Vertrag Fitnessstudio, wer kennt sich aus?

1 Antwort

Bei Verträgen gilt erst mal der Grundsatz, dass sie einzuhalten sind. D.h. wenn das Fitnessstudio nicht mitmacht, kann es auf die Fortbestehung des abgeschlossenen Vertrags bestehen.

Im Sinne der Kundenfreundlichkeit können sie aber natürlich auch anders Handel. Zum Beispiel könnte man im gegenseitigen Einvernehmen den alten Vertrag auflösen und dafür einen neuen Vertrag nur mit Wochenenden abschließen.

Am Ende des Tages steht und fällt es mit dem Willen des Studios.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fitnesstrainer (bis 2016)