Wann wird nach einen Tödlichen Autounfall der Fahrer, und das Auto beschlagnahmt, und zu untersuchung gebracht?

4 Antworten

Der Fahrer wird selbstverständlich zunächst aus dem Fahrzeug geborgen. Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft kann dann eine Obduktion veranlassen.

Das Polizei beginnt umgehend, noch während der Rettung der Person aus dem Auto, mit der Spurensicherung, z.B. durch das Anfertigen von Fotos um im Nachgang den Unfall rekonstruieren zu können. Sofort deshalb, weil durch die Rettung oder Bergung der Insassen Spuren verändert oder zerstört werden können. Die Fotos sokumentieren dann, wie das Fahrzeug aussah, ehe die Feuerwehr z.B. das Dach entfernt oder das Wrack auseinandergezogen/-gedrückt hat.

Bei Unfällen mit Schwerstverletzten oder Toten kommen dann schnellstmöglich auch Fachleute dazu. Das sind häufig Gutachter z.B. der Dekra.

Erst dann wird das Fahrzeug durch ein Abschleppunternehmen geborgen und abtransportiert. Dabei wird das Fahrzeug dann in der Regel vorerst beschlagnahmt und beim Abschleppunternehmen in einem besonders abgeschlossenen bzw. geschützten Bereich untergestellt, bis das Wrack von der Staatsanwaltschaft wieder freigegeben wird.

Auch wenn sonst niemand von diesen Unfall mit betroffen ist ?

Ja, definitiv.

Ob niemand anderes in diesen Unfall verwickelt ist, das steht ja meist zuerst noch gar nicht fest. Vielleicht wurde das verunfallte Auto ja auch abgedrängt, geblendet oder was auch immer?

Und selbst ohne Fremdeinwirkung ist es ja ein Unterschied, ob der Fahrer einfach nur die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat, ob vielleicht Drogen oder Alkohol eine olle gespielt haben, ob dem Unfall medizinische Probleme vorausgegangen sind oder ob der Unfall evtl. sogar vorsätzlich in suizidaler Absicht hervorgerufen wurde.

Das wiederum ist einerseits für die Haftungsfrage Versicherung wichtig, aber auch z.B. für die Verkehrsplanung (Geschwindigkeitsreduzierung, Straßensanierung oder gar Veränderung der Straßenführung, usw.).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Unmittelbar nach dem Unfall und der ggf. erforderlichen Spurensicherung zur Klärung des Unfallhergangs vor Ort wird das Fahrzeug üblicherweise sichergestellt.

Das ist, um zu klären, was die Unfallursache ist, also um z.B zu klären ob vielleicht doch jemand anderes den Unfall verursacht hat, aber dann geflohen ist oder ob es womöglich Selbstmord war oder ob ein technischer Defekt schuld war usw.

Das ist um evtl. Straftäter zu ermitteln und nicht folgenlos entkommen zu lassen. Und auch in puncto Lebensversicherung ist es relevant etc etc etc.

Nokia911 
Fragesteller
 10.04.2022, 05:34

Warum Lebensversicherung ?

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diewoelfin0815  10.04.2022, 05:36
@Nokia911

Wenn es Selbstmord war, zahlen die üblicherweise nicht. Und da geht es ja meist um etliche Tausend Euro, die die Hinterbliebenen ggf. kriegen.

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Bei einem Unfall mit tödlichen Verletzungen wird immer der Staatsanwalt eingeschalten. Der ordnet dann die weiteren Ermittlungsmaßnahmen an.

Dazu kann auch die Sicherstellung der/des Fahrzeuges gehören.

Zur Untersuchung kommt in aller Regel ein Gutachter (DEKRA) bereits an die Unfallstelle.

Der Fahrer oder was von ihm übrig ist wird vorher raus genommen. Der Unfallhergang wird überprüft, ob nicht doch ein anderes Fahrzeug beteiligt und dessen Fahrer Fahrerflucht begangen hat.