Vom Rundfunkbeitrag abmelden ohne Beitragsnummer?

3 Antworten

Schau Mal auf dem Kontoauszug. Das gibt die GEZ mit an, wenn die den Betrag abbuchen.

Zamazenta 
Fragesteller
 06.10.2019, 16:56

Aber ist dann die Nummer für Haupt- und Nebenwohnung identisch?

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Renick  06.10.2019, 20:19
@Zamazenta
Nummer für Haupt- und Nebenwohnung identisch?

Nein. Kann gar nicht identisch sein. Denn Beitragszahler der Hauptwohnung sind die Eltern. Und jeder Beitragszahler hat seine eigene Beitragsnummer.

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Du musst dich für diese Wohnung anmelden und gleichzeitig, mit Nachweis einer Meldebescheinigung vom Hauptwohnsitz und vom Nebenwohnsitz eine Erklärung abgeben, dass für diesen Nebenwohnsitz keine Beitäge zu erheben sind.

Möglich ist dann aber, dass du am Studienort eine Zweitsteuer zahlen musst, wenn du dort mit Nebenwohnsitz gemeldet bist.

Zamazenta 
Fragesteller
 06.10.2019, 17:16

Am Studienort muss keine Zweitwohnungssteuer gezahlt werden, somit fällt das weg. Aber kann ich nicht die Beitragsnummer des Hauptwohnsitzes verwenden? In dem Formular steht, dass die Beitragsnummern gegebenenfalls identisch sind.

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Unterfranke61  06.10.2019, 17:23
@Zamazenta

Du musst nachweisen, dass du am Zweitwohnsitz beim Einwohnermeldeamt angemeldet bist.

Mache es so wie von mir beschrieben!

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Zamazenta 
Fragesteller
 06.10.2019, 18:13
@Unterfranke61

Ja, das versteh ich ja, aber ich muss wissen, ob ich eine Beitragsnummer von den öffentlich-rechtlichen für die Nebenwohnung beantragen muss, oder ob ich die Beitragsnummer der Hauptwohnung verwenden soll. Das ist leider nirgends genau beschrieben :(

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Renick  06.10.2019, 20:21
@Zamazenta
ob ich eine Beitragsnummer von den öffentlich-rechtlichen für die Nebenwohnung beantragen muss

Ja. Zuerst musst du die Nebenwohnung anmelden. Anschließend kann man einen Antrag auf Befreiung stellen, welcher aber abgelehnt werden wird.

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Unterfranke61  07.10.2019, 00:53
@Zamazenta

Wenn du meinen Kommentar verstanden hast, weshalb dann noch deine weiteren Fragen.

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Das wird nicht funktionieren, dass du dich für den Nebenwohnsitz befreien lässt.

Voraussetzung für die Befreiung des Nebenwohnsitzes ist, dass du persönlich Zahler für den Hauptwohnsitz bist. Das ist aber ja nicht der Fall, denn ich gehe davon aus, dass deine Eltern Zahler sind. Somit musst du die Rundfunkgebühr für die neue Wohnung bezahlen.

Zamazenta 
Fragesteller
 06.10.2019, 18:15

Laut Bundesverfassungsgericht hat die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nichts mit dem Zahler des Rundfunkbeitrags zu tun. Es geht darum, dass pro Haushalt ein Beitrag gezahlt werden muss, aber Personen mit Zweitwohnsitz nicht doppelt zahlen soll, da dies gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.

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Renick  06.10.2019, 20:17
@Zamazenta

Da hast du etwas falsch verstanden. Es ist erforderlich, dass der Beitragszahler in der Haupt- und Nebenwohnung gleich sein müssen. Das steht auch so in dem Link, den du in deiner Frage gepostet hast.

aber Personen mit Zweitwohnsitz nicht doppelt zahlen soll, da dies gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.

Richtig, so heißt es in dem Urteil. Und was ich dir erklärt habe, ist kein Widerspruch dazu. Denn wenn du für die Hauptwohnung nichts zahlen musst, weil für diese Wohnung jemand anders zahlt, dann bezahlst du ja nicht doppelt, sondern nur für eine Wohnung. Du hast keine finanzielle Doppelbelastung.

Aber wenn du mir nicht glaubst, dann finde es selbst heraus, indem du die Nebenwohnung beim Beitragsservice anmeldest. Sobald du dann die Beitragsnummer bekommen hast, stellst du den Antrag auf Befreiung. Und ich garantiere dir mit 100% Sicherheit, dass dieser Antrag abgelehnt wird.

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