?Von Fremden Fotos machen?
Moin,
und zwar hat ein Freund mir erzählt, dass er ein Foto von einer Frau gemacht hat bzw den Hintern einer Frau gemacht hat.
das sich das nicht gehört brauchen wir nicht drüber reden
aber ich mache mir schon sorgen um diesen Freund weil er mittlerweile angst vor einer Anzeige hat.
Aus diesem Grund wollte ich wissen ob es erlaubt ist Fotos von Fremden auf der Straße zu machen
5 Antworten
Hallo L4braaa...,
deine, eure Sorgen sind grundsätzlich berechtigt. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte, zumal noch mit sexistischem Beigeschmack, könnte SEHR teuer werden!
Man kann hier jedoch relativieren, dass die Gefahren einer Anzeige insoweit wohl nicht so hoch sind (oder hatte sie sich beschwert oder mit Anzeige gedroht?) , wenn die Person am fotografierten Po nicht zu erkennen ist.
Sollte sich allerdings vor dem Richter eine Art "Nachstellung" herausstellen (vielleicht Fotos per Tele aus dem Hinterhalt [Po, also von hinten?] oder auch sehr aufdringliche Aufnahmen, der die Betroffene hilflos ausgeliefert war), könnte meines Wissen sogar das Strafgericht aktiv werden *Handwedel*.
Solche Fotos also in keinem Fall veröffentlichen (auch auf der eigenen HP wäre es "veröffentlicht") oder herumzeigen. Dein Freund hat insoweit Glück, dass die Betroffene alles beweisen müsste, wenn etwaige Ermittlungen (hat sie gar Zeugen?) nichts brächten. Das wäre dann nicht einmal ein blaues Auge für ihn.
Sucht hier in GuteFrage gerne einmal nach "Persönlichkeitsrechte" und "Bildnisse" (das sind beabsichtigte und direkte Personenaufnahmen). Es ist in der Fotografie schon wichtig zu wissen, was man darf und was nicht.
JEDE ungenehmigte Fotografie der Person ist bereits eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte!
Was für ein Bullshit, nenn mir bitte mal das Gesetz dazu. Wäre das der Fall, gäbe es in Deutschland keine Streetfotografie. Fotografieren in der Öffentlichkeit ist generell erlaubt, außer es würde die Person in einer hilflosen Situation zeigen. Ansonsten ist nur die Veröffentlichung von Fotos verboten.
§ 201a StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Oha, heftige und zudem noch falsche Ansage steht da unten zum Schluss!
L4braaa, so auf die Schnelle wollte ich es mir eigentlich ersparen, auf Unertals Unfug einzugehen. Andererseits möchte ich dich/euch ungerne mit einer Verunsicherung zurücklassen. Sag du bitte, ob ich darauf noch weiter eingehen soll. :- )
Es gibt keinen Grund zur Sorge, es gibt kein Gesetz, dass das Anfertigen von Fotos in der Öffentlichkeit verbietet, egal welche Körperteile du ablichtest.
Es wird erst strafbar, wenn er die Fotos verbreitet.
Interview mit Polizei: Göttinger Popo-Fotograf rechtlich nicht zu belangen | Göttingen (hna.de)
Recht am eigenen Bild.
Das greift, wenn offensichtlich der Fokus des Bildes auf der Person liegt.
Damit es zu einer Anzeige kommt, müsste sie ihn aber erstmal anzeigen
ein Foto von einer Frau gemacht hat bzw den Hintern einer Frau gemacht hat.
Das Recht am eigenen Po ist gesetzlich zementiert 😂😂😂
Wenn das Gesicht (auch) mit dran ist 😂. I.d.R. trägt man es über dem Hals.
ist da halt mit drin
nein, da muss eine Person natürlich auch erst mal erkennbar sein, damit dieses Recht greift.
Mal ganz abgesehen davon, dass es sich dabei nur um ein Recht handelt für Bilder dir irgendwo veröffentlicht (!!) werden sollen.
Solange ein Bild nicht veröffentlicht wird ist das "Recht am eigenen Bild" also der §22 KunstUrhG irrelevant
Na ja, julespogg, das "Recht am eigenen Bild" hat damit nun nichts zu tun. Aber richtig ist, dass es für eine Anzeige erstmal eine Anzeige braucht! ;- )
Das Recht am eigenen Bild greift erst bei Veröffentlichung, nicht beim Anfertigen von Fotos.
Kommt drauf an was er damit vorhat.
Online stellen? Da sollte man Abstand von halten
weil er angst vor der Anzeige hat hatte er dier Bilder gelöscht aber sein Problem ist jz das er denkt die Polizei könnte die Bilder bzw Videos wiederherstellen
Ganz ehrlich... Wenn das niemand mit bekommen hat... Sage ihm aber es gibt sowas wie persönlichkeits Rechte... Recht am eigenen Bild...Wenn den jemand erwischt wird es Teurer
Solange das Gesicht nicht zu erkennen ist kein Problem
julespogg, ich vermute, Thomas meint die "unzweifelhafte Erkennbarkeit" und damit hat er nun einmal recht.
Okay er sagte mir das es sein kann das das Mädchen/die Frau das mitbekommen haben könnte aber er ist 14 außerdem vermutet er bzw hat er mir so erzählt das sie Fotos von sich gemacht hat selfies darum hat er ja so angst und was ist hp