?Von Fremden Fotos machen?

5 Antworten

Hallo L4braaa...,

deine, eure Sorgen sind grundsätzlich berechtigt. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte, zumal noch mit sexistischem Beigeschmack, könnte SEHR teuer werden!

Man kann hier jedoch relativieren, dass die Gefahren einer Anzeige insoweit wohl nicht so hoch sind (oder hatte sie sich beschwert oder mit Anzeige gedroht?) , wenn die Person am fotografierten Po nicht zu erkennen ist.

Sollte sich allerdings vor dem Richter eine Art "Nachstellung" herausstellen (vielleicht Fotos per Tele aus dem Hinterhalt [Po, also von hinten?] oder auch sehr aufdringliche Aufnahmen, der die Betroffene hilflos ausgeliefert war), könnte meines Wissen sogar das Strafgericht aktiv werden *Handwedel*.

Solche Fotos also in keinem Fall veröffentlichen (auch auf der eigenen HP wäre es "veröffentlicht") oder herumzeigen. Dein Freund hat insoweit Glück, dass die Betroffene alles beweisen müsste, wenn etwaige Ermittlungen (hat sie gar Zeugen?) nichts brächten. Das wäre dann nicht einmal ein blaues Auge für ihn.

Sucht hier in GuteFrage gerne einmal nach "Persönlichkeitsrechte" und "Bildnisse" (das sind beabsichtigte und direkte Personenaufnahmen). Es ist in der Fotografie schon wichtig zu wissen, was man darf und was nicht.

L4braaa 
Fragesteller
 18.06.2021, 14:49

Okay er sagte mir das es sein kann das das Mädchen/die Frau das mitbekommen haben könnte aber er ist 14 außerdem vermutet er bzw hat er mir so erzählt das sie Fotos von sich gemacht hat selfies darum hat er ja so angst und was ist hp

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L4braaa 
Fragesteller
 18.06.2021, 14:51
@Naiver

okay danke du hast mir jedenfalls sehr weitergeholfen da er 14 ist vermute ich mal das ihn nix passieren wird vorallem weil er alles Gelöscht hat

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Naiver  18.06.2021, 14:54
@Naiver

Wie jetzt auch immer, es gilt auf jeden Fall: JEDER genießt den Schutz der Persönlichkeit und JEDE ungenehmigte Fotografie der Person ist bereits eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte!

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Naiver  18.06.2021, 14:58
@L4braaa

Prima, ich denke, dass ihm dieses Erleben eine Warnung war. Unter seriösen Fotoenthusiasten ist es eigentlich ein ehernes Gesetz, Fotos nicht gegen andere einzusetzen. :- )

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Uneternal  18.06.2021, 17:28
@Naiver
JEDE ungenehmigte Fotografie der Person ist bereits eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte!

Was für ein Bullshit, nenn mir bitte mal das Gesetz dazu. Wäre das der Fall, gäbe es in Deutschland keine Streetfotografie. Fotografieren in der Öffentlichkeit ist generell erlaubt, außer es würde die Person in einer hilflosen Situation zeigen. Ansonsten ist nur die Veröffentlichung von Fotos verboten.
§ 201a StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

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Naiver  18.06.2021, 21:27

Oha, heftige und zudem noch falsche Ansage steht da unten zum Schluss!

L4braaa, so auf die Schnelle wollte ich es mir eigentlich ersparen, auf Unertals Unfug einzugehen. Andererseits möchte ich dich/euch ungerne mit einer Verunsicherung zurücklassen. Sag du bitte, ob ich darauf noch weiter eingehen soll. :- ) 

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Recht am eigenen Bild.
Das greift, wenn offensichtlich der Fokus des Bildes auf der Person liegt.
Damit es zu einer Anzeige kommt, müsste sie ihn aber erstmal anzeigen

GutenTag2003  18.06.2021, 13:55
ein Foto von einer Frau gemacht hat bzw den Hintern einer Frau gemacht hat.

Das Recht am eigenen Po ist gesetzlich zementiert 😂😂😂

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GutenTag2003  18.06.2021, 13:56
@julespogg

Wenn das Gesicht (auch) mit dran ist 😂. I.d.R. trägt man es über dem Hals.

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GammaFoto  18.06.2021, 15:16
@julespogg
ist da halt mit drin

nein, da muss eine Person natürlich auch erst mal erkennbar sein, damit dieses Recht greift.
Mal ganz abgesehen davon, dass es sich dabei nur um ein Recht handelt für Bilder dir irgendwo veröffentlicht (!!) werden sollen.

Solange ein Bild nicht veröffentlicht wird ist das "Recht am eigenen Bild" also der §22 KunstUrhG irrelevant

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Naiver  18.06.2021, 14:46

Na ja, julespogg, das "Recht am eigenen Bild" hat damit nun nichts zu tun. Aber richtig ist, dass es für eine Anzeige erstmal eine Anzeige braucht! ;- )

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Uneternal  18.06.2021, 17:19

Das Recht am eigenen Bild greift erst bei Veröffentlichung, nicht beim Anfertigen von Fotos.

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Kommt drauf an was er damit vorhat.

Online stellen? Da sollte man Abstand von halten

L4braaa 
Fragesteller
 18.06.2021, 13:54

nein

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L4braaa 
Fragesteller
 18.06.2021, 14:03
@Alexander760

weil er angst vor der Anzeige hat hatte er dier Bilder gelöscht aber sein Problem ist jz das er denkt die Polizei könnte die Bilder bzw Videos wiederherstellen

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Alexander760  18.06.2021, 14:05
@L4braaa

Ganz ehrlich... Wenn das niemand mit bekommen hat... Sage ihm aber es gibt sowas wie persönlichkeits Rechte... Recht am eigenen Bild...Wenn den jemand erwischt wird es Teurer

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