Wann endet die Ausbildung bei vorgezogener Prüfung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Frag mal nach, ob das Datum versehentlich eingesetzt wurde - sieht ganz danach aus.

Normalerweise endet ein Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Prüfung, spätestend aber mit Ablauf des Ausbildungsvertrages (festgelegtes Datum im Vertrag). Bei der nachträglichen Verkürzung gilt grundsätzlich das gleiche. Wenn du im Winter Prüfung hast, dann sollte auch ein Datum im Vertragsnachtrag stehen, das nach dem Prüfungstermin ist.

Wenn die Prüfung nicht bestanden wird, kannst du dir aussuchen, ob du den Ausbildungsvertrag verlängern willst oder ob du die Prüfung ohne Verlängerung wiederholen möchtest. Wenn du verlängern willst, kannst du das bei deinem Lehrbetrieb beantragen; der darf das normalerweise nicht ablehnen.

Viel Erfolg!

necroscope 
Fragesteller
 13.05.2009, 16:07

also das einzige wodurch ich mir das erklären kann ist vielleicht, weil man natürlich lernstoff aufholen muss, den man in der schule nicht lernt bzw erst später. daher vielleicht dass man 2 monate zeit hat sich darauf vorzubereiten?

fand das auch sehr komisch mit 30.09.2009. aber da steht auch ebenfalls in dem brief dass meine ausbildungszeit von regulär 36 monaten auf 26 verkürzt wird. das wäre dann ende september. nur das wieso versteh ich nicht. wirklich wegen dem lernen?

ich ziehe auch nicht vor wegen tollen noten sondern weil ich schon abi habe und da kann man wohl längstens ein jahr verkürzen. liegt es vielleicht daran?

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lokaltrainer  13.05.2009, 16:33
@necroscope

Nein, mit der Vorbereitung hat das sicher nichts zu tun. Wurde denn die Lehrzeit nachträglich verkürzt? Normalerweise wird die Lehrzeitverkürzung aufgrund der schulischen Vorbildung (ganz richtig: bei Abi max. 12 Monate) gleich bei Abschluss des Vertrages vereinbart und in den Vertrag aufgenommen.

Was ist das denn für ein Brief, von dem du schreibst? Von wem ist der? Am besten wird sein, du fragst beim Absender des Schreibens nach. Wie gesagt, normalerweise endet das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Prüfung. Vorher ist absolut unüblich.

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Das Ausbildungsverhältnis, und somit der -vertrag, endet mit der Aushändigung des Gesellenbriefs.

Das würde mich auch irritieren.

Tatsächlich endet das Ausbildungsverhältnis erst mit der bestandenen Prüfung (oder mit einer endgültig nicht bestandenen Prüfung).

Auch wenn Du nach der regulären Zeit die Prüfung machst, bekommst Du eine Verlängerung, wenn Du die Prüfung nicht bestehst.

100 % mit dem bestehen der prüfung, war in der selben Lage und habe mich damals (vor einem halben Jahr) bei der IHK erkundigt.