Wahlhelfer Landtagswahl Bayern Freier Tag?

1 Antwort

Kommunen können (!) Beschäftigten im öffentlichen Dienst einen Tag Sonderurlaub für diese Tätigkeit gewähren, um ausreichend Menschen dafür zu gewinnen. Aber eben nur denen. Wer nicht im öD arbeitet, bekommt dafür auch nicht zusätzlich frei (außer natürlich, man hat einen Arbeitgeber, der diesen Einsatz so würdigt, dass er dafür freiwillig zusätzliches Frei gibt - ist aber selten...).