.2019, 22:20
@Libertinaerer
Also "verlieben" ungleich "auf jemanden stehen"? :)

Auf jemanden stehen ist verlieben?

Ergo ist jeder der ein One Night Stand hat verliebt?

Du und deine Spielchen.

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Flophitomato  11.09.2019, 22:41
@Libertinaerer
Och, ich wollte nur die Info, wonach ich suchen sollte. Gesucht hätte ich dann schon selbst

Och ich wollte nur das Urteil das ich laut dir suchen sollte.

Och, ich wollte nur die Info, wonach ich suchen sollte. Gesucht hätte ich dann schon selbst ...

och... du gibst doch selbst keine Info zu dem Beschluss nach dem zuständig heulst odser wonach du verlangst, dass man sich doch erkundigen soll...

... woran es bei dir ja schon scheitert.

Aber nichts für ungut: Wir beide wissen, dass da überhaupt keinen Fall existiert, in dem Eltern wegen der Frage des Sexpartners das Sorgerecht entzigen wurde. Du, weil Du weißt, dass Du nur Stumpfsinn diesbezüglich verzapft hast.

Denn soll ich dir sagen warum, weil das Mädchen Namens Josephine von das du sprichst von ihren Eltern als Schizophren diagnostizieren worden ist, obwohl sie es nicht war und in die Psychiatrie gesteckt haben. Deshalb haben sie das Sorgerecht verloren und nicht weil wie du hier ständig behauptest, schlicht eine Beziehung verboten haben!

Jemanden gesundes als krank diagnostizieren zu lassen, ist illegal.!

Kann jeder nachlesen.

Wer redet hier Blödsinn. Du.

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Libertinaerer  11.09.2019, 23:01
@Flophitomato
Och ich wollte nur das Urteil das ich laut dir suchen sollte.
du gibst doch selbst keine Info zu dem Beschluss nach dem zuständig heulst

Echt? Verdammt! Ich hätte schwören können, dass ich dir genau beschrieben habe, wie Du Aktenzeichen und in Folge den Gerichtsbeschluss finden kannst. =:-o

Da muss ich mich wohl geirrt haben ... ^^

deshalb haben sie das Sorgerecht verloren

Ähm, ja, das ist auch das Wesen von "Verboten", dass man sie auch irgendwie durchsetzen muss, nicht wahr?

Ein "Du darfst nicht!" interessiert halt niemanden - jedenfalls ganz bestimmt nicht Jugendliche. Denn deswegen haben die Eltern das ja gemacht. Weil sich Josephine nicht an ihre "Verbote" gehalten hat.

Normalerweise ist das halt bei Jugendlichen so: Linkes Ohr rein, rechtes Ohr raus. 8-)

Das interessiert dann halt auch niemanden. Auch nicht die Justiz ... :)

... aber schön, dass Du den Willen zur Suchmaschinennutzung doch noch wiedergefunden hast! Das werte ich mal als positives Zeichen. :-)

Jemanden gesundes als krank diagnostizieren zu lassen, ist illegal.!

Was Eltern allerdings nicht tun können. Das können nur Ärzte.

Aber keine Sorge. Die Eltern habe noch so einige haarsträubende Dinge auch direkt zu verantworten. Wie gesagt: Ein in jeder Beziehung extremer Fall.

Deswegen: Von allgemeinen Interesse sind hier die allgemeinen Feststellungen des Gerichts.

Was die extreme Schelte des Gerichts an der Vorinstanz, den Eltern, Medizinern und auch dem Jugendamt angeht, da sind dann die konkreten und extremen Umstände des Einzelfalls von Bedeutung ...

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Libertinaerer  11.09.2019, 23:10
@Goofiee
Ergo ist jeder der ein One Night Stand hat verliebt?

Oh, in meiner Jugend bedeutete "Ich steh auf dich!" noch so viel wie "Ich bin in dich verknallt!". :-o

Hat sich das geändert?

Ansonsten: Als Libertinärer hatte ich mit so einigen Menschen Sex, bei denen ich nicht gesagt hätte, dass ich auf sie "stehen" würde. "Sexy" finden? Klar. Aber, s.o., auf jemanden zu "stehen", bedeutet für mich noch einiges mehr ...

... allerdings egal: Nicht das "stehen" oder "verliebt sein" ist der Punkt, sondern das "nur". Deswegen habe ich es ja auch hervorgehoben. Und ich bin davon ausgegangen, dass Du das mittlerweile auch verstanden hattest.

Hattest Du etwa nicht? :=-o

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Flophitomato  12.09.2019, 00:02
@Libertinaerer
Echt? Verdammt! Ich hätte schwören können, dass ich dir genau beschrieben habe, wie Du Aktenzeichen und in Folge den Gerichtsbeschluss finden kannst. =:-o

Weil du das mit dem Beschluss von dem Mädchen und dem Onkel getan hast? Oh nein, halt, warte, das war ja ein journalistisches Werk. Wie war das nochmal?

Weil sie keine medizinischen bzw. wissenschaftlichen Artikel lesen, sondern das hören und lesen, was irgendwelche Laien (inkl. "Journalisten") sagen bzw. schreiben.

Dass der Spiegel ein wissenschaftliches Werk oder ein medizinisches Werk ist wäre mir neu. Denn es sind Journalisten die da schreiben. Keine Ärzte und keine Wissenschaftler und keine Juristen. Dass der Spiegel als "Leitfaden der Presse" angesehen wird ist es trotzdem ein journalistische Zeitschrift. Mehr hast du nicht geboten.

Ein Journalistisches Werk.

Ähm, ja, das ist auch das Wesen von "Verboten", dass man sie auch irgendwie durchsetzen muss, nicht wahr?

Ein "Du darfst nicht!" interessiert halt niemanden - jedenfalls ganz bestimmt nicht Jugendliche. Denn deswegen haben die Eltern das ja gemacht. Weil sich Josephine nicht an ihre "Verbote" gehalten hat.

Nein, ein "du darfst nicht", steht in absolut keinem Verhältnis zu: Wir lassen dich für Schizophren erklären und stecken dich in die Psychiatrie. Wo es 5 Wochen braucht das Mädchen wieder rauszuholen.

Das ist der Unterschied zwischen etwas verbal Verbieten und etwas aktiv tun.

Deswegen: Von allgemeinen Interesse sind hier die allgemeinen Feststellungen des Gerichts.

Richtig und das verfrachten der Tochter in die Psychiatrie und vollstopfen von Medikamenten war der ausschlaggebende Punkt warum das Sorgerecht entzogen wurde. Nicht wie du behauptest weil jemand verbal etwas verboten hat.

In dem Fall wurde sogar zunächst den Eltern Recht gegeben und das Kontaktverbot war 2015 sogar rechtsgültig. 2016 wurde das Kontaktverbot aber dann wieder aufgehoben, weil die Eltern wiederrechtens den Teenager in die Psychiatrie einwiesen. Daraufhin haben die Eltern das Sorgerecht verloren.

Also bleibe bitte bei der Wahrheit.

https://www.stern.de/familie/beziehung/fall-josephine--wie-ihre-eltern-sie-in-die-psychiatrie-steckten--um-sie-von-ihrem-onkel-fernzuhalten-7828746.html

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Flophitomato  12.09.2019, 00:12
@Libertinaerer

Wenn es deine persönliche Meinung ist, dass verbales verbieten schon übergriffig ist, dann ist das deine persönliche Meinung die du haben kannst. Sie als Recht und Gesetz zu verkaufen, ist allerding nicht Recht.

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Goofiee  12.09.2019, 01:53
@Libertinaerer
Oh, in meiner Jugend bedeutete "Ich steh auf dich!" noch so viel wie "Ich bin in dich verknallt!". :-o
Ansonsten: Als Libertinärer hatte ich mit so einigen Menschen Sex, bei denen ich nicht gesagt hätte, dass ich auf sie "stehen" würde. "Sexy" finden? Klar. Aber, s.o., auf jemanden zu "stehen", bedeutet für mich noch einiges mehr ...

Wenn Menschen mit: Zu meiner Zeit anfangen, gibt es ja nichts mehr zu bereden was heutige 14 Jährige angeht.

Was das hier betrifft.

mit dem sie im Wohnmobil vor den "Regeln" der übergriffigen Eltern durch Europa geflüchtet sind ...

Wenn das so glasklar ist, warum gab es dann ein Ermittlungsverfahren der Polizei? Wenn alles ohne Prüfung von Fällen, warum dann Steuergelder ausgeben für ein Ermittlungsverfahren? Nein, wie Flophitomato erklärt hat, gab es während der "Flucht im Wohnmobil durch Europa" ein rechtsgültigen Beschluss. Das verstehe sogar ich als Kind der 90er.

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Libertinaerer  12.09.2019, 10:49
@Flophitomato
Weil du das mit dem Beschluss von dem Mädchen und dem Onkel getan hast? Oh nein, halt, warte, das war ja ein journalistisches Werk. Wie war das nochmal?

? -> Artikel -> Aktenzeichen -> Suchmaschine -> Gerichtsbeschluss. Da muss man eigentlich nicht Einstein sein, um das zu verstehen. ^^

Dass der Spiegel ein wissenschaftliches Werk oder ein medizinisches Werk ist wäre mir neu. Denn es sind Journalisten die da schreiben. Keine Ärzte und keine Wissenschaftler und keine Juristen.

? Und bei deiner Aussage liegt der Unterschied zu meiner Aussage:

Weil sie keine medizinischen bzw. wissenschaftlichen Artikel lesen, sondern das hören und lesen, was irgendwelche Laien (inkl. "Journalisten") sagen bzw. schreiben.

... jetzt wo?

Ich sehe da den gleichen Inhalt, verpackt in andere Worte.

"Verständnisebene".

Nein, ein "du darfst nicht", steht in absolut keinem Verhältnis zu: Wir lassen dich für Schizophren erklären und stecken dich in die Psychiatrie.

Und, wie gesagt, nicht nur das.

Aber eben: Ein "Du darfst nicht!" interessiert auch niemanden. Schädlich ist, seine rechtswidrigen Wünsche tatsächlich durchzusetzen - wie auch immer. Das kann drastischer sein, oder weniger drastisch. Alles ist problematisch, weil die Unterdrückung der gewollten Eigenverantwortlichkeit das ist, was der Gesetzgeber in diesem Bereich genau nicht will. Denn: "Natur und Recht fordern die Ablösung von den Eltern", so das OLG.

Das ist der Unterschied zwischen etwas verbal Verbieten und etwas aktiv tun.

Genau wie bei eine "dumme Meinung äußern" und "eine dumme Meinung in die Tat umsetzen".

Hatten wir bereits.

"Verständnisebene".

Fortsetzung folgt ...

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Libertinaerer  12.09.2019, 10:50
@Libertinaerer

... Fortsetzung:

In dem Fall wurde sogar zunächst den Eltern Recht gegeben und das Kontaktverbot war 2015 sogar rechtsgültig.

Und?

Lies noch mal nach, was ich bereits schrieb: Oberste Priorität hat IMMER das Kindeswohl. Und WENN es TATSÄCHLICHE Gründe gibt, DANN dürfen/sollen/müssen die Eltern auch einschreiten. Beispiele dafür sind in der Begründung des Gerichts genannt ("Verführung zu Alkohol/Drogen oder [religiösem] Sektierertum").

Ich wiederhole mich.

Allgemein gesehen, müssen aber solche Gründe eben auch wirklich vorliegen (und nicht einfach nur unterstellt/vermutet werden). Tun sie das nicht, ist der Wille der Jugendlichen entscheidend. Und das ist auch der Normalfall (während der Fall Maria - aus MEHREREN Gründen, inkl. des strafbaren "sexuellen Missbrauchs von Kindern", aber eben nicht nur das - bei weitem nicht mehr in die Kategorie des Zulässigen fällt).

Im konkreten Fall Josephine hingegen, ist die Diskrepanz zw. Persönlichkeit der Jugendlichen und der getroffenen Maßnahmen SO extrem, dass es nun wirklich JEDER hätte umgehend erkennen MÜSSEN. Ohne Wenn und Aber.

Dass die Vorinstanz die Kontaktsperre dann dennoch veranlasst hat (und das Jugendamt erst gar nicht, später halbherzig die Jugendliche unterstützt hat), das hat dann zu der in Justizkreisen sehr ungewöhnlich harschen Kritik durch die Berufungsinstanz geführt.

Aber auch hier wiederhole ich mich.

"Verständnisprobleme".

2016 wurde das Kontaktverbot aber dann wieder aufgehoben, weil die Eltern wiederrechtens den Teenager in die Psychiatrie einwiesen. Daraufhin haben die Eltern das Sorgerecht verloren.
Also bleibe bitte bei der Wahrheit.

Nein, das ist schlicht falsch.

Das Kontaktverbot wurde nicht wg. der Einweisung aufgehoben. Es wurde aufgehoben, weil die Jugendliche es so wollte, und es - anders als von den Eltern behauptet - keine Kindeswohlgefährdung gab, die gegen den Kontakt sprach.

Im Gegenteil: Durch ihr Verbot habe die Eltern das Kindeswohl gefährdet. Und durch ihr fortgesetztes Verhalten nicht nur einmalig, sondern auch die weitere Entwicklung des Kindes gefährdet. Und das dann auch noch in besonders drastischer Weise.

Deswegen konnte Josephine dann später auch in "betreutes Wohnen" ausziehen (was 2015 auch noch abgelehnt wurde), und ihr Betreuer hatte dann später auch keine Probleme damit, dass sie mit 17 mit ihrem nunmehr geschiedenen Ex-Onkel zusammenzog ...

Wenn Eltern einmalig das Kindeswohl gefährden - egal ob mit Psychiatrie, körperliche Züchtigung, etc. - dann redet man mit ihnen, stellt die Missstände ab, und gut ist. Da wird das Sorgerecht dann teilweise entzogen (indem das Familiengericht bestimmt, was zu im konkreten Streitpunkt zu tun und zu lassen ist - das hat dann das OLG gemacht), aber das Kind verbleibt ansonsten in der Obhut der (ggf. vom Jugendamt betreuten) Familie.

Ist die alltägliche Arbeit eines Jugendamtes.

Hier war das familiäre Verhältnis durch die Maßnahmen der Eltern (inkl. "Psychiatrie", aber eben durchaus noch mehr) derart zerrüttet, dass grundsätzlich die Entwicklung von Josephine bereits durch das Zusammenleben mit den Eltern gefährdet war.

"Verständnis- und Wissensebene".

Fazit:

Grundsätzlich ist es das Recht von Jugendlichen, eigenverantwortlich über ihr Intimleben zu entscheiden: "Erziehung zur Mündigkeit erfordert in diesem Bereich einen Rückzug elterlichen Bestimmungsrechts zugunsten bloßer elterlicher Kontrolle kindlicher Selbstbestimmung", so das OLG.

Denn "im Bereich des persönlichen Umgangs ist für den Heranwachsenden nicht nur der soziale Kontakt zu anderen im Allgemeinen und das Bedürfnis nach Kontakt mit Personen des anderen Geschlechts im Besonderen, sondern auch die Auswahl der Kontakte nach subjektiven Präferenzen unabdingbare Voraussetzung des Reifeprozesses. So wenig von einem Erwachsenen die Begründung erwartet wird, weshalb er jemanden mag oder liebt, so wenig kann der Heranwachsende zur positiven Rechtfertigung seines Umgangs verpflichtet sein."

Die Eltern MÜSSEN, so der § 1626, Abs. 2 BGB bei ihrer Erziehung "die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln" berücksichtigen und "Einvernehmen an[streben]".

Je älter, umso mehr. Und im Bereich der Sexualität/Beziehung eben auch mehr als in anderen Bereichen (wie z.B. dem lächerlichen Beispiel "Müll raustragen"). Da ist es dann ab 14 grundsätzlich vorbei mit "Eltern stellen die Regeln auf".

Vielmehr ist bereits die "Missachtung [der Eltern] unter Ausnutzung formal bestehender Sorgemacht im Außenverhältnis (...) geeignet, das psychosoziale Kindeswohl zu gefährden; elterliche – und nicht weniger gerichtliche – Beschränkungen bedürfen daher besonderer Rechtfertigung".

DAS ist der rechtliche Grundsatz, um den es hier im Thread geht. NICHT, dass sich Eltern mal danebenbenommen habe, weil sie ihre nicht gehorchende Tochter zeitweilig in die Psychiatrie einwiesen ließen ...

"Verständnis- und Wissensebene".

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Libertinaerer  12.09.2019, 11:30
@Goofiee
Wenn das so glasklar ist, warum gab es dann ein Ermittlungsverfahren der Polizei?

Weil die Staatsanwaltschaft, und in Folge die Polizei als deren ausführendes Organ, dazu verpflichtet ist, zu ermitteln, ob etwas rechtswidriges vorgefallen ist, wie behauptet (inkl. des Umstands, dass die Beziehung zu ihrem Onkel bereits mit 13 sexueller Natur gewesen wäre, was ein Offizialdelikt darstellen würde - die Nichtverfolgung eines Offizialdelikts ist wiederum selbst eine Straftat).

Also ermittelt die Staatsanwaltschaft, stellt in so einem Fall fest, dass an den Vorwürfen nichts dran war, und stellt das Verfahren entsprechend ein.

Einige Unterschiede zum Fall Maria hatte ich bereits thematisiert. Nicht gelesen, nicht verstanden, oder was?

Und es ist zwar traurig, dass Du das wohl wirklich nicht verstanden hast, aber das war noch sehr einfach formuliert.

Recht(sprechung) IST kompliziert. Und ich habe keine Probleme damit, eine Situation wie bei Maria noch weitaus komplizierter darzustellen (z.B. dass der Beklagte das Mädchen zwar manipuliert hat - was an sich eine Gefährdung des Kindeswohls darstellt -, aber das auch das Verbot einer durch Manipulation zustande gekommenen Beziehung wiederum durchaus ggf. das Kindeswohl gefährden kann).

Egal: Der Fall Maria ist letztlich aus Sicht eines Rechtskundigen genauso eindeutig, wie der Fall Josephine. Warum, wurde eigentlich hinreichend erläutert

Können wir uns dann darauf einigen, dass es bei Beziehungen von Jugendlichen mit Erwachsenen üblicherweise NICHT zu Absetzbewegungen quer durch Europa kommt?

Die fachlichen Schätzungen besagen halt, dass die weit überwiegende Zahl solcher Beziehungen auch von den Eltern toleriert und nicht hintertrieben wird (zumindest nicht juristisch). Und wenn ausnahmsweise doch, dann hat das nur in einem verschwindend geringen Anteil tatsächlich juristischen Folgen.

Und DANN ja wohl auch zurecht, was niemand bestreitet.

Aber ich wiederhole mich auch hier: Nicht die Ausnahme zur Regel erklären. Und die Regel ist eben die Eigenverantwortlichkeit der Jugendlichen in diesem Bereich.

Leb damit, erziehe deine Kinder gut, rede mit ihnen über menschliches Verhalten im Allgemeinen, und bei Sexualität im Besonderen. Aber lass, um ihrer Wohl willen, ihnen ihr Recht auf eigenverantwortliches Handeln, wie es ihnen der Gesetzgeber aus guten Gründen fordert.

Ein "waches Auge" zu haben, DAGEGEN hat ja niemand etwas. Aber weder ist ein Erwachsener, der auf eine Jugendliche steht, per se "hebephil" - und ganz bestimmt ist er nicht "pädophil" -, noch ist es per se strafbar, sondern eben auch mit 14/15 grundsätzlich legal.

Und um die jugendliche Selbstbestimmung zu beschränken, dafür bedarf es eben "besonderer Rechtfertigung".

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Goofiee  12.09.2019, 12:12
@Libertinaerer
Genau wie bei eine "dumme Meinung äußern" und "eine dumme Meinung in die Tat umsetzen".

Genau wie du es tust. Wenn dies hier der Kommentarbereich zu deiner Antwort wäre, hättest du recht. Doch du spielst dich hier auf als wäre dies hier der Kommentarbereich deiner Antwort.

Du laberst immer von "nicht nur deine Ansicht". Man sieht ein Like. Ein Daumen nach oben und behauptest, dass ein Like von irgendjemanden/ irgendeinem GFUser dass das deine Garantie für dein Recht und mein Unrecht wäre.

Du mist nur ein Mitleser der mitmischen möchte. Dieser Threat wäre schon vor ner Woche beendet gewesen. So gut wie keinen hätte es interessiert. Ganz allein du hältst dieses tagelange geplenkel aufrecht. Willst auf biegen und Brechen das letzte Wort haben.

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Flophitomato  12.09.2019, 12:58
@Libertinaerer

Pappalapap.

Du redest hier ständig rechtlich gäbe es kein Recht einem 14 Jährigen eine Beziehung zu verbieten. Der Fall Josephine zeigt, dass es möglich ist. Es gab sogar ein gerichtlich anerkannte Verfügung die rechtens war.

Fertig. Würdest du wissen wenn du den Bericht gelesen hättest und gerechnet hättest, wie alt Josephine 2015 war wenn sie 2017 17 Jahre alt war. Denn von 2017 ist der Artikel.

Da du offensichtlich nicht rechnen kannst, als sie 15 war, hat das Gericht die Beziehung untersagt. Erst 2016, als sie 16 war, wurde es erlaubt.

Ich habe für dich gerechnet, weil du es ja offensichtlich nicht gut kannst...

*boing*

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Libertinaerer  12.09.2019, 13:12
@Goofiee
Du laberst immer von "nicht nur deine Ansicht".

(seufz)

Immer noch intellektuell unfähig, korrekt zu zitieren ...

Ein Daumen nach oben und behauptest, dass ein Like von irgendjemanden/ irgendeinem GFUser dass das deine Garantie für dein Recht und mein Unrecht wäre.

Ähm, nein.

Ich schrieb: "Das sehe (nicht nur) ich anders."

Nämlich, dass hier kritikwürdiges propagiert wird. Und das sehe ich nicht nur an einem Like, sondern daran, dass ich nicht der einzige war, der das kritisiert hat. Nur hat sich RFahren (klugerweise) vor geraumer Zeit ausgeklinkt, weil er eine weitere Unterhaltung also sinnlos erachtete ...

Ich bin einfach zu gutmütig ...

... aber eben rechtlich versiert. 8-)

Und meine "Garantie", was Recht und was Unrecht ist, sind die ja nun mehr als deutlichen Gerichtszitate.

Und was immer Du nicht auf die Reihe bekommst (und das ist nachlesbar eine Menge) oder falsch zitierst oder sonstwie an den Haaren herbeiziehst: Es ändert immer noch nichts an der Rechtslage. :)

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Goofiee  12.09.2019, 13:16
@Libertinaerer

Dann verklag mich und lüg mich nicht voll, dass ich dich nicht interessieren würde. Wenn ich dich nicht interessieren würde, wäre es dir egal was ich mit anderen Leuten schreibe.

Ich schrieb: "Das sehe (nicht nur) ich anders.

Richtig, dass kein Argument dafür ist, dass du recht hast.

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Libertinaerer  12.09.2019, 13:45
@Flophitomato
Du redest hier ständig rechtlich gäbe es kein Recht einem 14 Jährigen eine Beziehung zu verbieten.

Nein, ich rede ständig, dass es "grundsätzlich" nicht möglich sei, und das "Ausnahmen" diese "Regel" bestätigen würden, man aber eben nicht "Ausnahmen" zur "Regel" erklären darf.

Der Fall Josephine zeigt, dass es möglich ist.

Ja, und das war eben ein derart drastisches Fehlurteil (sprich: Die Annahme einer Ausnahme wo - trotz der extremen Umstände - gar keine Ausnahme vorlag), dass die Berufungsinstanz die vorherige Entscheidung mit einer in Justizkreisen selten vorkommenden Deutlichkeit verrissen hat (und das Verhalten der Eltern, Mediziner und Jugendamtsmitarbeitern gleich mit).

Würdest du wissen wenn du den Bericht gelesen hättest

Ich habe noch viel mehr gelesen. 8-)

Mit 14 ging es los, Verbot inkl., mit 15 war dann erstinstanzliche und die Berufungsentscheidung, und mit 17 - also immer noch minderjährig - ist sie mit ihrem Freund zusammengezogen.

Was willst Du mir sagen? Dass sich das komplette Drama, von den "elterlichen Regeln" bis zum Zusammenleben mit dem Freund - inkl. des Mahlens der Gerichtsmühlen in 2 Instanzen - nicht innerhalb eines Jahres abgespielt hat? Ach. ^^

Erst 2016, als sie 16 war, wurde es erlaubt.

?

  1. Als der falsche Beschluss des amtsgerichtlichen Kontaktverbots vom OLG aufgehoben wurde, war sie 15. Kann man nachlesen. Wenn man sich mal die Mühe machen würde.
  2. Das OLG hat nicht beschlossen, dass nunmehr Josephine, immer noch 15, alt genug wäre, dass man das Kontaktverbot aufheben könne, sondern, dass der erstinstanzliche Beschluss als solches falsch war - und warum er falsch war.
  3. Zw. 14 und 15 gibt es keine rechtlichen Unterschiede. Aber das mag jemand anders sehen, der sich Paragraphen im Jugendschutzgesetz herbeiphantasiert. ^^
Ich habe für dich gerechnet, weil du es ja offensichtlich nicht gut kannst...

Nett von dir!

Da bin ich als jemand, der im Leistungskurs Mathematik die Klausuraufgaben nach der Hälfte der Zeit fertig hatte, aber wirklich dankbar! ^^

(nachrechne)

Oh, die Angabe von "15" stimmt ja tatsächlich und auf jeden Fall! :-o

In der ersten Instanz, August 2015, war sie gerade erst 15 geworden, und in der letzten Instanz, März 2016, war sie immer noch 15. Oh, wie kann das sein? Na, kommst Du von alleine drauf? ^^

Oh je ... %-)

*boing*, (plonk), was auch immer - alles sinnlos mit euch ...

PS: Wenn man schon derart hochmütig ist, dann sollte man sich schon wirklich, WIRKLICH sicher sein. ^^ Na ja, das warst Du dir ja wohl auch. Noch besser. ^^

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Goofiee  12.09.2019, 14:01
@Libertinaerer

(seufz)

Immer noch intellektuell unfähig, korrekt zu zitieren ...

Immer noch am lügen. Nirgends schrieb ich dass ich jemanden Zitieren möchte.

Und meine "Garantie", was Recht und was Unrecht ist, sind die ja nun mehr als deutlichen Gerichtszitate.

Du kannst von dir halten was immer du willst, rechtfertigt nicht dir das Recht herauszunehmen auf einer Plattform auf der alle denn selben Status haben, andere zu behandeln als wären sie unter deiner Würde.

Deine Garantie hat absolut keinen Nutzen, für nimanden hier.

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Libertinaerer  12.09.2019, 14:15
@Goofiee

Wer Probleme hat, Texte zu verstehen oder Rechnungen zu rechnen, der ist nicht unter meiner "Würde".

Aber wenn jemand in vollkommener Verkennung der eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse auf seinem hohen Ross sitzen bleibt, der offenbart dann doch öffentlich ein gewisses "Humorpotenzial" ... :)

... sprich: Für ggf. irgendwann dies Lesende hoffentlich lehrreich, vielleicht auch unterhaltsam. Letzteres war es definitiv für mich. :)

Aber ich lache allerdings auch gerne über mich selbst, bzw. forciere das bei Freunden ggf. sogar. 8-)

Merke: Humor ist, wenn man trotzdem lacht. ;)

Mögen wir uns aber dennoch hoffentlich nie wieder begegnen. Genug ist genug ... %-)

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Flophitomato  12.09.2019, 14:19
@Libertinaerer
In der ersten Instanz, August 2015, war sie gerade erst 15 geworden, und in der letzten Instanz, März 2016, war sie immer noch 15. Oh, wie kann das sein? Na, kommst Du von alleine drauf? ^^

Und wiedermal irrst du dich. Im Ersten Fall 2015 ging es um die Beziehung der 15 jährigen Josephine. Daraufhin das Paar ja abgehauen ist. Im 2. Fall ging es um die 16 jährige Josephine. Im 2. Urteil wurde nich der 15 jährigen Josephine im Nachhinein erlaubt. Sondern der 16 jährigen Josephine wurde es nun erlaubt. Trotzdem war es der 15 jährigen Josephine rechtlich untersagt.

Nirgendswo ist zu lesen, dass das Urteil für die 15 jährige Josephine ein Fehlurteil oder ein Revisionsurteil war. Man hat lediglich einmal für die 15 Jährige entschieden und ein anderes mal für die 16 Jährige Jugendliche.

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Libertinaerer  12.09.2019, 14:26
@Flophitomato
Und wiedermal irrst du dich.

Nö, die Daten sind vom Gericht. 8-)

Man hat lediglich einmal für die 15 Jährige entschieden und ein anderes mal für die 16 Jährige Jugendliche.

Und das ist, wie beschrieben, falsch - wie JEDER im (öffentlichen) Gerichtsbeschluss nachlesen kann.

Dein Beharren macht es nicht richtiger. :)) Vielleicht ist da eine Verschwörung aufzudecken? ^^

Ach, Mist. Verstoß gegen die Plonk-Regel. Ich Schlimmer ... ;)

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Flophitomato  12.09.2019, 14:56
@Libertinaerer
Und das ist, wie beschrieben, falsch - wie JEDER im (öffentlichen) Gerichtsbeschluss nachlesen kann.

Den du bis jetzt immer noch nicht geliefert hast.

Reinste Fantasie deinerseits, wenn du von Inhalten von Beschlüssen sprichst, die du nicht zeigen möchtest. Deshalb misch dich weiterhin nicht in das Gespräch von mir und RFahren ein. Deine Argumente sind Zitate die du nicht belegst. Nirgends in diesem Threat hast du ein Gerichtsbeschluss geliefert. Nur ein Spiegelbericht in dem das Geschehene mit den Worten des Journalisten berichtet wird und 2-3 Sätze vom Gericht zitiert wurden.

Nirgends steht dass das die Gerichtsfälle in irgendeinem Zusammenhang zueinander stehen. Nirgends steht es. Belege deine wie du sagst:

Und das ist, wie beschrieben, falsch - wie JEDER im (öffentlichen) Gerichtsbeschluss nachlesen kann.

Falsch du hast keinen Gerichtsbeschluss dargelegt. Kein Gerichtsbeschluss und keine Urteile. Wer ein Urteil lesen möchte kann diese bei Gericht einsehen, aber im Internet gibt es keine Urteile.

Das wäre nicht rechtens.

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Goofiee  12.09.2019, 15:28
@Libertinaerer

Du meinst ich habe Textverständnisse? Moment, du schriebst am 11.9. um 17:49 das:

Ich habe auf jeden Fall nichts für Leute wie DICH übrig! 8-)

Du hast sehr viel für mich übrig, deshalb schreibst du persönlich ja mir persönlich. Jemand der nichts für mich übrig hat, hat auch keine Beachtung für mich. Wie zb RFahren. RFahren hat nichts für mich übrig und das ist auch sein Recht. Warum sollte mich das bekümmern? Er spielt in meinem Leben keine Rolle.

Wer Probleme hat, Texte zu verstehen oder Rechnungen zu rechnen, der ist nicht unter meiner "Würde".

Es ist überhaupt nimand "unter deiner Würde" das würde ja bedeuten dass jeder andere unter dir steht. Jeder Mensch hat die selbe Würde.

Aber ich lache allerdings auch gerne über mich selbst, bzw. forciere das bei Freunden ggf. sogar. 8-)

Was interessiert miich dein Privatleben? Wie kann ich mir das vorstellen? "Oh du alter Saufkumpan, da ist jemand im Internet, eine Jugendliche, der hab ichs aber gezeigt. Weil die erkennt das Gesetz nicht an, das ich, der große Jurist, der seine Kenntnisse aus der Zeitung hat nicht an.

Falsch lieber Liberterinaerer, ich erkenne das Gesetz an und ein Jurist oder Polizist, von dem ich belehrt werde ist das etwas vollkommen anderes.

Du spielst hier Sittenpolizei, nichts anderes tust du.

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Flophitomato  12.09.2019, 16:44
@Flophitomato

Goofiee Keine Sorge, wenn du erstmal 35 Jahre im Internet rumgegeister bist, passieren dir diese Flüchtikeitsfehler nich mehr ;)

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MeisterClever  25.08.2019, 09:00

@Goofiee

An deinen Antworten kann man ablesen, dass du ein ziemlich beschränkte Weltbild hast.

Strafrechtlich gesehen, ist es erlaubt ab 14 Jahren Sex zu haben.

Zu dem macht es für mich keinen Unterschied, ob mein Opa (80 Jahre) mit einer Frau (55 Jahre) zusammen ist, die einen Altersunterschied von 25! Jahren haben, oder ein 25 Jähriger mit einer 15 Jährigen.

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TJDettweiler  25.08.2019, 16:10
@MeisterClever

An deinen beschränkten Kenntnissen von Multimedia erkennt man dass du nicht in der Lage bist jemanden so anzuschreiben, dass du ihm angezeigt wirst.

Haha dieser Thread ist so unterhaltsam. Made my day

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Goofiee  25.08.2019, 17:02
@MeisterClever

Ach vor Gericht kann kan dann seine Aufrichtigkeit und seine Gefühle und Absichten der Minderjährigen offen darlegen?Aber bei den Eltern ist diese Aufrichtigkeit von der ich die ganze Zeit spreche angeblich nicht von Nöten. Wenn das deine Art von Zwischenmenschlichem Umgang und Umgang mit Familienmitgliedern ist. Dann viel Spaß.

Natürlich geht ein Freund der Tochter in den intimen Bereich der Eltern. Das Zuhause der Eltern. Sitzt mit ihnen am Tisch. Da ist es das Mindeste ein gutes Verhältnis zu den Eltern aufzubauen und sich nicht in den Privaträumen von anderen zu benehmen, als wäre es ihr Recht sich dort aufzuhalten.

Kein Mensch auch du nicht, lässt irgendjemanden in seinen Wohnraum, der einen nicht respektiert. Auch du würdest das nicht tun. Das kannst du mir nicht erzählen.

Wenn mein Opa mit 80 Jahren eine Frau mit 55 Jahren hat und ich die nicht mag. Muss ich die nicht in meiner intimen Privatsphäre dulden.

Kein Mensch hat hier von irgendwelchen unverhältnismäßigen Aktionen gesprochen die er anwendet. Selbst ich bin schon länger volljährig und muss mir anhören wenn irgendjemand in meinem Familien oder Bekanntenkreis meine Liebstenwahl nicht gefällt. Auch die Absichten von Partnern von Erwachsenen werden vom Umfeld immer wieder in Frage gestellt.

Na und? Das ist doch ganz normal.

Nur weil jemand seine Äusserung über Konstellationen äußert, hat das nichts mit Übergriffigkeit zutun.

Hat hier irgendjemand geschrieben dass er irgendjemanden irgendwo einsperren würde oder aktiv jemanden an irgendjemanden hindern würde? Nein,

Das einzige was ich gesagt habe war, dass Eltern verständlicherweise die Absichten eines Erwachsenen in Bezug ihres Jugendlichen anzweifle.

Jeder Mensch der aufrichtige Gefühle hat, sollte in der Lage sein, seine aufrichtigen und guten Absichten den Eltern darzulegen.

Nichts anderes macht man vor Gericht. Wenn man es vor Gericht kann, kann man es auch bei den Eltern tun.

Von nichts anderem spreche ich.

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TJDettweiler  25.08.2019, 23:40
@Goofiee

HAHA ja Goofiee, aber ich weiss was du meinst. Bei uns in der Stadt gab es einen. Der war mitte 20 oder so. Ich kannte den vom Sehen in der Schule noch. Der hatte immer Freundinnen die viel jünger waren als er. Immer neue die im selben Alter waren.

Die Leute haben darüber Gescherzt und so. Was die Eltern von den Mädels davon hielten, keine Ahnung. Aber irgendwann hatte irgendeine Ex von dem ausgepackt und erzählt dass er sie nach einer Zeit überredet hat, mit anderen rumzumachen und auch mit denen zu pennen. Er sagte; wenn die den lieben dann machen die das für ihn. Keine Ahnung.

Jedenfalls kam der dann ins Gefängnis. Stand groß in der Zeitung damals. Seit dem das damals war, finde ich auch dass Angst von Eltern berechtigt ist, wenn ein noch minderjähriger ein Freund oder Freundin hat, der schon über 18 ist. Nicht weil ich denke, dass jeder etwas falsches im Sinn hat. Aber weil es solche Leute gibt und es keinem im Gesicht steht, welche Absichten er hat.

Ich kann mir nicht vorstellen, wie sich Eltern fühlen, dessen 14 jährige Tochter von dem Jungen, den sie sich geliebt fühlen auf den Strich geschicht werden. Solche Geschichten hört man immer wieder und dann kommt jemand wie Libertinaerer um die Ecke und sagt pauchal: Eltern haben in Sexangelegenheiten der eigenen Kinder nicht einzumischen.

Ja, Libertinaerer

du hast Recht, ein Jugendlicher ab 14 hat das Recht sich sexuell frei zu entfalten, dagegen steht allerdings die rechtliche Pflicht von Eltern den Minderjährigen vor körperlichen und seelischen Schaden zu bewahren.

Du stellst Eltern die ihre Kinder einen Freund verbieten als Schwerverbrecher hin. In den Familienurteilen in denen Jugendlichen das Recht zugesprochen bekommen, mit dem Freund eine Beziehung zu führen, geht es nur darum dass von einem Gericht entschieden wird worüber sich Eltern und Kind uneinig sind. Es gibt sicherlich auch Urteile in denen die zur Diskussion stehende Beziehung vom Gericht nicht erlaubt wurden und den Eltern Recht gegeben wird.

Aber es wurde noch nie Eltern "Verurteilt" weil sie ihrem minderjährigen Kind irgendeine Beziehung verboten haben.

Wenn niemand Verurteilt wird, dann ist es auch kein rechtliches Verbot. Auch wenn man es als "nicht Erlaubt" verkauft.

Das was du machst, ist falsche Dummschwätzerei. Wenn jemandem in einem Rechtsstaat verboten oder nicht erlaubt ist etwas zu tun, dann gibt es eine Strafe.

Zeig uns doch bitte allen hier den Beweis deiner Propaganda. Wenn es Eltern vom Gesetz her perse Verboten ist, einen Freund zu verbieten. Dann müsste es Urteile vom Strafgericht geben, wenn sie es doch tun.

Es ist Verboten seinem Kind Gewalt anzutun. Tut man es doch, stellt man ihn vor ein Strafgericht. Daran erkennt man was Verboten ist und was nicht.

Die Wahrheit ist, du trollst nur rum.

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Goofiee  26.08.2019, 00:39
@TJDettweiler

Richtig, Es werden keine Straftaten keim Familiengericht verhandelt. Es wird auch niemand dort Verurteilt.

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Libertinaerer  07.09.2019, 23:03
@TJDettweiler
Wenn jemandem in einem Rechtsstaat verboten oder nicht erlaubt ist etwas zu tun, dann gibt es eine Strafe.

Das ist natürlich Unsinn. Wenn Du von Recht bzw. unserem Rechtssystem keine Ahnung hast: Einfach mal die Klappe halten.

Aber es wurde noch nie Eltern "Verurteilt" weil sie ihrem minderjährigen Kind irgendeine Beziehung verboten haben.

Nein. Das Gericht hat ihnen in dem 46/14-Fall dann einfach das Sorgerecht entzogen. Komplett.

Tochter zog also aus, und was die Eltern wollten, hat dann niemanden mehr interessiert. Problem gelöst.

Unser Recht schützt eben auch Kinder vor übergriffigen Eltern ...

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TJDettweiler  08.09.2019, 11:43
@Libertinaerer

Wiedermal etwas gesagt, aber doch nichts ausgesagt. Ein ganzer Kommentar ohne Inhalt. Als ob fremde Menschen für dein Seelenheil verantwortlich sind.

Nein. Das Gericht hat ihnen in dem 46/14-Fall dann einfach das Sorgerecht entzogen. Komplett.

Kein Wort steht davon in dem Bericht den du verlinkt hast. Was du erzählst ist reinste Fantasie.

Tochter zog also aus, und was die Eltern wollten, hat dann niemanden mehr interessiert. Problem gelöst.

Auch davon steht nichts in dem Bericht den du verlinkt hast.

Kann natürlich sein was du erzählst. Aber Belege dafür hast du nicht geliefert. Dein Wort ist nicht mehr Wert, nur weil du es sagst. Wenn du etwas als Beleg anfühst, dann belege auch bitte alles was du sagst.

Sonst musst du dich nicht wundern, dass dich Flophitomato als Troll ansieht.

Ich kann verstehen, dass es hier und da für dich frustriend ist, aber deine Art von Kommunikation ist genauso verwirrend wie Goofiees. Goofiee hat Elemente dem man zustimmen kann und dem man nicht zustimmen kann. Genauso wie du Argumente hiier geliefert hast, denen man zustimmen und dem man nicht glauben kann.

Wie der Fall mit dem Entzogenen Sorgerecht. Das steht nämlich nirgends. Ausser in deinem Kommentar.

In der Verlikung steht nichts davon.

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Libertinaerer  08.09.2019, 13:09
@TJDettweiler
Kein Wort steht davon in dem Bericht den du verlinkt hast. Was du erzählst ist reinste Fantasie.

Nein, ich kenne den Fall halt nur "etwas" genauer. Schrieb ich auch bereits. %-)

Wenn hingegen dein/euer Internet gerade kaputt ist, und/oder Du/ihr mit Suchmaschinen nichts anzufangen weißt/wisst, ist es nicht mein Problem, aber sehr vielsagend ... %-)

... passt perfekt ins Bild. ^^

Und tschüss ...

... in der Hoffnung, dass die Frage nicht nochmal erneut gestellt wird. ^^

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TJDettweiler  08.09.2019, 14:46
@Libertinaerer
Nein, ich kenne den Fall halt nur "etwas" genauer. Schrieb ich auch bereits. %-)

Genau und nur weil die Eltern eine Meinung haben wurden ihnen das Sorgerecht entzogen.

Das glaubst du wohl selbst nicht. Eltern müssen weitaus mehr getan haben, als ihre Meinung gesagt haben.

Wie oft habe ich in meinem Leben schon gesagt, ich bringe den und den um. Oder wen der und der das tu, bringe ich ihn um.

Kein einziges mal, habe ich durch diese Aussagen, gesetzeswiedrig gehandelt.

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Libertinaerer  08.09.2019, 15:16
@TJDettweiler
Genau und nur weil die Eltern eine Meinung haben wurden ihnen das Sorgerecht entzogen.

Hat immer noch niemand behauptet. Und Du hast dich offensichtlich immer noch nicht schlauer gemacht. Dein Google muss wohl doch kaputt sein ... ^^

Die Meinung der Eltern interessiert eben grundsätzlich einen Dreck.

Egal ob sie glauben, sie hätten etwas zu bestimmen, weil sie ja irgendwie gefühlt doch die "Verantwortung" hätten.

Ich habe auch keine Verantwortung für deinesgleichen, weder gefühlt noch real, und ich sage dir ja auch meine Meinung. ^^

Aber ich versuche auch nicht, dir und deinesgleichen vorzuschreiben, was sie wo zu tun oder zu lassen haben. Ich sage höchstens, dass das dämlich sei. ^^

Die Eltern beließen es nicht bei Meinungsäußerungen, sie wollten die Beziehung nicht, und sie wollten das auch durchsetzen - da muss dann halt das Familiengericht ihnen sagen, wo ihre Grenzen sind.

Da ist dann ggf. die teilweise Entziehung des Sorgerechts üblich.

Soweit, so normal. Hier halt in extrem, weswegen es auch extrem endete (kompletter Sorgerechtsentzug kommt zwar auch öfters mal vor, aber aufgrund von Beziehungsfragen nun eigentlich eher weniger - weil eben normalerweise: Linkes Ohr rein, rechtes Ohr raus).

Jetzt kapiert? Ja? Gut.

Immer noch nicht? Auch "gut". ^^

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TJDettweiler  08.09.2019, 16:12
@Libertinaerer
Hat immer noch niemand behauptet. Und Du hast dich offensichtlich immer noch nicht schlauer gemacht. Dein Google muss wohl doch kaputt sein ... ^^

Doch du tust das. Du behauptest, dass keiner etwas verbieten darf. Kein Mensch hier verbietet irgendetwas. Das ist etwas was du nicht begreifen willst. Kein Mensch auf dieser Plattform tut das.

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Libertinaerer  08.09.2019, 17:19
@TJDettweiler Zusammenfassung & Fazit:
Doch du tust das.

Nope. Ich habe einfach falschen Behauptungen widersprochen, die hier aufgestellt wurden.

Zum einen (im Goofiee-Thread) bezügl. einer angeblichen "Verantwortung", die Eltern diesbezügl. hätten - und somit auch wahrnehmen müssten, weil das das Wesen von "Veramtwortung" ist). Goofiee: "In gewisser Weise ist das auch so" - nein, ist es eben nicht.

Der falschen Behauptung, dass, erneut Goofiee (in diesem Thread), "in Deutschland sexueller Verkehr mit 14 und 15 Jährigen mit einem Sexualpartner der höchstens 21 Jahre erlaubt" sei.

Nein, diese Beschränkung gibt es nicht.

Dem Verständnis, das Flophitomato diesbezügl. missmutigen Eltern entgegenbringt. Muss man nicht, kann man, und ich erwiderte einfach:

Das mag man so sehen. Ändern tut es allerdings nichts.

Und auch seine Feststellung, dass die Eltern "Regeln aufstellen", an die sich Jugendliche gefälligst zu halten haben, war hier zurecht mehr als kritikwürdig - denn seit knapp 20 Jahren rechtlich überholt (man möge bitte in den Grundsätzen elterlicher Erziehung im BGB nachschlagen).

Langer Thread, kurzer Sinn bezügl. Beziehungen von Jugendlichen (Ü14) mit Erwachsenen (Ü21):

  1. Solche Beziehungen sind gesetzlich grundsätzlich nicht verboten (wie behauptet).
  2. Auch Eltern können solche Beziehungen grundsätzlich nicht verbieten (wie nahegelegt wurde - schon weil angeblich "Straftaten").
  3. Es obliegt ab 14 grundsätzlich der Entscheidung der Jugendlichen (s. BGB sowie Gerichtsbeschluss, allgemeiner Teil der Begründung).
  4. Eltern dürfen gerne meckern. Es interessiert nur niemanden (s. Punkte 1 bis 3).
  5. Sollten es Eltern nicht nur beim Meckern belassen (weil ja angeblich "Straftat" und/oder sie es sind, die "bis 18" die "Regeln aufstellen"), wird ihnen ggf. ein Familiengericht die Punkte 1 bis 3 a) gerne genauer erläutern und b) diese Rechte, die ihnen das BGB zu ihrem Schutz zusichert, dann auch durchsetzen - ggf. mit kompletten Entzug des Sorgerechts und Auszug des Kindes, wenn dem/der Jugendlichen ein weiteres Zusammenleben mit den Eltern aufgrund deren Verhaltens nicht weiter zuzumuten ist (wie in dem 46/14-Beispiel).

Der Rest ergab sich dann aus dem Umstand, dass einige hier wohl fahrlässig oder absichtlich etwas in den falschen Hals bekommen haben/bekommen wollten.

Diese Punkte in der Liste sind hier die relevanten. Darauf sollte man sich einigen können.

Und sollte das jemand anders sehen, dann zitiere ich mich gerne nochmal selbst: "Das mag man so sehen. Ändern tut es allerdings nichts." :))

Entscheidend ist diesbezügl. grundsätzlich, was der/die Jugendliche möchte.

PS: Und "grundsätzlich" bedeutet nicht, dass es von dieser Regel keine Ausnahmen geben kann. Aber es sind dann eben genau das: Ausnahmen. Die Regel lautet anders. Und tschüss ...

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TJDettweiler  08.09.2019, 17:54
@Libertinaerer
Zum einen (im Goofiee-Thread) bezügl. einer angeblichen "Verantwortung", die Eltern diesbezügl. hätten - und somit auch wahrnehmen müssten, weil das das Wesen von "Veramtwortung" ist). Goofiee: "In gewisser Weise ist das auch so" - nein, ist es eben nicht.
Der falschen Behauptung, dass, erneut Goofiee (in diesem Thread), " in Deutschland sexueller Verkehr mit 14 und 15 Jährigen mit einem Sexualpartner der höchstens 21 Jahre erlaubt" sei.

Falsch du hast nicht erörtert oder erörtern lassen was diese "gewissen Umstände" sind.von denen gesprochen wird. Sondern gehst nur nach deiner Annahme was ein anderer Mensch, den du nicht kennst gemeint haben könnte.

Der falschen Behauptung, dass, erneut Goofiee (in diesem Thread), " in Deutschland sexueller Verkehr mit 14 und 15 Jährigen mit einem Sexualpartner der höchstens 21 Jahre erlaubt" sei.

Dieser Satz wurde in dieser Diskussion mit RFahren, mit dem ein Austausch stattfand, nicht angeführt. Hat deshalb in der Dikussion mit Erfahren keinerlei Bedeutung. Du hast in einem Threat vor ein paar Tagen auch die Behauptung aufgestellt, dass wenn ein Freund Kleidungsstücke nicht mag, er ein Egoproblem hat. Spielt auch nicht hier rein.

Das mag man so sehen. Ändern tut es allerdings nichts.

Das ist keine Feststellung und auch keine angemessene Art mit jemanden zu sprechen, der wie du das Gespräch mit Flophitomato gesucht hat. Nicht er mit dir. Du warst der jenige der sich in den Dialog zwischen Flophitomato und Erfahren einmischt und dann zickig wirst, weil du ihn nicht erreichst.

Dabei wollte er von Anfang an nichts von dir. Du kommst mit Flophitomatos Meinung nicht klar, deshalb hast du dich in den Dialog eingebracht.

Dann rede doch mit den Menschen so dass man dich versteht. Manche Menschen können das und andere können sich nicht mitteilen.

Es ist nicht so, dass die es nicht verstehen. Sie verstehen dich nicht.

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Libertinaerer  08.09.2019, 18:02
@TJDettweiler
Du hast in einem Threat vor ein paar Tagen auch die Behauptung aufgestellt, dass wenn ein Freund Kleidungsstücke nicht mag, er ein Egoproblem hat.

Das ist gelogen.

Ansonsten: Das mag man so sehen. Ändern tut es allerdings nichts. 8-)

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TJDettweiler  08.09.2019, 18:17
@Libertinaerer

Da steht dass Minderjährige unter §182 Strafgesetzbuch fallen. Das ist grundsätzlich nicht falsch. Die Frage ist nur, ist jede Beziehung von einem Erwachsenen zu einem Minderjährigen nach diesem Gesetz gesetzeskonform.

Da muss man sagen, ganz klar nein. Nur wenn nachgewiesen wird dass eine Beziehung dem Wohl eines Teenagers schadet.

Deshalb hat Goofiee nicht wirklich unrecht.

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Libertinaerer  08.09.2019, 18:38
@TJDettweiler

Lassen wir's gut sein. Ist absolut sinnlos, sich mit dir und anderen zu unterhalten, die so wenig Rechtskenntnisse haben (wollen). Sowie Kenntnisse in deutscher Sprache. Und wie man zitiert. Und wer überhaupt angeblich etwas gesagt haben soll. Etc. ... ^^

... ändern tut es allerdings nichts. 8-))

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TJDettweiler  08.09.2019, 18:53
@Libertinaerer

Ja, da sind wir wieder bei dem Punkt. Dass das Thema von Anfang an, den Flophitomato begann war Pauschalität. Pauschalitätsvermeidung bei Flophitomato und bei Goofiee. Was du nicht akzeptieren möchtest.

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Flophitomato  08.09.2019, 19:04
@TJDettweiler

Danke, dass es einer neben dieser hochgebildeten Koryphäe verstanden hat, von was andere Menschen sprechen. Weshalb sich Menschen aufraffen mit anderen in Kontakt zu treten, obwohl sie keine Lust darauf haben sich mit anderen auseinanderzusetzen, verstehe ich auch nicht.

Es erinnert an einen Familienoberhaupt den man nicht wiedersprechen darf. Schönen Sonntag noch und Danke dir für deine Mühe.

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Libertinaerer  10.09.2019, 11:45
@Flophitomato
Es erinnert an einen Familienoberhaupt den man nicht wiedersprechen darf.

Es sollte an die Rechtslage erinnern, der man nicht widersprechen kann. 8-)

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Libertinaerer  12.09.2019, 15:59

@Flophitomato (aus technischen Gründen leider an dieser Stelle)

Falsch du hast keinen Gerichtsbeschluss dargelegt.

"Dargelegt" habe ich reichlich. U.a. wie man ihn im Internet findet.

Wer ein Urteil lesen möchte kann diese bei Gericht einsehen, aber im Internet gibt es keine Urteile.
Das wäre nicht rechtens.

Sagt der JuSchG-Experte. :)

Okay, Du hast gewonnen! (seufz)

Ich möchte ja auch die erreichen, die Suchmaschinen nicht bedienen können. :)

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE160005552&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10

Auszug (falls jemand auch nicht auf Links klicken kann :)) - Hervorhebungen von mir (falls jemand Schwierigkeiten mit längeren Texten haben sollte :)):

Entscheidungsdatum: 24.03.2016 Aktenzeichen: 9 UF 132/15

(...)

Tenor

I.

1 Auf die Beschwerden der betroffenen Jugendlichen und des Beteiligten zu 3. wird der am 21. August 2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 20. August 2015 – Az. 39 F 136/15 – aufgehoben.

(...)

Gründe

I. Die Beteiligten zu 1. und 2. sind die sorgeberechtigten Eltern der am ... Juni 2000 geborenen J… P…. Diese unterhält – eigenen Angaben zufolge seit Juli 2014 - eine (intime) Liebesbeziehung zu dem am 28. Februar 1968 geborenen Beteiligten zu 2., der (noch) der Ehemann der (Halb-)Schwester des Vaters, also ein „angeheirateter Onkel“ der Jugendlichen ist. Die Eltern suchen diese Beziehung seit geraumer Zeit ebenso nachdrücklich wie umfassend zu unterbinden; die Jugendliche hält gegen alle Widerstände an ihr fest. Das Verhältnis zwischen Eltern und Tochter ist im Zuge der Auseinandersetzungen darüber zwischenzeitlich weitestgehend zerrüttet.

(...)

14 Der Senat hat die Beteiligten im Termin am 25. Februar 2015 umfassend angehört und am Schluss der Sitzung in Anwesenheit aller Beteiligten die Vollziehung des amtsgerichtlichen Beschlusses einstweilen ausgesetzt.

II.

(...)

16 Die Rechtsmittel haben auch in der Sache Erfolg. Die gesetzlichen Eingriffsvoraussetzungen für Maßnahmen gegen den Beteiligten zu 3. als Dritten zur Abwehr von Gefahren für das Wohl J…s liegen nicht vor.

[Anmerkung: Aufnahme der intimen Beziehung mit 14 (im Juli 2014, 1 Monat nach dem Geburtstag im Juni), Beschluss des Kontaktverbotes mit 15 (im August 2015, 2 Monate nach dem Geburtstag, Aussetzung des Beschlusses (nach Ergreifen von Rechtsmitteln gegen den Beschluss und der Anhörung dazu vor der nächsten Instanz) mit 15 (im Februar 2016, 8 Monate nach dem Geburtstag), gefolgt von der Aufhebung des amtsgerichtlichen Beschlusses mit 15 (im März 2016, 9 Monate nach dem Geburtstag, bzw. 3 Monate bevor sie im Juni dann 16 wurde)]

(...)

45 Ein solcherart entwickelter und verfestigter Wille kann nicht übergangen werden, ohne dass daraus neues Gefährdungspotenzial für die Entwicklung der knapp 16-jährigen J… erwächst. [Anmerk.: "knapp 16" = "noch 15" - s. Geburtsdatum oben]

46 Die Beziehung zu dem Beteiligten zu 3. mag unerwünscht und sozial geächtet sein; sie ist aber grundsätzlich nicht (straf-)rechtlich sanktioniert, also nicht schlechthin „verboten“. Es gibt jenseits des sich sehr dynamisch unter tätiger Mithilfe aller Beteiligten entwickelt habenden und konsequent betriebenen Adoleszenzkonfliktes und dessen Folgen aus dieser Paarbeziehung selbst keine ersichtlichen Gefahrenquellen für die Jugendliche (Verführung zu Alkohol und/oder Drogen; Abdriften in ein [religiöses] Sektierertum o.ä.), die eine nachhaltige Trennung erforderlich erscheinen ließe.

47 Bei dieser Sachlage ist die Verhängung und Durchsetzung eines Kontakt- und Näherungsverbotes mit dem Ziel der endgültigen Zerstörung der Paarbeziehung nicht das geeignete und angemessene Mittel, den vorstehend unter (1) ausgeführten Gefahren für die Entwicklung J…s zu begegnen. Diese Gefahren erwachsen eben gerade nicht so sehr unmittelbar aus der Beziehung selbst, sondern ganz entscheidend aus dem eskalierten Konflikt, der sich um den Streit um die ungehinderte Fortsetzung derselben entwickelt hat.

In Kurzform: Will eine Jugendliche eine Beziehung ohne ersichtliche Gefahrenquelle für sie (wie z.B. "Alkohol/Drogen" oder "[religiöses] Sektierertum o.ä.") gegen den Willen ihrer Eltern fortsetzen, ist die Verhängung und Durchsetzung eines Kontaktverbotes kein Mittel, um etwaigen Gefahren für die Entwicklung zu begegnen. Denn die Gefahr für die weitere Entwicklung geht hier nicht so sehr von der Beziehung aus, sondern vom Streit, um die ungehinderte Fortsetzung derselben.

Das Gericht rät, die Eltern sollten die Beziehung akzeptieren, um der Jugendlichen ein stabiles Umfeld zu bieten, und so die Entwicklung der Jugendlichen nicht weiter gefährdet wird.

Dazu waren die Eltern wohl nicht Willens - aber das ist dann eine andere Geschichte ...

... die erst ein endgültiges Ende fand, als sie mit 17 eine gemeinsame Wohnung mit ihrem Freund bezog.

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Flophitomato  12.09.2019, 22:26
@Libertinaerer

Vielen Dank. Nur um Sicher zu gehen, dieser Beschluss gehört zu dem Fall auf den du deine Argumentation stützt ja?

Ein Gerichtsbeschluss über eine 16 Jährige und es steht auch Schwarz auf weiss drin. Für eine 16 Jährige. Wo und wann habe ich je behauptet, dass eine 16 Jährige keine Beziehung zu einem Erwachsenen führen darf?

Aber trotzdem nun kopier mir bitte den Teil in diesem Beschluss heraus, in dem das Sorgerecht komplett entzogen wurde oder lediglich ein Teil. Ich finde ihn nicht. Denn wie waren deine Worte:

Und das Gericht entzieht den Eltern dann ggf. teilweise das Sorgerecht, oder, wie im verlinkten Fall geschehen, bei besonders renitenten Eltern auch komplett, damit die Eltern das Kindeswohl zukünftig nicht mehr gefährden.

Wo steht davon irgendetwas in diesem Beschluss. Komm schon, erkläre es mir.

Solche Angreifungen wie du es bei Goofiee gemacht hast, mit soetwas nehme ich dich nicht ernst. Bei mir musst du mit solchen Sätzen nicht kommen wie:

Das Recht ist da nicht sonderlich "individuell", was Du wissen könntest, wenn Du dir die Mühe gemacht hättest, die Urteilsbegründung durchzulesen - und zu verstehen.

An dieser Stelle, dieser Kommentar hast du zwar nicht an mich gerichtet, aber nun gebe ich dir die Chance. Erkläre es mir. Du hast den Anspruch an dich selbst Jugendliche und jeden Mitleser aufzuklären. Nun hast du die Chance. Erkläre dich. Wo ist der Teil mit dem komplett entzogenem Sorgerecht in diesem Beschluss?

Das Recht ist da nicht sonderlich individuell? Doch du machst es Individuell. Um ein Sorgerecht entzogen zu bekommen muss einiges passieren und ist nicht individuell einsetzbar wie du das hier nach Lust und Laune tust 😅

Erkläre mir diese Worte an einen jungen Menschen als fachkundiger Mensch, der du sein möchtest und ernstgenommen werden möchte. Der den Anspruch an sich selbst hat anderen beizustehen.

Du hast die Mühe nicht gemacht, und deswegen würde ich es auch deinen Kindern persönlich erklären, wenn sie diesbezügl.Probleme mit dir hätten. 8-)
Und solche Eltern die deinesgleichen nehmen mich ernst, weil ich ihnen tierisch auf den Sack gehen, um das mal flapsig zu formulieren.
Und die Genugtuung liegt darin, deren Kinder glücklicher zu machen.
Ich bin niemand, der Uneinsichtige bekehren möchte. Ich trete ihnen dahin, wo es (im übertragenden Sinne) schmerzt und gut ist ...

Kein Mensch nimmt "Leute ernst die einem tierisch auf den Sack gehen" am wenigsten du selbst. Du gibst es selbst zu, in deinen Kommentaren. Dir geht es auf den Sack, du willst Genugtuung. Aber unser Rechtsystem beruht nicht auf Bestrafung es beruht auf Resozialisierung. Es ist nicht dein Recht deinen Frust an Leuten auszulassen damit du Genugtuung spürst. Aufklärung gut und schön, aber nicht mit Schilderungen von Geschehnissen, die so wie du sie erzählst nicht beweisen kannst. Dass du sie erzählt hast, steht zweifelsfrei fest.

Du könntest Größe zeigen und als älterer ein paar Dinge die du Goofiee gegenüber geäussert hast, zurücknehmen. Weil sie zum einen nicht ganz der Wahrheit Entsprechen und weil du den Anspruch an Goofiee hast dich zu verstehen, du allerdings keine Interesse zeigst dir Mühe zu geben dich zu verstehen. Es ist schlichtweg Nonsens anderen etwas vorzuwerfen das man selbst tut.

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Libertinaerer  12.09.2019, 22:43
@Flophitomato

Oh, Du ignorierst und verdrehst weiter? Redest z.B. von "16-Jährigen", wo selbst Geburts- und Beschlussdatum direkt genannt sind?

Du verstehst es nicht, Du willst es nicht verstehen, Du wirst es nicht verstehen, und Du hast so wenig Kenntnis von Recht und Rechtsprechung, wie eine Taube von Schach ... 8-)

... also alles genau so, wie es zu erwarten war. Schade um die Zeit, aber hoffentlich gut für wirklich Interessierte/Betroffene.

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Flophitomato  12.09.2019, 23:08
@Libertinaerer
Du verstehst es nicht, Du willst es nicht verstehen, Du wirst es nicht verstehen, und Du hast so wenig Kenntnis von Recht und Rechtsprechung, wie eine Taube von Schach ... 8-)

Du willst nicht verstehen dass Menschen (nicht Juristen) eine andere Meinung als du (nicht Jurist) über die Anwendung des Rechts hat. Man kann zich mal stur Paragraphen durchgehen, das hat nicht mit der Anwendung zu tun. Du bist der Meinung dass dieses Urteil sagt, dass das vorige Urteil Unrecht war. Das hat jeder verstanden. Ich bin nicht dieser Meinung.

Du hast auch nicht die Qualifikation mir oder anderen vorzuschreiben, was die richtige Interpretation dieses Urteiles ist. Ein bewanderter Jurist in diesem Fach hingegen schon. Aber das bin weder ich noch du und auch nicht RFahren.

Es ist als Juristenlaie und das ist jeder der nicht in dem Beruf tätig ist, eine Ansichtssache, die jeder für sich selbst trifft. Die entscheidende Wort hat ein Jurist.

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Libertinaerer  12.09.2019, 23:26
@Flophitomato

Ich schreibe niemanden etwas vor, aber ich bin z.B. nicht zu blöd, um mal eben Datumsangaben zu vergleichen. 8-) Und dieses Beispiel nehme ich bewusst, weil man fürs Rechnen weder eine "Interpretation" braucht, noch eine "Qualifikation" (jedenfalls keine, die über Grundschulniveau hinausgeht). ^^

Und ich kenne mich hinreichend mit Recht und Rechtsprechung aus, um juristische Begriffe zu verstehen - deren Bedeutung man ansonsten auch nachschlagen könnte.

Machen wir es uns also einfach: Sämtliche deiner Aussagen hier bei GF sind absolut wertlos und zu ignorieren, weil Du einfach für nichts in der Richtung auch nur annähernd qualifiziert bist.

Wenn wir uns das nächste Mal begegnen sollten, was hoffentlich nicht passieren wird, werde ich deine Aussagen entsprechend kommentieren, hierauf verweisen, und alle sind glücklich und zufrieden. 8-)

Deal! :-)

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Flophitomato  12.09.2019, 23:33
@Libertinaerer
Oh, Du ignorierst und verdrehst weiter? Redest z.B. von "16-Jährigen", wo selbst Geburts- und Beschlussdatum direkt genannt sind?

Du hast leider vergessen bei Punkt 16, Zeile 8 und 9 das Datum zu ändern. Es macht kein Sinn dass ein Gericht in einem Verfahren im Jahre 2015 Kenntnisse von Geschehen in Jahre 2016 hat.

ohohohohoh

1 Auf die Beschwerden der betroffenen Jugendlichen und des Beteiligten zu 3. wird der am 21. August 2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 20. August 2015 – Az. 39 F 136/15 – aufgehoben .
Anmerkung: Aufnahme der intimen Beziehung mit 14 (im Juli 2014, 1 Monat nach dem Geburtstag im Juni), Beschluss des Kontaktverbotes mit 15 (im August 2015, 2 Monate nach dem Geburtstag, Aussetzung des Beschlusses (nach Ergreifen von Rechtsmitteln gegen den Beschluss und der Anhörung dazu vor der nächsten Instanz) mit 15 (im Februar 2016, 8 Monate nach dem Geburtstag), gefolgt von der Aufhebung des amtsgerichtlichen Beschlusses mit 15 (im März 2016, 9 Monate nach dem Geburtstag, bzw. 3 Monate bevor sie im Juni dann 16 wurde)]
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Libertinaerer  12.09.2019, 23:45
@Flophitomato
Du hast leider vergessen bei Punkt 16, Zeile 8 und 9 das Datum zu ändern.

Mist, habe ich vergessen auf der Webseite des Gerichts zu ändern. ^^

Es macht kein Sinn dass ein Gericht in einem Verfahren im Jahre 2015 Kenntnisse von Geschehen in Jahre 2016 hat.

Cool, mein Auszug ist überprüfbar unverändert kopiert von der Gerichts-Webseite, und weil Du - mal wieder - den Text nicht verstehst, habe ich ihn manipuliert? Und das Original gleich mit? Würde ja sonst auch auffallen! ^^

DAS ist ja NOCH viel besser als die Behauptung, ich könnte nicht rechnen, und Du zeigst mir mal, wie man "richtig" rechnet. :)))

Okay, DAFÜR hat es sich nun wirklich gelohnt.;-) So etwas kann man nicht erfinden. DAS rahme ich mir ein ... :)

ROTFLBTCSTC

Danke! Viiieeelen Dank aus tiefstem Herzen! :-D

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Libertinaerer  13.09.2019, 00:12
@Flophitomato

Wobei:

Punkt 16 hat gar keine "8 Zeilen"! :) Der hat gerademal 2 kurze Sätze. :)

Kann es tatsächlich sein, dass Du keinen Schimmer hast, wie man zitiert? ^^

Dass Du nicht weißt, dass dabei - insbesondere wenn das Zitat kennzeichnende Anführungszeichen nicht sinnvoll sind - der Zitattext zur Unterscheidung kursiv gesetzt wird (wie das übrigens auch der GF-Editor macht ^^), und in "[]" gefasste (hier auch nicht kursive) "Anmerkungen" nachträglich zur Erläuterung hinzugefügt werden?

Und dass ich diese Anmerkung hinter Punkt 16 gemacht habe, weil bis dahin dann alle Datumsangaben genannt waren? Um die Datumsangaben zusammenzufassen, damit jeder einen schnellen Überblick haben kann? Und ich die vorher im Zitat aufgeführten Daten sicherheitshalber in fetter Schrift hervorgehoben habe? Damit sie auch wirklich niemand übersieht?

Nein? DAS ist dir echt NICHT klar? :-D

Reife Leistung! :)

Also nein: Da wurde nichts verändert. Da wurde nichts vergessen. Alle Daten stehen so im Beschluss, und ergeben vollkommen Sinn. 8-)

Und nirgendwo wurde 2015 ein Bezug auf 2016 genommen. Vollkommen verpeilt! :-D

Gut gemacht! :))

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Flophitomato  13.09.2019, 00:24
@Libertinaerer
Ich schreibe niemanden etwas vor,

Deine Worte haben nicht nur auf mich in den letzten 20 Tagen einen ganz anderen Eindruck gemacht.

Auch wenn ich der Meinung bin dass du Kritik mehr als verdient hast. Es ist ein Leichtes einen Link zu Teilen. Selbst wenn es sich um eine PDF Datei handelt. Nungut. Ich bin auch kein Unmensch.

Und ich kenne mich hinreichend mit Recht und Rechtsprechung aus, um juristische Begriffe zu verstehen - deren Bedeutung man ansonsten auch nachschlagen könnte.

Das mag sein, doch selbst Staatsanwalt und Verteidiger/Anwälte finden in den Gesetzestexten einiges Potential sich zu Streiten. Wem Recht gegeben und zugestimmt wird ist ein Richter. Nicht das Volk selbst Staatsanwalt und Anwalt nicht. Würdest du jemanden Raten ohne Anwalt vor Gericht zu ziehen? Nein, vermutlich nicht. Egal ob du mit deinem Wissen mehr weisst als Goofie oder ich oder wer auch immer.

Ich würde mir wünschen, dass du wenn du etwas von anderen liest gründlich nachfrägst, bevor du schlüsse ziehst und dass eine geäußerte Meinung nichts mit getätigten Handlungen zutun hat.

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Flophitomato  13.09.2019, 00:45
@Libertinaerer
Punkt 16 hat gar keine "8 Zeilen"! :) Der hat gerademal 2 kurze Sätze. :)

Bereit für eine kleine Lerneinheit in Büroverwaltungstechnischen Angelegenheiten. Lektion: Wie werden Zeilen gezählt

1.16 Die Rechtsmittel haben auch in der Sache Erfolg. Die gesetzlichen 2. Eingriffsvoraussetzungen für Maßnahmen gegen den Beteiligten zu 3. als 3. Dritten zur Abwehr von Gefahren für das Wohl J…s liegen nicht vor.

Jedes Textvormat hat eine in sich abgeschlossene Zeile.

Kann es tatsächlich sein, dass Du keinen Schimmer hast, wie man zitiert? ^^

Diesen Vorwurf machst du anderen oft. Aber ich lasse dir den Spaß daran, denn wir beide wissen, du hast keinen Schimmer wie man richtig verlinkt und Leute anschreibt. Nicht war mein Bester. Hast oft hier rießen Texte an dich selbst geschrieben. Wer selber verkackt sollte nicht rumtanzen...

Ach man setzt Zitate in Kursiv. Tja wenn du das sagst, dann muss das ja wohl so sein. Seltsam dass Magazine und Zeitungen Zitate in Fettschrift drucken.

Und nirgendwo wurde 2015 ein Bezug auf 2016 genommen. Vollkommen verpeilt! :-D

Du findest auch für alles eine passende Ausrede, nicht wahr. Hast du nicht gesagt heute Mittag, du hättest 35 Jahre Interneterfahrung" und dann bekommst du es nicht einmal gebacken einen Link zu der besagten PDF Datei zu setzen.

Schwach, wirklich sehr Schwach. Jeder Vorschüler bekommt das hin.

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Libertinaerer  13.09.2019, 01:22
@Flophitomato

Ja, Du bist ja qualifiziert! :)

Hast du nicht gesagt heute Mittag, du hättest 35 Jahre Interneterfahrung" und dann bekommst du es nicht einmal gebacken einen Link zu der besagten PDF Datei zu setzen.
Schwach, wirklich sehr Schwach. Jeder Vorschüler bekommt das hin.

? Link übersehen? Lang, vermutlich blau, sieht aus, wie halt ein URL aussieht - mit Internetprotokoll ... :)

PS: Und nein, das habe ich nicht gesagt. Ich schrieb dir von 35 Jahren Online-Erfahrung. Meine Interneterfahrung beträgt hingegen wohl nur ungefähr knapp 30 Jahre ... :)

...und auch hier: "knapp 30 Jahre" = "noch keine 30 Jahre". ^^

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Libertinaerer  13.09.2019, 01:26
@Flophitomato
Ich würde mir wünschen,

...dass Du zukünftig Unsinn wie mit den "elterlichen Regeln" die angeblich für irgendjemand ein Problem darstellen sollen, einfach nicht mehr schreibst.

Und dass die rechtliche Regel lautet: Wenn die Jugendliche es will, und es keine "ersichtliche Gefahrenquelle" gravierender Art gibt (s. Beispiele) - was den Normalfall darstellt - , die Eltern die Beziehung ungehindert zu akzeptieren haben.

Und dass auch sonst Eltern nicht mehr nach Gutdünken Regeln aufstellen dürfen, sondern sie bei ohne Zweifel notwendigen Regeln Einvernehmen mit dem Nachwuchs anzustreben haben, und dabei den wachsenden Entwicklungsstand berücksichtigen müssen, der Stück für Stück zu mehr Eigenständigkeit führt - und ggf. auch zu Handlungen, die den Eltern halt mal nicht gefallen.

DAMIT könntest auch Du hier nämlich Jugendlichen helfen, die hier nicht gerade selten bei GF halt genau dieses Problem mit ihren Eltern haben. Oft auch noch verunsichert, ob da nicht "Pädophilie" im Spiel sei. Man würde ja so viel im Internet lesen ...

Oder entsprechenden Eltern ins Gewissen reden.

Für beides gibt es hier öfters mal Anlass. 8-/

dass eine geäußerte Meinung nichts mit getätigten Handlungen zutun hat.

Nochmal: Niemand hat hier irgendjemandem eine illegal getätigte Handlung vorgeworfen.

Und ich habe eigentlich auch keinen Anlass für Zweifel, dass Du persönlich oder die anderen hier, sich nicht höchst anständig gegenüber ihren Kindern verhalten würden (oder es schon tun).

Insofern täte es mir auch wirklich leid, falls das tatsächlich jemand so empfunden haben sollte.

Aber es gibt halt nicht wenige Eltern, die - pädagogisch wie juristisch veraltete - Erziehungsgrundsätze haben (die Art der Pädagogik ist natürlich ihre Angelegenheit - solange sie eben im gesetzlich zulässigen Rahmen abläuft).

Wie gesagt: Die "Grundlagen der Erziehung" wurden im BGB gerademal erst vor knapp 20 Jahren drastisch geändert. Und das haben viele wohl noch nicht mal mitbekommen.

Und es wäre wirklich toll, in einem Forum, in dem sich viele Jugendliche und (tatsächliche oder potenzielle) Eltern tummeln, mitzuhelfen, ggf. veraltete Vorstellungen aus den Köpfen zu bekommen.

Danke!

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Flophitomato  13.09.2019, 12:32
@Libertinaerer
Ja, Du bist ja qualifiziert! :)

Ja, du hältst dich für berechtigt und qualifiziert anderen Vorschreibungen zu machen, das ist der einzige Grund weshalb du hier noch Menschen anschreibst.

Ich schrieb dir von 35 Jahren Online-Erfahrung.

Ahja...

Online (von englisch on „auf“ und line „Leitung“, deutsch etwa „verbunden“ oder spezieller: „im Netz“) bezeichnet meist eine intakte und betriebsbereite Verbindung eines Peripheriegeräts (z. B. Drucker) mit einem Computer oder eines Computers mit einem Kommunikationsnetzwerk, insbesondere dem Internet.[1] Ist eine Verbindung getrennt worden oder nicht mehr betriebsbereit, so bezeichnet man diese als offline. Geräte ohne Netzanbindung werden auch als stand-alone bezeichnet. In der ON/OFF-Skala kann man "online" aus Sicht von Internet-Nutzern abgestuft verstehen: Die Skala reicht von 1 (Zugang zu Online-Inhalten, ohne ans Internet angeschlossen zu sein) bis 6 (hypervernetzt). Die Abstufungen ergeben sich aus der Art des Internet-Zugangs, aus dem aktiven Interagieren mit webfähigen Geräten sowie dem Risiko, dass Daten verfolgt werden.[2]

Gelegentlich wird der Begriff „Online-Verarbeitung“ auch als Synonym für Dialogverarbeitung bzw. als Gegenteil von Stapelverarbeitung benutzt. Beides ist jedoch nur bedingt korrekt: Denn einerseits kann z. B. auch ein automatisches Übertragen von Daten (-Stapeln) mit Speicherung zur späteren Weiterverarbeitung „online“ erfolgen, auch das Drucken an entfernten Druckern wäre Online-Stapelverarbeitung; andererseits werden klassische Vertreter der Dialogverarbeitung, z. B. Computerspiele und Tabellenkalkulation auch an „stand-alone“-Rechnern, also nicht „on line“ betrieben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Online

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Flophitomato  13.09.2019, 13:00
@Libertinaerer
Ich würde mir wünschen,
...dass Du zukünftig Unsinn wie mit den "elterlichen Regeln" die angeblich für irgendjemand ein Problem darstellen sollen, einfach nicht mehr schreibst.
Und dass die rechtliche Regel lautet: Wenn die Jugendliche es will, und es keine "ersichtliche Gefahrenquelle" gravierender Art gibt (s. Beispiele) - was den Normalfall darstellt - , die Eltern die Beziehung ungehindert zu akzeptieren haben.
Und dass auch sonst Eltern nicht mehr nach Gutdünken Regeln aufstellen dürfen, sondern sie bei ohne Zweifel notwendigen Regeln Einvernehmen mit dem Nachwuchs anzustreben haben, und dabei den wachsenden Entwicklungsstand berücksichtigen müssen, der Stück für Stück zu mehr Eigenständigkeit führt - und ggf. auch zu Handlungen, die den Eltern halt mal nicht gefallen.
DAMIT könntest auch Du hier nämlich Jugendlichen helfen, die hier nicht gerade selten bei GF halt genau dieses Problem mit ihren Eltern haben. Oft auch noch verunsichert, ob da nicht "Pädophilie" im Spiel sei. Man würde ja so viel im Internet lesen ...
Oder entsprechenden Eltern ins Gewissen reden.
Für beides gibt es hier öfters mal Anlass. 8-/
dass eine geäußerte Meinung nichts mit getätigten Handlungen zutun hat.
Nochmal: Niemand hat hier irgendjemandem eine illegal getätigte Handlung vorgeworfen.
Und ich habe eigentlich auch keinen Anlass für Zweifel, dass Du persönlich oder die anderen hier, sich nicht höchst anständig gegenüber ihren Kindern verhalten würden (oder es schon tun).
Insofern täte es mir auch wirklich leid, falls das tatsächlich jemand so empfunden haben sollte.
Aber es gibt halt nicht wenige Eltern, die - pädagogisch wie juristisch veraltete - Erziehungsgrundsätze haben (die Art der Pädagogik ist natürlich ihre Angelegenheit - solange sie eben im gesetzlich zulässigen Rahmen abläuft).
Wie gesagt: Die "Grundlagen der Erziehung" wurden im BGB gerademal erst vor knapp 20 Jahren drastisch geändert. Und das haben viele wohl noch nicht mal mitbekommen.
Und es wäre wirklich toll, in einem Forum, in dem sich viele Jugendliche und (tatsächliche oder potenzielle) Eltern tummeln, mitzuhelfen, ggf. veraltete Vorstellungen aus den Köpfen zu bekommen.
Danke!

Und du fängst schon wieder an anderen Vorhaltungen zu machen. Aderen etwas vorzuschreiben. Wie gesagt, ich arbeite seit Jahren mit Jugendlichen in einer Jugendfreizeiteinrichtung.

Jedes der Jugendlichen dort hat in seinem Elternhaus Regeln. Da gibt es zb Jugendliche die ihr Zimmer aufräumen müssen, zum Abendbrot Zuhause sein müssen und nicht ohne Absprachen einfach fehlen dürfen, da gibt es Jugendliche die im Haushalt mithelfen müssen, viele haben Pläne welche Aufgabe an welchem Tag zumachen sind, viele müssen zu ärztlichen Untersuchungen wenn die Eltern einen Termin ausgemacht haben, morgens aufstehen und zur Schule gehen sind auch Regeln. Ja, das sind Regeln du kannst dafür auch ein anderes Wort nehmen.

Welcher 14 Jähriger hat schon Lust morgens aufzustehen? Lust sein Zimmer aufzuräumen? Lust nachhause zu gehen obwohl er gerade Spaß hat, Lust zum Zahnarzt zu gehen wenn ein Kontrolltermin ansteht oder wenn es nötig ist?

Wenn du unter Regeln verstehst, Gewalt psychisch oder physisch einhergeht, dann ist das deine Vorurteil, deine Hintergedanken. Es gibt viel was die Eltern einem 14 Jährigen vorgeben. Definiere das Wort "mal" für einen 14 Jährigen. Für den Wochen und Monate viel länger vorkommen als einem 40 Jährigen.

Schon allein die Zeit zwischen den Ferien sind für Schüler eine Ewigkeit. Dabei sind zb bei uns in BW höchstens 8 Wochen Schule am Stück. In den anderen Bundesländern wird es nicht anders aussehen.

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Libertinaerer  13.09.2019, 13:02
@Flophitomato

? Du musst nicht extra beweisen, dass Du auch bei DEM Thema NICHT "qualifiziert" bist. Das dachte ich mir ohnehin schon ... ^^

... okay, vermutlich haben da einfach mal wieder die bereits bekannten "Verständnisprobleme" ihren Tribut gefordert. :)))

Tipp: Beschränk dich doch einfach mal auf die Themen, BEI denen Du (wenigstens halbwegs) qualifiziert bist! Klingt wie eine gute Idee? Ist es auch! ^^

Weniger lustig, aber bestimmt ein Gewinn für alle. ;)

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Libertinaerer  13.09.2019, 13:08
@Flophitomato
Wie gesagt,

So?

ich arbeite seit Jahren mit Jugendlichen in einer Jugendfreizeiteinrichtung.

Die Armen. :-o

Und ich helfe Jugendlichen seit Jahren, sich gegen übergriffige Eltern durchzusetzen. So hat jeder seinen Platz im Leben ... :)

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Flophitomato  13.09.2019, 13:20
@Libertinaerer
.. okay, vermutlich haben da einfach mal wieder die bereits bekannten "Verständnisprobleme" ihren Tribut gefordert. :)))

Du bist der Jenige der sich einmisch und sich dann beschwert dass du nicht überzeugen kannst.

Tipp: Mische dich nicht in andere Leute Gespräche ein wenn du keine Anderen Wege findest als ausfallen du werden :))))

Tipp: Beschränk dich doch einfach mal auf die Themen, BEI denen Du (wenigstens halbwegs) qualifiziert bist! Klingt wie eine gute Idee? Ist es auch! ^^
...dass Du zukünftig Unsinn wie mit den "elterlichen Regeln" die angeblich für irgendjemand ein Problem darstellen sollen, einfach nicht mehr schreibst.

Interessiert es dich was andere sich vor dir gewünscht haben, nein.

Fazit:

Du beklagst dich, dass andere "Unwahrheiten verbreiten" Verbreitest selber "Unwahrheiten." Stichwort Sorgerecht entzogen.

Deine Qualifikation ist gerademal die Toilette Wert. Du bist selbst die Person die du anderen vorwirfst zu sein.

Du hältst dich für Erwachsen und lügst Jugendliche hier an nur weil du gegen eine Jugendliche hier keine vernünftigen Argumente entgegenzusetzen hattest. Deshalb übernahmst du die Rolle eines Jugendlichen.

Sogar jetzt noch eierst du rum, obwohl es auf der Hand liegt dass du gelogen hast, als du schriebst:

Und das Gericht entzieht den Eltern dann ggf. teilweise das Sorgerecht, oder, wie im verlinkten Fall geschehen, bei besonders renitenten Eltern auch komplett, damit die Eltern das Kindeswohl zukünftig nicht mehr gefährden.

Du hast dich selbst disqualifiziert. Schon vor 20 Tagen.

Mehr gibt es nicht zu diskutieren.

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Libertinaerer  13.09.2019, 13:29
@Flophitomato
Mische dich nicht in andere Leute Gespräche ein

Oooooch, einen Mitleidkeks für dich! ^^

Keine Sorge: Das nächste Mal werde ich mich wieder einmischen! 8-)

Großes Ehrenwort! :)

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Flophitomato  13.09.2019, 13:34
@Libertinaerer

Ja mit Lügen. "Den Eltern wurde das Sorgerecht entzogen" SUPER "Wissen" das du da hast. Super Qualifikationen mit dem du deine gesamte Diskussion stützt. Wunderbar. Einfach erstklassig und dann nach 20 Tagen endlich ein Beleg rankarrst, in dem deine Behauptungen absolut nicht bestätigt werden. Bravo. Ich applaudiere Ihnen.

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Libertinaerer  13.09.2019, 17:49
@Flophitomato

(seufz)

Es ist einfach sinnlos, jemandem etwas erklären zu wollen, der a) keinerlei Rechtskenntnisse hat, b) Verständnisprobleme hat (und Rechenprobleme noch dazu - dafür aber gepaart mit der Arroganz, derjenige zu sein, der korrekt rechnet ^^), und c) so frech ist, einen angeblichen Paragraphen im Jugenschutzgesetz als Beleg anzuführen, den es nicht gibt. 8-)

"Aufhebung des amtsgerichtlichen Beschlusses" (Kontaktverbot) und "Sorgerechtsentzug" sind zwei unterschiedliche Verfahren - wie man sowohl meinem Post, als auch dem OLG-Beschluss entnehmen könnte (wenn man lesen und verstehen würde). 8-)

Nur: Der Beschluss DIESES Verfahrens, ist halt leider NICHT öffentlich (das Az. wird im OLG-Beschluss genannt), Aber den Medien ist ja zu entnehmen, wie es weiterging. Und denen konnte/kann man entnehmen, dass den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde und a) Josephine dann erst in betreutes Wohnen wechselte, und später dann b) zu ihrem Freund zog.

Immer noch minderjährig.

Okay, das wirst Du bestreiten, auch wenn Du selbst einen Artikel verlinkt hast, wo zumindest das gemeinsame Wohnen als Minderjährige mit dem Freund thematisiert wurde (wo sind da die "Regeln der Eltern"? ^^), aber damit muss man halt leben.

Es könnte Josephine auch auf die Stirn tätowiert sein und Du könntest ihr gegenüberstehen, Du würdest es leugnen. ^^ Weil Du keinen Plan hast, wie solche Dinge ablaufen, und dir das Ergebnis nicht in den Kram passt.

So wie Du eben auch einfach mal Paragraphen erfindet, weil dir das in den Kram passt. 8-)

Deswegen: Wenn Du zukünftig mal erneut Behauptungen aufstellst, die die Rechte von Schutzbedürftigen leugnen, dann werde ich das erneut kommentieren. Freu dich einfach schon mal drauf ... ;).

... und wir überlassen dann einfach mal den Fragestellern, wem sie Glauben schenken! Damit habe ich keinerlei Probleme. :-P

Tschüüühüüüß! ;)

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Flophitomato  13.09.2019, 18:04
@Libertinaerer

Seufz dann tu das eben. Es entspricht trotzdem nicht der Wahrheit. Noch nie ist jemandem das Sorgerecht entzogen worden, weil es Zuhause Regeln ein Kind sich an Regeln halten muss.

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Flophitomato  13.09.2019, 18:08
@Libertinaerer

Das Geschrei wäre groß wenn Eltern von Teenagern unbekümmert über Nacht wegblieben um ihr Sexleben auszuleben.

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Libertinaerer  13.09.2019, 18:31
@Flophitomato
Noch nie ist jemandem das Sorgerecht entzogen worden (...)

... es sei denn, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist.

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Libertinaerer  13.09.2019, 18:33
@Flophitomato
Das Geschrei wäre groß (...)

Blödsinn. Jugendliche sind keine kleinen Kinder ...
... irgendwer, Du?, hatte doch einen diesbezügl. Artikel verlinkt. Einfach mal lesen - und auch verstehen. ^^

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Flophitomato  13.09.2019, 18:36
@Libertinaerer

Du redest dich seit Tagen raus. Keinen Eltern ist das Sorgerecht entzogen worden, weil sie ihrem 14 Jährigen Jugendlichen den Kontakt zu einer Person untersagt haben oder Regeln haben. Spricht man dich darauf an fängst du an zu beleidigen.

Seit 20 Tagen spielst du dieses Spielchen.

Selbst du hast eine Regel. Du bist ab 14 Uhr afk während ich mein Smartpfone immer in der Hosentasche habe.

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Libertinaerer  13.09.2019, 19:20
@Flophitomato

Jup. Ist auch gar nicht schwer.

Einfach abgelegt in die Schublade mit der Aufschrift "Im Internet gibt es keine Urteile. Das wäre nicht rechtens."- & "Ich habe für dich gerechnet, weil du es ja offensichtlich nicht gut kannst"-Typ (Erfinder von JuSchG-Paragraphen) ... ^^

... deine Zitate für die Ewigkeit. :.)

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Flophitomato  13.09.2019, 19:32
@Libertinaerer
Jup. Ist auch gar nicht schwer.
Einfach abgelegt in die Schublade mit der Aufschrift "Im Internet gibt es keine Urteile.

Wenn es so einfach ist, warum belegst du und es dann nicht? Warum belegst du uns dann nicht, diese Urteile diese Aussage die du an Goofiee gerichtet hast?

Und das Gericht entzieht den Eltern dann ggf. teilweise das Sorgerecht, oder, wie im verlinkten Fall geschehen, bei besonders renitenten Eltern auch komplett, damit die Eltern das Kindeswohl zukünftig nicht mehr gefährden.

Nichts ist zu sehen von diesen angeblichen Urteilen die du anderen andichtest.

... deine Zitate für die Ewigkeit. :.)

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Libertinaerer  13.09.2019, 19:35
@Flophitomato

Unverständnis zur Kenntnis genommen und abgelegt in die Schublade mit der Aufschrift ... ;)

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Flophitomato  13.09.2019, 19:45
@Libertinaerer

Weil du in Schhubladen denkst? Dann hast du auch nichts dagegen dass Leute sagen wenn sie ein Paar sehen in dem der eine Minderjährig ist und der andere Erwachsen dass das rechtswiedrig ist und der Jugendliche in der Beziehung zu etwas gezwungen wird, das er nicht will. Genauso argumentierst nämlich du wenn du sagst, Menschen Handeln gesetzeswiedrig wenn sie ihren Kindern Regeln auf den Weg geben.

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Libertinaerer  14.09.2019, 23:00
@Flophitomato
Genauso argumentierst nämlich du wenn du sagst, Menschen Handeln gesetzeswiedrig wenn sie ihren Kindern Regeln auf den Weg geben.

Zum x-ten Male: § 1626, Abs. 2 & 3 BGB bestimmt ausdrücklich die Grenzen von "elterlichen Regeln" (weitere ergeben sich z.B. aufgrund § 1631, Abs. 2 BGB). Und die sind z.B. nicht beim "Müll runterbringen" erreicht, sondern beim "Verhindern intimer Beziehungen Jugendlicher".

Oder um aus dem OLG-Beschluss zu zitieren: "Natur und Recht zielen auf eine Ablösung des Kindes von seinen Eltern. Selbstbestimmungs- und -verantwortungsfähigkeit des Individuums entstehen nicht schlagartig mit der Volljährigkeit, sondern wachsen kontinuierlich vom frühesten Alter an und sind jeweils von den Eltern angemessen zu achten und zu fördern. Vor allem ab der Pubertät findet beim Kind ein bewusstes Einüben in selbständige – und damit häufig auch tendenziell gegen die Position der Eltern gerichtete – Entscheidungen statt. Auch durch Verhinderung dieses Einübungsprozesses oder durch grobe Missachtung der Eigenentscheidung des Heranwachsenden kann dessen seelisches und geistiges Wohl gefährdet sein."

Das gilt ganz grundsätzlich für alle "Regeln". Nur fällt das beim z.B. "Müll runterbringen" natürlich nicht weiter störend auf. ^^

Sehr wohl aber bei einer von der Jugendlichen ausdrücklich gewollten intimen Beziehung. Erneut das OLG: "Im Bereich des persönlichen Umgangs ist für den Heranwachsenden nicht nur der soziale Kontakt zu anderen im Allgemeinen und das Bedürfnis nach Kontakt mit Personen des anderen Geschlechts im Besonderen, sondern auch die Auswahl der Kontakte nach subjektiven Präferenzen unabdingbare Voraussetzung des Reifeprozesses. So wenig von einem Erwachsenen die Begründung erwartet wird, weshalb er jemanden mag oder liebt, so wenig kann der Heranwachsende zur positiven Rechtfertigung seines Umgangs verpflichtet sein. Erziehung zur Mündigkeit erfordert in diesem Bereich einen Rückzug elterlichen Bestimmungsrechts zugunsten bloßer elterlicher Kontrolle kindlicher Selbstbestimmung. Deren Missachtung unter Ausnutzung formal bestehender Sorgemacht im Außenverhältnis ist geeignet, das psychosoziale Kindeswohl zu gefährden; elterliche – und nicht weniger gerichtliche – Beschränkungen bedürfen daher besonderer Rechtfertigung."

Liegen diese "besonderen Rechtfertigungen" nicht vor, und die Eltern übergehen dennoch die "kindliche Selbstbestimmung" bezügl. "Kontakt mit Personen des anderen Geschlechts", dann verstößt ihr Verhalten gegen §§ 1626 & 1631 BGB.

WELCHE "Regeln" wann konkret das Kindeswohl gefährden, darüber gibt es natürlich keine endlosen Listen - aber eben die Rechtsprechung, die da die Grenzen setzt. Und für einen solchen Fall der intimen Beziehung, kann man die Grenzen ganz allgemein sehr gut nachlesen. 8-) Vielleicht verstehst Du aber auch einfach nicht, was z.B. "unabdingbar" bedeutet? Oder das "Selbst" in "Selbstbestimmung"? ^^ Usw., usf. ...

Und ein Gericht MUSS aufgrund § 1666 BGB dann auch gegen diese Gefährdung des Kindeswohls vorgehen: "Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind."

Da gibt es kein "wenn den Eltern der Freund nicht passt, und entsprechende 'Regeln' aufstellen, dann hat die Jugendliche halt Pech gehabt". Nein, die Eltern gefährden damit das Wohl ihres Kindes. Und es ist mit Verlaub schlimm, dass es da überhaupt Gesetze und Gerichte bedarf ...

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Flophitomato  14.09.2019, 23:48
@Libertinaerer
Zum x-ten Male: § 1626, Abs. 2 & 3 BGB bestimmt ausdrücklich die Grenzen von "elterlichen Regeln" (weitere ergeben sich z.B. aufgrund § 1631, Abs. 2 BGB). Und die sind z.B. nicht beim "Müll runterbringen" erreicht, sondern beim "Verhindern intimer Beziehungen Jugendlicher".

Einem 14 Jährigen zu sagen, "du bist heute Abend um eine Uhrzeit Zuhause, weil du am nächsten Tag Schule hast, hat nichts mit "Verhindern einer Beziehung" zutun. Jedes Leben ob Jugendliche oder Erwachsene geht einher mit Regeln. Wenn der Teenager am nächsten Tag nicht in der Schule anzutreffen ist obwohl er seine Schulpflicht nach § 24 SchpflG nicht beendet hat oder total übernächtigt ist und seinen Pflichten nicht nachkommen kann, sind es die Eltern die die Konzequenzen wie Bußgelder zu begleichen haben. Das ist nicht der Sinn des § 1666 BGB

Die Eltern sind die die vom Gesetzgeber dazu verpflichtet sind, dass ihr Kind seiner Schulpflicht nachkommt. Sie sind die jenigen die sehr hohe Geldbeträge zahlen müssen, kommt ihr Kind seiner Schulpflicht, die in jedem Bundesland verschieden lange geht nicht nach. Kinder haben Rechte, sie legitimieren aber nicht, dass diese Rechte des Kindes den Eltern Schaden verursachen.

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Libertinaerer  15.09.2019, 02:00
@Flophitomato
Einem 14 Jährigen zu sagen, "du bist heute Abend um eine Uhrzeit Zuhause, weil du am nächsten Tag Schule hast, hat nichts mit "Verhindern einer Beziehung" zutun.

Hat auch niemand behauptet. 8-)

Aber ein "Du darfst deinen Freund nicht mehr sehen!" eben schon.

Und selbst wenn der Freund eben der 32 Jahre ältere Onkel ist, mit dem die 14-Jährige dann in dessen Wohnmobil ohne Erlaubnis der Eltern und während der Schulzeit quer durch Europa flüchtet, dann hat das, oh "Wunder", offensichtlich keine Konsequenzen für die 14-jährige Tochter, keine für den 46-jährigen Onkel, sondern für die Eltern, die auf ihrer "Regel" bestanden - inkl. der Folge, dass die Jugendliche nach 3 Jahren intimer Beziehung und immer noch minderjährig mit ihrem Freund zusammenzieht.

Also für MICH klingt das irgendwie so gar nicht nach einem erfolgreichen "Du darfst deinen Freund nicht mehr sehen!". ^^

Da muss wohl irgendetwas dazwischengekommen sein, und das Beachten der entsprechenden elterlichen Regel verhindert haben. Was das wohl war ... (grübel) ^^

Also jedenfalls kein erfundener Paragraph des Jugendschutzgesetzes. Soviel ist sicher. ^^

Aber da war wohl irgendjemand, der mehr zu bestimmen hatte als die Eltern, und der der Meinung war, dass "auch durch Verhinderung dieses [vor allem ab der Pubertät stattfindenden] Einübungsprozesses [mit selbständigen – und damit häufig auch tendenziell gegen die Position der Eltern gerichtete – Entscheidungen] oder durch grobe Missachtung der Eigenentscheidung des Heranwachsenden (...) dessen seelisches und geistiges Wohl gefährdet" gewesen sei.

Tja, wer hätte das auch nur ahnen können?

Oh, halt, ich weiß! Jeder, dem das Wohl seiner Kinder wirklich am Herzen liegt, und auch jeder, der sich im Zweifel auch mal darüber informiert, was er tun darf, und was nicht. 8-)

Z.B. indem man den Rechtsanwalt in der Familie mal befragt (und dann auch beachtet!), oder - sofern keiner vorhanden - mal in Rechtsberatung investiert, oder in die nächste Bibliothek spazierengeht, um sich anhand zahlreicher juristischer Fachliteratur zu informieren.

Aber, hey, hier geht es ja um nichts Wichtiges. Sondern nur um die Rechte und das Wohl der eigenen Kinder ... /Sarkasmus aus

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Flophitomato  15.09.2019, 03:02
@Libertinaerer
Aber ein "Du darfst deinen Freund nicht mehr sehen!" eben schon.

Wann habe ich das behauptet?

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Libertinaerer  15.09.2019, 12:51
@Flophitomato

Steht stellvertretend für jede "elterliche Regel" zur Verhinderung einer von der Jugendlichen in ihrer Selbstbestimmung erwünschten intimen Beziehung, ohne dass "besonders" rechtfertigende Gründe (wie "Alkohol/Drogen" oder "[religiösem] Sektierertum") gegen die Beziehung vorliegen.

Damit sowohl diese Störung des jugendlichen "Reifeprozesses" (dessen "unabdingbare Voraussetzung" die selbstbestimmte "Auswahl der Kontakte nach subjektiven Präferenzen" ist) wie auch ein möglicher "Streit um die ungehinderte Fortsetzung" der Beziehung nicht das Kindeswohl gefährden.

Damit ist klar: Über die allgemeinen Beschränkungen der §§ 1626 und 1631 BGB hinaus, sind in so einem Fall "elterliche Regeln" grundsätzlich nicht zulässig.

Und zwar so deutlich, dass das OLG weitere Rechtsmittel gegen seinen Beschluss erst gar nicht zugelassen hat.

PS: Und das hätte man bereits vorher wissen - weil in der juristischen Fachliteratur nachlesen - können (das OLG nennt ja die Grundlagen seiner Entscheidung).

Aber ich würde so ziemlich jede Wette eingehen, dass die Eltern das vorher auch sehr genau wussten (ihr Anwalt war ein Familienmitglied), und genau deswegen den Stunt mit der Psychiatrie durchgezogen haben (der einweisende Mediziner war ebenfalls ein Familienmitglied), weil ihnen vermutlich klar gewesen sein dürfte, dass eine Täuschúng des Gerichtes mittels Gefälligkeitsgutachen die einzige Möglichkeit sein wird, die sie haben, diese von ihnen so vehement abgelehnte Beziehung zu verhindern ...

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Flophitomato  15.09.2019, 14:30
@Libertinaerer

Richtig. Ob und wann Eltern ihren Kindern gesetzeswiedrig etwas verboten haben ist eine Sache die gesetzliche Instanzen beurteilen dürfen und nicht irgendwelche Menschen einfach so in die Welt setzen können und davon ausgehen das sei "geltendes Recht"

Das wäre dann Verleumdung.

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Libertinaerer  15.09.2019, 15:08
@Flophitomato

Und dass Regeln gemeinsam aufzustellen und Jugendliche sexuell selbstbestimmt sind, sowie das Kindeswohl nicht zu gefährden ist, IST "geltendes Recht". 8-)

Und was "Verleumdung" ist, kann übrigens auch jeder nachschlagen ... ob er es versteht, sei dahingestellt. ^^

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Flophitomato  15.09.2019, 16:03
@Libertinaerer
Und dass Regeln gemeinsam aufzustellen und Jugendliche sexuell selbstbestimmt sind, sowie das Kindeswohl nicht zu gefährden ist, IST "geltendes Recht". 8-)

Stimmt. Sowie die vereinbarten Konsequenzen zu ziehen die bei nicht Einhalten dieser zusammen aufgestellter Regeln vereinbart wurden. Wie oft vergisst der Jugendliche in der Praxis die vereinbarten Regeln in der er gefordert wird? In unserem Jugendtreff alleine jeden Tag. Dabei haben die Regeln die in unserem Jugendtreff gelten die Jugendlichen selbst aufgestellt. Die sie selbst auf ein Plakat geschrieben haben.

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Libertinaerer  15.09.2019, 16:27
@Flophitomato
Wie oft vergisst der Jugendliche in der Praxis die vereinbarten Regeln in der er gefordert wird?

Keine Frage.

Und sollten Regeln "vereinbart" werden, die eine sexuelle Selbstbestimmung/Beziehung verhindern (oder die Selbstbestimmung im Bereich Religion aushebeln), dann, und NUR dann, ist es auch absolut angezeigt, diese "Regeln" zu "vergessen" (was ja auch Josephine gemacht hat).

Was ansonsten vielleicht das Kindeswohl gefährdet (oder auch nicht), ist halt Ansichtssache (bis auf weitere bestimmte Ausnahmen wie z.B. Gewalt) - und wird im Streitfall ggf. vom Familiengericht einsortiert.

D.h., theoretisch eben durchaus auch im Bereich der Sexualität. Aber das betrifft dann praktisch eben nur gravierende Ausnahmen, nicht aber die Regel.

Und darum ging es.

Nicht um Beziehungskisten mit z.B. Kriminellen, und eben auch nicht, wer den Müll runterbringt ...

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Flophitomato  15.09.2019, 17:50
@Libertinaerer

Ich habe nie gesagt, dass einem Jugendlichen perse verboten ist eine Beziehung zu führen zu wem auch immer. Ich habe lediglich gesagt, dass ein Jugendlicher sich an Regeln von mir aus nenne es auch Spielregeln zu halten hat. Wie jeder Mensch auch und sich nicht verhalten kann wie ein alleinstehender Erwachsener.

Ein Jugendlicher möchte auch dann die Hose und die Playstation gekauft bekommen wie er möchte und er möchte auch zur gewohnten Zeit sein Taschengeld bekommen und nicht irgendwann. Er möchte pünktlich zum Sportunterricht gewaschene und gebügelte Wäsche haben und nicht die gebrauchte von der letzten Woche. Ein Jugendlicher hat Ansprüche was Mama kocht. Schmeckt es nicht kochen sie nicht selbst das was sie wollen. Sie nögeln an ihren Eltern rum. Gehen für das was sie Essen wollen nicht selber Einkaufen. Daran denken etwas zu Kaufen was dem Jugendlichen schmeckt, den Anspruch wird an die Eltern gerichtet und nicht an sich selbst. Auf die Idee nach Einkaufsgeld zu fragen, selbst loszuziehen und selbst das zu kochen, selbst ihre Wäsche die sie zu einem bestimmten Zeitpunkt haben wollen zu Waschen und Bügeln oder nur ihr Zimmer in Selbstregie zu Saugen kommen die wenigsten. Oder auch Hausaufgaben zu machen, ohne dass Eltern sie 3-4 mal am Tag ermahnen müssen.

Wenn ein 14 Jähriger Eigenverantwortung übernehmen können, dann kann man ihnen auch die Eigenverantwortung zutrauen. Aber Jugendliche die ihre Eigenverantwortung nicht selbst tragen können, die muss man an den dementsprechenden Stellen pempern wie Kleinkinder.

Wenn du Verständnissprobleme hast, ist das allein dein Problem.

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Libertinaerer  15.09.2019, 18:37
@Flophitomato
Ich habe nie gesagt, dass einem Jugendlichen perse verboten ist eine Beziehung zu führen zu wem auch immer.

Keine Sorge, das ist durchaus - und schon lange - deutlich geworden. 8-)

Ich habe lediglich gesagt, dass ein Jugendlicher sich an Regeln von mir aus nenne es auch Spielregeln zu halten hat.

Es ging nur nicht um "Regeln" oder "Spielregeln", sondern "elterliche Regeln". Und nicht nur um "Müll runterbringen", sondern ganz allgemein - ohne eine Ausnahme zu nennen.

Und nicht nur das. Dort, wo es wirklich entscheidend ist, dort IST eine 14/15-Jährige eben durchaus selbstbestimmt - nämlich ihre Beziehung ungehindert durch "elterliche Regeln" fortführen zu können.

Daran ändern auch sonstige "Regeln" nichts, denen jeder, auch ein 46-Jähriger mehr oder weniger unterworfen ist (z.B. Arbeitszeiten). Relevant ist nur, dass die Regeln nicht gegen den Willen der Jugendlichen die Beziehung verhindern dürfen.

Und auch, dass Eltern generell nicht beliebige Regeln frei nach Schnauze erlassen dürfen, nur weil die ihnen in dem Kram passen. Denn genau das passiert in der Realität nur allzu gerne (nicht nur im Bereich "Sexualpartner") - weswegen der Gesetzgeber das Erziehungsrecht auch ganz genau diesbezügl. geändert hat.

Und wenn die Eltern eben bei einem 18-jährigen Klassenkameraden als Partner jubeln, und bei einem 46-Jährigen, wie Du schriebst, "befremdlich reagieren", dann darfst Du jederzeit der Meinung sein, dass dieses Befremden "verständlich" ist, aber es ändert für die Jugendliche eben genau gar nichts. 8-) Weder das "Befremden", noch deine Meinung dazu. :)

Das war es, was ich dir anfangs schrieb, und es ändert eben wirklich nichts. :)

Selbst dann nicht, wenn der 46-Jährige der Onkel ist, mit dem sie ...

... ach hatten wir ja auch schon mehrfach. ^^

Fazit: Niemand hat etwas gegen "Spielregeln", aber man muss schon seine Grenzen kennen. Denn es ist kein "Spiel", sondern es geht um das Wohl des Kindes. Und DAS sollte den Eltern eigentlich am meisten am Herzen liegen. Nicht ihr persönliches "Wohlgefühl".

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Flophitomato  15.09.2019, 18:58
@Libertinaerer

Richtig Eltern können ihre Eltern zu nichts zwingen das sie nicht wollen. Ein Zusammenleben hat aber immer etwas mit gegenseitigen Respekt zutun. Jemand der seine Beziehung frei leben möchte kann nicht verlangen dass die Mama ihm die frischgewaschene und gebügelte Wäsche aufs Bett legt. Dass Mama Essen auf den Tisch stellt das dem Kind schmeckt. Oder dass die Eltern das Leben im Elternhaus gestalten wie in einem Kinderheim.

Mal sehen... ach ich habe ein Beispiel gefunden

https://www.kinderheim-limmer.de/index.php?id=58

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Flophitomato  15.09.2019, 19:15
@Libertinaerer

Korrektur

Richtig. Eltern können ihre Kinder zu nichts zwingen das sie nicht wollen. Ein Zusammenleben hat aber immer etwas mit gegenseitigen Respekt zutun. Jemand der seine Beziehung frei leben möchte kann nicht verlangen dass die Mama ihm die frischgewaschene und gebügelte Wäsche aufs Bett legt. Dass Mama Essen auf den Tisch stellt das dem Kind schmeckt. Eigentlich steht es Eltern frei das Leben im Elternhaus gestalten wie in einem Kinderheim.

Mal sehen... ach ich habe ein Beispiel gefunden

https://www.kinderheim-limmer.de/index.php?id=58

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Libertinaerer  16.09.2019, 20:48
@Flophitomato

Interessiert mich nicht.

Mich interessiert nur, dass den Kindern der Respekt und die Freiheit und die Erziehung zur Selbstständigkeit seitens der Eltern entgegengebracht wird, den sie verdienen.

Zumal die sich ja nicht selber in die Welt gesetzt haben.

Und ich sehe, dass damit viele Eltern ein Problem haben. Bzw. mitunter auch massive Probleme.

Und da reagiere ich allergisch und mit großem Unverständnis (milde formuliert). Denn das haben schon meine Eltern hinbekommen - als Jahrgang 1930 unbeleckt von heutzutage überall erhältlichen modernen Pädagogikempfehlungen und Lebenshilferatgebern.

Und das galt auch und gerade für den Bereich der Sexualität.

Und beides, Erziehung zur Selbstständigkeit wie auch allgemein der Bereich Sexualität, fiel zumindest meiner Mutter durchaus nicht leicht.

Nur hat sie a) es nicht abgehalten, b) sich dafür angestrengt und c) dafür gesorgt, dass ihre Kinder das alles gar nicht merken. Und deswegen eine unbeschwerte, altersgerechte Selbstständigkeit lebend glücklich waren.

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Flophitomato  16.09.2019, 21:48
@Libertinaerer
Mich interessiert nur, dass den Kindern der Respekt und die Freiheit und die Erziehung zur Selbstständigkeit seitens der Eltern entgegengebracht wird, den sie verdienen.

Es interessiert keinen was dich "interessiert". Du hast kein Recht irgendwelchen Leuten irgendwelche Vorschriften zu machen oder andere Leute zu beurteilen. Du hast weder das Recht noch die Qualifikation/Stellung dafür dich aktiv in andere Leute Angelegenheiten einzumischen.

Du kannst diesbezüglich offizielle Anlaufstellen kontaktieren. Ob Handlungsbedarf in besagten Fall besteht prüfen die und nicht du oder ich. Du enscheidest auch nicht ob ein Bein amputiert werden muss oder nicht.

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Libertinaerer  16.09.2019, 22:52
@Flophitomato
Du hast kein Recht (...) andere Leute zu beurteilen. Du hast weder das Recht noch die Qualifikation/Stellung dafür dich aktiv in andere Leute Angelegenheiten einzumischen.

Ich habe alles Recht der Welt dazu.

Nennt sich, ich glaube Du erwähntest das bereits, "Meinungsfreiheit".

Und ich mische mich ein.

Gefällt dir nicht? Stell dich hinten an!

Mich interessieren die Menschen, denen ich helfen kann. Und nicht diejenigen, die (mit) ein Grund sind, dass andere überhaupt Hilfe brauchen.

Und DIE Menschen, die das so sehen wie ich, erst recht aber die Menschen, denen ich helfen konnte, DIE sind mir dankbar. DAS ist relevant für mich. Als EINZIGES.

Deswegen: Nichts von dem, was Du sagen könntest, wird mich jemals interessieren. Und sollte ich darüber irgendwann unwahrscheinlicherweise Zweifel haben, dann wird es reichen, diesen Thread nochmal zu lesen ...

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Flophitomato  17.09.2019, 10:51
@Libertinaerer

Ich würde dir ans Herz legen, da du alles auf die Kirche schiebst und den "Jugendlichen hilfst" die einwenig mehr mir der Deutschen Geschichte zu befassen und was wirklich Wissenschaft und Fachleute die du so hoch schätzt angerichtet haben zwei Beispiele die enormen Einfluß auf die deutschsprachige Bevölkerung und Kindererziehung nahm war von den 1930er Jahren bis in die 1970 Jahre Johanna Haarer. Deren Ideologie und Erziehungmassstäbe während der Nazizeit als herausragend anerkannte Erziehungsleitfaden galt. In den 1970er Jahren kehrte man jedoch wieder zu der wissenschaftlichen Auffassung zurück die seit dem 18. Jahrhundert als wissenschaftlichen richtigen Pädagogik zurück. Die heute den Namen schwarze Pädagogik ein Begriff ist.

Keiner der Pädagogikpraktiken hat irgendetwas mit irgendeiner Kirche zutun. Sie beruhten aus seiner Zeit auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Das diese Praktiken bei uns nicht mehr zur Anwendung kommen ist nur der Änderung unserer Staatsform der Demokratie zu verdanken.

Demokratie muss gelernt sein und findet auch heute noch nicht die richtige Anwendung.

Du sagst:

Ich habe alles Recht der Welt dazu.

Nein, da irrst du dich. Du nimmst dir das "Recht" heraus aber das "Recht" hast du nicht dazu.

Gefällt dir nicht? Stell dich hinten an!

Falsch, es spielt keine Rolle was mir gefällt. Du hast kein Recht dazu. Mehr nicht.

Mich interessieren die Menschen, denen ich helfen kann. Und nicht diejenigen, die (mit) ein Grund sind, dass andere überhaupt Hilfe brauchen.

Wie gesagt es interessiert nicht was dich interessiert. Das ist deine Privatangelegenheit. Du hast schlichtweg kein Recht dich in fremde Angelegenheiten einzumischen.

Und DIE Menschen, die das so sehen wie ich, erst recht aber die Menschen, denen ich helfen konnte, DIE sind mir dankbar. DAS ist relevant für mich. Als EINZIGES.
Auch Und DIE Menschen, die das so sehen wie ich.

Haben kein Reecht sich einzumischen.

Du kannst jedem Menschen der es wünscht beistehen, zur Seite stehen und moralisch unterstützen. Aber dich einmischen dazu hast du kein Recht denn dazu bräuchte man in einem Rechtsstaat Rechtsmittel. Und schon gar nicht hast du das Recht über andere Leute verbal herzufallen.

Wenn jemand einen langen Atem hat kann das nicht schön für dich ausgehen. Denn wie gesagt. Du hast kein Recht :)

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Libertinaerer  17.09.2019, 11:07
@Flophitomato

Ich bin geschichtlich extrem gut bewandert, die Schlange konservativer Eltern die mir rechtlich am liebsten was wollten war bereits lang, mein Atem ist es auch, und passiert ist praktisch ... ohnehin nichts.

Außer, dass einige Nachbarn mich so gar nicht mögen (und ggf. Geld an sie beratende Juristen gezahlt haben), deren Kinder und andere Nachbarn hingegen sehr. 8-)

Deswegen ein gepflegtes: Wenn sich gewisse Leute über mich ärgern, andere mir aber dankbar sind, dann ist es GENAU das, was ich erreichen wollte. :)

Aber Du darfst auch gerne schon mal Geld für Rechtsberatung und Prozesskosten ansparen ... ^^

... da werde ich ja mal bestimmt so etwas von unruhig schlafen ... ^^

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Flophitomato  17.09.2019, 12:31
@Libertinaerer
Atem ist es auch, und passiert ist praktisch ... ohnehin nichts.

Von deinem Atem war nicht die Rede.

konservativer Eltern die mir rechtlich am liebsten

Die Frage ist was mit Koservativem gemeint ist, ist eine Erörrterungssache. Wikipedia schreibt zur Erklärung Konservativ folgendes.

Konservatismus (selten Konservativismus; von lateinisch conservare „erhalten“, „bewahren“ oder auch „etwas in seinem Zusammenhang erhalten“) ist der Sammelbegriff für politische und geistige soziale Bewegungen, die die Bewahrung der bestehenden oder die Wiederherstellung von früheren gesellschaftlichen Ordnungen zum Ziel haben.

Dazu zählen auch von dir verfasste Zeilen wie

... zu meiner Zeit war auf jemanden stehen ...

Dehalb hat es eher einen komödiantischen Charakter wenn der konservative Helfer den konservativen Eltern vorwirft konsevativ zu sein...

Außer, dass einige Nachbarn mich so gar nicht mögen (und ggf. Geld an sie beratende Juristen gezahlt haben), deren Kinder und andere Nachbarn hingegen sehr. 8-)

Ich habe nie behauptet dass dich kein Mensch mag oder das du keinem beistehen darfst wo es gewünscht ist. Aber es darf bestimmte Grenzen nicht zu überschreiten. Die Freiheit jedes Einzelnen hört da auf, in der man die andere verletzt. Ob es die von einem Kind sind oder von einem Fremden.

Jeder kennt Situationen in denen man sich mit Eltern oder auch Partnern überwirft. Egal welches Thema worüber man sich uneinig ist. Das heißt aber noch lange nicht dass ein Gefühlsband zu dem Menschen komplett und für alle Zeit durchtrennt ist, wegen einem Streitpunkt. Kann natürlich. Muss aber nicht. Viele MMenschen die selbst schrecklichste Erlebnisse mit Eltern hatten wünschen sich zeit ihres Lebens elterliche Liebe. Auch wenn es faktisch unrealistisch ist. Denn sie lieben ihre Eltern trotzdem. Vorallem Teenager die sehr zwischen Liebe und Hass rumeiern und sich in Momenten umschlagen kann.

Deshalb ist es Ok wenn betroffene Kinder über ihre Eltern in ihrer Wut so sprechen wie sie empfinden. Dazu haben sie alles Recht der Welt. Aber es ist nicht in Ordnung wenn das andere genauso tun wie das betroffene Kind oder Angehörige des Kindes die das Kind lieben.

Das ist Fackel und Heugabel Mentalität und dann muss man sich schon Fragen, wer der größere Konservativer ist.

Entweder möchte ich in einer aufgeklärten modernen Welt leben und dafür einstehen, dann muss ich auch zu den modernen und aufgeklärten Mitteln greifen oder man ist eben der selbe konservative der anderen das vorwirft was er selbst tut.

Das Paradoxe an Menschen ist, das wir oft das wehement bekämpfen das wir selbst Darstellen. Um eine Veränderung zu erreichen müssen wir erst vor unserer eigenen Haustüre kehren bevor wir uns bis zum Marktplatz vorarbeiten.

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Libertinaerer  17.09.2019, 15:51
@Flophitomato
dann muss ich auch zu den modernen und aufgeklärten Mitteln greifen

... wie den Kindern zu sagen, dass ihre Eltern nicht alles dürfen, sondern auch sie Rechte haben - selbst wenn gewissen Eltern mit Vorstellungen von Erziehung und Sexualität aus den 1950er Jahren das nicht gefällt. 8-)

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Flophitomato  17.09.2019, 16:15
@Libertinaerer

Jugendlichen zu sagen, den Eltern wird das Sorgerecht entzogen wenn sie etwas verbieten gehört zu keiner wahrheitsgetreuen Information

Jugendlichen zu sagen; "Eltern handeln gegen das Gesetz wenn es Regeln gibt" Gehört zu keiner wahrheitsgetreuen Information. Ein Jugendlicher ist bei einer offiziellen Beratungsstelle oder bei einem Anwalt immer besser aufgehoben als das zu tun was eine Privatperson als Recht ansieht oder was irgendjemand im Internet schreibt.

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Libertinaerer  17.09.2019, 22:58
@Flophitomato

Das was Du behauptest, sage ich ja auch nicht. Aber Du behauptest halt viel, und verstehst leider wenig.

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Flophitomato  17.09.2019, 23:20
@Libertinaerer
Das was du behauptest, sage ich ja auch nicht.

Sagst du nicht.

Libertinaerer  vor 25 Tagen
@TJDettweiler
hervoragende Sozialkompetenz die du besitzt.
Ja, uneinsichtige Asoziale kriegen bei mir das, was sie verdienen.
Ich bin niemand, der Uneinsichtige bekehren möchte. Ich trete ihnen dahin, wo es (im übertragenden Sinne) schmerzt und gut ist ...
...bin ja schließlich kein Sozialarbeiter für konservative, sexuell verpeilte Rechtsbrecher.

DU sorgst dafür dass andere bekommen was Andere VERDIENEN. Jaja

Libertinaerer  vor 25 Tagen
@Goofiee
Sich darüber zu beklagen, dass Eltern ihre Kinder dafür Schützen wollen von Erwachsenen ausgenutzt zu werden ist einfach lächerlich.
? Darüber beklage ich mich nicht.
Ich beklage mich darüber, dass manche Kinder vor ihren Eltern geschützt werden müssen.
Ggf. also vor deinesgleichen.
Deshalb bezweifle ich auch, dass du ein proffessioneller Coach bist. Dafür trittst du nicht professionell genug auf.
? RFahren nennt sich "Sex-Coach", nicht ich.
Kein Mensch nimmt jemanden ernst, der aggressiv und angespannt auf einen wirkt.
Och, ich bin ziemlich entspannt. Mache ich mich noch nicht genug über dich lustig? ^^
Und solche Eltern die deinesgleichen nehmen mich ernst, weil ich ihnen tierisch auf den Sack gehen, um das mal flapsig zu formulieren. 8-)
Und die Genugtuung liegt darin, deren Kinder glücklicher zu machen.
Aber in Umgang mit Menschen, scheinst du keinen gesunden Umgang zu haben.
Kommt halt drauf an, wen man fragt. :)
Übergriffige Eltern, oder alle anderen. ^^
Da gehen im Real Life die Auffassungen sehr auseinander ... 8-)

"Eltern wie deinesgleichen" soso

Selbstjustiz jaja Unterstellungen jaja

So liest sich deine ganze Unterhaltung.

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Libertinaerer  18.09.2019, 00:26
@Flophitomato
Sagst du nicht.

Exakt.

Eben ...

Unterstellungen jaja

... die ganze Unterhaltung durch.

Typisch - für deinesgleichen. ^^

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Flophitomato  18.09.2019, 14:36
@Libertinaerer
Typisch - für deinesgleichen. ^^

Lest lest, wie er konservative Begriffe verwendet, der der etwas gegen konservative Eltern entgegen setzt.

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Flophitomato  18.09.2019, 15:42
@Libertinaerer

Womit dein Freiheitsempfinden für dass du als Libertinaerer angeblich eintrittst eindeutig begrenzt ist^^

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Flophitomato  19.09.2019, 20:58
@Libertinaerer

Ich finde es einfach amüsant wie Comedians einen auf Seriös machen und denken dass man sie nicht genau als das erkennt was sie sind.

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Das sind Menschen welche glauben das eine Sexuelle Neigung eine"Wahl" ist

oder das Sucht auch eine Wahl ist.

Das würde die Bereitschaft zur Differenzierung voraussetzen.
Viele machen ja auch keinen Unterschied zwischen Pädophilen und Kinderschändern.

Wahrscheinlich, weil den Begriff kaum einer kennt. Aber ich finde es gut, dass du versuchst aufzuklären.