Wann ist man nicht mehr zum Fachabitur in Bayern zugelassen?

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§ 31 (2) FOBOSO

Eine Teilnahme an der schriftlichen und praktischen Abschlussprüfung ist ausgeschlossen, wenn

  1. auf Grund der Leistungsbewertung nach § 19 Abs. 4 ein Halbjahresergebnis mit 0 Punkten vorliegt,
  2. das Seminar mit 0 Punkten bewertet wurde,
  3. auf Grund der bisher erbrachten Leistungen der angestrebte Schulabschluss nicht mehr erreicht werden kann oder
  4. mehr als fünf Unterrichtstage im jeweiligen Schuljahr ohne ausreichende Entschuldigung versäumt wurden.

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§ 19 (4) FOBOSO

Wird ohne ausreichende Entschuldigung ein angekündigter Leistungsnachweis versäumt, eine Leistung verweigert oder die Seminararbeit nicht termingerecht abgegeben, werden 0 Punkte erteilt.

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Für alles weitere kannst Du Dich ja hier mal durchklicken: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFOBOSO-35