Vertragsbruch vor Mietbegin?

4 Antworten

Ohne die Inhalte des Mietvertrags ist hier keine Beurteilung möglich.

Wenn ein Mietvertrag besteht ist grundsätzlich die Miete zu entrichten. Punkt.

Gibt es Gründe die Miete nicht zahlen zu können bleibt die Kündigung des Mietverhältnis. Fristen ergeben sich aus der Rechtsprechung. Anfallende Mietkosten bis zur Kündigung sind zu bezahlen.

Inwieweit nun die Situation mit der Mutter überhaupt eine Rolle spielt ist fraglich. Evtl. Bei den Kündigungsfristen - aber als Mieter sind die eh kurz.

Der Mieter hat uns eine Woche Woche nach Erhalt des Vertrages nicht gehen lassen.

Gehen lassen? Den Vertrag hättet ihr fristgerecht kündigen müssen.

Jordan770 
Fragesteller
 27.02.2024, 11:34

Ne hat er nicht akzeptiert

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Bei allem Verständnis, das deine Mutter zum Pflegefall wurde hat nichts mit dem Mietvertrag zu tun.

Den Mietvertrag hättet ihr, wenn euch Vermieter nicht entlassen wollte, form- und fristgerecht kündigen müssen.

Habt ihr das getan? Und auch Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist gezahlt?

Jordan770 
Fragesteller
 27.02.2024, 11:34

Meine Mutter wohnt in ulm ich wäre wegen meiner Ehe frau nach frankfurt gezogen wegen ihrem Kind

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