Wann muss eine Leuchte geerdet werden?

5 Antworten

Hallo Verwirrt, einige Antworten liegen ja bereits, vor die alle soweit nicht grundsätzlich falsch sind. Wichtig bei allen Elektrogeräten ist die Schutzklasse, hier wird festgelegt, ob ein Schutzleiter (gelb/grüne Leitung) nötig ist oder nicht. Schutzklassen gibt es von 0 bis 3, wobei meist nur 1 bis 3 anzutreffen ist. Schutzklasse 1 benötigt einen Schutzleiter. Schutzklasse zwei nicht. Die Kennzeichnung der Schutzklasse findet sich auf dem Typenschild. Schutzklasse 1 ist ein Kreis mit dem Erdungssymbol darin, Schutzklasse zwei sind zwei Vierecke ineinander, diese Geräte sind "Vollisoliert" und brauchen keinen Schutzleiter, auch wenn das Gehäuse aus Metall sein sollte. Bei diesen Geräten werden im inneren doppelte Isolierungen eingebracht, die sicher verhindern, dass das Gehäuse im Fehlerfall unter Spannung steht. Zur Vollstänigkeit noch die Schutzklasse 3, das ist ein auf der Spitze stehendes Viereck mit "III" darin. Solche Geräte werden mit "Kleinschutzspannung" betrieben, d.h mit einer ungefährlich niedrigen Spannung, z.B. 12V oder 24V, und haben immer ein externes kleines Netzteil, und brauchen natürlich auch keinen Schutzleiter.

Verwirrt27 
Fragesteller
 08.09.2012, 19:01

Vielen Dank. Was ist denn wenn das Gehäuse aus Kunststoff ist und nur der Teil um die Fassung herum aus Metall. Die elektrischen Leitungen sollten ja grundsätzlich nicht mit dem Gehäuse kontaktiert sein, demnach müsste eine solche Leuchte auch nicht geerdet werden, auch wen nein kleiner Teil aus Metall ist? Dieses Metallteil geht einmal komplett durch die Leuchte kommt aber natürlich nicht direkt mit der Leitung in Kontakt.

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Sobald das Gehäuse elektrisch leitend ist muss die Lampe geerdet werden, bzw. wenn die Lampe einen Anschluss für den Schutzleiter besitzt. Es ist nicht zulässig selbst einen Anschluss anzubauen (Lampe anbohren und erden) wenn die Lampe von sich aus keinen hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – HTL Schwerpunkt Energietechnik, FH Automatisierungstechnik
JoGerman  05.09.2012, 21:28

Der letzte Satz wirkt etwas unglaubhaft. Warum sollte eine sichere Schutzmaßnahme nicht zulässig sein, wenn dadurch ein höherer Sicherheitsfaktor ereicht wird?
Das klingt fast so, wie das Verbot, reflektierende Aufkleber am Auto anzubringen, während sie bei LKW-Aufbauten erlaubt sind und bei Radfahrern und Fußgängern empfohlen werden.

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Wenn die Leuchte ein schutzisoliertes Gehäuse hat, braucht sie nicht geerdet zu werden. Also in der Regel ausreichend stabile kunsstoffgehäuse ohne Metallteile, die in Kontakt mit stromführenden Leitern kommen können.

elektrofuzzi49  05.09.2012, 19:07

Wenn vorallem eine Erdungsschraube vorhanden ist.

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Verwirrt27 
Fragesteller
 08.09.2012, 19:02

Hallo und vielen Dank. Aber was ist wenn ein Teil des Gehäuses aus Kunststoff ist und ein Teil aus Metall. Theoretisch darf das Metallteil ja auch nicht direkt mit den Leitungen im Kontakt stehen, könnte jedoch bei einer Fehlkonstruktion...

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eigendlich immer dann, wenn die gefahr besteht, dass spannungsführende teile mit dem gehäuse der lampe in kontakt geraten. wenn sie keine metallischen gehöuseteile besitzt, oder so gebaut ist, dass das nicht passiren kann z.b. wenn die klemmen in einer kapsel eingeschlossen sind, braucht die lampe keine erdung.

zu erkennen ist das daran, dass an der lampe ein entsprechendes symbol angebracht ist. zwei quadrate, die in einander liegen, ungefähr so wie ein Lichtschalter von vorne... das heißt schutzisoliert.

lg, Anna


Eine Leuchte sollte geerdet werden, wenn das Gehäuse aus Metall ist.