Versichertenstatus Krankenkasse bei Teilerwerbsminderungsrente?

3 Antworten

Hallo,

wenn man bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung den Status 5 hat, behält man diesen auch, wenn man (nur noch) eine Rente wegen teilweise Erwerbsminderung bezieht.

Der Status ändert sich auf 1, wenn man eine Arbeitnehmertätigkeit für mehr als 450 Euro ausübt oder Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit oder Arbeitslosengeld II vom Jobcenter bezieht.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Staus richtet sich danach, was du hauptberuflich machst.

Wenn du Vollrentner bist und in der KVdR versichert (Krankenversicherung der Rentner), ist der Status „Rentner“.

Arbeitest du jedoch in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (auch Teilzeit), tritt die Rente in den Hintergrund und du bist vom Status her nicht mehr Rentner in der KVdR, sondern nach § 5 (1) 1. SGB V pflichtversichert als Beschäftigter.

Auch mit einer Teilrente bist du in der KVdR versichert, solange du keine Vorrangversicherung hast (Teilzeitarbeit oder ALG I).

Auch wenn du eine selbständige Tätigkeit aufnimmst, ändert sich dein Status, denn dann bist du freiwillig versichert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein spielt aber auch gar keine Rolle, der Arzt wird dich deswegen nicht schlechter behandeln als andere Kassenpatienten auch

Das liegt daran, dass in Bezug auf die Behandlungsqualität einfach kein Spielraum mehr nach unten besteht

okieh56  02.11.2019, 23:04

Die Aussage stimmt, aber die Begründung ist falsch. Jeder gesetzlich versicherte hat dieselben Leistungsansprüche (ggf. bis auf Krankengeldanspruch).

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