Wann muss eine Klassenarbeit wiederholt werden?

3 Antworten

Es gibt keine klare „Muss“-Regelung. Die Schulleitung kann in einigen Bundesländern ein Nachschreiben anordnen, wenn mehr als 1/3 der Klasse unter „ausreichend“ geschrieben hat. Jedoch gibt es im Vorfeld dazu einige Gespräche mit der Lehrkraft und Vertretern der Klasse.

Moin,

normalerweise muss eine Klassenarbeit vom Schulleiter oder der Schulleiterin genehmigt werden, wenn mehr als ein Drittel aller Schülerinnen und Schüler (SuS) der Klasse nicht mindestens eine glatte 4 (ausreichend) geschafft haben.

Ein Beispiel: 24 SuS: 15 x 1 (sehr gut); 9 x 4– (Durchschnitt 2,1)

Neun SuS haben keine glatte 4 geschafft, das heißt, dass mehr als ein Drittel (8 SuS) unter dem Strich landeten.
Dann muss die Lehrkraft zur Schulleitung gehen und die Arbeit genehmigen lassen. Dabei versucht sie zu erklären, warum das Ergebnis ist, wie es ist. Meist wird so argumentiert, dass die betroffenen neun SuS faul waren, nicht gelernt haben, im Unterricht nicht mitmachen oder zuhören, die Hausaufgaben nicht machen usw. Auch ein Vergleich mit einer Parallelklasse, in der die gleiche Arbeit geschrieben wurde und wo das Ergebnis besser war, ist oft ein Argument...

Im konkreten (sehr krassen) Fall wäre es kaum ein Problem, die Arbeit genehmigt zu bekommen, weil der Rest der Klasse eine 1 schaffte, so dass tatsächlich der Verdacht nahe liegt, dass die neun schlechten SuS eine gehörige (Mit-)Schuld an ihrem Abschneiden haben.

Wie auch immer. Wenn die Arbeit genehmigt wurde, zählt das Ergebnis und die Arbeit muss nicht wiederholt werden. Konnte die Lehrkraft dagegen nicht belegen, dass die SuS mit Schuld am Ergebnis waren, kann es passieren, dass die Arbeit nicht genehmigt wird. Dann muss eine andere Arbeit neu angesetzt und geschrieben werden.

Es ist allerdings auch möglich, dass bei einem überwiegend schlechten Abschneiden der Klasse die Lehrkraft von sich aus anbietet, dass eine neue Arbeit noch einmal geschrieben wird.

Aber wie gesagt, problematisch wird es erst, wenn mehr als ein Drittel unter dem Strich landet.

Wenn im obigen Beispiel von den 24 SuS 16 eine 4 schafften und 8 eine 6 (Durchschnitt 4,7), wäre nur genau ein Drittel unter dem Strich, so dass die Arbeit nicht genehmigungspflichtig wäre und das Ergebnis zählen würde (auch wenn es diesmal deutlich schlechter wäre als im ersten Fall).

Du siehst, es kommt nicht darauf an, ob jemand eine 1 schaffte, sondern darauf, wie viele SuS 4– oder schlechter waren. Wenn das mehr als ein Drittel der Klasse waren, muss die Arbeit von der Schulleitung genehmigt werden. Wird sie genehmigt, zählt sie trotzdem und muss nicht wiederholt werden. Wird sie nicht genehmigt, muss sie wiederholt werden.

LG von der Waterkant

MordmitFolgen  27.02.2023, 22:26

Das war mit Abstand die beste Anwort, die ich auf dieser Plattform je gesehen habe 👍👍

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Was passiert dann mit der alten geschriebenen Arbeit ? Darf man trotzdem seine Note erfahren ? Mir wurde gesagt, die Arbeit wurde vernichtet und die Lehrerinn wisse meine Note nicht mehr. Geht das so? Habe ich nicht ein Recht darauf, meine Note zu erfahren?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung