Wann darf ein lehrer seine schweigepflicht brechen?

3 Antworten

Wörtlich, "wenn Gefahr im Verzuge ist". Die Gefahr wird auf ZWEI Seiten der ASchO definiert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
paulklaus  24.04.2023, 12:02

Oh bitte ! Keine Ursache ! Gern geschehen !

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Ein Lehrer hat keine "Schweigepflicht".

Lehrer sind keine Ärzte, Richter etc. Sie haben keine Schweigepflicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 Staatsexamen