Wann ist es noch Zivilcourage und wann ist es schon Selbstjustiz/Vigilantismus?

4 Antworten

Ja, die Beschreibung passt.

Bei Selbstjustiz besteht keine akute Gefahr, man könnte durchaus es Polizei und Gericht überlassen, aber man will selbst das Recht in die Hand nehmen und die Person leiden lassen.

Bei Zivilcourage besteht eine akute Situation, in der jemand Hilfe benötigt und es ist entweder kein Job für Polizei oder sie sind nicht rechtzeitig zur Stelle. Es steht im Fokus eine Straftat zu verhindern und jemanden zu schützen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Schulische und normale Ausbildung + an der Uni gearbeitet

Zivilcourage hat nicht zwingend damit zu tun, dass du körperlich einschreitest. Es ist auch Zivilcourage, wenn du einer Person, die sich offensichtlich in einer gefährlichen Situation befindet, hilfst dieser Situation zu entkommen, das kann auch mit Worten bzw. nicht gewalttätigen Handlungen geschehen oder durch das Verständigen der Polizei.

Ansonsten ist gesetzlich klar geregelt, was unter Notwehr/Nothilfe fällt und was nicht. Grundsätzlich gilt: Wenn du handelst, um einen gerade stattfindenden oder unmittelbar bevorstehenden Angriff abzuwehren oder zu beenden, fällt das im Regelfall unter Notwehr. Es ist jedoch nicht erlaubt, eine Person nachträglich aus Rache anzugreifen, wenn der von dieser Person ausgehende Angriff schon beendet ist.

Eigentlich macht es keinen Sinn die Begriffe gegenüberzustellen. Zivilcourage ist ja der Mut/die Bereitschaft auch zum persönlichen Nachteil für bestimmte, gesellschaftlich akzeptierte Werte einzutreten, während Selbstjustiz immer das Ausleben persönlicher Rachewünsche gegen den gesellschaftlichen Konsens beinhaltet und damit gegen die akzeptierten Werte geht. Zudem ist Zivilcourage, besonders bei Gewaltsituationen, in der Regel situativ und auf die Rechte Dritter gerichtet , während Selbstjustiz generell geplant und ichbezüglich ist.

In den Notwehrparagraphen ist das Ganze wesentlich besser dargestellt. Insbesondere die Rechtskommentare und Urteile zu Notwehr und erweiterter Notwehr zeigen ganz klar, dass Selbstjustiz immer strafbar ist und nicht aus „Zivilcourage“ ableitbar ist.

Eine gewisse geringgradige Überlappung gibts es vermutlich nur in der Art und Weise wie eine couragierte Person mit Gewalt umgeht. Aber auch hier gibt es den Begriff des strafbaren Gewaltexzesses bei erweiterter Notwehr (wobei die Richter recht großzügig im Sinne des Helfenden zu urteilen scheinen)

Kleosa 
Fragesteller
 18.12.2023, 20:17

Nicht wirklich, Selbstjustiz heißt auch, eigenmächtig gesellschaftliche Regeln durchzusetzen, weil die Gesetzeshüter nicht da sind. Die Einhaltung von rechtlichen Regeln ist Sache der Behörden, nicht des privaten, pflichtbewussten Bürgers ("Spießer", Rabulist, Normopath und Querulant, Psychopath, Soziopath,).

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PeterJohann  18.12.2023, 22:45
@Kleosa

Du scheinst eine ganz private, etwas eigenwillige Definition von "Selbstjustiz" zu haben 😊

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So würde ich das auch sehen.