Wie prüft die AOK ob ein Kind mit 23 weiter familienversichert werden kann, wenn es eine Behinderung hat?

3 Antworten

Die AOK prüft, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung nach § 10 (1) 4. SGB V vorliegen.

Dazu wird in der Regel der Schwerbehindertenausweis verlangt und der MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung) eingeschaltet. Dieser erstellt ein Gutachten, welches maßgeblich ist.

Die Familienversicherung ist dann unbegrenzt möglich, solange kein eigenes Einkommen (z.B. Beschäftigung in einer Behindertenwerkstatt oder eine Rente) erzielt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/familienversichert-behinderte-menschen-ohne-altersgrenze_240_191724.html

Für behinderte Kinder gilt keine Altersgrenze in der Familienversicherung, sie können mit jedem Alter familienversichert sein. Allerdings nur, wenn sie sich nicht selbst unterhalten können. Prüfkriterium der Kasse für die Familienversicherung: Die Beschäftigungsmöglichkeit des behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Also wird u.A. ein entsprechender GdB vorliegen müssen und auch ärztliche Atteste / Gutachten vorgelegt werden müssen - die "letzte" Entscheidung wird vermutlich der MdK treffen.

Indem entsprechende ärztliche Gutachten gemacht werden um festzustellen ob Behinderung gemäß §2 SGB IX vorliegt.