Ware nicht gescannt, Kassierer muss zahlen?

2 Antworten

Das halte ich rechtlich für recht schwierig. Denn wie bereits richtig gesagt wurde, haftet er nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit, was es erst einmal zu prüfen gilt. Doch das wird schwierig, denn was mich zudem an der Sache wundert: Wie will man den entstandenen Schaden vom Kassierer einfordern? Dazu müsste man wissen um welchen Artikel es sich handelt. Das kann man nur wissen, wenn es jemand gesehen hat. Doch wenn es jemand gesehen hat, warum hat er nicht reagiert und es verhindert?

Nein, im Vertrag muss das nicht geregelt werden. Ggf. jedoch in Bettiebs-/Arbeitsanweisungen, was sich in diesem Fall jedoch, aus den o. g. Gründen, als recht schwierig darstellt.

Nein, explizit geregelt werden muss so etwas nicht. Arbeit an der Kasse zählt grundsätzlich zu den gefahrgeneigten Tätigkeiten, d.h. der Kassierer muss nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit haften. Ob bei einem nicht gescannten Artikel schon grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird nach den Umständen des Einzelfalls zu bewerten sein (Zahl der wartenden Kunden, Zahl der Artikel des Kunden, Größe des Artikels, ...).

In machen Branchen sind zwar vertragliche Regelungen üblich, etwa bis zu welchem Fehlbetrag standardmäßig einfache Fahrlässigkeit angenommen wird, verpflichtend ist das aber nicht.

freedom24  14.05.2022, 10:46
Ob bei einem nicht gescannten Artikel schon grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird nach den Umständen des Einzelfalls zu bewerten sein

Ergänzend: Bei vermutlich hunderten von Artikeln täglich nicht zu merken dass es bei einem nicht gepiept hat dürfte im absoluten Regelfall keine grobe Fahrlässigkeit darstellen.

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GutenTag2003  14.05.2022, 10:51
@freedom24
Ergänzend: Bei vermutlich hunderten von Artikeln täglich nicht zu merken dass es bei einem nicht gepiept hat

Das bezweifle ich, da Artikel einzeln über den Scanner laufen.

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