Private KV zurück zur gesetzlichen?

5 Antworten

Er kommt in die GKV zurück, wenn er dort wieder versicherungspflichtig wird, z.B. durch einen Job über 450€ und unter JAEG.

(Ich gehe mal davon aus, dass man als Beamtenanwärter noch nicht über 55 ist)

Wenn der BaW entlassen wird gibt es verschiedene Szenarien:

a) Er ist verheiratet und der Ehepartner ist in der GKV, dann wird er dort im Rahmen der Familienversicherung mitversichert.

b) Es besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld und er hat den Anspruch in die GKV einzutreten.

c) Er fällt unter Hartz4, dann besteht die Möglichkeit dass die Beiträge zur PKV vom Leistungsträger übernommen werden. Dieses jedoch bis maximal der Höhe der GKV. Hier lohnt sich ein Blick ins SGB V und das VAG.

Und ja, natürlich kannst du dich freiwillig weiterversichern, sofern keine Krankenversicherungspflicht in der GKV besteht.

suges 
Fragesteller
 03.09.2019, 15:35

Ist es nicht so, dass wenn man eine Tätigkeit ausübt, welche sozialversicherungspflichtig ist, dass man automatisch in der GV ist ?

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WalterMeineid  03.09.2019, 15:52
@suges

So ist es. Da der Frage jedoch nicht zu entnehmen ist, was nach der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf passiert, konnte ich dazu nichts sagen.

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Unterfranke61  07.09.2019, 13:50
Und ja, natürlich kannst du dich freiwillig weiterversichern, sofern keine Krankenversicherungspflicht in der GKV besteht.

Nein diese Möglichkeit besteht nicht.

In diesem Fall muss er privat versichert bleiben.

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Unterfranke61  08.09.2019, 10:16
@WalterMeineid

Die Möglichkeiten, wann er in die gesetzliche Krankenkasse wechseln kann, habe ich beantwortet.

Kannst du lesen.

Ein Wechsel von der privaten in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung geht gar nicht.

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Ja - da gibt es sogar mehrere Möglichkeiten.

Bei Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit mit einem Einkommen von über 450,00 € und unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Bei Beginn eines Studiums, wenn zuvor keine Befreiung aus der gesetzlichen Krankenkasse beantragt wurde.

Wenn die Person keinerlei Einkünfte hat, und eine Mitversicherung in der Krankenkasse der Eltern, bzw. Ehefrau möglich ist.

Könnte sich Person X freiwillig weiter versichern lassen ?

Nein - dies ist nicht möglich.

Hallo,

ja, mit Aufnahme eines rentenversicherungspflichtigen Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze ist er pflichtversichert, oberhalb kann er weiter privat (Tarifumstellung) versichert sein oder sich freiwillig gesetzlich versichern.

Beste Grüße

Dickie59

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

ledig oder verheiratet?

Alter?

Gruß

RHW

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