Versicherung nach Drosselung?

1 Antwort

Auf der Versicherungsbescheinigung ist der Roller aber noch mit 45 kmh eingetragen.

Steht dort tatsächlich "45 km/h" oder nicht eher "bis 45 km/h"?

Ändern lassen solltest du es trotzdem, um bei einer Kontrolle nicht den Verdacht aufkommen zu lassen, dass das Fahrzeug die angegebenen 45 km/h auch tatsächlich erreichen könnte.

Ich habe die Papiere das der Roller gedrosselt wurde ja da. Soll ich die dann einfach zusätzlich mitnehmen?

Was meinst du mit "zusätzlich mitnehmen"? Die Betriebserlaubnis musst du immer dabeihaben, egal ob 25 oder 45 km/h. Die alte BE wurde eingezogen, die Zulassungsstelle hat eine neue ausgestellt, somit muss nichts zusätzlich mitgenommen werden. Das TÜV-Gutachten sowie das Teilegutachten der Drossel kannst du zuhause lassen, die brauchst du nur einmalig für die Eintragung.